Uranfabrik Gronau – Materialien zur atomrechtlichen Genehmigung zum Ausbau der URENCO-Anlage (2005)

cropped-Gronau-Blockade-ROBIN-WOOD-Juli-2011002.jpg
ROBIN WOOD Aktion für die Stilllegung der Uranfabrik Gronau

Im Frühjahr 2005 hat das Bundesland NRW eine umfassende Erweiterung der Urananreicherungsanlage in Gronau genehmigt. Bis heute dauern die Erweiterungsmaßnahmen an: Das gilt (vermutlich) für den Ausbau auf eine Jahreskapazität von 4.500 Tonnen angereichertem Uran und auch für den Bau einer neuen Atommülllagerhalle, die 2014 in Betrieb gehen soll.

Die Urananlage in Gronau ist – wie auch die Brennelementefabrik im benachbarten Lingen – nicht von den Atomgesetzänderungen nach Fukushima betroffen. Konkret: Während der Betrieb der Atomkraftwerke befristet wurde, darf die Uranfabrik in Gronau völlig unbefristet für den Weltmarkt Uranbrennstoff herstellen.

Hier werden nun diverse Materialien aus dem Genehmigungsverfahren als (zum Teil sehr große) PDF-Dateien veröffentlicht. Neben Stellungnahmen unterschiedlicher Beteiligter wird hier auch das Wortprotokoll des Erörterungstermins vom Juli 2003  sowie die 680 Seiten umfassende Genehmigung für den noch laufenden Ausbau der Uranfabrik Gronau bereit gestellt. In diesen Dokumenten kann zumindest teilweise nachvollzogen werden, welche Sicherheitsfragen etc. im Rahmen des Genehmigungsverfahren behandelt wurden.

Außerdem gibt es hier die Stellungnahme der „Gruppe Ökologie“ (heute Intac Hannover) vom Juni 2003. Diese Stellungnahme wurde im Auftrag des Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau erstellt. Der AKU gehörte zum Kreis der rund 7.000 EinwenderInnen, die sich damals gegen den Ausbau der Uranfabrik Gronau engagiert haben.

Dokumente zum Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau (bis 2005, PDF, teilweise sehr große!)

Kurzbeschreibung der URENCO zum Endausbau der Anlage und deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umgebung vom Dezember 2002

Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Wortprotokoll vom Erörterungstermin vom Juli 2003

Genehmigungsbescheid für den Ausbau der Uranfabrik vom 14. Februar 2005 (Nr. 7/6 UAG)

Stellungnahme der Einwender

Stellungnahme der Gruppe Ökologie im Auftrag des AKU Gronau (Einwender)

Weitere Materialien:

Umwelterklärung URENCO Deutschland GmbH Urananreicherungsanlage Gronau 2010

Information der Öffentlichkeit nach der Strahlenschutzverordnung und der Störfallverordnung („Katastrophenschutz-Information der URENCO Gronau, April 2011)

Geheime Anträge für Atomtransporte in Bremen: Atomwirtschaft will Transporte trotz Verbot durchsetzen

Uranhexafluorid Sattelzug der Bremer Spedition Kieserling am 23.01.12 bei der Ausfahrt am HHLA ContainerBurchardkai Hamburger Hafen - Der Sattelschlepper HB - UQ UF6_Transport_Hamburg_Hafen_20120123_02g
Atomtransporte – wie hier im Hamburger Hafen – sind über die Häfen in Bremen nicht mehr zulässig. Dagegen laufen Atomunternehmen Sturm.

Die Bremer Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz hat Auszüge aus geheimen Anträgen für Atomtransporte in Bremen veröffentlicht. Damit wollen zwei Atomunternehmen das geltende Atomtransporte-Verbot in Bremen umgehen.

Die Bürgerschaft in Bremen hat Anfang 2012 ein Verbot für den Umschlag von Atomtransporten über die dortige Häfen beschlossen. Betroffen davon sind sämtliche Kernbrennstofftransporte, die einer Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz bedürfen. Gegen dieses Verbot hat es viele Proteste von der CDU-Fraktion, aber auch den Atomunternehmen gegeben. Die EU prüft, ob eine solche Einschränkung der Bremischen Häfen (Bremen und Bremerhaven) zulässig ist. Im September 2012 legte der Bremer Senat externe Stellungnahmen vor, die die Rechtmässigkeit der Maßnahme belegten. Allerdings: Das Gesetz lässt Ausnahmen zu.

Die versuchen Atomfirmen jetzt zu nutzen: Seit Ende 2012 machen sie noch mehr Druck. Die Brennelementefabrik der ANF in Lingen, betrieben durch den französischen Atomkonzern AREVA, hat für eine bestimmte Anzahl von Transporten eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt. Und die Atomtransporte-Firma Nuklear Cargo Service (NCS) will eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für ihre radioaktiven Frachten über die Bremischen Häfen erhalten.

Die Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz (MAUS) aus Bremen hat sich die Rechtslage und die Anträge genauer angesehen und eine fachliche Stellungnahme verfasst, die wir hier im folgenden dokumentieren. Darin finden sich zahlreiche Details aus den Anträgen der beiden Atomfirmen:

Öffentliche Mitteilung der Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz e.V. (MAUS) zu den Ausnahmegenehmigungs-Anträgen für den Atomtransport über bremische Häfen :

„Über die Stadtgebiete und Häfen von Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Rostock gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Etwa alle 1,5 Tage ein Atomtransport durch Hamburg, etwa alle 2 Tage ein Atomtransport durch Bremen, etwa alle 3,5 Tage ein Atomtransport durch Rostock. Damit ist Norddeutschland eine wichtige Drehscheibe im internationalen Atomgeschäft. Uranoxide, das extrem giftige Uranhexafluorid, unbestrahlte und bestrahlte Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden in den Häfen umgeschlagen und/oder durch das Stadtgebiet transportiert. Empfänger und Absender des atomaren Materials sind Orte in der ganzen Welt: u.a. Belgien, Schweiz, Niederlande, Schweden, Großbritanien, Norwegen, Frankreich, Spanien, Kanada, USA, Argentinien, Australien, Süd-Korea, Russland, Kasachstan, Namibia, Brasilien, Süd-Afrika, Finnland. Ein extrem gut florierender weltweiter Handel.

