Belgische Atomreaktoren erneut Thema im Umweltausschuss

Auf Initiative von Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE wird am  Mittwoch (17.2.) das Bundesumweltministerium erneut im Umweltausschuss den Bundestags über die Situation der belgischen Risiko-Reaktoren in Tihange und Doel informieren. In einem Vorabbericht bestätigt das BMUB die bestehenden Sicherheitsbedenken für den Betrieb der Reaktoren. Auf die Klagen von Städten wie Aachen und Maastricht gemeinsam mit Greenpeace reagiert das BMUB nicht.

In dem Vorabbericht des BMUB wird über den Fragenkatalog des BMUB, über das Treffen der Bundesumweltministertium mit ihren belgischen KollegInnen sowie über die Etablierung einer bilateralen Zusammarbeit berichtet. Auf die Klagen, die derzeit von einigen Kommunen und Städte vor allem aus der deutschen und niederländischen Grenzregion gemeinsam mit Greenpeace zur Stilllegung der beiden Risiko-Reaktoren auf den Weg gebracht werden, sagt die Bundesregierung nichts. Der Bericht des BMUB ist gleich unten zu finden.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Es ist gut, dass die Bundesregierung weiter mit kritischen Fragen zur mangelnden Sicherheit der Risiko-Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 am Ball bleibt dies auch auf Ministerebene unterstreicht. Die Einrichtung bilateraler Arbeitskreise unter Einziehungen der betroffenen Bundesländer zu Sicherheitsproblemen der Atommeiler ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Doch damit werden die aktuellen Gefahren durch den Betrieb der maroden belgischen AKWs nicht kleiner. Gut ist, dass Städte wie Aachen und Maastricht nun gemeinsam mit Greenpeace Klagen für die Stilllegung dieser Reaktoren auf den Weg gebracht haben. Wünschenswert ist, dass die Bundesregierung diese nach Kräften unterstützt und auch über die EU weiteren Druck macht. Wir werden dazu das BMUB morgen im Ausschuss befragen.“

Dokumentation:

Bericht des BMUB über die Gespräche mit der belgischen Regierung über die Sicherheitsprobleme der belgischen Atomreaktoren Doel und Tihange, Stand: 11.02.2016 (PDF)

Deutscher Bundestag, Ausschuss für Umwelt, Natuschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Ausschussdrucksache 18(16)351 zu Top 12 d. 76. Sitzung am 17.2.2016, vom 15.2.2016

Unfälle in Atomkraftwerken können massive grenzüberschreitende Auswirkungen haben. Im Fall offener Sicherheitsfragen ist daher die Sorge der deutschen Bevölkerung, vor allem in der Grenzregion, vollkommen berechtigt und alle Nachbarstaaten haben das Recht, kritische Fragen zu stellen und Antworten einzufordern. Deswegen nimmt die Bundesregierung die Sorgen der Bevölkerung über die nukleare Sicherheit der belgischen Anlagen sehr ernst. Wir sind daher bereits frühzeitig aktiv geworden.

Die Bewertung, ob die fraglichen Atomkraftwerke sicher sind und die zu unterstellenden Auslegungsstörfälle beherrschen, muss letztendlich von der verantwortlichen belgischen Atomaufsicht vorgenommen und verantwortet werden. Eine abschließende sicherheitstechnische Bewertung auf der Basis der vorliegenden Informationen ist weder durch BMUB noch durch GRS oder RSK möglich. Nur der zuständigen belgischen Auf-sichtsbehörde FANC liegen alle für die umfassende Beurteilung des Sachverhaltes notwendigen Dokumente und Informationen vor.

Nach Auffassung der Bundesregierung stellen die in den Reaktordruckbehältern der beiden Atomkraftwerke gefundenen Wasserstoffflocken eine signifikante Abweichung von der geforderten Fertigungsqualität dar. Dadurch werden bestehende Sicherheitsmargen reduziert. Dieses wurde durch den Betreiber und die FANC bewertet und für die angestrebte Restlaufzeit offenbar als nicht gravierend eingeschätzt.

