Atommüll: Bayern lässt ausländische Castoren rein

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Demnächst wieder Castor-Transporte aus Frankreich und England. Diesmal nicht nach Gorleben, sondern nach Brokdorf, Biblis, Neckarwestheim und Ohu. Foto: Screenshot plusminus.

Bayerns Ministerpräsident Seehofer macht den Weg für die Rückkehr von Atommüll aus dem Ausland frei. Insgesamt sieben der 26 Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen nun zwischen 2017 – 2020 nicht wie ehemals geplant ins Zwischenlager Gorleben, sondern an die AKW-Standorte Isar/Ohu (Bayern), Philippsburg Neckarwestheim (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein). Das Verbot weiterer Castortransporte nach Gorleben war eine der Forderungen von Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz, mit dem ein Dauerlager für die hochradioaktiven Abfälle in einer vergleichenden Suche gefunden werden soll.

Über zwei Jahre hat es nun gebraucht, bis Bundesumweltministerin Hendricks, die rot-grünen Bundesländer, die Atomunternehmen und nun auch das CSU-regierte Bayern zu einer gemeinsamen Verabredung über die Rücktransporte von Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gekommen sind und damit eine der Anforderungen nach dem Standortauswahlgesetz – zumindest was die Zielorte der Castor-Transporte angeht – abgestimmt haben. Widerstand hatten vor allem die CDU/CSU-Länder geleistet.

Keinerlei Äußerungen gibt es zu den Kosten, die mit diesem Deal verbunden sind. Die Atomunternehmen haben gegen die Bestimmungen des StandAG in Sachen Rücktransporte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht spricht aus technischer Sicht nichts gegen das Zwischenlager in Gorleben. Dass dieses nun nicht weiter genutzt werden soll, sei eine politische Vereinbarung. Die damit verbundenen Mehrkosten an den Standort-Zwischenlagern der AKWs, die den Atomunternehmen gehören und die nach StandAG für die Kosten zuständig sind, wollen die Konzerne aber nicht tragen.

Interessant wird sein, ob und wie dieses Thema in der neuen Atomkommission zur Sicherung der Atom-Rückstellungen zur Finanzierung des Abriss der AKWs und der Lagerung der Abfälle zur Sprache kommen wird. Die Rechtsposition der Konzerne ist klar formuliert: Sie sind nicht verantwortlich, sie zahlen nicht.

Eine Sichtweise, mit der die Konzerne sich insgesamt von den politischen bzw. gesellschaftlichen Kosten der Atomenergienutzung verabschieden wollen. Dass sie einen maßgeblichen Anteil an den massiven Protesten im Zusammenhang mit Castor-Transporten nach Gorleben haben, wird von ihnen schlicht ausgeblendet: Sie haben ja die Genehmigungen, in deren Rahmen sie ihre Geschäfte betreiben. Wenn das enorme politische und gesellschaftliche Konflikte verursacht, ist das nicht ihr Problem, sondern das des Staates. So einfach ist das!

Für die Einlagerung der Castoren in die jetzt festgelegten Zwischenlager sind Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich. Dafür müssen die Betreiber jetzt entsprechende Anträge auf den Weg bringen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei offenbar nicht vorgesehen, d.h. die Behörden gehen nicht davon aus, dass es sich bei den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung um eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ bei den Zwischenlagern handelt.

Das könnte man in Zweifel ziehen. Immerhin verhalten sich die verglasten Abfälle doch anders, als die bestrahlten Brennelemente, für die die Lager bislang genehmigt sind. Nicht nur Greenpeace fordert an den Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen wie z.B. heiße Zellen, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden könnten. Da die verglasten Abfälle aus La Hague und Sellafield nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, wäre eine Reparatur in den unter Wasser stehenden Abklingbecken in den Reaktoren nicht möglich.

Eine Einordnung als „wesentliche Änderung“ und damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wollen die Betreiber und Behörden aber unter allen Umständen auch verhindern. Nicht nur, weil diese Verfahren natürlich länger dauern würden, sondern weil nach der Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel unklar ist, wie die erforderlichen Sicherheitsnachweise „gerichtsfest“ erfolgen können. Der Grund: Immer mehr Sicherheitsmaßnahmen werden jenseits der Öffentlichkeit vorgenommen, als Maßnahmen des Anti-Terror-Schutzes. Dadurch sind nicht mal Gerichte in der Lage, die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen.

Aus der gemeinsamen Erklärung von Seehofer und Hendricks ist zu entnehmen, dass die Abwicklung der Rücktransporte nun möglichst eilig durchgezogen werden soll. Bereits für Ende 2016 werden die entsprechenden Genehmigungen erwartet, heißt es dazu.

