Atomprogramm des Iran: Mit oder ohne Bombe?

Die Weltmächte feiern ein Abkommen mit dem Iran, mit dem ein erster wichtiger Schritt unternommen worden sein soll, dass das Land keine Atombomben herstellen kann. Der Iran baut derzeit das Potential auf, mit dem grundsätzlich der Zugriff auf eine Atombombe möglich wird. Der Iran behauptet, dass er an einer militärischen Nutzung der Atomanlagen nicht interessiert sei, sondern diese Anlagen lediglich zu Forschungszwecken und zur Stromproduktion bauen und betreiben will. Zweifel daran sind aus einer Vielzahl von Argumenten mehr als berechtigt.

Auf das Verhandlungsergebnis hat es bereits unmittelbar heftige Kritik gegeben und Zweifel, ob das Abkommen wirklich dazu führt, den Iran an der Entwicklung einer Bombe wirksam zu hindern.

Technisch sind zivile und militärische Nutzung nicht zu trennen. Für viele Anlagen besteht grundsätzlich der „Dual-Use“. Auch Deutschland verfügt über derartige Anlagen, wie z.B. die Urananreicherungsanlage der URENCO im westfälischen Gronau. Mit dem internationalen Vertrag von Almelo und unter diesem Regime durch IAEO und Euratom durchgeführte Kontrollen soll verhindert werden, dass in derartigen Anlagen Uran zur Herstellung von Waffen angereichert werden kann.

Klar ist eins: Der Betrieb von Forschungsreaktoren (in Verbindung mit einer Wiederaufarbeitungstechnik) ebenso wie die Verfügung über Urananreicherungs-Technik bedeutet im Klartext, dass ein Land damit über die Fähigkeit zum Bau von Atomwaffen verfügt.

Zwei Wege gibt es, um Atomwaffen herzustellen. Einen guten Überblick über die technischen Möglichkeiten und die Situation im Iran gibt das Hamburger Abendblatt in diesem Artikel von Hans Rühle, Wehrexperte und von 1982 bis 1988 Leiter des Planungsstabes im Bundesverteidigungsministerium.

Die Uranbombe über die Anreicherung in Zentrifugen

Einmal durch den Bau und Betrieb von Gas-Zentrifugen, in denen natürliches Uran angereichert werden kann, bis es auch für den Bau einer Uran-Atombombe nutzbar wäre. Um Uran in Atomkraftwerken als Brennstoff verwenden zu können, muss das spaltbare Uran235 auf einen Anteil von um die fünf Prozent gebracht werden. Offenbar hat der Iran aber bereits auch Uran235 auf rund 20 Prozent angereichert, um es – was international nicht unüblich wäre – für den Einsatz in Forschungsreaktoren verwenden zu können. Für den Bau einer „guten“ Uranbombe wäre eine Anreicherung von 80 und mehr Prozent anzustreben. Die Technik ist im Iran grundsätzlich vorhanden.

Die Plutoniumbombe über die Wiederaufarbeitung

Der zweite Weg zur Atombombe geht über Plutonium. Dieses muss in Reaktoren erbrütet werden. Dazu soll im Iran offenbar der im Bau befindliche, allerdings wohl weit fortgeschrittene, Reaktor in Arak dienen. Im Reaktor wird durch die Spaltung der Uran-Brennelemente vermehrt Plutonium erzeugt. Dieses muss nach dem Reaktoreinsatz dann allerdings noch per Wiederaufarbeitung aus den Brennelementen in einem sicherheitstechnisch aufwändigen (und gefährlichen) Verfahren chemisch heraus gelöst werden. Erst danach wäre das für den Bombenbau erforderliche Plutonium239 „einsatzbereit“.

Der jetzt vereinbarte Vertrag mit dem Iran hat eine Laufzeit von sechs Monaten. In dieser Zeit soll ein weiteres, grundsätzliches Abkommen erarbeitet werden, das dem Iran den Bau und Betrieb von Atomkraftwerken zur Stromproduktion erlaubt, ihn aber am Bau von Atomwaffen hindern soll.

Das Dokument ist hier bei der US-Regierung online: Das Atom-Abkommen mit dem Iran – whitehouse.gov

Laut Tagesschau.de umfasst das jetzige Abkommen folgende Punkte (dort ist auch eine Karte mit den Standorten der Anlagen zu sehen):

Urananreicherung: Der Iran darf weiter Uran bis zu fünf Prozent anreichern, aber nicht darüber hinaus. Der gesamte existierende Vorrat an stärker – bis zu 20 Prozent- angereichertem Uran muss unter eine Schwelle von fünf Prozent abgeschwächt, vernichtet oder so verändert werden, dass er nicht mehr angereichert werden kann. Auch die Bestände an gering (bis zu 3,5 Prozent) angereichertem Uran dürfen nicht erhöht werden.