Die Bundesregierung hat den internationalen Workshop der FANC am 11. und 12. Januar zusammen mit Vertretern der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz genutzt, um die Sorgen der grenznahen Bevölkerung vorzutragen und um Sicherheitsfragen nachdrücklich zu thematisieren. Die 15 sicherheitstechnischen Fragen der Bundesregierung wurden im Anschluss an das internationale Arbeitsreffen am 12. Januar 2016 offiziell der FANC übergeben.

Am 1. Februar 2016 hat Frau Bundesministerin Dr. Hendricks ein Gespräch mit dem belgischen Vizepremier- und Innenminister Jambon sowie der belgischen Umwelt- und Energieministerin Marghem geführt. Frau BM´in hat den belgischen Kollegen die Sorgen und Ängste unserer Bevölkerung sehr eindringlich vor Augen geführt und erläutert. Sie hat hierbei auch auf umfassende Klärung dieser offenen 15 Sicherheitsfragen zu Tihange 2 und Doel 3 gedrängt. Vizepremierminister Jambon hat eine schnellstmögli-che Beantwortung dieser Fachfragen des BMUB zugesagt.

Um die deutsch-belgische Zusammenarbeit in Fragen der Reaktorsicherheit zu verstärken und zukünftig auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen, hat Frau BM´in mit Vizepremierminister Jambon vereinbart, mit sofortiger Wirkung eine deutsch-belgische Arbeitsgruppe zur nuklearen Sicherheit einzurichten. BMUB-Fachleute haben hierzu bereits den Kontakt mit der FANC aufgenommen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn an dieser Arbeitsgruppe auch Landesvertreter aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen teilnähmen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe könnten diese dann auch seitens der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mögliche Zweifel an der Sicherheit der beiden Atomkraftwerke deutlich zum Ausdruck bringen.

Parallel zu dieser Arbeitsgruppe wird ein Abkommen ausgehandelt werden, auf dessen Grundlage eine regelmäßig tagende Kommission eine verlässliche Grundlage für offene und kritische Diskussionen zentraler nuklearer Sicherheitsfragen bietet. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass Vertreter der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an den Beratungen der aufgrund eines solchen Abkommens einzurich-tenden bilateralen Nuklearkommission teilnehmen werden. Die Teilnahme von entsprechenden Ländervertretern hat sich im Rahmen unserer bestehenden bilateralen Nuklearkommissionen, beispielsweise mit Frankreich, der Schweiz und Tschechien, sehr bewährt.

Weiterhin wurde mit Belgien die Durchführung von sogenannten „cross inspections“ vereinbart. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass Belgien gegenüber der Teilnahme von Vertretern der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz keine Einwände hat.

In dem Gespräch am 1. Februar hat Frau BM´in darüber hinaus erklärt, dass sie es für richtiger gehalten hätte, wenn Belgien vor einer Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung mehrerer Reaktoren auf 50 Jahre Laufzeit eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt hätte, auch wenn es nach derzeitiger Rechtslage nicht zwingend dazu verpflichtet gewesen sein sollte. Denn eine grenzüberschreitende UVP sollte nicht nur dann Pflicht sein, wenn es um den Neubau von Anlagen geht, sondern auch dann, wenn die Laufzeit von AKW verlängert wird. Gerade angesichts des alternden AKW-Bestandes in Europa und der zunehmenden Tendenz, Laufzeiten zu verlängern oder auch Leistungserhöhungen bis an die Grenze der technischen Machbarkeit zu gestatten, hält die Bundesregierung diese Debatte für sehr wichtig. Die Bundesregierung wird die Diskussionen mit Belgien im Rahmen der Arbeitsgruppe zu nuklearen Sicherheitsfragen und auch später in der bilateralen Nuklearkommission fortsetzen.