Bei der Vereinbarung mit Bayern waren auch einige der betroffenen Landkreise beteiligt. Die führen nun als „kleinen Erfolg“ an, dass mit der Einlagerung der sieben Castoren aus Sellafield in Isar/Ohu auch eine weitere Genehmigung vorliegen müsse: Die Genehmigung zum Abtransport dieser Castoren in ein Endlager. Eine irgendwie kuriose Vereinbarung, denn klar ist, dass ein solcher Transport erst frühestens Anfang der 2050er Jahre oder auch erst viel später erfolgen dürfte.

Bislang sind die Standort-Zwischenlager allesamt mit einer Laufzeitbefristung von 40 Jahren ausgestattet. Etwa 2047 würden diese Atommülllager illegal und bräuchten nicht nur eine neue Genehmigung, sondern dazu auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Weil ein Endlager bis dahin nicht in Betrieb sein dürfte, hatte die Bundesregierung in dem im August beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals ein Eingangslager am Standort des zu findenden „Endlagers“ ins Gespräch gebracht. Bis zu 500 Castoren sollen in diesem neuen Lager oberirdisch abgestellt werden können. Dieses Eingangslager, das faktisch für Jahrzehnte zu einem zentralen Zwischenlager würde, soll mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen und noch vor dem geplanten „Endlager“ in Betrieb gehen.

F5T30 – Tschernobyl – Fukushima – Internationaler Ärztekongress der IPPNW, Feb. 2016 Berlin

Fukushima-Tepco-110316_1f_sora_1In 2016 jähren sich die Atomkatastrophen von Fukushima zum fünften und von Tschernobyl zum 30. Mal (F5T30). Anti-Atom-Initiativen bereiten sich auf vielfältige Aktivitäten aus diesen Anlässen vor. Auch die Internationale Ärzteorganisation IPPNW, die im Februar einen großen Kongress über die Folgen der Atomenergie und die Gründe für den Ausstieg durchführen werden. Dazu gehört auch eine Bilanz der immer noch andauernden Atomkatastrophen.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die Einladung:
26.-28. Februar 2016, Berlin
5 Jahre Leben mit Fukushima – 30 Jahre Leben mit Tschernobyl

Internationaler IPPNW-Kongress

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung
des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. | International Physicians for the Prevention of Nuclear War – German affiliate (IPPNW)

Programm

Anmeldung

Liebe Freundinnen und Freunde,
Liebe AktivistInnen und Interessierte,

vor 30 Jahren, am 26. April 1986, fand die Mär von der „sicheren Atomkraft“ mit dem Super-GAU von Tschernobyl ein abruptes Ende. Millionen von Menschen wurden direkt durch radioaktiven Niederschlag betroffen; viele starben und noch viel mehr leiden bis heute an den Folgen der Strahlung. Vor 5 Jahren, am 11. März 2011, zeigte sich, dass die Menschheit die Lektion von Tschernobyl  nicht gelernt hatte, als es in Fukushima zu einem mehrfachen Super-GAU kam. Auch hier sind wieder Millionen von Menschen betroffen.

Diese beiden Atomkatastrophen stehen stellvertretend für das enorme menschliche Leid, die generationsübergreifenden  gesundheitlichen Folgen und die ökologische Zerstörung, die in den letzten 70 Jahren durch die Nukleare Kette verursacht wurden. Denn vom Uranbergbau über die zivile und militärische Nutzung der Kernspaltung bis hin zum Atommüll, Fallout und radioaktiven Abraum schädigt die Atomindustrie Mensch und Umwelt.

2016 sind die Jahrestage von Tschernobyl und Fukushima „rund“. Aus diesem Anlass erneuern die internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) ihre Forderung nach einem sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie. Auf einem internationalen Kongress informiert die IPPNW darüber, was es für die betroffenen Menschen bedeutet, seit 30 Jahren mit den Folgen von Tschernobyl zu leben – und seit 5 Jahren mit den Folgen von Fukushima.

Namhafte WissenschaftlerInnen aus Japan, der ehemaligen Sowjetunion, Deutschland, den USA und aller Welt, engagierte AktivistInnen sowie HelferInnen, die seit vielen Jahren ehrenamtlich die Menschen in den verstrahlten Gebieten unterstützen, werden vom 26.-28. Februar 2016 in der Berliner Urania zusammen kommen, um gemeinsam den Blick nach vorne zu wagen. Denn aus der katastrophalen atomaren Vergangenheit lernen bedeutet, eine Welt ohne atomare Risiken zu denken – und umzusetzen.

