Atommülllagerung nach dem Brunsbüttel-Urteil: Probleme sollen kleingeredet werden

Intensive Debatte heute um das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Lager am AKW Brunbüttel in der Atommüll-Kommission.“Mit allen Mitteln versuchen die Verantwortlichen in Bund und Ländern das Urteil klein zu reden und auf Brunsbüttel zu begrenzen“, fasst Hubertus Zdebel die Debatte am Ende zusammen. „Das darf nicht gelingen, denn die Nachweismängel bei den Sicherheitsanforderungen bestehen für alle Zwischenlager.“ Bereits gestern hatte der Abgeordnete die aus seiner Sicht erforderlichen Konsequenzen dargelegt und angekündigt, sich auch mit parlamentarischen Maßnahmen für eine konsequente Umsetzung des Urteils einzusetzen.

Der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke kritisierte auch die von E.on eingereichte Verfassungsklage gegen wesentliche Bestandteile des Standortauswahlgesetzes und warf die Frage nach der Zusammensetzung der Kommission und des Stimmrechts der Vertreter der Energieunternehmen auf.

Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Hubertus Zdebel (Die Linke) interpretierten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich als eine „Zäsur“ in der Atommüllpolitik, heißt es auf der Seite der Atommüll-Kommission im Internet. Dort ist unter der Überschrift „Diskussion um Auftrag und Arbeitsklima“ über die Debatte weiter zu lesen: Brunsmeier betonte, „es habe auch inhaltliche und nicht nur verfahrenstechnische Gründe gegeben, so zu entscheiden, und daher müssten alle Zwischenlager „auf den Prüfstand“ und die Einlagerung in Castoren gestoppt werden. Das gelte darüber hinaus auch für die verbleibenden Atomkraftwerke. Sollte hier der Sicherheitsnachweis nicht öffentlich gelingen, müssten diese abgeschaltet werden, forderte Brunsmeier.“ Konsequenzen, die auch Hubertus Zdebel in seinem Beitrag unterstrich. Außerdem forderte er einen „schonungslosen Neuanfang der Atommüllpolitik“.

Zuvor hatten Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Bundesamts für Strahlenschutz sowie die zuständigen Fachminister aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zu dem Urteil Stellung genommen. Die Vertreter aus Bund und Ländern waren vor allem bemüht, die mit dem Urteil aufgeworfenen Probleme klein zu reden. Entscheidend: Sie lehnte Konsequenzen für andere Standorte mit Zwischenlagern ab.

Auf einer gemeinsamen Sitzung in der letzten Woche hätten sie sich verständigt, das die Castor-Lager an den AKW Standorten als auch die zentralen Zwischenlager sicher wären. Das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die vorgelegten Sicherheitsnachweise nicht ausreichend waren. Geheimschützgründe hätten es den Behörde nicht möglich gemacht, diese dem Gericht vollumfänglich vorzulegen.

Allerdings räumte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), ein, dass es keine Kleinigkeit sei, die vom Gericht monierten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite nun zu erbringen. Unter anderem mit den Sicherheitsbehörden im Innenministerium müsse nun geklärt werden, wie das gelingen kann.

Völlig unklar ist, was mit den Atomabfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland werden soll. Diese sollen nicht wie ehemals vorgesehen nach Gorleben. Nur durch diese Verabredung war es möglich, einen Kompromiss mit der Landesregierung in Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz zu erhalten. Doch bis heute ist unklar, wohin der Atommüll stattdessen gehen soll. Neben Baden-Württemberg hatte sich Schleswig-Hostein zur Aufnahme einiger der Castoren bereit erklärt. Aber: Brunsbüttel komme nun wohl nicht mehr in Frage, auch wenn Schleswig-Holstein weiterhin dazu stehe, Teil der Lösung zu sein, sagte der grüne Energieminister Robert Habeck.

Mit anderen Worten: Das Brunsbüttel-Urteil wirft die ohnehin bis heute wenig erfolgreiche Suche nach einem dritten Bundesland für die Auffnahme des Auslands-Müll noch weiter zurück. Vor allem die CDU-Länder, die das Standortauswahlgesetz mit auf den Weg gebracht haben, weigern sich, an seiner Umsetzung mitzuarbeiten.

