Tschernobyl 2015: AKW Brokdorf muss vom Netz!

Brokdorf-2014-ProtestT-Tag-FotoDirkSeifert-22Nicht nur die kommenden Jahrestage der Atomkatastrophen von Fukushima und Tschernobyl sind Anlässe dafür, den sofortigen Atomausstieg zu fordern. Die Meldungen über tausende von Rissen in den Reaktordruckbehältern belgischer Atommeiler sind ebenso alarmierend, wie das wachsende Atommüll-Desaster. Erst vor wenigen Wochen wurde ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig rechtskräftig, in dem für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen festgestellt wurden. Gleich um die Ecke betreibt E.on das AKW Brokdorf. Am 26. April 2015 demonstrieren AtomkraftgegnerInnen dort gegen die Fortsetzung des atomaren Wahnsinns.

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An zahlreichen Standorten und in vielen Städten kommt es im März aus Anlass des vierten Jahrestages der Atomkatastrophe von Fukushima zu Mahnwachen und Demonstrationen. Organisiert von Initiativen und Aktiven vor Ort, liefert ausgestrahlt dazu einen Überblick.

Im April folgen dann Aktionen zum Tschernobyl-Jahrestag. Z.B. am AKW Brokdorf. Auf AKW-BROKDORF-ABSCHALTEN ist jetzt der Aufruf für die Demonstration veröffentlicht und kann dort online unterschrieben werden. Die Initiative geht aus von: Anti-Atom-Initiative im Kreis Pinneberg, Brokdorf-akut und der BUND Kreisgruppe Steinburg.

Davon sollte rege Gebrauch gemacht werden!

Atommüll-Desaster in Jülich: Neue Studie zum weiteren Umgang

Wohin mit dem Atomerbe aus dem AVR Jülich? Hauptsache schnell weg. Foto: Betreiber
Wohin mit dem Atomerbe aus dem AVR Jülich?  Foto: Betreiber

152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus den Atomreaktor AVR lagern in Jülich. Was mit ihnen geschehen soll, ist Anlass zu vielen Debatten, denn das Lager in Jülich ist derzeit nicht ausreichend gegen Erdbeben ausgelegt. Jahrelange Schlampereien in der ehemaligen Atomforschungsanlage könnten dafür verantwortlich sein. Drei Varianten werden im Moment geprüft: a. ob eine Nachrüstung oder ein Neubau in Jülich die Sicherheitslage verbessern kann, b. ein Abtransport in das Zwischenlager Ahaus oder sogar c. ein Export in die USA, den Umweltverbände für rechtswidrig halten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat eine Studie beim Öko-Institut beauftragt, die Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen auslotet.

Die Studie steht hier als PDF zum Download bereit.

Dass auch Experten angesichts des Wahnsinns in Jülich machmal ratlos sind, zeigt eine Aussage zur aktuellen Lage: „Um eine unter allen Gesichtspunkten optimierte Lösung der Entsorgung der Brennelemente des AVR zu erreichen, sollte das Prüfungsergebnis des Detailkonzepts (vorliegend voraussichtlich Anfang Februar 2015) kritisch analysiert werden.“ Genau das steht derzeit auf dem Plan: Bis spätestens Ende März erwartet die Landesregierung in NRW eine weitere gutachterliche Bewertung der vom Betreiber vorgelegten Stellungnahme zu den möglichen Vorgehensweisen. Diese soll dann die Grundlage für die Entscheidung der Landesregierung sein.

Ein Bündnis von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden fordert, dass eine Lösung vor Ort in Jülich stattfinden muss. Nicht nur, weil die Gefahren durch die Atomtransporte groß sind. Auch im Atommüll-Zwischenlager Ahaus gibt es erhebliche Sicherheitsmängel. Mit Gutachten von Greenpeace und dem BUND NRW haben die Initiativen außerdem aufgezeigt, dass ein Export des Atommülls aus Jülich in die USA rechtswidrig wäre. Die Atommüll-Kommission im Bundestag diskutiert inzwischen über eine Verschärfung des Atommüll-Export-Verbots. Für den Fall, dass es doch zu Atomtransporten kommt, haben die Initiativen massive Proteste angekündigt.

