Grüner Umweltminister (handelt – endlich): AKW Grohnde wieder am Netz (bleibt abgeschaltet!)

Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert
Geht vorerst nicht wieder ans Netz: Bürgerinitiativen sorgen für längere Abschaltung. Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert

UPDATE 21-6-2014: Das Atomkraftwerk (AKW) Grohnde im Landkreis Hameln-Pyrmont darf wiederangefahren werden, meldet der NDR. „Das hat das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am späten Freitagabend entschieden. Das Ministerium hat nach eigenen Angaben die Zustimmung erteilt, da der Betreiber E.ON die Fragen der Atomaufsicht zu den umstrittenen Reparaturen beantwortet und nachgewiesen hat, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt und dokumentiert wurden. Außerdem habe der TÜV bestätigt, dass alle Reparaturen sachgerecht ausgeführt wurden. Die Staatsanwaltschaft, die von Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) in diesem Fall eingeschaltet wurde, sieht zudem keinen Anfangsverdacht und wird daher keine Ermittlungen aufnehmen.“

UPDATE 20-6-2014: Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel zur Revision im AKW Grohnde und den Fragen zur Sicherheit (PDF). Siehe auch den Artikel beim NDR.

„Der Atomreaktor Grohnde bei Hameln bleibt vorerst abgeschaltet. Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) stoppte am Donnerstag das für Freitag geplante Wiederanfahren des Atomreaktors, nachdem ein Atomkraftgegner aus Ostwestfalen-Lippe Beschuldigungen gegen den Betreiber e.on erhoben hatte“. So ist es aktuell im Göttinger Tageblatt zu lesen. Hier auf der Seite des Umweltministeriums. Bürgerinitiativen hatten in den letzten Tagen massiv Druck gemacht und u.a. über 4.000 Unterschriften für die Stilllegung des maroden Atommeilers übergeben.

Zuvor waren während der Revision ein aus bislang ungeklärten Gründen defekter Generator und zahlreiche defekte Drosselkörper für die Regelung der Brennelemente gefunden worden. Zuletzt hatten die AtomkraftgegnerInnen darauf hingewiesen, dass der Reaktor möglicherweise ohne vorgeschriebene Explosionsdokumente, die nach einer EU-Richtlinie vorschgeschrieben sind – morgen wieder in Betrieb gehen sollte. Sie hatten deshalb Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Moniert wird konkret: Die Umstände des Schadens am wasserstoffgekühlten Generator im AKW Grohnde wurden bisher nicht aufgeklärt und es existiert kein Explosionsschutz im nicht-nuklearen Bereich des AKW Grohnde. Beim Umweltministerium angeforderte Nachweise, die das Gegenteil belegen sollen, bleiben aus.
Der Generator, der sich im Maschinenhaus des AKW Grohnde befindet, wird mit Wasserstoff gekühlt – ein Gefahrstoff. Bei Wasserstoff handelt es sich um ein extrem entzündbares Gas. Beim Mischen mit Luft ab 4 Volumen% ist Wasserstoff entzündlich, was in der Umgebung des Generators und dessen Zuleitungen und Versorgungsstationen schnell erreicht werden kann. Bei einer Konzentration von 18 % in der Luft ist Wasserstoff sogar explosiv, heißt es in einer Mail an die Staatsanwaltschaft. Diese hat umgehend die zuständige Gewerbeaufsicht eingeschaltet.

Auch aus grünen Partei-Kreisen wurde in den letzten Tagen die Forderung immer lauter, den Reaktor nicht wieder in Betrieb zu nehmen. Schließlich forderte sogar der Landrat die Abschaltung. Landrat Tjark Bartels bemängelt die Informationspolitik von e.on, hieß es in der DeWeZet und weiter: „Sorge bereite aber, dass die technischen Probleme im nuklearen Teil bis heute nicht erklärt werden können und auch nicht transparent gemacht wurde, welches Gefährdungspotential damit verbunden ist. „Der Betreiber erklärt uns beständig, dass die eingesetzte Technik lange erprobt sei und jeder erdenkliche Fall mehrfach abgesichert sei, da darf man doch wohl zu recht irritiert sein, warum in diesem Falle noch immer keine schlüssige Erklärung für die fehlerhaften Teile geliefert werden könne“, so Bartels, und weiter „wir warten im Landkreis auf das Abschalten des Kraftwerkes und wären selbstverständlich froh, wenn es gar nicht mehr zu einem Anfahren käme und der Meiler damit einige Jahre früher als geplant vom Netz ginge. Es gibt sicherlich nur wenige Menschen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die nicht mit Jubel auf die Abschaltung reagieren würden.“