Die Teilentwidmung der Bremischen Häfen für Kernbrennstoffe (Hafenbetriebsgesetz §2 Absatz 3) war ein erster Schritt zum Unterbinden von Atomtransporten. Jedoch geht das jetzige Hafenbetriebsgesetz nicht weit genug, da es nur nach dem Gesetzt definierte Kernbrennstoffe betrifft und auch eine Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit enthält, die der Senat völlig unabhängig, intransparent und im Geheimen beschließen kann.

Gegen dieses Gesetz der Teilentwidmung der Bremischen Häfen für Kernbrennstoffe wird seitens der CDU am Staatsgerichtshof in Bremen geklagt. (1) Außerdem hat die EU ein Pilotverfahren einberufen, um zu klären, ob das Bremische Gesetz im Widerspruch zum EU-Recht steht, denn: „Nach Auffassung der EU-Kommission könnte ein solches Umschlagsverbot einen Verstoß gegen Vorschriften des Kapitels 9 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) Vertrag darstellen. Der EuratomVertrag sieht in Artikel 93 vor, dass Mitgliedstaaten untereinander alle mengenmäßigen Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr beseitigen.“ (2) Die EU hat daher die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die erfolgte Stellungnahme der Bundesregierung und der Bremischen Regierung2 war der EU nicht weitreichend genug, daher fordert sie nun eine weitere Stellungnahme mit Antworten zu den gestellten Fragen. Diese unterliegen der Geheimhaltung, so daß zur Anfrage der EU zum jetzigen Zeitpunkt nichts weiter bekannt ist.

Wie nun bekannt geworden ist, sind an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vier Ausnahmeanträge zum Umschlag von Kernbrennstoffen über Bremische Häfen am 22. Oktober 2012 eingegangen. Dies geht aus der „Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen am 07.11.2012“ (3 und den entsprechenden Anträgen hervor. Die Anträge unterliegen ebenfalls der Geheimhaltung und sind selbst für Abgeordnete nicht einsehbar!

Die Brennelementfabrik Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) aus Lingen und die Transportfirma Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) aus Hanau haben beide die Anwaltskanzlei, Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnergesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern aus Berlin, beauftragt entsprechende Anträge zu stellen und die Rechtsvertretung wahrzunehmen. Die Anwaltskanzlei stellt im Auftrag der ANF drei Ausnahmegenehmigungsanträge und für NCS einen.

Die Anträge sind in Ihren Begründungen jeweils ähnlich gehalten und sollen einen enormen Druck auf den Senat ausüben, um wieder Kernbrennstoffe, die knapp 20% der Atomtransporte ausmachen, über Bremer Häfen umschlagen zu können bzw. die Möglichkeit dafür zu erhalten. Vom Umfang her sind die Anträge unterschiedlich und sollen verschiedene Optionen und Atomtransportumfänge für die Ausnahmeregelung auf Grundlage des §2 Absatz 3 Satz 1 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes testen.

Die Anträge (Die folgenden Zitate stammen aus den Anträgen!)

Anträge der Brennelementfabrik ANF:

– Antrag auf Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „…eine Ausnahme im Einzelfall für den Umschlag von insgesamt max. 250 unbestrahlten Brennelementen für Druckwasserreaktoren vom Typ 16×16-(20) mit angreichertem Uran in Form von Urandioxid mit einem maximalen Anreicherungsgrad an Uran 235 von 5% mit Gültigkeit bis zum 31.12.2015 zuzulassen, wobei insgesamt in max. 40 Transporten über die Straße max. 5 Versandstücke je Transport angeliefert werden und vom Hafen in Bremerhaven auf dem Seeweg in max. 10 Transporten max. 25 Versandstücke je Transport zu einem Hafen in Spanien befördert werden. Die Rechtswirkungen dieser Ausnahme gelten auch für alle in den Transportvorgang eingebunden Dritten. …“

Beteiligte dritte Firmen:
• Nuclear Cargo + Service GmbH (Hanau)
• Transkem Spedition GmbH (Leese)
• Wagenborg S&G GmbH (Hörstel)
• EUROGATE Container Terminal Bremerhaven GmbH & Co. KG (Bremerhaven)
• BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG (Bremerhaven)
• NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co. (Bremerhaven)
• UPM-Kymmene Seaways OY Ltd. (Kotka/Finnland)

Mengen der Atomtransporte:
• Insgesamt: max. 100 Brennelemente mit max. 50.000 kg Uran mit max. 2500 kg Uran-235
• Je Seetransport: max. 50 Brennelemente mit max. 25000 kg Uran mit max.
1250kg Uran-235
• Je Straßentransport: max. 10 Brennelemente mit max. 5000 kg Uran mit max.
250 kg Uran-235
• Je Versandstück: max. 2 Brennelemente mit max. 1000 kg Uran mit max. 50kg
Uran-235
• Je Brennelement: max. 500 kg Uran mit max. 25 kg Uran-235

Ziel der Transporte soll das spanische Atomkraftwerk Trillo sein, mit dem die ANF eine vertragliche Lieferung für insgesamt etwa 250 Brennelement am 03.08.2009 eingegangen ist und die Lieferung ab 2010 innerhalb von sechs Jahren zu erfolgen hat. Dafür ist eine Route über den Seehafen von Bremerhaven vorgesehen und eine alternativ Route über den Seehafen Hamburg.