Im rot-grünen Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass die Castoren in Jülich vor Ort gelagert werden sollen. Ein Transport – so heißt es im Vertrag – solle nur noch einmal stattfinden dürfen: In ein Endlager, das es auf absehbare Zeit nicht gibt.

Der Betreiber, das staatliche Forschungszentrum, ist seit Jahren für zahlreiche Schlampereien bekannt. Trotz massiver Probleme im Betrieb (der Versuchsreaktor AVR ist eine besondere Reaktorentwicklung  (Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor (THTR))), haben die Verantwortlichen diese jahrelang vertuscht. In den Brennelementen ist ein Gemisch aus Thorium und hochangereichertem, also atomwaffenfähigem Uran eingesetzt worden.

Nicht nur die hochradioaktiven Brennelemente sind in Jülich ein Problem: Eine weitere hochgradig strahlende Erblast ist der Reaktordruckbehälter des AVR. Nach zahlreichen Störfällen ist der stark verstrahlt und musste mit Beton verfüllt werden. Derzeit wird er in einem extrem riskanten Verfahren verlagert, um den darunter verseuchten Boden sanieren zu können. 2.100 Tonnen wiegt der Koloss, in dessen Inneren radioaktive Gase entstehen, die auf Jahrzehnte abgesaugt und behandelt werden müssen.

Statt Stückwerk – Das ganze Atommüll-Desaster muss auf den Tisch

kottingUhl-zdebel-miersch-AG1-EndlagerkommissionNov2014-01„Mir geht es darum, mit dem Stückwerk beim Atommüll aufzuhören. Das Problem muss in seiner Gesamtheit betrachtet und gelöst werden“. Diesen Satz schreibt die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel. „Schön, dass die Umweltministerin damit eine der zentralen Forderungen für einen Neustart beim Umgang mit dem Atommüll der Anti-Atom-Bewegung und der LINKEN aufnimmt. Schade aber, dass sowohl ihre Politik als auch die Arbeit der Atommüll-Kommission weiter nur Stückwerk ist“, stellt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. fest.

„Es ist kein Wunder, dass sich in der Atommüll-Kommission die Konflikte immer mehr zuspitzen. Das drückt sich auch in dem Ausstieg der Anwältin und Mediatorin Ulrike Donat aus, die bislang als Gast der Arbeitsgruppe 1 zur bis heute nicht vorhandenen Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt war. In ihrem Brief, in dem sie ihren Rückzug erklärt, werden zahlreiche der Fehler und Absurditäten angeführt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern der Kommmissions-Arbeit führen werden.

Wir haben als LINKE das Standortauswahlgesetz und die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Kommission von Anfang an kritisiert und abgelehnt“, stellt Zdebel fest.

Drei Punke waren und sind dabei entscheidend:

  • Das gesamte Atommüll-Desaster muss auf den Tisch,
  • Es muss ohne Vorbedingungen und Vorfestlegugen im ersten Schritt ein umfassender gesellschaftlicher Prozeß eingeleitet werden, an dem mindestes alle betroffenen Atommüll-Standorte sowie gesellschaftlich relevante Gruppen beteiligt sein müssen und
  • ein Neubeginn kann nur ohne Gorleben stattfinden.

„Weil das Desaster der ungelösten Atommüllentsorgung aber nicht einfach ignoriert werden kann, haben wir uns trotz aller Bedenken entschlossen, in der Kommission mitzumachen. Auch um die Vertreter der Umweltverbände, die sich unter großen Vorbehalten zur Mitarbeit entschlossen hatten, zu unterstützen.

Der Versuch, die anstehenden Probleme mit der Atommülllagerung an nahezu alle Standorten quer in der Republik zu thematisieren, steht angesichts der vielen Einschränkungen und Vorfestlegungen durch das StandAG auf einem dünnen Grad. Nicht nur sympolisch kommt dabei Gorleben eine zentrale Bedeutung zu. Gorleben ist als Standort nicht geeignet und vor allem politisch verbrannt.