Haftung der Atomkonzerne für Rückbau und Atommüll muss bleiben

Zu den aktuellen Meldungen über die möglichen Eckdaten einer Vereinbarung zur Finanzierung des Rückbaus der Atomkraftwerke und der Lagerung des Atommülls durch die Atomkonzerne sowie einer Nachschusspflicht der Unternehmen im Falle von Kostensteigerungen, äußerte sich der MdB Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE heute in Berlin:

„Die bekannt gewordenen Pläne der Atommüllfinanz-Kommission (KFK) sind ein Alarmsignal für die SteuerzahlerInnen und sind ein weiterer Schritt in Richtung Bad Bank fürs Atom, um den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Milliarden-Geschenk für die Stromkonzerne vorbereitet.

Besonders kritisiere ich, dass von der KFK eine Nachschusspflicht verworfen wurde. Dabei ist schon jetzt klar, dass die 38 Milliarden Rückstellungen, die ohnehin nur in den Büchern stehen, nicht ausreichen werden, um die Kosten für den Rückbau der AKWs und die dauerhaften Atommüllkosten zu decken.

Ich kritisiere ferner, dass die Kommission in ihren Vorschlägen auf die Sicherung der Finanzmittel für den Abriss der Atomanlagen verzichtet; denn dieser Teil der Rückstellungen soll bei den Konzernen verbleiben und ist damit nicht gesichert.

Mit uns LINKEN ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürger nicht zu machen! Die atomare Zeche müssen diejenigen zahlen, die die wirtschaftlichen Vorteile jahrzehntelang eingefahren haben: Die Atomkonzerne und nicht die Steuerzahler.

Den Konzernen muss der Weg abgeschnitten werden, sich aus der Verantwortung bei der Finanzierung des atomaren Erbes zu verabschieden. Die Atomkonzerne müssen für die von ihnen verursachten Kosten aufkommen und in Haftung bleiben. Die Entsorgungsrückstellungen der Energiekonzerne müssen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht überführt werden, in den die Unternehmen einzahlen und auch künftig bei Kostensteigerungen nachzahlen müssen, um das Geld vor Spekulationen zu schützen und für dauerhafte Atommüllfolgekosten zu sichern. Als weitere Schritte bräuchten wir ein Verbot für die Atomkonzerne, Dividenden auszuschütten.“

Atommüll-Zwischenlager: Etwas Sicherheit wird nachgerüstet

Das Betriebsgelände des Brennelement Zwischenlager Ahaus am 27.04.2007
Brennelement Zwischenlager Ahaus für hochradioaktiven Atommüll (04.2007). Nun soll Sicherheit nachgerüstet werden. Foto GNS

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle: „Sicherheit hat einen Namen: CASTOR®„, schreibt die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) auf ihrer Homepage.  Doch das ist Schnee von gestern. Waren sie einst offiziell Garant gegen so ziemlich jede „Einwirkung von außen“, reichen sie heute angesichts neuer Terrorszenarien, den Fähigkeiten moderner Waffen, aber auch dem (gezielten) Absturz von schweren Großraumflugzeugen wie dem A380 nicht mehr aus, um die Sicherheit der Menschen vor den radioaktiven Folgen im Falle eines Angriffs oder Unfalls zu gewährleisten. Seit 2011 gehen Bundes- und Landesbehörden von neuen Gefährdungssituationen aus. Im Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen werden daher jetzt Abflusskanäle für Kerosin und neue Schutzmauern nachgerüstet, um die gröbsten Sicherheitsmängel aufzufangen. Auch an den anderen Zwischenlagern wird Sicherheit nachgerüstet.

Das Bundesamt für Strahlenschutz weist aus seiner Homepage unter dem Reiter „Aufbewahrungsgenehmigungen“ auf die vor wenigen Tagen erteilte Genehmigung für die Sicherheits-Nachrüstungen hin. Dort nennt man das aber lieber „Optimierungen“, weil das offenbar irgendwie freundlicher klingt. Zu lesen ist dort: „7. Änderungsgenehmigung:  Das BfS erteilte die 7. Änderungsgenehmigung am 8. Februar 2016. Mit ihr wird der GNS und der BZA die Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Ahaus gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gestattet. Die beabsichtigten Maßnahmen dienen der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zu ihrer Realisierung ist auch eine baurechtliche Genehmigung durch die Stadt Ahaus erforderlich.“