Der Transportweg über den Seehafen in Bremerhaven:
„ a. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1- AK Bremen, A27-AS Bremerhaven-Überseehäfen zum Hafen von Bremerhaven
b. Umschlag im Hafen von Bremerhaven, einschließlich ggf. erforderlicher transportbedingter zeitweiliger Aufenthalte
c. vom Hafen von Bremerhaven auf dem Seeweg zu einem Hafen in Spanien“

Der Transportweg über den Seehafen in Hamburg:
„a. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1-AK
Hamburg-Süd, A255-AS Hamburg-Veddel zum Hafen von Hamburg oder
b. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1-AD
Buchholz, A261-AD Hamburg-Südwest, A7-AS Hamburg-Waltershof zum Hafen von
Hamburg
c. Umschlag im Hafen von Hamburg, einschließlich ggf. erforderlicher transportbedingter
zeitweiliger Aufenthalte,
d. vom Hafen von Hamburg auf dem Seeweg zu einem Hafen in Spanien“

– Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „… eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen zugunsten der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in den Bremischen Häfen zuzulassen. Die Rechtswirkungen gelten auch für die durch ANF in den jeweiligen Transportvorgang eingebundenen Dritten.“
– Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von unbestrahlten
Brennelementen für Druck- und Siedewasserreaktoren: „… eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von unbestrahlten Brennelementen für Druck- und Siedewasserreaktoren mit angereichertem Uran in Form von Urandioxid mit einem maximalen Anreicherungsgrad an Uran 235 von 5% in den Bremischen Häfen zuzulassen. Diese Ausnahme gilt auch für alle durch die Antragstellerin in den Transportvorgang eingebundenen Dritten.“

Der Antrag der Transportfirma NCS:

• Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „…eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen zugunsten der NUCLEAR CARGO + SERVICE GmbH (NCS) in den Bremischen Häfen zuzulassen. Die Rechtswirkungen dieser Ausnahme gelten auch für alle in den Transportvorgang der NCS eingebundenen Dritten.“

Die Begründungen
„… Die beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragte Beförderungsgenehmigung bezieht sich auf den Transport unter Einschluß des Umschlages in den Bremischen Häfen. Gemäß Ziff. IV der regelmäßig beigefügten Nebenbestimmungen und Hinweise zu Beförderungsgenehmigung ersetzt diese „nicht die Entscheidungen anderer Behörden, die für transportbedingte zeitweilige Aufenthalte aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Bremische Hafenordnung) erforderlich sind.“ Dieser Vorbehalt gilt auch für die gemäß §2 Abs. 3 HafenbetrG erforderliche Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen in bremischen Häfen. Die Zulassung der beantragten Ausnahme ist daher geboten.“

„… Demgemäß sollen die Bremischen Häfen im Einklang mit den landespolitischen Zielsetzungen der Nachhaltigkeit, der erneuerbaren Energien und der Vorsorge im Interesse auch zukünftiger Generationen betrieben werden. Die antragsgegenständlichen Transporte dienen der Belieferung von Empfängern im inner- und außereuropäischen Ausland und außerhalb des Landes Bremen. Insofern ist die Gesamtpolitik Bremens im Bereich der zukünftigen Energieerzeugung, Umweltschonung und auf Nachhaltigkeit basierenden Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik nicht konkret berührt. Die Antragstellerin hat ihren Sitz in Niedersachsen. Es fehlt folglich bereits jeglicher relevante örtliche Bezug zur politischen Ausrichtung der Energieerzeugung im Land Bremen.“

„.. Eine Versagung der beantragten allgemeinen Ausnahme käme grundsätzlich nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine persönliche Unzuverlässigkeit der Antragstellerin hinsichtlich des Umgangs mit Kernbrennstoffen bestünde. Derartige Umstände lassen sich gegen die Antragstellerin nicht vorbringen. …“

„…Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten völkerrechtliche Bindungen eingegangen ist, die zur Rücknahme von Kernbrennstoffen verpflichten. Mit den Betreibern der Wiederaufbereitungsanlagen im britischen Sellafield und im französischen La Hague bestehen verbindliche Verträge, die durch die jeweiligen Staatregierungen mit internationalen Notenwechseln abgesichert wurden. Damit wurde eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Rücknahme der Abfälle aus der Aufbereitung und Wiederaufbereitung begründet. Das „Gemeinsame Abkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“1 lässt in Art. 27 Abs.3 daher ausdrücklich das Recht auf Ausfuhr und Rückführung im Zusammenhang mit der Aufbereitung und Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen unberührt. …

… Die Antragstellerin ist als Dienstleister im Rahmen der Rückführung dieser Kernbrennstoffe tätig. Eine Versagung der Ausnahme stünde daher im Widerspruch zu diesen völkervertraglich eingegangen Verpflichtungen.“

Mit dieser Begründung versucht die NCS über die Rücknahmeverpflichtung von Atommüll, eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für Kernbrennstoffe zu bekommen, so daß im Rahmen dieser auch weiterhin Brennelemente verschifft werden können oder Dritte, wie z.B. ANF, dieses tun können.

In den Antragsbegründungen wird weiterhin auf das Bundesrecht, das Unionsrecht, die Bundestreue sowie den EURATOM-Vertrag verwiesen, worüber der Druck auf den Senat erhöht werden soll, um die Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Daran wird wieder einmal ersichtlich, wie sehr wirtschaftliche Interessen dem Schutz von Leben und Umwelt untergeordnet werden.