Nun hat Umweltminister Stefan Wenzel reagiert und die von E.on geforderte Zustimmung zum Wiederanfahren des Atomreaktors vorerst verweigert.

Peter Dickel von der AG Schacht KONRAD hat heute folgende PM verbreitet:

Presseinformation Hannover | 19-06-2014

Bürgerinitiativen überreichen Unterschriften und fordern Stilllegung:
„AKW Grohnde abreißen statt wieder anfahren“
– weitere gravierende Mängel während der Revision nur notdürftig geflickt –
Mit einer Aktion „AKW Grohnde abreißen statt wieder anfahren“ haben Vertreter von Bürgerini-tiativen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen dem niedersächsischen Umweltminister Wenzel (GRÜNE) heute, 24 Stunden vor der von e.on geplanten Wiederinbetriebnahme des AKW, mehr als 4.000 Unterschriften für die Stilllegung des umstrittenen Reaktors überreicht.

Gleichzeitig nehmen die Turbulenzen zu: Die Stadtwerke Bielefeld, zu 16,7% am AKW beteiligt, vermelden einen Gewinneinbruch, Hameln-Pyrmonts Landrat Bartels äußert angesichts der Infor-mationspolitik des Betreibers Zweifel an der Sicherheit und jüngsten Informationen hat sind während der Revision weitere gravierende Mängel festgestellt, aber nur notdürftig geflickt worden. Auch innerhalb der GRÜNEN Partei nimmt die Kritik zu.

Im Namen vieler Menschen aus NRW überreichte Karsten Schmeißner (Klimaforum Detmold) Unterschriften aus Ostwestfalen-Lippe: „Die betroffenen Menschen erwarten mit aller Dringlichkeit von der Atomaufsicht, ihren Ermes¬sensspielraum nicht wie bisher üblich im Interesse der Betreiber, sondern endlich im Sinne eines wirksamen Bevölkerungsschutzes zu nutzen.“ Er berichtete von der mit dem Alterungsprozess einhergehenden Sorge vieler Menschen um ihre Sicherheit. „Ihre Befürchtung, dass bei den Betreibern die wirtschaftlichen Interessen im Vorder-grund stehen, sind gerade erst wieder bestätigt worden durch den Vorschlag, die noch im Betrieb befindlichen AKW und somit die finanziellen Konsequenzen … an den Staat zu übertragen.“ Zwar habe man durchaus zur Kenntnis genommen, dass der Minister diesen Aspekt mehr in den Fokus nehme, es dürfe aber nicht bei Ankündigungen bleiben und die zur Beseitigung der Schwach¬stel-len des AKW Grohnde erforderlichen Arb eiten müßten dringend durchgeführt werden. Dies zu veranlassen liege im Ermessen der Atomaufsicht. (nachfolgend: Im Wortlaut)

Weitere Unterschriften aus Niedersachen und dem Internet überreichte Joachim Müller-Blanck aus Gehrden bei Hannover. Müller-Blanck kritisierte das Verhalten des Ministers beim Generator-scha¬den. Es reiche nicht aus, zu sagen: Dafür bin ich nicht zuständig, ohne sich um die Ursache und Folgen des Schadens zu küm¬mern.
Als Mitglied der GRÜNEN sei er auch persönlich enttäuscht vom GRÜNEN Umweltminister, ergänzte Müller-Blanck und verwies auf eine wachsende Zahl GRÜNER Gliederungen, die jetzt die endgültige Stilllegung forderten.