Immer mehr wird die Debatte zur Farce: Sowohl Umweltminister Franz Untersteller (Grüne, BaWü) als auch der ehemalige Vattenfall-Manager Bruno Thomauske verwiesen z.B. während der öffentlichen Sitzung auf das Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern als eine Möglichkeit. Denn hier sei der Bund Eigentümer und könnte daher auch seinen Teil der Veranwortung in Taten umsetzen.

Insgesamt 26 Castorbehälter mit Atommüll müssen aus England und Frankreich zurückgenommen werden.

Atommüll-Alarm und Castor-Stopp: BUND nimmt Stellung zum Brunsbüttel-Urteil und den Konsequenzen

Castor-Lager am AKW Brunsbüttel: „Berlin, wir haben ein Problem“. Foto: Vattenfall

Atommülllagerung ohne Genehmigung. Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum dortigen Castor-Zwischenlager braut sich was zusammen und am Montag tagt die Endlager-Kommission in Berlin. Auf deren Homepage ist gerade die Stellungnahme des BUND zu dem Urteil und den Folgen veröffentlicht worden, zu finden unter K-Drs. 85: Beratungsunterlage zur 9. Sitzung (BUND: Die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel und die Konsequenzen) (PDF).  „Das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht ist eine Zäsur für die gesamte Atomenergienutzung und Atommülllagerung in der Bundesrepublik“, heißt es dort zur Einleitung.

Atomenergie und Geheimschutz: Eine Gefahr für Grundrechte und Rechtsstaat

Diese Zäsur betrifft auch eine elementare Frage der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Immer mehr Geheimschutzmaßnahmen entziehen den BürgerInnen die Möglichkeit, staatliches Handeln gerichtlich zu überprüfen. Selbst dort, wo es noch zu Klagen kommt, haben sogar die Gerichte keine Möglichkeit mehr, die Geheimschutzmaßnahmen zu überprüfen. Das OVG sprach von einem Dilemma und hob als Konsequenz die Genehmigung für das Castor-Lager auf! Der BUND greift das auf und kommt zu dem Ergebnis: „Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.“

Bis neue Genehmigungen vorliegen: Castor-Stopp

Das Urteil, so der BUND weiter, betreffe nicht nur Brunsbüttel, sondern auch alle Zwischenlager an den AKW-Standorten. Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel müssen nun auch hier zu neuen Genehmigungsverfahren führen. Dann kommt die entscheidende Schlussfolgerung und Forderung: Bis es diese neuen Genehmigungen gibt, „dürfen keine weiteren Castor-Behälter in die Zwischenlager eingelagert werden.“

Aber nicht nur für Atommülllager, auch für die Atommeiler selbst sieht der BUND in Folge des Brunsbüttel-Urteils zu ziehende Konsequenzen, denn auch dort „fehlt es an einem Nachweis, dass der erforderliche Schutz vor Terrorangriffen vorhanden ist.“ Geheimschutzmaßnahmen müssen nun endlich auch einer gerichtlichen Prüfung zugänglich gemacht werden. Kann das Dilemma zwischen Geheimschutz und Rechtsstaat nicht aufgelöst werden, dann „bleibt als Konsequenz nur das unverzügliche Abschalten der Atomkraftwerke.“

In der BUND-Stellungnahme werden detailliert weitere Folgen angeführt, die sich auf die künftige Zwischenlagerung, aber auch für die Standort-Suche und die Endlager-Kommission in erheblichem Umfang auswirken dürften. Es ist sicherlich lohnend, sich das im Original anzusehen. Sicherheitshalber ist die Stellungnahme des BUND auch hier auf umweltFAIRaendern.de downloadbar (PDF).

Am Schluss der fünfseitigen Stellungnahme fasst der BUND seine Forderungen zusammen:

  • Es muss sofort für alle Zwischenlager der Nachweis erbracht werden, dass diese Lager den erforderlichen Anforderungen zum Terrorschutz genügen.
  • Der BUND fordert, dass an allen Standorten neue Genehmigungen für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Diese müssen die im Brunsbüttel-Urteil bestätigten erhöhten Maßstäbe bei den Sicherheitsnachweisen zum Terrorschutz anwenden und die erforderliche Verlängerung der Lagerzeit berücksichtigen.
  • Der BUND fordert bis zur Klärung der Sicherheit einen Einlagerungsstopp für weitere Castor-Behälter in die Zwischenlager.
  • Der BUND fordert darüber hinaus einen Neustart bei der Diskussion über Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll. Die vielfältigen Probleme müssen endlich offen diskutiert und nicht weiter verdrängt werden.
  • Es braucht dringend eine auch gerichtlich kontrollierbare Überprüfung der Sicherheitssituation bei den laufenden Atomkraftwerken.
  • Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.
  • Die Konsequenz ist das unverzügliche Abschalten aller Atomkraftwerke.