Die Bedeutung von Atomtransportverboten Die Bedeutung des Bremer Hafens für Atomtransporte ist allein schon deshalb gegeben, da für die Beförderung mindestens zwei gleichrangige Alternativrouten angegeben werden müssen. Das wird auch noch einmal im Antragsschreiben hervorgehoben „…Es handelt sich um eine wichtige Transportroute, zumal bundesweit nur eine sehr beschränkte Anzahl vergleichbarer Seehäfen zur Verfügung steht. …“ oder „…Um diesen Lieferverpflichtungen nachkommen zu können, ist die Transportroute über den Hafen in Bremerhaven von grundsätzlicher Bedeutung. …“

Anhand der Anträge für die Ausnahmegenehmigungen für Atomtransporte wird auch wieder einmal ersichtlich, wie weit und welche Atomanlagen überhaupt vom sogenannten Atomaustieg betroffen sind. Denn wenn die Brennelementfabrik ANF in ihren Anträgen schreibt „..Es bestehen langfristige Lieferverträge (teilweise bis ins Jahr 2015 und darüber hinaus) über die bezeichneten Kernbrennstoffe mit Kunden im inner- und außereuropäischen Ausland (beispielsweise dem Kernkraftwerk in Trillo/Spanien…“ so sind die Atomanlagen in Lingen (Brennelementfabrik) und Gronau (Anreicherungsanlage) noch über Jahre hinaus ausgelastet und Produzieren weiterhin (zukünftigen) Atommüll und stellen die Infrastruktur für Atomwaffen und Atomtechnologie bereit.

Diese und weitere Informationen über die Transportwege und die Anträge der Ausnahmegenehmigungen gelten als Verschlußsache, selbst Abgeordnete hätten darauf kein Recht.

Dadurch zeigt sich einmal mehr, wie die Politik nach entsprechenden ökonomischen Interessen handelt. In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal auf das Volksbegehren zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes für eine Sperrung der Bremischen Häfen für alle radioaktiven Stoffe hin. Durch die aktuellen Anträge für Ausnahmegenehmigungen gewinnt dieses noch einmal mehr an Bedeutung, wenn es um eine wirkliche, aktive und effektive Sperrung der Bremischen Häfen für Atomtransporte über ein Gesetzgebungsverfahren gehen soll. Der Entwurf des Gesetzes, gegen alle Atomtransporte über Bremische Häfen, der durch das Volksbegehren realisiert werden könnte, bietet den Menschen nun noch weiter die Möglichkeit, sich klar gegen Atomtransporte auszusprechen und selbst ein effektives Gesetzt zu erlassen, das keinen Raum für Hintertüren oder Geheimpolitik läßt.

Kontakt und weitere Informationen auf der Homepage der Bremer Initiative gegen Atomtransporte (BrIgAt):

Außerdem findet auch überregionaler Widerstand gegen die Atomtransporte statt. Z.B. die letzten MOX-Transporte über Nordenham wurden von umfangreichen Protesten begleitet, zu dem sich ein breites Bündnis von Menschen zusammengeschlossen hat, die entlang der kompletten Transportstrecke protestierten.

Für einen konsequenten und vollständigen Atomausstieg müssen alle Atomanlagen stillgelegt und sämtliche Atomtransporte unterbunden werden. Atomtransporte sind die Achillesverse der Atomindustrie. Ohne Atomtransporte gibt es keine Atomwirtschaft und keinen Handel mit diesen gefährlichen Gütern. Um das zu erreichen werden Argumente alleine nicht ausreichen, da müssen wir alle gemeinsam schon selbst Hand anlegen.

Mehr Informationen auch auf den Internetseiten: www.maus-bremen.de und www.nadir.org/sand

Anmerkungen:

(1)  http://www.fraktion.cdu-bremen.de/userfiles/file/Normenkontrollantrag_Stand_Mai_LH_.pdf

http://www.fraktion.cdu-bremen.de/category.php?viewext=2,2,60,id,4970,202

(2)  http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Hafenausschuss%2026-09-2013%20Pilotverfahren%20%20doc.pdf

http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen232.c.3794.de

(3)  http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Vorlage%20TOP%205%201%20Bericht%20HafenA%2020121107%20Ausnahmegenhmigung.pdf

http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen232.c.3809.de

Mehr Informationen auf umweltFAIRaendern.de unter dem Stichwort Atomtransporte und hier: Atomtransporte durch den Hamburger Hafen

 

Krieg um Uran? Mali, Niger und der Uranabbau für Atomkraftwerke

atommüllfassFrankreich hat in der letzten Woche militärisch in den Konflikt in Mali eingegriffen. Unterschiedliche Kräfte haben im Norden von Mali im letzten Jahr große Gebiete erobert. Dabei spielen auch fundamentalistische Kampfverbände eine bedeutsame Rolle, die eine separatistische Abspaltung von Mali erreichen bzw. insgesamt in der Sahel-Region islamistisch geprägte Herrschaftsverhältnisse aufbauen wollen, in der die Scharia als gesellschaftlicher bzw. gesetzlicher Rahmen gilt. Möglicherweise nicht in erster Linie dürften für das französische Eingreifen aber auch schlichte materielle Interessen eine Rolle spielen: z.B. die Uranvorkommen in der Region Mali und Niger.

Nach dem Zusammenbruch des Gaddafi-Regimes in Libyen ist es zu einer Destabilisierung auch in der Sahelregion gekommen. Nicht nur islamistische Kräfte sind von dort aus in Richtung Mali gezogen. Auch die Tuareg, deren Siedlungsgebiete in der gesamten Sahel-Zone liegen und die Länder Libyen, Niger, Mali und weitere Staaten umfassen, spielen in den Konflikten eine wachsende Rolle.

Die Sahel-Region gehört zum ehemaligen Kolonialgebiet Frankreichs und noch heute hat Frankreich herausragende politische und wirtschaftliche Beziehungen zu dieser Region. Neben Mali gilt dies auch für den Niger.