„Ob es im Falle des Wiederanfahrens des Reaktors zu spontanen Protesten kommt, wissen wir nicht“, erklärt Peter Dickel, „aber als Regionalkonferenz AKW Grohnde abschalten rufen wir nicht dazu auf. Da wir die Ursachen des Generatorschadens und der weiteren gravierende Mängel nicht kennen, müssen wir davon ausgehen, dass das Wiederanfahren eine kritische Situation ist und wir können niemandem zumuten, sich dieser Gefahr auszusetzen.“

Die Regionalkonferenz wird das weitere Vorgehen am kommenden Samstag, dem 21. Juni, 11.00 Uhr in Hannover (ver.di-Höfe, Goseriede 10) beraten.
Rückfragen:
Peter Dickel 0174 – 3576821
dickel@ag-schacht-konrad.de

Im Wortlaut:

Stellungnahme zur Unterschriften-Übergabe an Minister Wenzel am 19.6.2014 in Hannover von Karsten Schmeißner, Klimaforum Detmold und Ratsmitglied der GRÜNEN

„Guten Tag Stefan Wenzel, im Namen vieler Menschen aus NRW überreiche ich hier eine Sammlung von Unterschriften. Diese Menschen wohnen im Bereich Ostwestfalen-Lippe, nicht weit vom Atomkraftwerk Grohnde entfernt. In Gesprächen mit ihnen wird eines ganz deutlich: Sie machen sich Sorgen um ihre Sicherheit. Und je älter dieser Meiler wird, desto größer wird auch ihre Sorge. Ihre Befürchtung, dass bei den Betreibern die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, sind gerade erst wieder bestätigt worden durch den Vorschlag, die noch im Betrieb befindlichen AKW und somit die finanziellen Konsequenzen während der Restlaufzeiten und des späteren Rückbaus an den Staat zu übertragen.
Die betroffenen Menschen haben durchaus vernommen, dass es dir, Stefan Wenzel, sehr am Herzen liegt, den Alterungsaspekt der Anlage in Grohnde mehr in den Fokus zu nehmen. Es wird aber in diesem Zusammenhang ganz eindringlich von dir als Chef der Atomaufsicht gefordert, dass es nicht bei dieser Ankündigung bleiben darf. Die erforderlichen Maßnahmen, die zur Beseitigung der Schwachstellen des AKW Grohnde dringend durchgeführt werden müssen, liegen laut eines uns vorliegenden Gutachtens sehr im Ermessen des Umweltministeriums.

Die betroffenen Menschen erwarten mit aller Dringlichkeit von der Atomaufsicht, diesen Ermes-sensspielraum nicht wie bisher üblich im Interesse der Betreiber sondern endlich in ihrem Sinn, nämlich im Sinne des Bevölkerungsschutzes, zu nutzen. Denn wenn der Betreiber all diese Maßnahmen unverzüglich umsetzen muss, ist ein wirtschaftlicher Betrieb des AKW Grohnde nicht mehr zu erwarten, und der Betreiber wird aus eigenem Antrieb den Betrieb einstellen. Erst dann ergibt sich der wirksamste Schutz für die hier lebenden Menschen: die endgültige Stilllegung des Atomkraftwerks Grohnde.“

 

 

ZDF planet e. – „Deutschlands heimliche Atomtransporte“

Atomtrachter Atlantic Cartier im Hamburger Hafen. Foto: Dirk Seifert
Risiko: Atomfrachter Atlantic Cartier und Kreuzfahrtschiff von AIDA in trauter Nachbarschaft im Hamburger Hafen. Foto: Dirk Seifert

Die ZDF-Sendung planet e. widmet sich mit einer Dokumentation über „Deutschlands heimliche Atomtransporte“  einem brisanten Thema (Erstausstrahlung Sonntag, den 29.06.2014 von 14:45 – 15:15 Uhr). Wochenlang recherchierte der Autor Björn Platz über die zahllosen – und immer geheimen – Transporte mit radioaktiven Stoffen, die per Schiff, LKW und Bahn kreuz und quer von den Uranbergwerken zwischen den Atomanlagen in aller Welt unterwegs sind. Planet e. zeigt das Ergebnis dieser Recherchen. Im Zentrum der Recherche stehen Atomtransporte über den Hamburger Hafen und die Uranfabrik in Gronau.

