Die Oldenburger Energiegenossenschaft hat gestern einen neues Modell vorgestellt, bei dem sich BürgerInnen für den Rückkauf der Stromnetze beteiligen können. Im Blog der Olegeno heißt es: „Mit dem Treuhandmodell “gemeinsam etwas Einmaliges sozialverträglich erwirtschaften”“.
Und weiter ist zu dort zu lesen: „Zur Finanzierung des Oldenburger Strom- und Gasnetzes haben wir am gestrigen Abend vor rund 70 Gästen im Kulturzentrum PFL unser Treuhandmodell vorgestellt. “Wir bieten damit den Bürger_innen eine erweiterte Möglichkeit an, sich am Kauf der Netze zu beteiligen und zusätzlich eine sichere Anlagemöglichkeit zu wählen”. Das waren die einleitenden Worte von Kay Holzkamp, unserem Vorstand für Finanzen und Verwaltung. Mit diesem Modell möchten wir gezielt Bürger_innen erreichen, die eine Investition tätigen möchten, sobald die Olegeno die Konzession für die Energienetze erhält. Angesichts der in Kürze anstehenden Konzessionsvergabe bilden die Treugeber_innen eine wesentliche Säule der Finanzierung. Je mehr Treugeber_innen es gibt, umso weniger institutionelle Anleger werden benötigt.“
In Obrigheim wird seit Jahren das alte Atomkraftwerk zurückgebaut. Doch noch immer befinden sich hochradioaktive Brennelemente in der Anlage und stellen damit weiterhin ein enormes Gefährdungspotential dar. Jetzt gibt es bei den Betreibern Überlegungen, diesen Atommüll nicht in einem Standortlager in Obrigheim zwischenzulagern, sondern das strahlende Material nach Neckarwestheim zu transportieren. Atommüllentsorgung ungelöst!
Die örtlichen Initiativen erklären dazu in einer Pressemitteilung: „Seit mehreren Jahren weisen Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim darauf hin, dass im AKW Obrigheim 342 abgebrannte hochradioaktive Brennelemente in einem Nasslager innerhalb der Anlage liegen und damit die Risiken beim Rückbau des Atomkraftwerks erhöhen. Dieses in den 1980er Jahren gebaute Nasslager war ursprünglich nur für die Notauslagerung der Brennelemente vorgesehen und wurde Ende der 1990er Jahre zum längerfristigen Zwischenlager umdefiniert. An allen anderen AKW-Standorten Deutschlands werden die abgebrannten Brennelemente in CASTOR-Behältern trocken gelagert.
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien wieder einmal über die Idee berichtet, den Atommüll aus dem Atomkraftwerk Obrigheim beim AKW Neckarwestheim zwischenzulagern.
Die Initiative vermutet, dass die Betreiberfirma EnBW das laufende Genehmigungsverfahren für ein CASTOR-Zwischenlager in Obrigheim nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit vorangetrieben hat in der Hoffnung, die Brennelemente in einem ihrer anderen Lager unterbringen zu können. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz ist nachzulesen, dass der Antrag für ein Standort-Zwischenlager in Obrigheim bereits im April 2005 gestellt und im Dezember 2011 überarbeitet wurde. Damit ist es das am längsten laufende Genehmigungsverfahren dieser Art.
Nach Meinung der Initiative AtomErbe Obrigheim sind die Obrigheimer Brennelemente in dem geplanten Standort-Zwischenlager aufzubewahren. Sie fordert, dass dieses selbstverständlich nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik mit möglichst hohen Sicherheitsvorkehrungen errichtet werden soll.
Das Atomgesetz sieht vor, dass der hochradioaktive Atommüll am jeweiligen Standort zwischengelagert wird, wo er entstanden ist, und so gefährliche Atomtransporte vermieden werden. Dabei sollte es auch bleiben.