In immer mehr Konflikten spielen auch Rohstoff-Ressourcen eine große Rolle. Nicht mehr nur Öl (aber auch davon soll es in Mali große Vorkommen geben)  steht dabei oft im Blickpunkt. In Mali und im benachbarten Niger gibt es große Uran-Vorkommen. Im Niger ist der französische Atomkonzern AREVA schon seit Jahrzehnten im Urangeschäft und betreibt dort im großen Stil den Uranabbau. Neue Uranminen sollen demnächst im Niger in Betrieb genommen werden. Siehe dazu ausführlich auch hier: Uranlieferant Niger – Hunger und Krieg.

Bereits seit vielen Jahren gibt es um die Uranminen im Norden des Niger immer wieder auch militärische Auseinandersetzungen. In der Gegend um Arlit, wo Uran oberirdisch abgebaut wird, sind in den letzten Jahren mehrfach Mitarbeiter von AREVA entführt worden (siehe auch die gescheiterte französische Aktion zur Befreiung von Geiseln in Somalia). Erst im September 2010 berichtete die Frankfurter Rundschau über eine solche Entführung unter der Überschrift: „Franzosen in Niger verschleppt: Entführung löst Uran-Krise aus“. Aktuell berichtet Alfred Hackensberger auf Telepolis unter der Überschrift:  „Al-Qaida und der Uran-Boom in Afrika“.

Immer wieder war damit die Forderung der Entführer verbunden, dass mehr Geld aus den Gewinnen beim Uranabbau auch im Lande bleiben müsste und der Bevölkerung zu gute kommen müsse. Der Niger gehört zu den ärmsten Ländern der Welt, Straßen gibt es kaum, in vielen Regionen gibt es keine Wasserversorgung, Schulen oder Krankenhäuser. Außerdem bedeutet der Uranabbau eine enorme Umweltverschmutzung: Der Staub von den oberirdisch gelagerten radioaktiven Abraumhalden verseucht große Gebiete und gelangt ins Wasser, die Menschen atmen den Staub ein und erkranken.

Diese Lage wird noch verschlimmert, weil in der Sahelzone seit längerer Zeit aufgrund einer Dürre eine Hungerkatastrophe droht. Immer wieder hatten im letzten Jahr internationale Organisationen davor gewarnt und Hilfsprogramme initiiert. (Siehe z.B. hier einen ZDF-Video-Bericht aus dem Mai 2012)

Aus dem Niger stammt das Uran für jede zweite Glühbirne in Frankreich, heißt es in einem Artikel von Claudia Frank im ROBIN WOOD-Magazin. Das Uran aus dem Niger wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in der Uranfabrik in Gronau und in deutschen Atomkraftwerken eingesetzt. Genaues lässt sich nicht sagen, weil die Bundesregierung keine Angaben über die genaue Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans macht. Die Bundesregierung gibt lediglich die Information, dass ein großer Teil der Importe aus Frankreich stammen. Daher ist anzunehmen, dass über Frankreich und AREVA das Uran aus dem Niger auch in deutschen Anlagen eingesetzt wird.

 

 

 

 

Atomenergie im Landtag NRW – Eine Liste Kleiner Anfragen der Abgeordneten an die Landesregierung seit 1985

Radioaktiv-09.jpgWow, da hat sich jemand reingehängt: Auf der Seite „Kein Castor nach Ahaus„, homebased in NRW, gibt es eine Übersichtsseite, in der (fast) sämtliche Kleine Anfragen zum Themenspektrum Atomenergie mit Bezug zum Bundesland NRW aufgelistet sind. (Schriftliche) Kleine Anfragen sind eine Möglichkeit von Abgeordneten, der jeweiligen Regierung Informationen zu „entlocken“, die sonst lieber nicht so gern in Regierungserklärungen verbreitet werden. Die Übersichtsseite verlinkt auf die Dokumente, die in der Datenbank des Landtags von NRW gespeichert sind. Natürlich gibt es die Möglichkeit, auch dort direkt und mit eigenen Suchbegriffen die Archive zu durchwühlen. Dann besteht auch zusätzlich die Möglichkeit, z.B. die Wortprotokolle von Landtagssitzungen ausfindig zu machen. Allerdings eher ein Hobby für HistorikerInnen!

Aber die Übersichtsseite auf „Kein Castor nach Ahaus“ bietet natürlich eine größere Chance, fündig zu werden, wenn man im Thema nicht so ganz drin ist. Und sie gibt anhand der Überschriften auch schnell einen Einblick, welche Atomthemen denn die gemeinen Abgeordneten so interessiert – oder auch nicht interessiert – haben.

Kleine Anfragen können auf den Internet-Seiten aller Landtage und des Bundestag online recherchiert werden. Unterschiedlich sind oft nur die Zeiträume, seit dem diese Daten online sind. In fast allen Fällen liegen die Daten als PDF-Dateien vor, oft ist eine komplette Volltextsuche möglich. Lediglich bei älteren Datenbeständen kommt es vor, dass diese nur nach den von der Parlamentsdokumentation festgelegten Schlagwörtern zu finden sind und die PDF-Dateien nicht durchsuchbar sind, weil diese quasi als Bild-Dateien gespeichert sind. Diese Parlamentsarchive bieten gerade auch für Recherchen zu Atomfragen, die etwas „älter“ sind, gute Recherchemöglichkeiten.

Ein Beispiel: Gleich im Anschluss gibt es 20 parlamentarische Vorgänge aus der Bürgerschaft in Hamburg aus der 16. Wahlperiode, die von 1997 – 2001 stattfand. Die folgende Liste zeigt alle Vorgänge – soweit sie in der Datenbank enthalten sind – zum Thema Atomtransporte, darunter auch Daten zum Castor-Skandal von 1998. (Siehe dazu ausführlicher hier). Damals war bekannt geworden, dass jahrelang Castor-Transporte auf der Schiene unterwegs waren, obwohl sie die zulässigen Grenzwerte überschritten. Zwei Jahre lang gab es ein Verbot für Castor-Transporte.