Zentrifugen: Es dürfen keine zusätzlichen Zentrifugen jeglicher Art oder Zentrifugen der nächsten Generation zur Urananreicherung installiert werden. Rund die Hälfte der Zentrifugen in der Atomanlage von Natans und drei Viertel der Zentrifugen in der unterirdischen Anlage Fordo werden stillgelegt. Die Erweiterung existierender oder der Bau neuer Urananreicherungsanlagen sind verboten.

Reaktoren: Der Schwerwasserreaktor Arak darf nicht in Betrieb genommen werden. Arbeiten an Brennstoffen für den Reaktor sind einzustellen. In Arak könnte Plutonium hergestellt werden, das für Bomben nutzbar wäre.

Inspektionen: Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Behörde IAEA sollen täglichen Zutritt zu den Urananreicherungsanlagen Natans und Fordo erhalten. Der Iran gewährt ihnen außerdem Zugang zu Zentrifugen-Fabriken sowie einer Reihe anderer Anlagen und stellt ihnen Bauunterlagen für den Reaktor Arak zur Verfügung.“

URENCO Verkauf und Risiko Weiterverbreitung Atomwaffentechnologie: Linker Abgeordneter Zdebel fragt Bundsregierung

URENCO-Uranfabrik in Gronau: Gaszentrifugen zur Urananreicherung können auch Waffen-Uran herstellen.
URENCO-Uranfabrik in Gronau: Gaszentrifugen zur Urananreicherung können auch Waffen-Uran herstellen.

Während in den Niederlanden am 5. Dezember ein Runder Tisch im Parlament über Risiken eines Verkaufs der Uranfabriken der URENCO diskutieren wird, hüllt sich die Bundesregierung weiterhin in einen Mantel des Schweigens. Der Verkauf der URENCO ist nicht nur von Bedeutung, weil der Konzern über ein Drittel des Weltmarkts für Urananreicherung dominiert und damit einer der wichtigsten Lieferanten für den in Atomkraftwerken eingesetzten Uranbrennstoff ist. Die Technologie der Gas-Zentrifugen, die dabei zur Anwendung kommt, kann auch zur Herstellung von waffenfähigem Uran für militärische Zwecke eingesetzt werden. Der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel hat jetzt die Bundesregierung schriftlich um Antworten über die Risiken des URENCO-Verkaufs gebeten und will u.a. wissen, ob auch der Deutsche Bundestag beteiligt und vor dem Abschluss der Verhandlungen um Zustimmung ersucht wird.

Auf Schriftliche Kleine Anfragen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit recht einsilbig reagiert und weder zu den Interessenten noch zu den Weiterverbreitungs-Risiken Stellung genommen. Eine Beteiligung des Bundestags, so die Regierung Anfang September, sei derzeit nicht vorgesehen. Die Bundesregierung und die Regierungen der Niederlande und Großbritannien sind über den Vertrag von Almelo für die Überwachung der URENCO-Anlagen gemeinsam zuständig und müssten einem geplanten Verkauf zustimmen. Aufgrund der hohen militärischen Bedeutung der URENCO-Fabriken und der enormen Risiken für die Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technik, verhandeln die drei Regierungen seit Monaten über die Sicherheitsbedingungen im Falle eines Verkaufs der URENCO. Interessenten gibt es weltweit, von Canada über Frankreich bis hin in den asiatischen Raum.

Der aus Münster, unweit der deutschen URENCO-Uranfabrik in Gronau, stammende Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel hat jetzt die Bundesregierung per Einzelfragen um Auskunft zu den Risiken eines Verkaufs aus bundesdeutscher Sicht und zum Stand der Verhandlungen ersucht. Mit Datum vom 21. November hat er die folgenden Einzelfragen zur schriftlichen Beantwortung für den Monat November 2013 an die Bundesregierung gerichtet. Die Antworten der Bundesregierung dürften dann Ende nächster Woche vorliegen, wenige Tage bevor das niederländische Parlament den Runden Tisch zum URENCO-Verkauf durchführt:

„1)  Welche Probleme bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei einem geplanten Verkauf der Urananreicherungsfirma URENCO und dem damit verbundenen 50 Prozent Anteil der URENCO an der Enrichment Technology Company (ETC) an Privat-Unternehmen mit Blick auf die Weiterverbreitungs-Risiken und wie sollen diese gelöst werden?

