Atomtransporte – Plutonium auf dem Weg zum AKW Grohnde

Die Zugmaschine eines Plutonium-Transports (1991) auf dem Weg zum AKW Brokdorf, Foto: Dirk Seifert

Das AKW Grohnde bekommt in den nächsten Monaten neuen Brennstoff geliefert. Diese Atomtransporte aus England werden über den Midgard-Hafen in Nordenham importiert und bestehen aus plutoniumhaltigen – sogenannten Mischoxid-Brennelementen. Jeweils acht solcher MOX-Brennelemente sind pro Transport geplant. Der erste Atomtransport ist für September vorgesehen, der zweite für November.

Eine E.on-Sprecherin hat diese Angaben inzwischen bestätigt. Die genauen Transporttermine werden ebenso geheim gehalten wie die konkreten Transportstrecken.

Schon der Einsatz von MOX-Brennelementen birgt besondere Risiken in den AKWs, die schwieriger regelbar sind. Davor haben Anti-Atom-Initiativen immer wieder gewarnt.

Aber Plutonium-Brennelemente erhöhen auch die Risiken in Folge einer Atomkatastrophe. Das hat sich in Fukushima gezeigt, wo teilweise solche MOX-Brennelemente im Einsatz waren. Über die Gefährdung durch Plutonium schreibt der Spiegel im März 2011: “Die Radiotoxizität von Plutonium ist allerdings enorm: Schon die Einnahme einer Menge im zweistelligen Milligramm-Bereich gilt als tödlich, während die letale Dosis bei Uran zwischen einem Gramm und fünf Gramm liegt – je nachdem, wie es in den Körper gelangt. Noch gefährlicher ist allerdings die radioaktive Strahlung von Plutonium. Wird der Stoff eingeatmet, genügt vermutlich schon eine Menge von wenigen Mikrogramm, um Krebs auszulösen. Die Alphastrahlung des Plutoniums kann zwar nicht die Haut durchdringen, im Innern des Körpers aber schwere Strahlenschäden verursachen – insbesondere an den Knochen und in der Leber.”

Nicht nur in Grohnde werden MOX-Brennelemente eingesetzt. Auch z.B. das AKW Brokdorf und andere deutsche Reaktoren setzen diesen besonderen Brennstoff ein.

MOX-Transport zum AKW Brokdorf (1991), Spezialfahrzeuge sind für den Plutoniumtransport erforderlich. Foto: Dirk Seifert

Die Plutonium-Brennelemente für das AKW Grohnde kommen aus einer Fabrik bei Sellafield in England. In der dortigen Wiederaufarbeitungsanlage ist das Plutonium aus abgebrannten Uran-Brennelemente separiert worden. Die Wiederaufarbeitung ist seit 2005 in Deutschland verboten. Bis dahin haben deutsche AKW-Betreiber ihren Atommüll mangels Endlagermöglichkeiten per Castortransport in die Wiederaufarbeitungsanlagen nach Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) geschickt. Die Wiederaufarbeitung gilt als einer der gefährlichsten und dreckigsten Arbeitsschritte in der Atomspirale. Die hohen radioaktiven Emissionen dieser Anlagen sind in der Nordsee noch weit entfernt nachweisbar und verstrahlen die Umgebung der Anlagen. Die hochradioaktiven Brennelemente werden hier chemisch bearbeitet, um das in geringen Anteilen entstandene Plutonium zur erneuten Energieerzeugung einzusetzen.

Weitere Informationen zu Atomtransporten und Plutonium auf der Seite von ROBIN WOOD.

In Deutschland sind die Pläne für eine eigene Plutoniumwirtschaft bereits in den 80er bzw. frühen 90er Jahren vollständig aufgegeben worden. Die geplante Wiederaufarbeitungsanlage im bayersichen Wackersdorf war aufgrund des massiven Widerstands der Anti-Atom-Bewegung und wegen der enormen Kosten eingestellt worden. Der Neubau einer MOX-Brennelementefabrik im hessischen Hanau scheiterte nach einer Serie von Störfällen und der geplante “Schnelle Brüter” in Kalkar, in dem Plutonium im großindustriellen Maßstab hergestellt werden sollte, wurde 1991 aufgegeben.

Zur Problematik der Wiederaufarbeitung siehe auch hier.

Weitere Hintergrund-Informationen – Plutonium in Atomreaktoren: VERDAMMT IN ALLE EWIGKEIT,  (1991, PDF)  und am Beispiel der damaligen HEW/heute Vattenfall: Plutonim – powerd by HEW. Außerdem: Öko-Institut Darmstadt

Belgien: Risse im Atomreaktor – AKW wird abgeschaltet

AKW Grohnde: Mängel am Reaktordruckbehälter auch hier? Foto: Dirk Seifert

Der Sender N-TV meldet, dass die belgische Atomaufsicht einen der vier Reaktorblöcke im Atomkraftwerk Doel bei Antwerpen bis auf weiteres stillgelegt hat. Auch beim deutschen Atomkraftwerk Grohnde gibt es seit Jahren Hinweise, dass der Reaktordruckbehälter nicht ausreichend sicher ist.