  
16/6517Schriftliche Kleine Anfrage08.08.2001
Atomtransporte am 31. Juli/ 1. August durch Hamburg
Lutz Jobs (Gruppe REGENBOGEN)
16/6097Schriftliche Kleine Anfrage25.05.2001
Atomtransporte am 14./15. Mai 2001 durch Hamburg
Lutz Jobs (Gruppe REGENBOGEN)
16/6090Schriftliche Kleine Anfrage23.05.2001
Atomtransporte und Genehmigungen für Hamburg
Lutz Jobs (Gruppe REGENBOGEN)
16/95/3Mündliche Anfrage (Plenum)05.04.2001
Castor-Transporte durch Hamburg
16/5613Antrag14.02.2001
Keine neuen Atomanlagen in Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel – Die Atommülltransporte nach Gorleben ablehnen
Lutz Jobs (Gruppe REGENBOGEN), Heike Sudmann (Gruppe REGENBOGEN), Norbert Hackbusch (Gruppe REGENBOGEN), Susanne Uhl (Gruppe REGENBOGEN), Julia Koppke (Gruppe REGENBOGEN), Gruppe REGENBOGEN
16/86/2Mündliche Anfrage (Plenum)30.11.2000
HEW
16/4729Bericht05.09.2000
Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 1./2. Juli 1998 (Drucksache 16/1052) – Konsequenzen aus dem Atomtransporteskandal –
Senat
16/76/1Aktuelle Stunde21.06.2000
Atomkonsens – jetzt neue Energie
16/2963Große Anfrage01.09.1999
Radioaktivität und radioaktive Abfälle in hamburgischer Verantwortung
Hartmut Engels (CDU), Karen Koop (CDU), Bettina Machaczek (CDU), Dr. Roland Salchow (CDU), Karl-Heinz Warnholz (CDU), CDU
16/2856Schriftliche Kleine Anfrage05.08.1999
Transporte mit radioaktivem Material, speziell Uranhexafluorid durch den Hamburger Hafen
Lutz Jobs (Gruppe REGENBOGEN)
16/2198Schriftliche Kleine Anfrage04.03.1999
Behälter NTL 11 für Transport von bestrahlten Brennelementen aus dem AKW Krümmel in die WAA Sellafield
Lutz Jobs (GAL)
16/1427Schriftliche Kleine Anfrage21.09.1998
Atomtransporte und Genehmigungen für Hamburg, Transporte mit leicht- und mittelaktiven Atomabfällen
Lutz Jobs (GAL)
16/1052Antrag17.06.1998
Konsequenzen aus dem Atomtransporte-Skandal
Lutz Jobs (GAL), Antje Möller (GAL), Axel Bühler (GAL), Norbert Hackbusch (GAL), Heike Sudmann (GAL), Susanne Uhl (GAL), GAL, Walter Zuckerer (SPD), Anke Hartnagel (SPD), Dr. Monika Schaal (SPD), Michael Dose (SPD), Jens Rocksien (SPD), Wolf-Dieter Scheurell (SPD), Renate Vogel (SPD), SPD
16/18/2Aktuelle Stunde27.05.1998
… und er strahlt doch! Wunsch und Wirklichkeit der Castor-Transporte
16/18/1Aktuelle Stunde27.05.1998
Der Castor-Skandal
16/877Schriftliche Kleine Anfrage19.05.1998
Staatliche Förderung der Castor-Widerstände?
Johannes Mertens (CDU)
16/634Schriftliche Kleine Anfrage02.04.1998
Atomtransporte und Genehmigungen für Hamburg seit 4. November 1997
Lutz Jobs (GAL)
16/169Schriftliche Kleine Anfrage10.12.1997
Transport hochradioaktiver Glaskokillen aus La Hague ins Zwischenlager Gorleben
Lutz Jobs (GAL)
16/153Schriftliche Kleine Anfrage05.12.1997
Kosten für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Atomtransporten
Lutz Jobs (GAL)
16/55Schriftliche Kleine Anfrage03.11.1997
Atomtransporte und Genehmigungen für Hamburg seit 1. Januar 1997
Lutz Jobs (GAL)

Uranfabrik Gronau stilllegen – zwei Rechtsgutachten von 2011 und ein kostspieliger Ausstieg?

Radioaktiv-07.jpgFür die Atomkraftwerke hat der Bundestag nach der Katastrophe von Fukushima im Juli 2011 die Abschaltung von acht Anlagen und eine Betriebsbefristung der verbleibenden neun Reaktoren beschlossen. Nicht befristet wurde der Betrieb von so genannten Brennstoffversorgungsanlagen. Daher dürfen die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau ebenso wie die AREVA-Brennelementefabrik im benachbarten Lingen völlig unbefristet weiter Uranbrennstoff für AKWs in aller Welt herstellen.

Mit Blick auf die Uranfabrik in Gronau hatten im Sommer 2011 der Grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer und der Grüne NRW-Landtagsabgeordnete Hans-Christian Markert Studien vorgelegt, die die Frage untersuchten, wie denn eine Stilllegung der Uranfabrik möglich wäre. Die Studie steht hier als PDF zum download bereit.

Zu den Reaktionen auf diese Studien berichtete umweltFAIRaendern.de hier. Dort wurde auch berichtet, dass die neue Landesregierung von NRW angekündigt hat, mit einem weiteren Rechtsgutachten Möglichkeiten für eine Stilllegung der Uranfabrik in Gronau untersuchen zu wollen. Ergebnisse liegen bis heute immer noch nicht vor.

