Atom-Moratorium und Schadensersatzklagen: Bundesregierung angeblich ohne Veranwortung

Der Umweltausschuss im Bundestag befasste sich auf seiner Sitzung am 4. Februar mit den Schadensersatzklagen von RWE und den anderen Atomkonzernen gegen das Atom-Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe. Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Obmann für den Umweltausschuss hatte eine schriftliche Auskunft vom Bundesumweltministerium erbeten. Darin teilt die Regierung nun mit, dass sie keinerlei Verantwortung für die mangelhafte rechtliche Umsetzung der einstweiligen Betriebseinstellung der AKWs durch die Bundesländer übernehme. RWE hatte gegen das Land Hessen eine Klage gewonnen, nach der das Bundesland grundsätzlich Schadensersatzpflichtig ist, weil der Bescheid für die vorrübergehende Betriebseinstellung rechtlich ungenügend war.

In Hessen befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorwürfen, dass die Landesregierung bei der Umsetzung des Moratorium grob fahrlässige Rechtsfehler gemacht hat. Über Medienberichte ist inzwischen sogar der Verdacht im Raum, dass sowohl auf Landesebene als auch im Bund möglicherweise absichtliche Unterlassungen oder Beihilfen erfolgten, um Schadensersatzklagen für die Atomkonzerne zu ermöglichen.

Die Bundesregierung teilt dem Abgeordneten Hubertus Zdebel mit Datum vom 19.2.2015 mit:

„Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen zum damaligen Zeitpunkt Kernkraftwerke betrieben wurden, haben am 15. März 2011 gemeinsam beschlossen, aus Vorsorgegründen im Hinblick auf die Ereignisse in Fukushima eine technische Überprüfung der Robustheit aller Kernkraftwerke durchzuführen und die einstweilige Betriebseinstellung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke für den Zeitraum dieser Überprüfung von drei Monaten auf der Grundlage von § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes anzuordnen.

Der Bund hat den Ländern mit Schreiben vom 16. März 2011 eine Formulierungshilfe in Form einer allgemeinen Aufzeichnung zur Auslegung des § 19 des Atomgesetzes übermittelt, die durch die Länder im Rahmen ihrer selbständig zu prüfenden und gegebenenfalls selbständig zu erlassenden Anordnungen der einstweiligen dreimonatigen Betriebseinstellung verwendet worden ist.

Die Bescheide waren – wie nach der Kompetenzordnung der Verfassung bei der Bundesauftragsverwaltung vorgesehen – selbständig und eigenverantwortlich mit allen rechtlich notwendigen Inhalten und Verfahrensschritten durch die zuständigen Landesbehörden zu erlassen.

In der Aufzeichnung zu § 19 AtG heißt es insbesondere:
„Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme sieht das Atomgesetz § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Atomgesetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor.
Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts die einstweilige Betriebseinstellung angeordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.

Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge, der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.“

Darüber hinaus hat der Bund keine relevanten Handlungen vorgenommen, da das Verwaltungshandeln (Sach- und Wahmehmungskompetenz) allein den zuständigen Ländern oblag.“

Bundesumweltministerin: „Atommüll auf verschiedene Standorte in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis“ verteilen

BUMin in Lüchow
Barbara Hendricks – Eine Umweltministerin zu Besuch in Gorleben. Foto: Andreas Conradt / PubliXviewinG

Na toll. Da hat die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ne klasse Idee. Weil sich auch nach zwei Jahren intensiver Bemühungen noch immer keine drei Bundesländer bereit gefunden haben, den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland aufzunehmen, will sie nun den „Atommüll auf verschiedene Standorte in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis“ verteilen. Das schreibt die Ministerin jetzt in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel. Das würde fast gar nicht weiter auffallen, denn es liegt bereits jede Menge hochradioaktiver und auch anderer Atommüll überall im Land herum. Und nebenbei erklärt sie, dass Gorleben leider mit einer neuen Veränderungssperre weiterhin als einziger bevorzugter Standort erhalten bleiben soll.

Auch sonst ist der Artikel von ihr überaus, sagen wir, spannend. Nicht zuletzt macht der Text klar, welches Chaos bei der Atommülllagerung besteht und wie wenig Chancen die realexistierende Atommüll-Kommission selbst bei bestem Willen der Beteiligten hat, das innerhalb der gesetzten Frist auf die Reihe zu bekommen.