Wo Behörden und Unternehmen schweigen, berichten AtomkraftgegnerInnen von verschiedenen Initiativen – darunter auch ROBIN WOOD – über ihre Erkenntnisse und zeigen, wo und warum die atomaren Frachten – oftmals über Hamburg und seinen Hafen – unterwegs sind. In der Ankündigung des ZDF heißt es u.a.: „“planet e.“ zeigt auf, dass die Bundesrepublik beim weltweiten Handel mit Kernbrennstoffen eine Schlüsselrolle spielt – und auch noch nach dem Atomausstieg spielen wird.“

Als Anfang Mai 2013 in Hamburg der Frachter Atlantic Cartier brannte verschwiegen die zuständigen Behörden wochenlang, dass auch radioaktives Material an Bord gewesen ist. Erst durch Informationen von AtomkraftgenerInnen und auf Nachfragen von Bürgerschaftsabgeordneten wurde bekannt, welch brisante Fracht damals an Bord des Frachters gewesen ist. Siehe dazu auch im aktuellen ROBIN WOOD MAGAZIN: Atomtransporte: Atomfrachter in Flammen (PDF). Die Ankündigung des ZDF zur Dokumentation hier in voller Länge:

„planet e. – Deutschlands heimliche Atomtransporte

Auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage in Gronau lagern die Behälter mit hochgiftigem Uranhexafluorid unter freiem Himmel.
Auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage in Gronau lagern die Behälter mit hochgiftigem Uranhexafluorid unter freiem Himmel. Foto Quelle: ZDF und Boris Mahlau.

Am 30. Juni 2011 hat die Bundesregierung den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Bis Ende 2022 sollen alle deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet sein. Doch der sogenannte Atomausstieg ist eine Mogelpackung. Wie „planet e.“ zeigt, wird Deutschland weiterhin eine entscheidende Rolle in der Kernenergie spielen – bei der Anreicherung von Uran und der Produktion von Brennstäben.

Ein LKW auf der A1 kurz hinter Hamburg. Die blauen Container auf dem Anhänger sehen aus wie tausend andere, die täglich den Hafen verlassen. Erst auf den zweiten Blick fallen die Zeichen auf der geriffelten Seitenwand auf: das Symbol für Radioaktivität und der orangefarbene Aufkleber für Gefahrgut. Begleitfahrzeuge oder besondere Sicherungsmaßnahmen gibt es nicht.

Jedes Jahr rollen rund 10.000 geheime Nuklear-Transporte durch Deutschland. Meist kommt die strahlende Fracht per Schiff in den Hamburger Hafen und wird von dort auf der Autobahn oder über die Schiene quer durch die Republik transportiert. Mal sind es Container mit Uranerzkonzentrat, das aus den Uranminen in der ganzen Welt nach Deutschland importiert wird, mal Tanks mit Uranhexafluorid, aus dem in Gaszentrifugen angereichertes Uran entsteht. Diese hochgiftigen Stoffe werden für die Herstellung von Brennstäben benötigt.

Ziel der Lieferungen ist unter anderem die Urananreicherungsanlage im nordrhein-westfälischen Gronau sowie die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen. Auch nach dem Abschalten der letzten Kernkraftwerke in Deutschland werden die Transporte radioaktiver Stoffe weitergehen, denn Anlagen wie die in Gronau und Lingen sind nicht auf den heimischen Markt angewiesen, sie produzieren für Kunden in aller Welt. Der geplante Atomausstieg in Deutschland betrifft sie nicht.

Alle Atomtransporte sind geheim. Der Grund: Schutz vor Terrorismus. Doch mit etwas Recherche und Hartnäckigkeit lassen sich die Routen nachvollziehen. Eine kleine Gruppe Hamburger Atomkraftgegner, darunter Dirk Seifert, Energieexperte von Robin Wood, hat sich das zur Aufgabe gemacht. Die Aktivisten wollen zeigen, wo und wie viele Kernbrennstoffe jährlich durch Deutschland transportiert werden.