Gronau stilllegen – Studie 1

Krischer hatte den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, diese Frage zu untersuchen. In der Zusammenfassung kam der Dienst am 27. Juli 2011 zu dem Ergebnis: „Beide (Anlagen, Gronau und Lingen) verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen, die nur unter strengen Voraussetzungen des Atomgesetzes aufgehoben werden könnten. Denkbar wäre jedoch, ähnlich wie bei Kernkraftwerken, die Betriebsdauer dieser Anlagen durch Gesetz zu begrenzen. Ein entsprechendes Gesetz müsste sich an der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG messen lassen. Es dürfte sich dabei nicht um eine Enteignung sondern um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung handeln, die verhältnismäßig auszugestalten wäre.“ (Seite 4, WD 3 – 3000 – 254111, die Stellungnahme unterliegt einem Veröffentlichungsvorbehalt des Bundestages und steht daher hier nicht zum download. Auf Anfrage kann diese aber sicherlich beim Abgeordneten Krischer oder direkt über mich per Mail angefordert werden – siehe Kontakt.)

Eine weitere Möglichkeit, nämlich den Widerruf der bestehenden Dauerbetriebsgenehmigung, erfordert eine „konkrete Prüfung“: „Des Weiteren ist ein Widerruf möglich, wenn eine der Genehmigungsvoraussetzungen später weggefallen ist und nicht in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen wurde,§ 17 Abs. 3 Nr. 3 AtG.
Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich des Wegfalls der Genehmigungsvoraussetzungen eine allgemeine Neubewertung der Gefahren von kerntechnischen Anlagen als Begründung für einen Widerruf nicht ausreichen dürfte. Vielmehr ist eine konkrete Prüfung der jeweiligen Anlage erforderlich. Sofern nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde aufgrund der Gefahrenlage keine Genehmigung hätte erteilt werden dürfen, ist zu prüfen, ob durch nachträgliche Auflagen Abhilfe geschaffen werden könnte. Dies wäre gegenüber dem  Widerruf der Genehmigung das mildere Mittel. Auch hierfür ist eine sorgfältige und umfassende Prüfung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls durchzuführen.“ (S. 7)

Weitere Gründe für eine Stilllegung der Anlage könnten sein: „erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen das AtG, atomrechtliche Rechtsverordnungen, Anordnungen, Verfügungen der Aufsichtsbehörden, Bestimmungen des Genehmigungsbescheids oder nachträgliche Auflagen. Erforderlich ist außerdem, dass in angemessener Zeit keine Abhilfe geschaffen wird.“ (§ 17 Abs. 3 Nr. 3 AtG) Ebenso wäre ein Grund nach § 17 Abs. 5 AtG für die Aufsichtsbehörde zum Widerruf gegeben, „wenn dies wegen einer erheblichen Gefährdung der Beschäftigten, Dritter oder der Allgemeinheit erforderlich ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen werden kann.“

Dabei – so betont der Wissenschaftsdienst – wäre selbst in diesen Fällen die Eigentumsgarantie nach dem Grundgesetz strikt zu beachten. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, in dieses Eigentumsrecht einzugreifen. „Eingriffe in das Eigentumsrecht können in Form von Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG oder als Enteignung, d.h. vollständiger Entziehung von Eigentumspositionen nach Art. 14 Abs. 3 GG erfolgen. Letztere sind nach Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG nur auf Grund eines  Gesetzes zulässig, das auch Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Demgegenüber sind Inhalts- und Schrankenbestimmungen nur im Ausnahmefall ausgleichspflichtig. Ferner  gilt, dass eine rechtswidrige Inhalts- und Schrankenbestimmung nicht in eine  entschädigungspflichtige Enteignung umgedeutet werden kann.
Die Frage, ob es sich bei einer Begrenzung der Nutzungsdauer einer Anlage mit unbefristeter atomrechtlicher Genehmigung um eine Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung handelt, wurde intensiv im Vorfeld des Atomausstiegs unter der rot-grünen Bundesregierung diskutiert. Diese Frage wurde jedoch gerichtlich nicht geklärt, da es sich um die gesetzliche Umsetzung des Atomkonsenses handelte. In der Literatur  war diese Frage allerdings umstritten. Ähnlich könnte bei einer Regelung zur Begrenzung der Laufzeit einer Urananreicherungsanlage argumentiert werden.“ (Seite 8f) Im folgenden diskutiert die Stellungnahme rechtliche Probleme bei der Enteignung und den Inhalts- und Schrankenbestimmungen.

Gronau stilllegen – Studie 2 (download als PDF)

Ebenfalls im Juli 2011 veröffentlich Hans Christian Markert, Landtagsabgeordneter in NRW ein Rechtsgutachten zur Frage „Rechtliche Möglichkeiten einer Beendigung der Urananreicherung in der UAA Gronau“.

Dabei interssiert Markert, der selbst Jurist ist, die Frage, wie denn die „Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau über das Land NRW durch Aufhebung der Betriebsgenehmigungen“ möglich sein kann und kommt nach Betrachtung mehrerer atomrechtlicher Vorschriften und Regelungen zu der Aussage: „Eine Genehmigung des Landes NRW, die auf die Stilllegung der UAA Gronau gerichtet ist, ist rechtlich nicht nur möglich, sondern notwendig.“ (Seite 12) Allerdings mit einem erheblichen Schönheitsfehler, denn Markert räumt ein: „Die Betreiberfirma Urenco aber kann sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen und Entschädigungszahlung fordern.“ Strittig ist dann jedoch nicht nur die Frage, wie hoch diese Entschädigung ausfallen könnte. Strittig wäre auch die Frage, ob der Bund oder das Land NRW die Kosten tragen müsste. Für Markert ist klar: „Die Entschädigungskosten sind demnach nicht gemäß Art. 104 a I GG vom Land,
sondern nach Art. 104 a II GG als zweckgebundene Kosten vom Bund zu tragen.“ (Seite 13)