Atomkonzerne spalten weiter – Mit bestem Gruß an die „Endlager-Kommission“: E.on erhebt weitere Verfassungsklage

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Herr E.on (links) und der Kollege von RWE in der „Endlager-Kommission“

Da sage mir einer was von TTIP: E.on hat nun eine weitere Verfassungsklage an den Start gebracht. Nachdem sie bereits auf diesem Weg als auch über die Verwaltungsgerichte für den Atomausstieg nach Fukushima Milliarden-Beträge an Schadensersatz einfordern, will der Konzern nun erreichen, dass er für die im sogenannten Standortauswahlgesetz festgelegten Maßnahmen mit keinem Cent beteiligt wird. Damit greift der Konzern auch Regelungen an, die den so genannten Neustart bei der Endlagersuche überhaupt erst ermöglicht haben. Am Montag tagt die mit dem Standortauswahlgesetz ins Leben gerufene „Endlager-Kommission“. Dort sitzt auch ein Vertreter von E.on (und einer von RWE). Dessen künftige Rolle dürfte eines der interessanten Themen am Montag werden. Das zweite Thema ist aber auch nicht ohne.

Denn unter dem harmlosen Titel Zustand der Zwischenlager wird es über das Brunsbüttel-Urteil und die Folgen gehen. Nachdem das OVG Schleswig die Genehmigung für das dortige Vattenfall-Castor-Lager aufgehoben hat, steht die Atommüllentsorgung, aber vermutlich auch der weitere Betrieb der noch laufenden Atomkraftwerke, in Frage. Großes Kino wird es geben, nicht nur, weil die Show am Montag ab 11.45 auch im Bundestags-TV live zu sehen sein wird.

In der Kommission will E.on kontruktiv mitarbeiten, in der Wirklichkeit wird gegen den Ausstieg und beim Atommüll geklagt, was das Zeug hält. Inzwischen haben die Atomkonzerne um die insgesamt rund 30 Klagen vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichten auf den Weg gebracht und bedrohen die SteuerzahlerInnen mit Schadensersatzzahlungen von zig Milliarden Euro! Immer für die lieben Aktionäre.

Der Salzstock in Gorleben sei eigentlich großartig, daher brauche es dieses Gedöns von alternativer Standortsuche gar nicht, meint E.on. Und auch das Castor-Zwischenlager in Gorleben sei total sicher. Daher sei es für E.on nicht hinnehmbar, dass ihm Rahmen des StandAG festgeschrieben wurde, dass der Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht mehr nach Gorleben, sondern an den AKW-Standorten eingelagert werden soll.

Einzelheiten berichtet die Tagesschau. Zuvor hatte die Süddeutsche über die Verfassungsklage von E.on informiert.

Folgen des Brunsbüttel-Castor-Urteils: Ärzte fordern AKWs und Zwischenlager abschalten

radioaktiv-07„Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel endgültig aufgehoben hat, fordert die Ärzteorganisation IPPNW die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sowie die zuständigen Länderminister auf, den Atomkraftwerken unverzüglich die Betriebsgenehmigungen zu entziehen. Da die Zwischenlager alle baugleich sind, ist ihr Betrieb ebenso illegal wie der Betrieb des Zwischenlagers Brunsbüttel. Ohne sicheren Entsorgungsnachweis ist die fortdauernde Produktion von weiterem Atommüll nicht zulässig. Die Landesbehörden für die Atomaufsicht stehen in der Pflicht, die neun verbliebenen Atomkraftwerke sofort stillzulegen.“

Mit dieser Pressemitteilung reagiert die IPPNW auf das Brunsbüttel-Castor-Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Tagen ein Urteil des OVG Schleswig bestätigt, nach dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben ist.