Das klingt irgendwie unspektakulär. Hinter dem Kürzel SEWD verbirgt sich nichts anderes als im Rahmen von Geheimschutzmaßnahmen geplanter Anti-Terror-Schutz. Und die vermeintlichen Optimierungen sind nichts anderes als erhebliche Nachrüstungen, die durchaus ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichtkeits-Beteiligung nach Atomrecht erfordert hätten. Denn immerhin geht es darum, Maßnahmen zur Abwehr von Risiken umzusetzen, deren Eintritt höhere Auswirkungen für die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage hätten.

Nachgerüstet werden am Zwischenlager in Ahaus einerseits Schutzwände um die Lagerhalle herum. Diese sind erforderlich, weil der Einsatz moderner panzerbrechender Waffen nicht nur die bisherigen Wände einfach durchschlagen würde, sondern dahinter befindliche Castor-Behälter gleich mit. Um das zu verhindern, werden nun neue gegen Panzerfaust-Beschuss besser gesicherte Schutzwände vor den Gebäudewänden errichtet.

Damit aber nicht genug: Nachgerüstet werden auch Kerosinabläufe. Neben der Einschlagskraft eines großen Flugzeugs Marke A380 ist vor allem die enorme Menge Treibstoff in diesen Maschinen entscheidend für den möglichen Unfallverlauf. Schäden an den Castoren nach einem Flugzeug-Einschlag, plus ein lang andauerndes Feuer durch das Kerosin, könnten schnell zur Nuklear-Katastrophe werden. Die Castoren müssen lediglich bei einer Temperatur von 800 Grad Celsius eine halbe Stunde lang halten. Danach könnten die Dichtungen versagen. Deshalb muss das nach einem Einschlag eindringende Kerosin möglichst schnell von den Castoren weg geleitet werden.

Mit den Bauarbeiten soll im zweiten Quartal dieses Jahres begonnen werden. „Bis dahin müsse noch die umfangreiche Ausschreibung abgewickelt werden. Die Pläne für den Bau der Schutzmauer rund um das BZA hatte die Betreibergesellschaft GNS 2012 vorgestellt. Durch das zusätzliche Bauwerk soll das Zwischenlager besser vor terroristischen Angriffen geschützt werden“, heißt es in der Münsterland-Zeitung. Da das Vorhaben durch die Stadt Ahaus als zuständige Baubehörde bereits am 11.01.2016 bewilligt wurde, kann nun mit den konkreten Vorbereitungen für die Baumaßnahmen begonnen werden.

Doch es bleibt die Frage: Reichen die Maßnahmen aus? Eine Bewertung dieser für die Bevölkerung entscheidenden Frage ist nicht möglich, denn sämtliche Details der vorgenommenen Nachrüstungen werden im Geheimen geplant und durchgeführt.

Die örtliche BI in Ahaus hat ihre Zweifel und bezeichnet die Maßnahmen als „eine halbe Sache“. In der Münsterland-Zeitung heißt es: „Für Felix Ruwe von der Bürgerinitiative Kein Atommüll in Ahaus bleibt die Mauer nur eine halbe Sache. „Um es freundlich auszudrücken“, sagt Ruwe. Die GNS rechne mit gezielten Flugzeugabstürzen. „Um sich davor zu schützen, reicht so eine Mauer aber nicht aus. Schutz gegen Flugzeugabstürze kann es nur durch unterirdische Anlagen geben“, so Ruwe weiter. Der Bau der Mauer sei nur ein Behelf, der auch etwa gegen panzerbrechende Waffen kaum ausreiche. „Aber auch das ist seit Jahren bekannt“, erklärt Ruwe.“

Auch die BI Lüchow Dannenberg meldet sich zu Wort. Auch dort befindet sich ein überirdisches Zwischenlager mit über 100 hochradioaktiven Castoren. In einer Pressemeldung vom 9.2.16 stellt die BI fest: „In Ahaus geht es los, doch was ist mit Gorleben?“