Als zweite Variante betrachtet Markert die „Stilllegung der UAA Gronau über den Bund durch Änderung des  AtG“. Auch hier kommt er nach einer umfangreicheren Prüfung zu dem Ergebnis: Geht, aber kostet! Denn: „Der Bund hat die Möglichkeit des AtG zu ändern. Dadurch liegt kein Verstoß gegen deutsches Verfassungsrecht vor. Allerdings wird der Bund eine Entschädigung an Urenco zahlen müssen, damit er nicht gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt. Eine angemessene Entschädigung fordern ebenfalls die einschlägigen Grundsätze der EMRK.“ (EMRK: Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz des Eigentums, Seite 17)

Um welche Dimensionen von Entschädigungszahlen es dabei geht, hat Hans Christian Markert auf einer Veranstaltung im September 2012 in Gronau dargelegt: „Der Schadensersatz liegt bei 6 Milliarden Euro, das hat Urenco selbst gesagt. Ich halte diese Zahl für aus der Luft gegriffen und begründe das damit, dass diese Anlage nur gegenversichert ist in der Höhe von 300 Millionen Euro. Deswegen bin ich der Auffassung, wenn eine Anlage für 300 Millionen Euro versichert ist, dann ist das die Summe, über die wir beim Schadensersatz zu reden hätten. Ich halte zwar 300 Millionen Euro für eine gewaltige Summe, angesichts aber der anderen gewaltigen Summen, die wir für Kriege und anderen Quatsch ausgeben für durchaus leistbar, dass eine Bundesregierung, wenn sie endgültig aussteigen will, diese Verantwortung auch übernimmt und zwar hier in Deutschland.“

Bereits im Oktober 2011 berichteten die Westfälischen Nachrichten: „Die Firma Urenco habe bereits angekündigt, dass im Fall des Widerrufs von Genehmigungen Schadenersatzforderungen an das Land gestellt werden. Zahlen nannte der Staatssekretär nicht – die aber hatte Dr. Joachim Ohnemus, Geschäftsführer der Urenco Deutschland GmbH, im Mai dieses Jahres gegenüber den WN angedeutet: Im Falle einer Schließung der Anlage müssten „Milliardenverluste kompensiert werden“, so Ohnemus damals.“ Und gegenüber Westpol vom WDR soll Ohnemus die von Markert erwähnten sechs Milliarden Euro als Schadensersatz genannt haben (siehe ausführlicher hier bei contrAtom).

In der Tat dürfte die Summe, die der URENCO-Geschäftsführer hier nennt, deutlich überzogen sein. Für den Verkauf eines Drittels der URENCO-Anteile erwarten die jetzigen Eigentümer RWE und E.on laut Medienberichten einen Erlös von ca. drei Milliarden Euro. Bedenkt man, dass die URENCO inzwischen vier Urananreicherungsanlagen betreibt, außerdem noch mit der Gesellschaft Enrichment Technologie Company (ETC) für Forschung, Entwicklung und den Bau von Urananreicherungseinlagen ein nicht unbedeutendes Geschäftsfeld zur Hälfte besitzt, dann wäre klar, dass allein die Anlage in Gronau nicht einmal diese drei Milliarden Euro Wert sein dürfte.

Doch selbst wenn die Entschädigung „nur“ bei den von Markert genannten 300 Millionen Euro läge: Vermittelbar dürfte eine Entschädigungszahlung an die Atomkonzerne sicherlich nicht sein. Vor allem aber ist die SPD sicherlich nicht bereit, diesen Weg zu gehen. Und selbst bei den Grünen in NRW hat man den Eindruck, dass eine Stilllegung über das Risiko von Entschädigungszahlungen keine Perspektive ist, Markert also selbst in der eigenen Fraktion nicht überzeugen kann.

Im Koalitionsvertrag stehen daher auch nur drei oder vier Sätze zur Stilllegung von Gronau, nicht gerade ein Hinweis, dass die Grünen sich in NRW intensiv an dieser Frage engagieren wollen.

Wenn der Atomausstieg in Deutschland voran kommen soll, dann ist sicherlich die Bundestagswahl im September 2013 nicht ohne Bedeutung. Wenn es gelingen soll, den Atomausstieg in Deutschland noch einmal zu beschleunigen und auch das Ende für die Urananlagen in Gronau und Lingen an den Start zu bringen – ohne dass es dabei zu Entschädigungszahlen kommt – dann ist noch einiges zu tun.

Eventuell können zwei derzeit laufende Sicherheitsuntersuchungen dabei helfen. Die Landesregierung in NRW überprüft seit dem Sommer 2011 die Anlage in Gronau. Dabei sollen auch die Erkenntnisse aus dem Unfallverlauf von Fukushima berücksichtig werden. Allerdings: Bis heute liegen Ergebnisse dieser Prüfung nicht vor und es ist nicht klar, bis wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Klar ist aber auch: Die Atomaufsicht in NRW gilt nicht gerade als „scharfer Hund“ der Atomaufsicht.

Eine weitere Überprüfung läuft im Rahmen eines zweiten Stresstests der Bundesregierung, bei der nach den Atomkraftwerken nun auch Anlagen wie die in Gronau und Lingen überprüft werden. Die URENCO hat bereits im Spätsommer ihre Ergebnisse an die Reaktorsicherheitskommission übergeben und sich selbst als „absolut sicher“ bezeichnet. Eine Bewertung der Untersuchungen seitens der RSK steht aber ebenfalls bis heute aus. Und: Die Untersuchungen basieren ausschließlich auf Basis der bei den Betreibern vorhandenen Daten. Eigene und vor allem unabhängige Untersuchungen, die einen konkreten Anlagencheck und Schwachstellenanalysen betreiben, sind nicht durchgeführt worden. Auch bei diesem Test gilt, was für die anderen galt: Für die Betreiber sind das weitgehend „stressfreie Stresstests“.

Weitere Artikel zur URENCO und Gronau:

Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen

Urankonzern URENCO – Atommüll-Zwischenlagerung bis 2120!

Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Linke Bundestagsfraktion fragt nach

 

 

×