Die Initiative AtomErbe Obrigheim wundert sich immer wieder über die Inkonsequenz im Umgang mit der Atomenergie und dem dabei anfallenden hochradioaktiven Atommüll: Niemand will ihn haben, keiner weiß wohin damit, aber trotzdem wird immer mehr davon produziert, statt alle Atomkraftwerke abzuschalten.“
Für Rückfragen können Sie sich wenden an: initiative(AT)atomerbe-obrigheim.de Weitere Informationen unter http://atomerbe-obrigheim.de
Die Energiewende macht den alten Stromkonzernen zu schaffen. Die Zeche zahlen die Beschäftigten. Foto: Dirk Seifert
„Wegen Schwierigkeiten im Geschäft mit fossilen Kraftwerken, Öl und Gas streicht Siemens 1100 Stellen in seiner Energiesparte in Deutschland. Betroffen sind die Standorte Erlangen, Offenbach, Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Berlin.“ Das meldet die Online-Ausgabe der FAZ. Bis Oktober 2013 soll dieser Arbeitsplatzabbau „sozialverträglich“ umgesetzt sein.
Das ist keine Einzelmeldung: Auch EnBW will jetzt 1.350 Arbeitsplätze abbauen. Bei Vattenfall ist immer mehr von Kosteneinsparungen die Rede und die Tarifkonflikte nehmen an Schärfe zu. Bereits im letzten Jahr hatten E.on (minus 11.000 Arbeitsplätze weltweit, 6.000 in Deutschland) und RWE (minus 5.000 Arbeitsplätze in Deutschland) einen massiven Arbeitsplatzabbau angekündigt und sind dabei, diesen umzusetzen.
Auf dem Rücken der Beschäftigten sanieren sich jetzt die Konzerne: Die hatten im letzten Jahrzehnt mit einer verfehlten Geschäftspolitik die Fortschritte und das Wachstum bei den Erneuerbaren Energien ignoriert oder sogar bekämpft und weiter auf Großkraftwerke gesetzt. Eine fatale Politik, die nun die KollegInnen ausbaden dürfen.
Der Strukturwandel, den die Energiewende in der Branche verursacht, scheint trotz aller Bremsmanöver von Atomkonzernen und Bundesregierung unaufhaltsam. Mit fast 25 Prozent Anteil an der Stromerzeugung sorgen die Erneuerbaren Energien immer mehr dafür, dass die Großkraftwerke der alten Stromriesen aus dem Tritt kommen. Diese eigentlich auf Dauer-Höchstlast kalkulierten Kraftwerke müssen angesichts hoher Windstrom-Mengen immer stärker geregelt werden. Solarstrom verdrängt die bisherigen teuren fossilen Spitzenlastkraftwerke und senkt dadurch die Strompreise (was aber nicht an die Privatkunden weiter gegeben wird). Zum Strukturwandel siehe auch hier.
Siemens: 5.100 Arbeitsplätze sollen in den nächsten zwei Jahren abgebaut werden.
Das aber ist nur der Anfang eines massiven Konzernumbaus, dem nach Angaben der IG Metall in den nächsten zwei Jahren rund 5.100 Arbeitsplätze zum Opfer fallen sollen. Sechs Milliarden Euro will Siemens insgesamt einsparen, „um das Unternehmen wieder so profitabel zu machen wie die Konkurrenten“, wie die FAZ schreibt.
Nach Angaben der Konzernleitung sei der Umbau nicht nur wegen der Rückgänge bei Anlagenkomponenten für fossile Kraftwerke erforderlich. Auch im Bereich der Atomtechnik hat Siemens schon vor einiger Zeit seinen Rückzug erklärt. Hinzu kommt: „Und schließlich breche das Öl- und Gasgeschäft in Iran wegen der EU-Sanktionen weg. Abschreibungen beim finnischen Atomkraftwerk Olkiluoto und in Iran hatten Iran im vergangenen Jahr eine halbe Milliarde Euro gekostet.“ Die Kosten für das Desaster auf der Baustelle des AKW Olkiluoto könnten sogar noch wachsen.
Außerdem verweist die FAZ darauf: „Weitere 1400 Stellen sollten ausgelagert oder durch Verkauf an andere Firmen übertragen werden.“
EnBW: 1.350 Arbeitsplätze bis Ende 2014 sollen weg.