Wer einen neuen gesellschaftlichen Konsens will, der muss bereit sein, die Geschichte von Lügen und Tricksereien, aber auch von Kriminialisierung und wiederholter massiver Einschränkungen der Grundrechte von Menschen rund um Gorleben einzugestehen und einen Schlußstrich unter Gorleben zu ziehen.

Vor diesem Hintergrund ist das jetzt eingeleitete Verfahren, die im August auslaufende Veränderungssperre für Gorleben per Verordnung wieder zu verlängern, eine schwerwiegende Provokation. Es ist der Auftrag der Bundesregierung, weitere Vorfestlegungen für Gorleben endgültig aufzugeben.

Nachdem das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall AKW Brunbsüttel nun rechtskräftig ist, muss die gesamte jetzige Atommülllagerung auf den Tisch.

Der BUND hat völlig recht, wenn er für alle Standorte inkl. Gorleben, Ahaus und Lubmin neue Genehmigungsverfahren und bis dahin einen Castor-Stopp fordert. Wenn die Atommüll-Kommission nur einen Funken Glaubwürdigkeit erreichen will, dann kann sie sich vor diesem Thema nicht länger drücken. Und ebenso müssen die Atomaufsichtbehörden in Bund und Ländern entsprechende Konsequenzen ziehen.

Erschreckend ist, dass einige der Grünen Minister, die in ihren Bundesländern die Atomaufsicht betreiben, ebenso wie das Bundesumweltministerium trotz des Brunsbüttel-Urteils einfach erklären, dass alles total sicher sei und es keinen Handlungsbedarf an den anderen Standorten gibt. Dabei haben alle Standort-Zwischenlager die gleichen Defizite bei den Sicherheitsnachweisen.

Auch aus einem weiteren Grund kann die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente nicht einfach weiter ausgeklammert werden: Das Bundesumweltministerium schlägt nun im Entwurf für einen „Nationalen Entsorungsplan“ die Errichtung eines „Eingangslagers“ am zu findenden Standort für ein Endlager vor. Dorthin soll der gesamte hochradioaktive Atommüll bebracht werden, wenn die Genehmigung für die vielen Standort-Zwischenlager etwa Mitte der 2040er Jahre ausläuft. Allen Beteiligten ist aber klar, dass es bis dahin in keinem Fall ein betriebsbereites Endlager geben wird. Auch Grüne Ministern fordern neue zentrale Zwischenlager, die mehr Sicherheit als die derzeitigen bieten sollen. Und das alles soll kein Thema einer Atommüll-Kommission sein? All das braucht keine gesellschaftlichen Debatte, um einen Konsens für die künftige Atommülllagerung zu erreichen?

Die Bundesumweltminsterin spricht in ihrem Gastbeitrag das Desaster auch bei den leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen an: Gut ist, der Atommüll aus der ASSE und vor allem die Uran-Tails aus Gronau werden nicht länger ignoriert, sondern endlich in die Planungen einbezogen. Aber damit werden die Probleme nicht gelöst: Der ASSE-Müll und die wachsenden Berge von abgereichertem Uran aus der vom Atomausstieg ausgeklammerten Uranfabrik der URENCO in Gronau soll nach den Vorstellungen der Ministerin nun entweder zusätzlich in den für leicht- und mittelradioaktive Abfälle genehmigten Schacht Konrad im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahrens versenkt werden – oder der Standort für das neue Endlager für hochradioaktiven Abfall wird so ausgewählt, dass er auch den weiteren schwach- und mittelradioaktiven Müll aufnehmen kann. Sie übersieht dabei: Der Schacht Konrad ist auch ohne jeden Alternativenvergleich politisch entschieden worden. Auch das ein Grund, warum es einen Konsens nicht geben kann, ohne dieses Thema anzufassen.