MdB unterschreibt Einwendung gegen Atommüll-Exporte in die USA

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE hat heute eine Einwendung gegen Atommüll-Exporte in die USA unterzeichnet. In den USA läuft eine Umweltprüfung für die Annahme von hochradioaktivem Atommüll aus Deutschland. Dabei geht es um 152 Castor-Behälter, die derzeit in Jülich lagern. Außerdem umfasst die Prüfung in den USA die Aufnahme der 305 Castoren aus dem Hochtemperatur-Reaktor (THTR) Hamm-Uentrop, die derzeit im Zwischenlager Ahaus aufgewahrt werden.

  • Die von zahlreichen Anti-Atom-Initiativen vor allem aus NRW erarbeitete Sammeleinwendung kann hier herunter geladen (PDF) und unterschrieben werden!

Zdebel: „Die Atommüllprobleme müssen in Deutschland gelöst werden und dürfen nicht anderen Staaten vor die Tür gestellt werden. Deshalb kommt ein Export dieser radioaktiven Abfälle nicht in Frage. Die vom Bundestag und Bundesrat eingesetzte „Endlager“-Kommission hat sich außerdem für ein Export-Verbot gerade auch mit Blick auf den Atommüll aus Jülich ausgesprochen. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung nun endlich zeigt, dass sie tatsächlich für einen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Fällen ist und diese Exportplanungen offiziell beendet. Es ist ebenso Zeit, endlich mit den Planungen für ein neues und sicheres Lager in Jülich zu beginnen.“

Offiziel spricht die Bundesregierung lediglich von der Möglichkeit eines Exports des Atommülls aus Jülich. Von einem Export der THTR-Castoren sei demnach derzeit nicht die Rede. Dennoch wird in den USA die Möglichkeit der Annahme sowohl der Jülicher AVR- als auch der THTR-Abfälle aus Ahaus geplant.

Unterstützen auch Sie die Sammeleinwendung: Keine Castorexporte in die USA

Das Bündnis gegen Castor-Exporte hat eine Sammeleinwendung an das US- amerikanische Umweltministerium (DOE) gegen die Absicht, die deutschen Castoren mit den verstrahlten Brennelementen aus dem gescheitertem Betrieb der Hochtemperaturreaktoren in die USA zu exportieren, vorbereitet.

In dieser Sammeleinwendung werden die Bedenken gegenüber den amerikanisch-deutschen Plänen zur Lagerung und Wiederaufarbeitung von etwa 200.000 kg kommerziell genutzter deutscher Kugelbrennelemente aus den Atomkraftwerken AVR Jülich (15 MW eL) und THTR-300 (300 MW eL) in Savannah River Site gegenüber dem DOE vorgetragen.

Das ausgedruckte und unterschriebene Formular unterschrieben bis zum 01.03.2016 an den BUND NRW e. V. senden: Merowingerstraße 88, 40225 Düsseldorf, Fax: 0049 211 302005-26

BUND: Asylpolitik – Geflüchtete Willkommen heißen – Gemeinsam die Welt retten

lou_BUND jugendBereits im letzten November hat der BUND sich auf seiner Bundesdelegierten-Versammlung mit dem Thema Flüchtlinge intensiv auseinander gesetzt. Der Umweltverband hat in vielen Fragen mit den Anforderungen und Aufgaben zu tun, die die vielen Menschen, die vor Krieg und Zerstörung nach Deutschland flüchten, stellen. Wohnungsbauprogramme und andere Themen, die zur Versorgung und zur Integration jetzt geplant und realisiert werden müssen, berühren in vielen Städten und Kommunen immer auch Umweltfragen. Aber auch Klimaschäden, die von westlichen Hubert-Weiger-BUND-2015Staaten in den südlichen Ländern verursacht werden, führen immer mehr dazu, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Im neuen BUND-Magazin (PDF) erläutern Lou Böhm, Sprecherin im Bundesvorstand der BUNDjugend, und Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, jetzt die Position des Umweltverbandes.