Wir würden uns freuen, Sie dabei zu haben.

Mit TISA-Freihandelsabkommen droht Fracking

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Geheime Verhandlungsunterlagen sind Freibrief fürs Fracking

Zu den an die Öffentlichkeit gelangten geheimen Verhandlungsunterlagen des TISA-Abkommens (Trade in Services Agreement) erklärt der Bundestagsabgeordneter Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss:

„Mit TISA planen Energiewirtschaft und deren politische Handlanger die vollständige Liberalisierung der globalen Energiemärkte und nehmen dabei keinerlei Rücksicht auf Gesundheit und Umwelt. Das jetzt öffentlich gewordene Papier schlägt ausdrücklich eine ‚Technologie-Neutralität‘ vor. Wenn ein Land seinen Energiemarkt für ausländische Konzerne öffnet, dann dürfe das nicht nur für einzelne Energieträger, sondern müsse für alle gelten – ganz gleich, ob es sich dabei um Solar, Atom, Wind, Kohle, Öl, Geothermie oder Fracking handelt.

Unter diesem Deckmantel sollen Fracking, Kohle und Atom-Energie geschützt werden, während der Ausbau erneuerbarer Energien behindert werden würde. Selbst die viel zu geringen Fracking-Regulierungen, die von der CDU-SPD-Bundesregierung vorgeschlagen wurden, könnten mit TISA als eine nicht legitime Einschränkung angesehen werden und damit hinfällig werden.

Wer über Fracking redet, darf über die Freihandelsabkommen TISA, TTIP und CETA nicht schweigen. Die geplanten Abkommen könnten Fracking-Konzernen den Weg ebnen, um Gesundheit- und Umweltschutz zu umgehen. Außerdem könnten die Fracking-Konzerne mit TTIP und CETA milliardenschweren Schadensersatz für Verbote oder Regulierungen von Fracking einklagen. DIE LINKE fordert daher nicht nur ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking, sondern auch den sofortigen Stopp der Verhandlungen zu  TISA, TTIP und CETA. Es muss Schluss mit der Deregulierung des internationalen Handels sein. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Regulierung, damit die Umwelt und die Menschen nicht auf der Strecke bleiben.“

Bundesumweltministerium über die belgischen AKWs Doel und Tihange

Trotz tausender Risse in den Reaktordruckbehältern der belgischen Atommeiler Doel 3 und Tihange 2 hat die dortige Atomaufsicht FANC grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme gegeben. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten zur Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 2.12.2015 das Bundesumweltministerium um einen aktuellen Bericht gebeten.Im folgenden wird der schriftliche Bericht hier dokumentiert.

„Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit / der Bundesregierung 01.12.2015
„Bericht zur Darstellung, in welcher Weise die zuständigen Behörden in Deutschland über die Befunde an den belgischen Anlagen in Doel-3 und Tihange-2 informiert wurden.“

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

Im Juli und September 2012 wurden bei einer Sonderprüfung am Reaktordruckbehälter (RDB) der Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 mehrere Tausend Ultraschallanzeigen gefunden. Die belgische atomrechtliche Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC) informierte umgehend andere Aufsichtsbehörden und Sachverständigenorganisationen darüber und bat um Unterstützung bei der Bewertung. Das Bundesumweltministerium begrüßte die Entscheidung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde FANC, sich zur Klärung der Befunde einer internationalen Diskussion zu stellen. FANC hatte für diesen Prozess Expertengruppen eingerichtet.

In diesen ersten Expertengruppen, die am 16. Oktober 2012 und am 8.-9. Januar 2013 getagt haben, war aus Deutschland die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) vertreten. Eingehende Diskussionen im Rahmen der Expertengruppen veranlassten die zuständige FANC, der Einschätzung des Betreibers zu folgen, dass es sich um Wasserstoff-induzierte Trennungen im Werkstoff, sogenannte Wasserstoffflocken, handele, die schon bei der Herstellung entstanden seien. Mit Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 17/12975 vom 04. April 2013 wurde der damalige Sachstand zu den Befunden dargestellt.
Im weiteren Verlauf wurde FANC neben den anerkannten belgischen Sachverständigen-Organisationen auch von weiteren internationalen Experten in der Bewertung unterstützt. Im diesem „International Review Board“ (IRB) wurden international anerkannte Experten durch die FANC „ad personam“ berufen. Im IRB war die GRS nicht vertreten. Die FANC berichtete in Abständen über die weitere Entwicklung an die Mitglieder der WENRA (Western Nuclear Regulators Association). Der WENRA gehören die Leiter sämtlicher europäischer atomrechtlicher Aufsichtsbehörden an. Die WENRA nahm schließlich die Erkenntnisse aus den beiden belgischen Anlagen zum Anlass, im Sommer 2013 eine Empfehlung für entsprechende Überprüfungen an den Reaktordruckbehältern der in Europa bestehenden Kernkraftwerke auszusprechen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind im Bericht vom 17. Dezember 2014 „Activities in WENRA countries following the recommendation regarding flaw indications found in Belgian reactors“ dargestellt (http://www.wenra.org/media/filer_public/2014/12/26/flaws_in_
rpv_feedback_2014-12-19.pdf).