Das Handelsblatt berichtet, dass EnBW bis Ende 2014 jede siebte Stelle streichen will: „1350 Stellen sollen bis dahin bei dem Karlsruher Konzern mit zuletzt rund 20.000 Beschäftigten wegfallen, wie EnBW am Freitag mitteilte. Mit den Arbeitnehmervertretern seien Abfindungszahlungen und Altersteilzeit vereinbart worden. Für den Stellenabbau hatte EnBW bereits rund 100 Millionen Euro zurückgestellt. Eine dreistellige Zahl von Mitarbeitern hat nach Unternehmensangaben bereits Abfindungsangebote unterschrieben.
Zudem wurde vereinbart, die Erfolgsbeteiligung für Mitarbeiter in den kommenden drei Jahren im Durchschnitt um 18 Prozent einer Monatsvergütung abzusenken. Die Maßnahmen sind Teil eines Effizienzprogramms, das Ergebnisverbesserungen von insgesamt 750 Millionen Euro im Jahr ab 2015 bringen soll.“
Gewerkschaften in schwieriger Lage
Die Politik der Gewerkschaften in diesem Umbruch der Energiewirtschaft ist sicherlich schwierig zu nennen. Bei den alten Konzernen sind sie gut organisiert, können den Stellenabbau aber nicht verhindern. Bei den Betrieben der Erneuerbaren Energien sind sie kaum organisiert, es gibt kaum Tarifverträge, aber dafür entstehen hier mehr neue Arbeitsplätze, als bei den alten Energie-Unternehmen verloren gehen. Mit dem laufenden Strukturwandel kommen die Gewerkschaften kaum klar, weil ihre Politik vor allem auf betrieblicher Ebene ansetzt, wo dieser Wandel aber kaum zu regeln ist.
Ebenso schwierig ist der Umgang der Gewerkschaften mit der Rekommunalisierung von bislang bei den großen Konzernen angesiedelten Strom- und Energienetzen. Einerseits gehört „öffentliche Beschäftigung“ und vor allem die Daseinsvorsorge bei der Energieversorgung zu Grundsätzen gewerkschaftlicher Positionen, andererseits stehen bei E.on, RWE, Vattenfall und EnBW starke Betriebsgruppen und hohe Mitgliederzahlen.
Die Konflikte sieht man in Hamburg, wo es um die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze geht und die Gewerkschaften eher für den Verbleib der Netze bei Vattenfall und E.on streiten. In Berlin, dort soll Vattenfall das Stromnetz abgeben, gibt es ein sowohl als auch von Seiten Verdi.
Konzepte und wirkliche Debatten, wie ein Umbau der Energiewirtschaft im Rahmen der Energiewende aussehen könnte, gibt es nicht. Dabei hat die Hans-Böckler-Stiftung im letzten Jahr eine umfassende Untersuchung über die Chancen und Risiken in der Energiewende für die Beschäftigten vorgelegt – die aber kaum sinnvoll diskutiert wird.
Gaszentrifugen für die Urananreicherung. Zwischen Super-GAU und militärischem Missbrauch: Die URENCO steht zum Verkauf. Die Linke Bundestagsfraktion fragt nach. Foto: Betreiber?
Mit einer schriftlichen Kleinen Anfrage will die Linke-Bundestagsfraktion jetzt von der Bundesregierung mehr Informationen über den laufenden Verkauf der Uranfabriken der URENCO bekommen. Dorothée Menzner, atompolitische Sprecherin der Fraktion und die für Friedenspolitik zuständige Abgeordnete Kathrin Vogler wollen dabei auch erfahren, ob die Bundesregierung ein VETO gegen den Verkauf der Anteile von E.on/RWE und der britischen Regierung einlegen wird, um damit die Weiterverbreitung von grundsätzlich zur Herstellung von Atomwaffen geeigneter Technologie zu verhindern.
Die deutschen Betreiber und auch die britische Regierung erwarten durch den Verkauf ihrer Anteile (jeweils ein Drittel) an der URENCO rund jeweils drei Milliarden Euro. Das letzte Drittel der URENCO hält die Regierung der Niederlande.