„planet e.“ begleitet die Atomkraftgegner bei ihren Recherchen und ihren Protestaktionen. Im Film erklären aber auch die verantwortlichen Hafenfirmen und Behörden, was sie für die Sicherheit dieser Transporte tun. Außerdem ist es gelungen, Aufnahmen in Deutschlands einziger Urananreicherungsanlage zu machen. Auch der Betreiber der Anlage in Gronau kommt zu Wort.

„planet e.“ zeigt auf, dass die Bundesrepublik beim weltweiten Handel mit Kernbrennstoffen eine Schlüsselrolle spielt – und auch noch nach dem Atomausstieg spielen wird.“

Film von Björn Platz, Kamera: Boris Mahlau“

SAVE THE DATE: AtomkraftgegnerInnen werden im August ein Aktions-Camp gegen Atomtransporte (durch den Nord-Ostsee-Kanal) durchführen. Mehr Informationen dazu gibt es auf dieser Seite.

Die Katastrophe von Tschernobyl: Die Rede Angelika Claußen vor dem AKW Brokdorf

SONY DSCAm 26. April vor 28 Jahren ereignete sich die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl. Der Reaktor explodierte, eine radioaktive Wolke zog über Europa und verstrahlte ganze Regionen. Bis heute wird aus der Reaktorruine Strahlung freigesetzt. Auf der Protest- und Kulturmeile vor dem AKW Brokdorf sprach aus Anlass der Katastrophe auch Angelika Claußen von der internationalen Ärzteorganisation IPPNW über Tschernobyl und die Folgen. Hier zum Nachlesen:

„Brokdorf, 26.04.2014, Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

Heute vor 28 Jahren, am Samstag, 26.April 1986, 1 Uhr, 23 Minuten, 40 Sekunden. Im Block 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl explodieren 180.000 Kilogramm hochradioaktives Material aus dem Inneren des Reaktors. Das entspricht der Menge von 1.000 Hiroshima-Bomben. Mindestens 200 verschiedene radioaktive Stoffe werden in die Atmosphäre katapultiert.

In den Morgenstunden darauf: Der Hubschrauber, in dem der Fotojournalist der Novosti- Nachrichtenagentur Igor Kostin sitzt, schwebt über Block 4. Das Dach des Reaktors, die 3000 Tonnen schwere Stahlbetonplatte, ist weggerissen von der Explosion, umgeklappt wie ein Pfannkuchen. Auf dem Grund der Ruine erkennt Kostin damals nur schwach den rötlichen Schein des schmelzenden Reaktorkerns. An seinem Unterarm laufen heiße Schweißtropfen herab. Die Temperaturen sind hoch, dabei kann er nirgends eine Flamme sehen. Er öffnet das Seitenfenster, spannt seinen Fotoapparat und drückt ab. Ein Schwall heißer Luft dringt in die Kabine. Es kratzt sofort in seiner Kehle, er muss sich räuspern und kann kaum schlucken.

Als er das Objektiv in Richtung Boden hält und die ersten Aufnahmen machen will, blockiert die Kamera. Er drückt mit aller Kraft auf den Auslöser, aber Fehlanzeige, der Mechanismus klemmt. Als er, zurück in Kiew, die Fotos entwickelt, sind fast alle Bilder schwarz, so als wäre die Kamera bei hellem Licht geöffnet und der Film belichtet worden. Marie Curie hatte beim Isolieren des Radiums die gleiche Erfahrung gemacht: Strahlung belichtet Filme und fotografische Platten. Nur das erste Bild, das Igor Kostin gemacht hatte, war weniger beschädigt. Es ist das einzige existierende Foto vom Unfall selbst.

Am dritten Tag nach der Katastrophe, am 29.04. meldet die Prawda, das offizielle Organ der sowjetischen Regierung, lapidar: „ Im Kernkraftwerk Tschernobyl ist es zu einem Unfall gekommen. Einer der Reaktoren ist beschädigt…. Es werden Maßnahmen getroffen, eine Regierungskommission ermittelt.“ Die Sowjetunion lehnte damals jegliche Hilfe zur Behebung des Unglücks aus dem Westen ab.