Neben der Mitwirkung in der WENRA ist Deutschland – ebenso wie Belgien – in den für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen europäischen Gremien und Gruppen – wie etwa ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) und HERCA (Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities) – vertreten. Ein Austausch mit Belgien findet zudem auf internationaler Ebene unter Nutzung der multilateralen Organisationen IAEO und der OECD/NEA statt. Das Bundesumweltministerium hat auch im Rahmen dieser Möglichkeiten den regelmäßigen Dialog mit den belgischen Vertretern gesucht und bei entsprechenden Gelegenheiten die deutschen Besorgnisse, die sich im Zusammenhang mit dem Sicherheitszustand der grenznahen belgischen Anlagen ergeben, zum Ausdruck gebracht.
Am 17. November 2015 hat FANC seine Entscheidung zur Zustimmung zum Wieder- anfahren der Anlagen Doel-3 und Tihange-2 bekannt gegeben. FANC kommt nach einer Würdigung der ihr vorliegenden Unterlagen zu dem Schluss, dass die Integrität der Reaktordruckbehälter der beiden Anlagen für einen 40-jährigen Betrieb nachgewiesen sei. Für eine transparente Erläuterung der Entscheidung hat FANC umfangreiche Unterlagen veröffentlicht(http://www.fanc.be/nl/page/doel-3-tihange-2-indications-de-defauts-dans-l-acier-des-cuves/1488.aspx).

Das BMUB hatte schon Ende Oktober 2015 über seine Vorgehensweise für den Fall einer Zustimmung der Behörde zum Wiederanfahren entschieden. Die Entscheidung der FANC soll unter Einbindung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und des Ausschusses Druckführende Komponenten und Werkstoffe (DKW) der Reaktorsicherheitskommission (RSK) ausgewertet werden. Mit der Auswertung durch die GRS und der DKW wurde begonnen, Ergebnisse stehen derzeit noch aus.
FANC hat angekündigt ihre Entscheidungsgrundlage im Rahmen eines Workshops mit atomrechtlichen Aufsichtsbehörden im Januar 2016 erläutern zu wollen. Das Bundesumweltministerium begrüßt, dass die atomrechtliche Aufsichtsbehörde FANC sich einer internationalen Diskussion zu den Entscheidungsgrundlagen stellen wird. Das Bundesumweltministerium wird sich an dieser Erörterung aktiv beteiligen.“

Nachgefragt: Sicherungsmaßnahmen am Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und AKW Brokdorf

„Die Sicherung von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6795).“ Darüber berichtet die Homepage des Deutschen Bundestags. Gemeinsam mit der zuständigen Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner will Hubertus Zdebel von der Bundesregierung über die Situation des Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) mehr erfahren. Dabei geht es vor allem um Anti-Terror-Maßnahmen, behördlich so genannten SEWD (Sonstige Einwirkungen Dritter). Medien hatten berichtet, dass der dortige Betreiber, die Energie Werke Nord (EWN), einen Genehmigungsantrag für Sicherungsmaßnahmen zurückgezogen haben. Auch über Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf wollen Zdebel und Kassner mehr wissen. Antworten der Bundesregierung werden für nächste Woche erwartet.

Der Pressedienst im Bundestag fasst die Anfrage so zusammen: „Die Fragensteller wollen unter anderem wissen, ob EWN den Antrag tatsächlich zurückgezogen hat und wie dies begründet wurde. Zudem interessieren sich die Linken-Abgeordneten für Details „temporärer Maßnahmen“, die die Abfälle vor Eingriffen durch Dritte, beispielsweise Terroristen, schützen sollen. Auch zu Sicherungsmaßnahmen anderer Zwischenlagerstandorte verlangt die Fraktion Auskunft.“

Zdebel fragt die Bundesregierung auch über Maßnahmen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes am AKW Brokdorf. Dort wurden auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet, die offenbar dazu dienen, die Landung von Hubschraubern zu verhindern. Die Behörden machen aber keine Angaben, was genau diese Maßnahmen sollen und aufgrund welcher Sicherheitsanalysen diese erfolgen.

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