Mit Anlagen in Gronau, Almelo, Capenhurst und in den USA betreibt die URENCO in ihren Gaszentrifugen die Anreicherung von Uran. Rund ein Drittel des weltweiten Bedarfs für die Atomkraftwerke werden von der URENCO abgedeckt. Auch der japanische Betreiber von Fukushima, TEPCO zählte zu den Kunden. Die Urananreicherung ist aber auch militärisch mit hohen Risiken verbunden. Grundsätzlich ist es in diesen Anlagen möglich, hochangereichertes Uran herzustellen und damit den Bau von Atomwaffen zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund ist ein Verkauf der URENCO ohne die Beteiligung der jeweiligen nationalen Regierungen nicht möglich. Die Zuständigkeit ist in den internationalen Staatsverträgen von Almelo, Washington und Cardiff (jeweils PDF) geregelt. Dort ist u.a. die Einstimmigkeit von Beschlüssen vereinbart (VETO-Recht), außerdem die Förderung der Verbreitung der Gaszentrifugentechnologie zu kommerziellen Zwecken als auch das Verbot einer Urananreicherung für militärische Zwecke.
Die Kleine Anfrage hier im Wortlaut und als PDF zum download . Mit der Antwort der Bundesregierung ist bis zum 18. Januar 2013 zu rechen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothée Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber, Kathrin Vogler und der Fraktion der LINKEN
Verkauf der URENCO und Verbreitung von Atomwaffentechnik
Die Bundesrepublik hat nach der Katastrophe von Fukushima den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und den Betrieb der Atomkraftwerke bis spätestens 2022 befristet. Die URENCO-Urananreicherungsanlage in Gronau sowie die AREVA-Brennelementefabrik in Lingen sind von dieser Befristung jedoch nicht betroffen und können weiterhin unbefristet Uranbrennstoff für den Betrieb in Atomkraftwerken herstellen. Damit tragen diese beiden Atomanlagen dazu bei, dass Katastrophen wie in Fukushima in der Bundesrepublik und in anderen Ländern weiterhin stattfinden können. Medienberichten zu Folge stehen offenbar mindestens zwei Drittel der Anteile des multinationalen Urananreicherers URENCO zum Verkauf.
Demnach planen RWE und E.on den Verkauf ihres gemeinsam über die Uranit gehaltenen Drittels. Außerdem will die britische Regierung ihr Drittel an der URENCO verkaufen. Auch in den Niederlanden, die das dritte Drittel an URENCO besitzen, wird über die zukünftige Beteiligung an URENCO diskutiert.
Mit Urananreicherungsanlagen in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und den USA versorgt die URENCO inzwischen rund ein Drittel des Weltmarkts mit angereichertem Uran zur Fertigung von Brennelementen. Die Urananreicherungsanlagen versorgen aber nicht nur die Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.
Die Technologie der Gaszentrifugen der URENCO ist grundsätzlich auch zur Herstellung von waffenfähigem Uran geeignet.
Zur URENCO gehört auch die Enrichment Technology Company (ETC), die seit 2007 zu gleichen Anteilen mit der AREVA betrieben wird. Die ETC ist für Forschung- und Entwicklung sowie den Bau von Gaszentrifugenanlagen zur Urananreicherung zuständig und ist unter anderem an den Standorten Gronau und Jülich tätig.
Der Verkauf von Anteilen an der URENCO stellt grundsätzlich ein Risiko zur Verbreitung von Kernwaffentechniken dar. Vor diesem Hintergrund bedeutet ein Verkauf von URENCO-Anteilen an neue Unternehmen/Partner, dass diese Technologien einem erweiterten Kreis zugänglich gemacht wird und daher die Risiken einer Weiterverbreitung von Know-How über die Urananreicherung per Gaszentrifugentechnik wachsen.