In den ersten Tagen spielten die Piloten in den Militärhubschraubern eine entscheidende Rolle im Kampf gegen das atomare Ungeheuer. Sie warfen Blei und Sand sowie dekontaminierende Flüssigkeiten ab. Sie schafften die Baumaterialien für den Sarkophag heran. 300 Meter über dem Reaktor erreichte die Radioaktivität 1800 Röntgen/Stunde, das sind 18 Gray bzw. 18 Sv /Std., das ist eine Dosis, die innerhalb weniger Wochen zum Tod führt. Die Piloten bekamen mitten im Flug Schwindelanfälle. Um ihre Sandsäcke in den brennenden Schlund des Kraftwerks zu werfen, streckten sie den Kopf aus der Kabine und arbeiteten auf Sicht.

Als die ferngesteuerten Maschinenroboter, die u. a. das Dach von den Graphitblöcken reinigen sollten, „streikten“, also wegen der hohen Radioaktivität nicht funktionierten, wurde eine riesige Armee menschlicher Roboter eingesetzt, die Liquidatoren. Da waren z.B. die sog. „Dachkatzen“, das sind die Liquidatoren, die in 40 Sekunden mit einer Schaufel bewaffnet radioaktiven Schutt in das Loch von Block 4 des Reaktors werfen mussten. Es war ein total aussichtsloser Kampf gegen die Radioaktivität.

Viele Liquidatoren, nach offiziellen Schätzungen 100.000 – 125.000, sind verstorben, ca. 90% der insgesamt 830.000 Liquidatoren sind schwer erkrankt. Sie haben ihr Leben, ihre Gesundheit geopfert. Sehr wahrscheinlich wäre das Ausmaß der radioaktiven Kontamination ohne ihre Arbeit auch bei uns, in West- und Mitteleuropa viel größer gewesen. Wir sind wir ihnen, meine ich, zu tiefstem Dank verpflichtet.

Nur ein halbes Jahr nach der Tschernobylkatastrophe sagte der IAEO Chef Hans Blix in seiner Funktion als Chef der Internationalen Atomenergiebehörde in Wien: „Die Atomindustrie kann jedes Jahr eine Katastrophe wie die von Tschernobyl verkraften.“ Vor drei Jahren bei einer Fernsehdiskussion anlässlich des Super-GAUs von Fukushima- in Wien, fragte ich Hans Blix, inzwischen Berater bei dem schwedischen Atomkonzern Vattenfall, wie er heute zu der damaligen Aussage stehe: „Er sagte, ich wieder hole meine Einschätzung genauso. Die Atomindustrie kann jedes Jahr eine Katastrophe wie Tschernobyl oder Fukushima verkraften.

Die Internationale Atomenergiebehörde ist nicht die einzige Behörde, die die gesundheitlichen Folgen eines Super-GAUs kleinredet. Auch die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) ignoriert die gesundheitlichen Langzeit-Folgen von Tschernobyl. Bei den Empfehlungen SSK für die Katstrophenschutzplanung im Falle eines Super-GAUs werden nur schwere akute Strahlenschäden, wie die „akute Strahlenkrankheit“ berücksichtigt, also das, was Aufräumarbeiter wie die Liquidatoren von Tschernobyl oder Fukushima erlitten haben, obwohl Langzeitfolgen von Niedrigstrahlung wie Krebserkrankungen, Fehlbildungen, Erbgutschäden, Totgeburten, Herzkreislauferkrankungen und Störungen der Immunabwehr mittlerweile gut erforscht seien.

Infolge dieser kurzsichtigen Logik empfiehlt die Strahlenschutzkommission in ihrer neuesten Publikation vom 24.02.2014 zu „Planungsgebieten für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ viel zu hohe Eingreifrichtwerte für Evakuierungen und „nimmt damit billigend Zehntausende Opfer in Kauf“.