Weiter heißt es in der PM: “Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindliche Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz”, erklärte der Klägeranwalt Ulrich Wollenteit. In der Verantwortung stehen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg, auf deren Gebiet noch Atomkraftwerke betrieben werden.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die terroristische Bedrohung durch einen gezielten Flugzeugabsturz oder durch die Nutzung moderner panzerbrechender Waffen als realistisch angesehen. „Das Kartenhaus ist zusammengefallen. Die Aufsichtsbehörden können sich jetzt nicht mehr über die Fakten hinwegsetzen: Es gibt keine sichere Entsorgung des strahlenden Atommülls – weder in Zwischenlagern, noch in Langzeitlagern“, so Dr. Alex Rosen, stellvertretender IPPNW-Vorsitzender.

„Wir fordern Gleichbehandlung vor dem Gesetz: So wie Kohlekraftwerke stillgelegt werden können, so müssen jetzt auch Atomkraftwerke stillgelegt werden. Ebenfalls muss eine neue offene Diskussion mit allen beteiligten Bürgern über alle Sorten des Atommülls geführt werden, den schwach, mittelhoch und hoch radioaktiven Atommüll. Das bisherige Konzept der Endlagerung, wie es in der Endlagerkommission verhandelt wird, ist damit obsolet“, so Rosen.“

 

Widerruf, sonst Klage: Das Castor-Lager an den AKWs Gundremmingen auf dem Prüfstand

bild_gundremmingen_05Wenige Wochen nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil wird die Initiative „Zwischenlager Forum“ Klage gegen das Atommülllager an den AKWs in Gundremmingen erheben. Darüber berichtet heute auch die Süddeutsche Zeitung. Das Forum will „den Widerruf der Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers beantragen. Und für den Fall, dass das Bundesamt für Strahlenschutz diesen Antrag ablehnt, ist die Initiative wild entschlossen, Klage einzureichen.“

Die SZ berichtet unter anderem: „“Die süddeutschen Zwischenlager sind ja noch viel windiger gebaut und somit megagefährlich“, sagt Forum-Sprecher Raimund Kamm und fordert: „Die müssen sich jetzt bewegen.“ Nach Kamms Angaben sind in Brunsbüttel die Hallenwände 1,20 Meter stark und die Decken 1,30 Meter. Die bayerischen Lager hätten dagegen nur eine Wanddicke von 85 Zentimeter und eine Deckenstärke von 55 Zentimeter. Ein anderer Vergleich fällt ebenfalls eindeutig aus: Während in Brunsbüttel derzeit neun Castoren-Behälter gelagert werden, sind es in Gundremmingen 42. Jeder Behälter enthält 52 Brennelemente. Insgesamt gibt es in Gundremmingen 192 Castor-Stellplätze, damit ist es das größte dezentrale Zwischenlager Deutschlands.“

Im Unterschied zu dem Castor-Lager in Brunsbüttel ist das Lager in Gundremmingen bestandssicher genehmigt. Betreiber RWE gibt sich nach außen daher gelassen. Doch auch RWE-Sprecher Jan-Peter Cirkel spricht nur davon, dass das Brunsbüttel-Urteil „keine unmittelbare Konsequenzen“ für Gundremmingen habe und verweist auf laufende Nachrüstungen in Form von zwei zusätzlichen Schutzmauern an den Längsseiten, um die Halle gegen Terroranschläge zu schützen. Entscheidend dürfte nun sein, was die mittelbaren Folgen aus dem Brunsbüttel-Urteil sein werden. Und da könnte eine Klage für viel Wirbel sorgen.

Die SZ berichtet außerdem, dass die Frage der Nachrüstungen für den „Zusatzschutz an den bayerischen Zwischenlagern in Grafenrheinfeld (88 Castorplätze) und Ohu (152) “ noch offen ist: Die Genehmigungsverfahren laufen noch. Weitere Berichte gibt es auf BR und SWR. Auch die Augsburger Allgemeine greift das Thema auf.