2)  Welche Ergebnisse hatten die Gespräche zwischen der Bundesregierung und der britischen sowie niederländischen Regierungen zu einem Rechtsrahmen, der den drei Regierungen die Durchsetzbarkeit des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo auch in der Zukunft bei möglicherweise anderen Anteilseignern sicherstellt und wann ist mit einem Abschluss der Gespräche zwischen den drei Regierung zu rechnen?

3)  Sieht die Bundesregierung auch angesichts des Runden Tisch des niederländischen Parlaments zum Verkauf von URENCO am 5. Dezember 2013 weiterhin keine Notwendigkeit, den Bundestag über die eigenen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Veränderung der Eigentümerstruktur bei URENCO zu unterrichten, und wird sie die Zustimmung des Deutschen Bundestages einholen, bevor sie einer Änderung der Eigentümerstruktur bei URENCO oder einem neuen Rechtsrahmen zur Regelung der staatlichen Aufsicht der URENCO-Aktivitäten zustimmt?“

Mehr Informationen über die Bedeutung und Rolle der URENCO und der Uranfabrik in Gronau hier:

Sozial – demokratisch – klimaverträglich: Energiewende Hamburg nach dem Volksentscheid – Kommunale Netze und ein Stadtwerk

mehr-demokratieHamburg muss nach dem erfolgreichen Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Energienetze seine eigene Politik in der Energiewende neu erfinden. Dabei drängt sich auch die Frage auf: Braucht Hamburg jetzt auch eigene Stadtwerke? Und was könnten diese leisten? Und wie sollen sie mit anderen Akteuren in der dezentralen Energiewende zusammenarbeiten, wie die BürgerInnen einbinden und beteiligen?

Hamburg braucht jetzt einen echten Energie-Dialog!

Klar ist: Die Zeiten, in denen die Energiepolitik der Hansestadt in die Konzernzentralen von Vattenfall und E.on verlegt worden ist, sind vorbei. Jenseits von Vattenfall und E.on muss nun eine Energiepolitik von HamburgerInnen für HamburgInnen neu entwickelt werden. Die Energiewende wird nur gelingen, wenn an diesem Neustart in Hamburg auch die BürgerInnen beteiligt werden. Eine Erkenntnis, die von der „großen Politik“ immer wieder daher geredet, aber kaum mit Leben erfüllt wird. Der Volksentscheid aber ist auch ein Auftrag an Bürgerschaft und Senat, mit dem Souverän eine solche Debatte endlich zu eröffnen. Denn der Souverän hat per Extra-Entscheid ja sozusagen die Bürgerschaftswahlen an einem bestimmten Punkt „korrigiert“ und festgestellt: Wir wollen mitreden! Das ist doch neben dem konkreten Abstimmungstext die weitere Botschaft an Bürgerschaft und Senat: Wir – das Volk – wollen mehr Demokratie!

Der Volksentscheid hat zwei Sätze zur Abstimmung gestellt und dafür eine Mehrheit bekommen. Der erste Satz ist „einfach“: Die Netze für Strom, Gas und Fernwärme sollen zu 100 Prozent rekommunalisiert werden. Nicht nur Ökos, Grüne und Linke haben für dieses Ziel ihr JA beim Volksentscheid gemacht. Vor allem aus den Reihen der SPD-WählerInnen kam ein übergroßer Zuspruch zum Erfolg des Volksentscheids! Ohne die breite Zustimmung zu den Inhalten des Volksentscheids bei den sozialdemokratischen WählerInnen in Hamburg, wäre eine Mehrheit gar nicht denkbar gewesen. (Eine Erkenntnis, die in der SPD auch dringlich die Frage nach der innerparteilichen Demokratie stellt.)

Und auch diese sozialdemokratischen WählerInnen dürften den zweiten Satz im Abstimmungstext gelesen und für gut befunden haben: „Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“

Senat und Bürgerschaft haben daher nun also die Aufgabe,

nicht nur die Rekommunalisierung zu betreiben, sondern dafür zu sorgen, den zweiten Satz des Volksentscheids mit Leben zu füllen und mit der Bevölkerung, mit den Initiatoren des Volksentscheids und mit allen anderen die das wollen, darüber in die Debatte einzusteigen! Eine Aufforderung, die sich an alle Parteien in der Hamburgischen Bürgerschaft richtet! An die SPD, die Linken, die Grünen ebenso wie an die CDU und die FDP. Alle sind gefordert, mit dem Erfolg des Volksentscheids an der Umsetzung auch dieses zweiten Satzes mitzuwirken und aus ihrer Sicht die Frage zu beantworten: Wie sieht denn eine sozial gerechte, eine klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien aus?