Während für die Bevölkerung in einem Umkreis von bis zu 20 km eine sofortige Evakuierung vorzusehen ist, muss in angrenzenden Zonen von 20 km bis zu 100 km erst eine radioaktive Belastung von 100 Millisievert (mSv) innerhalb von 7 Tagen erreicht werden, damit die Bevölkerung ein „Anrecht auf Evakuierung“ hat. Zum Vergleich: In Fukushima lag die Grenze für Evakuierungen bereits bei 20 mSv, in Tschernobyl wurde sogar schon bei einem Eingreifrichtwert von 10 mSv evakuiert und bei 5 mSv bestand ein Anrecht auf dauerhafte Umsiedelung.

Wenn man zudem berücksichtigt, dass es nach Tschernobyl über 11 Tage anhaltende radioaktive Ausstöße gab und die Dauer der radioaktiven Ausstöße in Fukushima 25 Tage betrug, so wird sich jeder Laie fragen, was die SSK denn so sicher macht, dass der radioaktive Ausstoß nach einer Atomkatastrophe schon 50 Stunden vorbei ist.
Woran liegt es, dass die Mitglieder der Strahlenschutzkommission immer noch nichts gelernt haben oder nichts lernen wollen– weder aus Tschernobyl noch von Fukushima? Vielleicht daran, dass drei Mitglieder des elf-köpfigen Gremiums Leiter von Atomkraftwerken bei RWE, EON und Vattenfall sind bzw. waren und diese drei bestimmen, wieviel Risiko die Bevölkerung auf sich nehmen muss?

Wir, die Antiatombewegung fordern von der Bundesregierung: „Ein neues Tschernobyl muss auf alle verhindert werden. Wer die Bevölkerung nicht schützen kann, der muss alle laufenden Atomkraftwerke in Deutschland umgehend abschalten und stilllegen.“
AKW Brokdorf – das Ding muss weg, damit wir Menschen bleiben können.“

Dr. Angelika Claußen, IPPNW

E.on schaltet ab – Atommeiler in Grafenrheinfeld geht früher vom Netz – weiter machen…

Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernoby-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.
Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernobyl-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.

Peter Ramsauer dürfte sich ärgern. Da faselte der ehemalige Verkehrsminister noch vor wenigen Tagen was von längeren Atomlaufzeiten, um billigen Strom zu erzeugen und jetzt sagt E.on: No Way! Das bayerische AKW Grafenrheinfeld soll nach Ankündigung des Konzerns nun im Mai 2015 endgültig vom Netz gehen. Einige Monate vor dem im Atomgesetz nach Fukushima festgelegten Termin Ende Dezember 2015. Damit will E.on rund 80 Millionen Euro an Steuern einsparen, berichtet der Spiegel. Die Entscheidung von E.on ist auch ein Hinweis, wie tiefgreifend der Ausbau der Erneuerbaren Energie die Energiewirtschaft verwandelt. „E.on schaltet ab – Atommeiler in Grafenrheinfeld geht früher vom Netz – weiter machen…“ weiterlesen

Lagerung hochradioaktiver Castoren: Sorgte das Bundesumweltministerium für geringere Sicherheitsanforderungen?

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender und falscher Sicherheitsnachweise auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert

Das Bundesumweltministerium hat möglicherweise die zuständige Genehmigungsbehörde für die Castor-Standortlager mit hochradioaktivem Atommüll daran gehindert, für erforderlich gehaltene höhere Sicherheitsanforderungen umzusetzen. Dieser Verdacht drängt sich angesichts einer bereits im Juni 2013 veröffentlichten Stellungnahme des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Lager am Vattenfall-AKW in Brunsbüttel auf (die Stellungnahme ist unten auf dieser Seite vollständig wieder gegeben). Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager aufgehoben. Das BfS wollte offenbar mehr Sicherheit prüfen, durfte aber nicht!

In einem viel beachteten Urteil hob das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel auf, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden seien. In dem Verfahren ging es darum, ob die Genehmigungsbehörde – das besagte Bundesamt – in ausreichendem Maße die möglichen Auswirkungen von Terror-Angriffen auf das Castor-Lager berücksichtigt hat. Das BfS ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesumweltministeriums und daher an Weisungen gebunden.