Im aktuellen BUND-Magazin vom Februar 2016 ist der folgende Text zu lesen: „Warum sollten sich BUND und BUNDjugend für eine gerechte Asylpolitik einsetzen? Welchen besonderen Zugang haben wir als Umweltverband zur Krise der Asylpolitik? Was können wir zur Integration von Menschen beitragen, die zu uns geflüchtet sind? Viele Menschen suchen derzeit bei uns Schutz. Besonders sichtbar sind die Fluchtbewegungen aus den Kriegsgebieten im Nahen Osten. Weniger Beachtung erhalten Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, weil Umweltveränderungen ihre Existenz bedrohten.

Bis zum Jahr 2050 werden mindestens 200 Millionen Menschen ihre Lebensgrundlage aufgrund des Klimawandels verlieren – so sagt es der Weltklimarat voraus. Noch scheinen die in Europa bisher sichtbaren Flüchtlingsbewegungen nicht klimatisch bedingt zu sein. Wohl aber spielt das extreme Wohlstandsgefälle eine Rolle. Hier stehen wir in der Verantwortung. Als industrialisierter Norden tragen wir durch die Art, wie wir leben und konsumieren, stark zur Ausbeutung des Südens bei. Der Begriff des »Wirtschaftsflüchtlings« spricht den Not leidenden Menschen ihre Schutzbedürftigkeit ab. Und er leugnet unsere Verantwortung bei der Entstehung der Fluchtgründe.

BUND und BUNDjugend bekämpfen seit Langem die Faktoren, deretwegen die Existenzgrundlage von Menschen im globalen Süden in Schieflage gerät: Landraub durch Industrieländer und Konzerne, Biopiraterie, unfaire Handelsabkommen, Überfischung und vieles Weitere. Es liegt also nahe, dass sich ein Umweltverband wie der unsere zu den aktuellen Ereignissen äußert und Menschen in Not willkommen heißt.

Eine Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen hat bereits Stellung bezogen und sich für eine menschenwürdige, weltoffene Gesellschaft ausgesprochen. Auch die Bundesdelegierten des BUND haben jüngst – auf Antrag der BUNDjugend – ihre Solidarität mit geflüchteten Menschen bekundet. Der BUND steht Schutzsuchenden und ihren Unterstützerinnen bei. Wir wenden uns gegen die vielfältige Gewalt, der sie ausgesetzt sind. Und wir fordern, den Rechtsstatus von Umwelt- und Klimaflüchtlingen international anzuerkennen.

Ganz praktisch bieten viele BUND-Gruppen bereits ihre Hilfe an: Sie organisieren Exkursionen, damit Kinder ihre neue Umgebung kennenlernen. Sie integrieren Asylsuchende bei der Umweltbildung, geben ihnen die Chance, sich sinnvoll zu betätigen und erste Kontakte zu knüpfen- und erweitern so ihren eigenen Horizont. Auch die BUNDjugend hat Geflüchtete gezielt eingebunden, hat mit ihnen gekocht und gegärtnert.

Zudem nimmt der BUND an dem Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ teil. Wer sich ehrenamtlich für Geflüchtete engagiert oder – selbst geflüchtet – seit wenigstens drei Monaten in Deutschland aufhält, kann sich über unsere Zentralstelle für einen der 10 000 zusätzlichen Plätze bewerben. (Kontakt: victoria.muntendorf@bund.net)

BUND und BUNDjugend beteiligen sich am gesellschaftlichen Diskurs. So wehren wir uns dagegen, die Suche nach Unterkünften und den sozialen Wohnungsbau gegen Anliegen des Naturschutzes aufzuspielen. Die langjährigen Versäumnisse bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums dürfen jetzt nicht auf dem Rücken der Asylsuchenden ausgetragen werden. Nur gemeinsam können wir die Erde retten, jeder mit seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Je besser wir die Geflüchteten in unser Gemeinwesen integrieren, um so besser sind wir alle für die Zukunft gerüstet.

Lou Böhm, Sprecherin im Bundesvorstand der BUNDjugend,
und Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND“

 

×