Die Ministerin selbst gibt der Atommüll-Kommission mit ihren Vorschlägen im Grunde einen erweiterten Arbeitsauftrag.Das ist durchaus sinnvoll und ein Schritt in die richtige Richtung. Wie das aber in der ohnehin schon knappen Zeit erledigt werden soll, bleibt das Geheimnis der Ministerin.

Entscheidend bleibt aber auch: Die Atomkonzerne müssen bei den Kosten für den Atommüll in der Verantwortung bleiben. Das die Ministerin diese Verpflichtung für E.on, RWE, Vattenfall und EnBW klar betont, lässt hoffen, dass es zu einer Lösung bei den Atom-Rückstellungen kommt, die die Verfügbarkeit dieser Gelder sicherstellt und die öffentliche Kontrolle stark verbessert. Anträge der Linken und der Grünen liegen dazu lange auf dem Tisch.“

Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Zdebel fragt Bundesregierung

Haben staatliche Vertreter oder gar Minister bei dem nach der Fukushima-Katastrophe verhängten Atom-Moratorium möglicherweise absichtlich rechtlich mangelhafte Anordnungen gegen die Atomkonzerne erteilt, damit diese bessere Chancen bei Schadensersatz-Klagen haben? Dieser Frage geht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. jetzt mit drei Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung nach. Diese Fragen sind hier gleich im Anschluss zu finden.

Der Verdacht, dass die Anordnungen zur vorläufigen Abschaltung von sieben Atomkraftwerken nach der Katastrophe von Fukushima möglicherweise absichtlich mangelhaft erteilt wurden, ist im Laufe der Untersuchungen das parlamentarischen Untersuchungsausschusses des hessischen Landtags durch Berichte des ARD-Magazins Monitor und der Frankfurter Rundschau aufgekommen. Demnach könnte ein Brief des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier – möglicherweise in Verbindung mit Vertretern der Bundesregierung – die Chancen für erfolgreiche Schadensersatzklagen durch die Konzerne verbessert haben. Dieser Brief spielte bei der erfolgreichen Klage von RWE im Fall von Biblis eine besondere Rolle.

Schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:
„1. Warum hat der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen nicht auf ihm offenbar durch Schriftverkehr bekannte Hinweise vom 31.3.2011 und 4.4.2011 des Referats RS I 3 als auch z.B. des Hessischen Ministeriums für Justiz (Vermerk vom 17.3.2011, siehe Bericht ARD-Magazin Monitor vom 5.2.2015) auf „rechtliche und finanzielle Risiken“ hinsichtlich der Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung und auf das Drängen, dass konkretere Gefahren und Risiken stärker einbezogen werden müssten, reagiert und welche Mängel hat das Fachreferat Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken (RS I 3) an der Begründung zur einstweiligen Betriebseinstellung der von RWE betriebenen AKW Biblis A und B vorgetragen (bitte einzeln auflisten)?

2. Um welche Sachverhalte mit Blick auf das Referat RS I 3 geht es nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Schreiben des Abteilungsleiters Atomenergie, Gerald Hennenhöfer, vom 8.4.2011, in dem er mitteilt, dass er die in „beigefügter Vorlage von den Mitarbeitern des Referats RS I 3 vertretenen Positionen“ nicht teile und in dem er von einem „massiv gestörten Vertrauensverhältnis“ bzw. von einem „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte(n) Versuch, die Akteure des deutschen Aufsichtssystems (damit auch den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, RSK) zu delegitimieren“ spricht, die ihn offenbar dazu veranlassten, ein Vorbereitungstreffen der „Redaktionsgruppe der RSK“ … „ohne Aufpasser“ durchzuführen (Siehe Bericht des ARD-Magazins Monitor vom 5.2.2015) und das Referat RS I 3 entsprechend einem Wunsch der RSK nicht daran zu beteiligen und wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass das in dem Brief genannte Problem zwischen RS I 3 und der Behördenleitung möglicherweise negativen Einfluss auf die fachliche Qualität der Tätigkeit im BMU hinsichtlich der einstweiligen Betriebsstilllegung für einige AKW nach der Katastrophe von Fukushima gehabt haben könnte.
(Bitte um detaillierte Darstellung der Vorgeschichte „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte Versuch…“ und im Zusammenhang mit dem geplanten Treffen „ohne Aufpasser“.)