Mit den Verträgen von Almelo, Cardiff und Washington hat die Bundesrepublik Deutschland sich einerseits verpflichtet, die Forschung und Entwicklung sowie die Technik der Gaszentrifugentechnologie der URENCO zu kommerziellen Zwecken zu fördern. Andererseits verpflichten sich die Vertragsstaaten, in den URENCO-Anlagen zur Urananreicherung keinerlei waffenfähiges Uran herzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass Kenntnisse aus Forschung und Entwicklung der Gaszentrifugentechnik im Rahmen der URENCO nicht für militärische Zwecke – auch nicht bei den Vertragsstaaten – genutzt werden dürfen.
Dass aber militärisch äußerst brisante Informationen gestohlen werden können, hat schon der Fall des pakistanischen Wissenschaftlers Khan in den 1970ern bewiesen.
Im Rahmen der genannten Staatsverträge gilt das Prinzip der Einvernehmlichkeit der Beschlüsse. Die Vertragsstaaten haben daher ein Vetorecht. Im Vertrag von Cardiff ist der Viererausschuss in Artikel III (2) entsprechend geregelt. Im Vertrag von Almelo ist ein „gemeinsamer Ausschuss“ geregelt und in Artikel II (2) das Veto-Recht bestimmt. Nach britischen Medienberichten sowie einem Bericht der vdi-Nachrichten vom 16. November 2012 gelten derzeit als Interessenten für den Kauf von URENCO Anteilen: Cameco, Toshiba-Westinghouse, AREVA sowie die Kapitalanleger Apax, KKR, Carlyle und CVC. Außerdem wird der Milliardär Li Ka-shing genannt, ebenso Tenex und Rosatom. Auch soll ein direkter Verkauf an ein Konsortium unter Führung von Patrick Upson im Gespräch sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verkauf von URENCO-Anteilen der britischen Regierung und der Unternehmen RWE, E.on und Uranit?
2. Mit welchen Unternehmen oder Interessenten wurden bereits oder werden derzeit seitens der Bundesregierung oder nachrangiger Behörden Gespräche über einen geplanten Verkauf der URENCO-Anteile geführt?
3. Welches Ministerium ist seitens der Bundesregierung für die Verkaufsverhandlungen federführend zuständig?
4. Welche weiteren Bundesministerien und nachrangigen Behörden sind bei den Verkaufsverhandlungen zudem zustimmungspflichtig oder haben eine beratende Funktion?
5. Hat es bereits innerhalb der Bundesregierung einen Abstimmungsprozess zum Verkauf der URENCO-Anteile gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
6. Ist die Bundesregierung bzw. sind Vertreter der Bundesregierung an den Verkaufsgesprächen direkt beteiligt? Wenn ja, wer, in welchem Rahmen und wann jeweils?
7. In welcher Weise ist die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen an den Verkaufsverhandlungen beteiligt oder durch die gesetzlichen Vorgaben mit einzubeziehen?
8. Gab es mit Blick auf die Verhandlungen zum URENCO-Verkauf bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen? Wenn ja, wer war daran beteiligt und was war das Ergebnis?
9. Ist für einen Verkauf der URENCO-Anteile seitens der Bundesregierung die Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen notwendig?
10. Ist es zutreffend, dass E.on und RWE und/oder Uranit von Merrill Lynch (Bank of America) beraten werden, die niederländische Regierung von Credit Suisse (bzw. nun von ABN Amro) und die britische Regierung von Morgan Stanley? Wenn, nein, welche Banken beraten welches Unternehmen?
11. Haben die genannten Finanzinstitute bereits mit der Bundesregierung Gespräche geführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
12. Hat es Gespräche zwischen E.on, RWE sowie Uranit und der Bundesregierung über den geplanten Verkauf von URENCO-Anteilen gegeben? Wenn ja, wann fanden diese statt, wer nahm an ihnen teil und was wurde bei diesen Treffen mit welchen Ergebnissen besprochen?
13. Lässt sich die Bundesregierung beim Verkauf der URENCO-Anteile von externen Beratern vertreten? Wenn ja, warum und von wem konkret?
14. Plant auch die niederländische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung den Verkauf ihrer Anteile an der URENCO? Wenn ja, seit wann und auf welchem Weg hat die Bundesregierung davon Kenntnis erhalten?