Die AA schreibt: „Das Forum hält die Lagerung im Gundremminger Zwischenlager indes für viel zu gefährlich. „Notwendige Sicherheitshinweise fehlen, dass der tödliche Atommüll auch bei einem Anschlag sicher eingeschlossen bliebe“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative. Einstimmig haben die Mitglieder jetzt drei Forderungen beschlossen. So soll jetzt ein neues, weniger gefährliches Zwischenlager gebaut werden. „Und das muss nicht am Standort Gundremmingen sein, jedoch in Bayern“, sagt Kamm. Zweitens fordern die Atomkraftgegner den Bau eines unterirdischen Endlagers. „Hauptstandortkriterium muss die Langzeitdichtheit der tiefengeologischen Schichten sein“, meint das Forum. Die dritte Forderung besteht darin, die Atommüll-Produktion sofort zu beenden. Da das Kernkraftwerk Gundremmingen auf absehbare Zeit keine Entsorgung habe, müsse der Betrieb sofort eingestellt werden. Gleiches, so Kamm, gelte im Übrigen für alle anderen Atommeiler in Deutschland.“

Forderungen, die sicherlich nicht nur in Bayern für viel Diskussionen sorgen werden.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM der Initiative:

„Einstimmiger Beschluss im FORUM-Treff
Bürger werden Antrag auf Widerruf der Genehmigung des Gundremminger Atommüll-Lagers stellen

In der überfüllten abendlichen Versammlung der Bürgerinitiative FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik wurde nach ausführlicher Diskussion einstimmig beschlossen: Die Lagerung des Atommülls im Gundremminger „Zwischenlager“ ist viel zu gefährlich. Notwendige Sicherheitsnachweise fehlen, dass der tödliche Atommüll auch bei einem Anschlag sicher eingeschlossen bliebe. Unsere Sorgen sind durch das höchstrichterliche „Brunsbüttel-Urteil“ vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Da die Bürgerinitiative keine eigene Klagebefugnis hat, bitten wir Nachbarn des AKW Gundremmingen den seit eineinhalb Jahren vorbereiteten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung zu stellen. Die Bürgerinitiative wird die fachliche und juristische Arbeit organisieren und bezahlen.

3 + 1 Forderungen wurden diskutiert und ebenfalls einhellig beschlossen:

1. Neues weniger gefährliches Zwischenlager bauen! Da das Zwischenlager in Gundremmingen nicht sicher ist, muss ein wesentlich weniger gefährliches Zwischenlager gebaut werden. Und das muss nicht am Standort Gundremmingen sein. Jedoch in Bayern!
2. Unterirdisches Endlager bauen! Da oberirdische Zwischenlager immer viel gefährlicher als unterirdische Lager in geologischen Schichten sind, fordern wir, dass endlich ernsthaft ein bestmögliches unterirdisches Endlager in Deutschland gesucht und gebaut wird. Hauptstandortkriterium muss die Langzeitdichtheit der tiefengeologischen Schicht sein.
3. Atommüllproduktion sofort beenden! Da das AKW Gundremmingen keine Entsorgung hat und auf absehbare Zeit auch keine haben wird, muss die Produktion von Atommüll sofort beendet und der Betrieb eingestellt werden! Gleiches gilt für alle anderen deutschen AKW.

+ 1 Energiewende nicht abbremsen sondern beschleunigen! Wir müssen und können die Atomkraftwerke schnell abschalten. Und wir müssen und können zum Schutz des Klimas gerade die Kohleverbrennung kontinuierlich verringern. Dafür muss endlich ernst gemacht werden mit der Verbesserung der Energieeffizienz. Wir können unseren Energie- und speziell auch unseren Stromverbrauch durch intelligenteres Verhalten und Einsatz moderner Technik stark verringern und dabei sogar unseren Wohlstand halten. Und wir können mit schwungvollem Ausbau gerade der Solar- und Windenergie zügig Richtung 100 Prozent Erneuerbare Energien fortschreiten. Die von der Großen Koalition beschlossenen kleinen Ausbaupfade für Solar und Wind schädigen unsere Umwelt, unsere Wirtschaft und unser Land. Im Jahr 2030 können wir, wenn wir sowohl die Risiken der alten Energien ernst nehmen wie die Chancen der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien nutzen, annähernd zu 100 Prozent unseren Strom aus Erneuerbaren Energien gewinnen. Das wird dann auch die kostengünstigste Stromversorgung sein. Denn Solar und Wind sind kostenlos und die Anlagen, um diese Naturenergie in Strom umzuwandeln, werden Dank technischer Fortschritte noch preiswerter. So machen wir unsere Energieversorgung enkeltauglich.“

Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm
www.atommuell-lager.de
www.facebook.com/pages/FORUM-gemeinsam-gegen-das-Zwischenlager-eV/152276034836072

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