3. Welche Hinweise (Stellungnahmen, Bewertungen, Briefe) haben im Zusammenhang mit der einstweiligen Betriebseinstellung der AKW nach der Katastrophe von Fukushima dem BMU aus dem eigenen Ministerium, aus den jeweiligen Landesministerien oder anderen Bundesministerien zwischen März bis Juli 2011 vorgelegen, in denen Risiken hinsichtlich von Schadenersatzklagen und der zu wählenden Begründung für diese einstweilige Betriebseinstellung behandelt und vorgetragen wurden (Bitte um Auflistung der Dokumente mit Verfasser, Titel und Datum), und aus welchen Gründen wurde diesen Hinweisen, konkrete Gefahren und Risiken in die Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung aufzunehmen, nicht gefolgt?“

Atom-Moratorium und Schadensersatzklagen: Bundesregierung angeblich ohne Veranwortung

Der Umweltausschuss im Bundestag befasste sich auf seiner Sitzung am 4. Februar mit den Schadensersatzklagen von RWE und den anderen Atomkonzernen gegen das Atom-Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe. Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Obmann für den Umweltausschuss hatte eine schriftliche Auskunft vom Bundesumweltministerium erbeten. Darin teilt die Regierung nun mit, dass sie keinerlei Verantwortung für die mangelhafte rechtliche Umsetzung der einstweiligen Betriebseinstellung der AKWs durch die Bundesländer übernehme. RWE hatte gegen das Land Hessen eine Klage gewonnen, nach der das Bundesland grundsätzlich Schadensersatzpflichtig ist, weil der Bescheid für die vorrübergehende Betriebseinstellung rechtlich ungenügend war.

In Hessen befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorwürfen, dass die Landesregierung bei der Umsetzung des Moratorium grob fahrlässige Rechtsfehler gemacht hat. Über Medienberichte ist inzwischen sogar der Verdacht im Raum, dass sowohl auf Landesebene als auch im Bund möglicherweise absichtliche Unterlassungen oder Beihilfen erfolgten, um Schadensersatzklagen für die Atomkonzerne zu ermöglichen.

Die Bundesregierung teilt dem Abgeordneten Hubertus Zdebel mit Datum vom 19.2.2015 mit:

„Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen zum damaligen Zeitpunkt Kernkraftwerke betrieben wurden, haben am 15. März 2011 gemeinsam beschlossen, aus Vorsorgegründen im Hinblick auf die Ereignisse in Fukushima eine technische Überprüfung der Robustheit aller Kernkraftwerke durchzuführen und die einstweilige Betriebseinstellung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke für den Zeitraum dieser Überprüfung von drei Monaten auf der Grundlage von § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes anzuordnen.

Der Bund hat den Ländern mit Schreiben vom 16. März 2011 eine Formulierungshilfe in Form einer allgemeinen Aufzeichnung zur Auslegung des § 19 des Atomgesetzes übermittelt, die durch die Länder im Rahmen ihrer selbständig zu prüfenden und gegebenenfalls selbständig zu erlassenden Anordnungen der einstweiligen dreimonatigen Betriebseinstellung verwendet worden ist.

Die Bescheide waren – wie nach der Kompetenzordnung der Verfassung bei der Bundesauftragsverwaltung vorgesehen – selbständig und eigenverantwortlich mit allen rechtlich notwendigen Inhalten und Verfahrensschritten durch die zuständigen Landesbehörden zu erlassen.

In der Aufzeichnung zu § 19 AtG heißt es insbesondere:
„Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme sieht das Atomgesetz § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Atomgesetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor.
Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts die einstweilige Betriebseinstellung angeordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.

Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge, der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.“

Darüber hinaus hat der Bund keine relevanten Handlungen vorgenommen, da das Verwaltungshandeln (Sach- und Wahmehmungskompetenz) allein den zuständigen Ländern oblag.“

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