15. Wenn nein: Aus welchen Gründen sind die Niederlande an den Verkaufsverhandlungen beteiligt bzw. wie genau lautet der Auftrag der Credit Suisse, bzw. von ABN Amro?
16. Ist die in der Vorbemerkung aufgeführte Auflistung der möglichen Kaufinteressenten nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend?
17. Welche anderen konkreten und potentiellen Kaufinteressenten sind der Bundesregierung bekannt?
18. Wann sollen die Verkaufsverhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen werden?
19. Ist über die Verkaufsabsichten in den Ausschüssen, die in den Verträgen von Almelo, Washington und Cardiff festgelegt wurden, oder an anderer Stelle bereits gesprochen worden? Wenn nein, wann ist dies vorgesehen? Wenn ja, wann wurde über die Verkaufspläne in welchem Gremium jeweils gesprochen und was waren die wesentlichen Informationen und Ergebnisse?
20. Ist die IAEO an den Gesprächen über einen geplanten Verkauf von URENCO-Anteilen beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise und mit welchem Inhalt? Wann fanden diese Gespräche mit welchen Teilnehmern statt?
21. Sind EU-Behörden oder US-Behörden an den Verkaufsverhandlungen direkt oder indirekt beteiligt? Wenn ja, welche Behörden konkret, mit welchem konkreten Auftrag und mit welchen konkreten Mitsprache- oder Beratungsrechten?
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Verkauf von Anteilen an der URENCO grundsätzlich ein Risiko zur Verbreitung von Kernwaffentechniken darstellt? Wenn ja: In welcher Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine weitere Verbreitung von Technik zur Herstellung von Atomwaffen über den Verkauf von URENCO-Anteilen nicht erfolgt? Wenn nein: Wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Verkauf vor dem Hintergrund des Risikos der Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik?
23. Welche politischen und wirtschaftlichen Ausschlusskriterien gelten für die Bundesregierung beim Verkauf der URENCOAnteile?
24. Wird die Bundesregierung gegen einen Verkauf von URENCO-Anteilen von ihrem Veto-Recht Gebrauch machen, um die weitere Verbreitung von Atomwaffentechnik zu verhindern? Wenn nein, warum nicht?
25. Hat die Bundesregierung bereits Kaufinteressenten abgelehnt? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?
26. Wie kontrolliert die Bundesregierung, ob sich Vertragspartner über die URENCO oder die ETC Zugriff auf die Gaszentrifugentechnik für eigene militärische Zwecke verschaffen?
27. Gab es von Vertragspartnern der URENCO diesbezüglich schon einmal Anfragen? Wenn ja, von wem und wann und mit welchem Ergebnis?
28. Wer wäre nach einem möglichen Verkauf der deutschen Anteile an URENCO für die Entsorgung des Uranmülls verantwortlich, der bisher in Gronau angefallen ist und sich noch in Gronau, in Russland, Frankreich und anderswo befindet?
29. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass in Deutschland zwar der Atomausstieg beschlossen und der Betrieb der AKWs befristet wurde, die Herstellung von Uranbrennstoff in Gronau und Lingen aber unbefristet über das Jahr 2022 hinaus weiter geführt wird und Deutschland damit zum Betrieb von Atomkraftwerken im Ausland entscheidend beiträgt?
30. Ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, den Betrieb der Atomanlagen in Gronau und Lingen zu befristen? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja, in welcher Weise und wann?
31. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verkaufsgespräche die Tatsache, dass die Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag von 2012 die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau zum politischen Ziel erklärt haben?
32. Haben schon Gespräche zwischen Bundesregierung und der Landesregierung in NRW zur Zukunft bzw. Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau stattgefunden? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?
33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die endgültige Stilllegung der Urananlagen in Gronau und Lingen spätestens mit der Abschaltung der letzten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke in Deutschland im Jahr 2022 erfolgen sollte? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schritte dazu wird die Bundesregierung unternehmen?
34. Wird die Bundesregierung vor einer Zustimmung oder Ablehnung eines möglichen Verkaufsdeals bei der URENCO zuvor den Bundestag beteiligen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann?
Berlin, den 20. Dezember 2012 Dr. Gregor Gysi und Fraktion