Sehr geehrter Senat, liebe Bürgerschaft: Ihr seit dran, die Debatte endlich an den Start zu bringen!

Wie die Rekommunalisierung konkret organisiert wird, ist nun Aufgabe von Bürgerschaft und Senat – im Dialog mit VertreterInnen der Volksentscheidsinitiative und unter Beachtung der Ziele! Doch damit ist es nicht getan. Kommunale Energienetze sind das eine – soziale, klimaverträgliche und demokratische Energieversorgung das andere.

Mehr als nur Netze – Alternativen und ein Stadtwerk?

Und es gibt Handlungsbedarf: Bei der Fernwärme muss zügig die beste Alternative für den Ersatz des kohlebefeuerten und damit klimaschädlichen Heizkraftwerks in Wedel ermittelt werden.

Und es stellt sich die Frage, ob Hamburg Stadtwerke braucht, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien (klimaverträglich) voranzubringen und als Rahmen für soziale Gerechtigkeit und mehr Bürgerbeteiligung/demokratische Kontrolle? Stadtwerke, die die Akteure der dezentralen Energiewende wie Energiegenossenschaften (auch die EnergieNETZGenossenschaft), Bürger-Initiativen, Umweltverbände, Ökostromunternehmen, Wind- und Solarunternehmen, Architekten, Energieeinsparer und -BeraterInnen, etc. etc. einbinden, beteiligen und unterstützen.

Für die Gründung von kommunalen Stadtwerken hat schon in der Zeit des schwarz-grünen Senats die LBD-Beratungsgesellschaft aus Berlin Vorschläge auf die Behördentische (der Umweltbehörde) gelegt, die jetzt endlich öffentlich zu diskutieren wären. Die Studie kann hier eingesehen werden (PDF). Dann sollte man außerdem gleich mal den Gesetzentwurf des Berliner Volksentscheids mit dazu legen, in dem auch Vorschläge gemacht werden, wie denn ein mehr an Transparenz und Bürgerbeteiligung aussehen könnte.

Es gibt wirklich viel zu diskutieren und noch mehr zu tun. Lieber Senat, Liebe Bürgerschaft: Wie geht es weiter?

Uranbergbau: Zwischen Umweltzerstörung – Krebserkrankungen und Menschenrechtsverstößen.

Tansania - Region Bahi: Uran im Untergrund. Foto: Dirk Seifert
Tansania – Region Bahi: Uran im Untergrund. Foto: Dirk Seifert

Weltweit sind Konzerne und Investoren auf der Suche nach Rohstoffen. Uranerz gehört dazu – der Ausgangsstoff für den Betrieb von Atomkraftwerken oder den Bau von Atombomben. Der Abbau erfolgt unter katastrophalen Bedingungen, mit schweren Umweltschäden, schädlichen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung – und immer wieder auch in Verbindung mit Menschenrechtsverletzungen. Und auch kriegerische Konflikte entstehen um den begehrten Rohstoff – wie z.B. im Niger.

Anfang Oktober fand eine internationale Urankonferenz in Tansania statt. Darüber berichtet jetzt das neue ROBIN WOOD Magazin. Die insgesamt drei Artikel zum Thema können hier als PDF gelesen werden.

Anti-Atom-AktivistInnen und Fachleute aus über 15 Nationen kamen in Dar Es Salaam zusammen, um über die „Risiken für Umwelt und Gesundheit“ zu informieren und zu diskutieren. Organisiert wurde die Konferenz unter anderem von der Internationalen Ärzteorganisation IPPNW und dem Regionalbüro Ostafrika von der Rosa Luxemburg Stiftung.

Tansania selbst steht am Beginn eines möglichen Uranabbaus. In mehreren Regionen –  darunter auch der als Weltkulturerbe geschützte Selous Game Reserve – wurde Uran entdeckt und die Regierung will dies mit internationaler Unterstützung fördern. Mit der Konferenz in Tansania wurde auch versucht, die Öffentlichkeit über die Risiken des Uranabbaus zu informieren und den Widerstand gegen diese Pläne zu unterstützen.

Alles zum Thema Uranabbau und Tansania auf umweltFAIRaendern.de. Weitere Informationen gibt es auch beim Uranium Network hier.

Hier Informationen über Uranabbau in Tansania – Eine Ausstellung über die Risiken

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