Dennoch, so viel darf man auch sagen: Es ist ersichtlich, dass sich die Bundesumweltministerin irgendwie in dem politischen und praktischen Dickicht versucht zu bewegen. Leider verstrickt sie sich dann doch, weil sie den Neustart nicht wirklich in Angriff nimmt und mit den Fehlern der Vergangenheit weiter machen will.

Einerseits will sich die Kommission nicht um die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle kümmern, die spätestens nach dem Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig quasi im rechtsstaatsfreien Raum stattfindet und irgendwie den Nachweis ausreichender Sicherheit nicht so richtig aufzeigen kann. Hinzu kommt: Mit einem neuen Eingangslager am zu findenden Atommüll-Endlager soll eine neue Variante der Zwischenlagerung etabliert werden – so steht es im Vorschlag für den Nationalen Entsorgungsplan, der bis August verabschiedet und der EU-Kommission übersandt werden muss.

Andererseits soll die Kommission sich nun um die Frage kümmern, ob der anfallende leicht- und mittelradioaktive Atommüll aus ASSE II und das abgereicherte Uran aus der URENCO-Anlage in Gronau entweder in einem per neuem Planfeststellungsverfahren erweiterten Schacht Konrad (wenn er denn je fertig würde) oder aber in ein von der Atommüll-Kommission zu findendes vermeintliches Endlager versenkt werden könnte.

Trotzdem will die Ministerin am engen Zeitplan für die Kommission festhalten. Da fällt mir nur ein: Wunder gibt es immer wieder … Frei nach Katja Ebstein.

 

Atomwaffen-Standort Büchel: Ostermarsch 2015 – Atombombe made in Germany

atomwaffenfrei-jetztFriedensinitiativen rund um den Atomwaffen-Standort in Büchel rufen zum Ostermarsch am Montag, den 6. April auf. Eingebettet ist diese Demonstration in Aktionen zwischen dem 26. März und dem 29. Mai: Büchel blockieren – 65 Tage Zivilen Ungehorsam leisten ist das Motto. Die OstermarschiererInnen widmen sich dabei auch dem Thema der deutschen Verantwortung und Beteiligung bei den Atomwaffen und verweisen auf die Ursprünge der Atomenergie im deutschen Faschismus. Kurioserweise wird die einzige bundesdeutsche Atomfabrik, die innerhalb weniger Wochen in der Lage wäre, atomwaffenfähiges Uran herzustellen, im Aufruf nicht erwähnt: Die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau. Das sollen die RednerInnen leisten.

Diese Anlage basiert auf Technologien, die bereits unter den Nazis in ihren Ursprüngen entwickelt wurden und in den 40-60er Jahren auch von deutschen Physikern und Technikern weiter entwickelt wurden.  Brisant außerdem: Die URENCO-Anlagen sollen über den Weltmarkt verkauft werden und die Uranfabrik in Gronau ist komplett vom Atomausstieg ausgeklammert und verfügt über eine unbefristete Betriebsgenehmigung.

Mit umweltFAIRaendern auf Spurensuche:

umweltFAIRaendern dokumentiert den Büchel-Aufruf-2015

Ostermarsch in Büchel, hier auch als PDF zum Download.

Atombombe – Made in Germany

70 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges und 70 Jahre nach dem Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki ist die Zeit reif, an die Entstehung dieser menschenverachtenden Waffen zu erinnern. Bereits in den dreißiger Jahren experimentierten die deutschen Wissenschaftler Hahn, Heisenberg, Bothe und andere mit spaltbarem Material und stellten dessen enorme Sprengkraft fest.

Das war für Hitler und seine Militärs der Auslöser, nach der „Wunderwaffe“ zu streben, die sie auf verschiedenen Wegen entwickeln ließen. Am Ende des Krieges waren sie kurz vorm Ziel und hatten bereits drei kleine Testversuche gezündet.

Der in die USA emigrierte Nobelpreisträger Albert Einstein schrieb im Jahr 1939 einen Brief an Präsident Roosevelt, in dem er den Bau einer eigenen US-Atombombe anregte. Später bekämpfte er allerdings deren Weiterentwicklung. Darauf erhielt Robert Oppenheimer, ein Schüler von Heisenberg und Bothe, den Auftrag, im sogenannten Manhattan-Project eine US- Atombombe zu entwickeln. Die erste Bombe explodierte 1945 in der Nähe von Los Alamos in New Mexiko, die zweite über Hiroshima und die dritte über Nagasaki.

Die Verstrickung deutscher Wissenschaftler in die Entstehung dieser alles zerstörenden Bomben und die damit verbundene Verantwortung sollte für Deutschland eine zwingende Verpflichtung sein, sich für die weltweite Abrüstung und die Vernichtung dieser Waffen einzusetzen.