In der Stellungnahme des BfS zum Urteil des OVG Schleswig heißt es zunächst: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen (Hervorhebung umweltFAIRaendern). Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.“

Aber offenbar nicht in dem Umfang, wie es das BfS bei der Genehmigung eigentlich für erforderlich gehalten hätte, denn das BfS berichtet weiter: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest (Hervorhebung umweltFAIRaendern).“

Diese Formulierungen legen den Verdacht nahe, dass das BfS die Verantwortung für das Urteil beim Oberverwaltungsgericht sowohl bei dem Betreiber als auch beim Bundesumweltministerium sieht. Unterstellt werden muss dabei, dass das BfS offenbar höhere Anforderungen an die Sicherheitsnachweise für das Castor-Lager stellen wollte, dies aber vom BMU abgelehnt wurde und daher im Genehmigungsverfahren keine Berücksichtigung fand.

Dafür, dass diese Lesart der Stellungnahme des BfS zutreffend sein könnte, spricht auch, dass es in Fachkreisen kein Geheimnis ist, dass es seit langem zwischen dem von Wolfram König geführten Bundesamt und dem BMU immer wieder massive Differenzen in Sicherheitsfragen gegeben hat und gibt. Nicht zuletzt diese Differenzen sollen auch ein Grund dafür sein, dass im Rahmen der Debatte um einen Neustart bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle ein neues Bundesamt aus der Taufe gehoben werden soll, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE). Für Insider gilt dieses neues Bundesamt auch als Instrument, das Bundesamt für Strahlenschutz zu „entmachten“.

Das BfS und sein Präsident König sind auch bei den AKW-Betreibern ein „rotes Tuch“. Sie werfen dem BfS unter anderem vor, die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad zu hintertreiben.

Das Urteil des OVG Schleswig ist noch nicht rechtskräftig (siehe unten) und betrifft unmittelbar erst einmal nur das Lager in Brunsbüttel. Seine Brisanz geht aber weit darüber hinaus. Denn alle sogenannten Standort-Zwischenlager sind im Zeitraum zwischen 2002 – 2005 quasi in Serienfertigung genehmigt und gebaut worden, also kurz nach den Terroranschlägen am 11.9.2001 auf das World-Trade-Center in New York und das Pentagon in Washington. Insofern ist klar: Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen betreffen grundsätzlich auch alle anderen Castor-Lager an allen Standorten.

Derzeit versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Betreiber Vattenfall das OVG-Urteil noch zu Fall zu bringen.

Die Stellungnahme des BfS gibt es gleich unten, weitere Informationen zu dem Urteil des OVG Schleswig und dessen mögliche Folgen auf umweltFAIRaendern:

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über eine Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz:
In seinem Urteil, zu dem bisher nur eine Pressemitteilung des Gerichts vorliegt, kritisiert das Gericht vor allem, dass im Verfahren „ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde unter Berufung auf Geheimhaltung nicht vorgelegt worden“ war. Die Geheimhaltung sei vom Bundesverwaltungsgericht im sogenannten in-camera-Verfahren allerdings größtenteils bestätigt worden.In der mündlichen Verhandlung ging es um die Fragen, ob die möglichen Auswirkungen eines gezielten Flugzeugabsturzes und eines möglichen Beschusses mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren ausreichend geprüft wurden. Aufgrund von Geheimhaltungsverpflichtungen konnte das BfS dem Gericht nicht in der gewünschten Detailtiefe darlegen, dass die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel den nach dem Atomgesetz erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet. Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen. Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.Das Gericht hat in seinem Urteil zwar kritisiert, das BfS habe es versäumt, bereits 2003 die Folgen eines Absturzes mit dem Airbus 380 auf ein Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln. Es betont jedoch, es habe es „offengelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei“. Das BfS hatte die Untersuchung für den Airbus 380, der zum Zeitpunkt der Genehmigung des Zwischenlagers noch nicht auf dem Markt war, 2010 nachgeholt.Das BfS wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Erst auf dieser Basis kann über das weitere Vorgehen, insbesondere das Einlegen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder die Erweiterung bestehender Untersuchungen, entschieden werden. Die Genehmigung hat weiter Bestand, da das Urteil noch nichts rechtskäftig ist.


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