Im Hinblick auf die nächste Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags im Mai 2015 fordern wir deshalb von der Bundesregierung:

  • Beendigung der Nuklearen Teilhabe in der NATO!
  • Beteiligung an einem Atomwaffenverbotsvertrag!

Ostermontag, den 6. April 2015
Beginn: 14:00 Uhr im Gewerbegebiet Büchel

Kundgebung: 15:00 Uhr in der Nähe des Haupttores am Fliegerhorst Büchel mit

  • Dirk Seifert (Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz, BUND),
  • Dr. Hildegard Slabik-Münter (IPPNW),
  • Rainer Braun (IALANA),
  • Angie & Uschi, Blue Flower,
  • Lee Bach-Bayram

Veranstalter: Internationaler Versöhnungsbund , Regionalgruppe Cochem-Zell
c/o Dr.Elke Koller 56759 Leienkaul Tel: 02653-3220

Unterstützer: AG-Frieden Trier, Bündnis90/Die Grünen Rheinland-Pfalz,
CattenomNonMerci, DFG-VK Trier, Friedensgruppe Daun,
Friedensinitiative Hunsrück, Pax Christi Bistum Trier, (weitere folgen)

Atomgigant AREVA schwer angeschlagen – Vier Milliarden Euro Verlust

areva-01Nicht nur die bundesdeutschen Atomkonzerne fahren schwere Verluste ein. Die vermeintlich billige Atomenergie kommt die französischen SteuerzahlerInnen richtig teuer: „Der französische Atom-Konzern Areva hat einem Medienbericht zufolge im vergangenen Jahr einen Nettoverlust von rund vier Milliarden Euro eingefahren. Die Zeitung „Le Figaro“ berief sich dabei am Freitag auf Informationen von Insidern, Einzelheiten nannte sie jedoch nicht.“ (Spiegel)

Mit Bezug auf die Nachrichtenagentur Reuters, ist beim Handelsblatt zu lesen: „Erst kürzlich hatte die Wochenzeitung „Le Journal du Dimanche“ berichtet, dass ein Fehlbetrag von mehr als drei Milliarden Euro anfallen könnte. Areva hatte Anfang Februar erklärt, dass das Minus 2014 wegen Rückstellungen und Abschreibungen noch höher ausgefallen sei, als es mit knapp 700 Millionen Euro bereits zur Jahresmitte war. Die Areva-Aktie gab bis zum Mittag 1,5 Prozent nach.“

Bitte Petition unterstützen: Olympische Spiele in Hamburg? So nicht!

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Bild anklicken um die Online-Petition gegen die Olympia-Bewerbung von Hamburg zu unterstützen!

Am 21. März entscheidet der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), mit welcher Stadt er sich für die Spiele 2024 bewerben will. Hamburg oder Berlin? In beiden Städten läuft derzeit eine massive, von zahlreichen Unternehmen gesponserte Werbekampagne, um Stimmung zu machen. „Nebenher“ bin ich seit Juni 2014 mit dem Blog www.nolympia-hamburg.de aktiv. Dort haben wir uns nun entschlossen, eine Online-Petition gegen die Olympia-Bewerbung von Hamburg zu starten. Ich möchte euch hier bitten: Unterstützt diese Petition und unterschreibt hier: Olympische Spiele in Hamburg? So nicht!

Seit dem Jahreswechsel 2013/14 habe ich auf umweltFAIRaendern.de hin und wieder über die Bewerbung Hamburgs für Olympische Sommerspiele berichtet. Anlass war die massive Aufforderung der Handelskammer Hamburg an den Senat, sich für diesen Zweck auf den Weg zu machen. Nur drei Monate zuvor war die Bewerbung von München für Winterspiele 2018 in gleich vier Kreisen in Bayern durch Volksentscheide abgelehnt worden. Das scherte die Handelskammer nicht die Bohne – sogar dem Hamburger Sportbund ging das Vorgehen der Handelskammer zu weit und er forderte, dass doch vielleicht erstmal mal der Sport in Hamburg sagen müsste, ob er Spiele in dieser Stadt will.

Inzwischen sind fast 120 Artikel auf nolympia-hamburg.de erschienen, in denen wir uns intensiv und kritisch mit den vielen Aspekten der Olympia-Bewerbung auseinandersetzen. Dort findet ihr viele wichtige Informationen, warum ich mich in dieser Sache engagiere.

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