Die belgische Aufsichtsbehörde AFCN hat festgestellt, dass es feine Risse im Reaktorbehälter des Kraftwerksblocks 3 von Doel gebe. Vom gleichen Typ existierten weltweit noch 21 weitere Reaktorbehälter. Sie wurden von einer seit 1996 nicht mehr bestehenden Firma in Rotterdam gefertigt. Außerdem heißt es bei N-TV, dass in der kommenden Woche auch das Atomkraftwerk Tihange 2 südlich von Lüttich für Kontrollen abgeschaltet werden soll. Welchen Umfang die Schäden haben, ist derzeit noch unklar.

Das AKW Doel 3 wurde 1982 in Betrieb genommen, der Reaktorbehälter ist aber bereits  Anfang der 70er-Jahre von der niederländischen Werft Rotterdamsche Droogdok Maatschappij gebaut worden.

Verschiedenen Meldungen zufolge, soll die französische Zeitung „Le Monde“ davon berichten, dass von den 21 anderen Reaktorbehältern zehn nach Europa geliefert worden seien, darunter jeweils zwei nach Deutschland, Spanien, die Niederlande und in die Schweiz.  Für zwei RDBs bleibt unklar, wohin diese geliefert wurden. Aber: Diese Informationen hat die Sprecherin der AFCN, Karina De Beule, bislang nicht bestätigt: „Da die Herstellerfirma nicht mehr besteht, wissen wir nicht, welche Kunden es gab. Wir haben alle anderen Atomaufsichtsbehörden über unseren Fall informiert und gebeten zu prüfen, ob in ihrem Land ebenfalls ein solcher Reaktorbehälter existiert“, sagte sie.

Es wird nun zu prüfen sein, in welchen deutschen Atomreaktoren die Reaktordruckbehälter vom gleichen Typ sind, wie die in Belgien. Allerdings: Auch in deutschen Atomreaktoren hat es immer wieder Hinweise auf Risse in den Reaktordruckbehältern gegeben, z.B. in den inzwischen stillgelegten AKWs Stade und Krümmel (siehe auch hier, PDF), aber auch bei dem in Betrieb befindlichen AKW Grohnde. „So hat unter anderem die Gruppe Ökologie (GÖK) – Institut für ökologische Forschung und Bildung in Hannover e. V. infrage gestellt, dass der Bau des Sicherheitsbehälters und der Rohrleitungen des primären Kühlkreislaufs nach Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt wird und bemängelte dabei u. a. die Verwendung der eingesetzte Stahlsorte Wst E 51, die laut Aussage der GÖK für den Bau von Atomkraftwerken nicht geeignet sei“ (zitiert nach: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag)

Demnach hat auch der Spiegel über Mängel am Reaktordruckbehälter in Grohnde berichtet: „Weiter äußerte sich im „DER SPIEGEL“ ein Jahrzehnt später ein Arbeiter, der beim Bau des AKW Grohnde mitgewirkt hat, kritisch über den Bau des Sicherheitsbehälters des AKW Grohnde (vgl. DER SPIEGEL 7/93) und hat starke Zweifel an der Korrektheit der Verschweißungen am Sicherheitsbehälter aufkommen lassen.“

Ein großes Problem sei der beim Bau verwendete Stahl: „Die Teilnehmer der Reaktorsicherheitskommission haben damals schon kritisch angemerkt, dass dieser Stahl zu spröde ist und zu Rissen neigt und deswegen eigentlich gar nicht hätte eingebaut werden dürfen.“

Der NDR berichtete im September 2011 ebenfalls über Probleme mit dem Stahl des AKW Grohnde und zitiert Ralf Strobach, Geschäftsführer der Bürgerinitiative Umweltschutz Hannover: „Die Betreiber hätten damals gesagt, wenn der Stahl verarbeitet werde, dann werde es vielleicht gehen … Aber es gibt Hinweise darauf, dass die Schweißnähte dort sehr schlampig verarbeitet wurden. Von daher kann man also davon ausgehen, dass dieser Sicherheitsbehälter sehr stark gefährdet ist.“ Das Risiko steige, wenn die Leistung des Reaktors erhöht würde. Genau das habe die Betreiberfirma aber 2007 beantragt. Daher sei die Minimalforderung des Protests, diese Leistungserhöhung nicht zu genehmigen.

Auch der BUND Niedersachsen berichtet über Mängel am RDB: „Im Sommer 2001 kam der Bericht eines ehemaligen Mitarbeiters der Qualitätssicherung an die Öffentlichkeit, nach denen im AKW Grohnde diverse Qualitätsprüfungen – etwa an Schweißnähten beim Reaktorbau – mit echten Prüfstempeln vom TÜV oder abgeänderten Prüfprotokollen gefälscht wurden. Außerdem wurden Qualitätsprüfungen mittels Röntgenstrahlen ohne Schutz für die Arbeiter durchgeführt.“

 

Vattenfall-Konzern begrenzt Haftung beim Super-GAU

Vattenfall reduziert Verantwortung für Atomunfälle, Foto: zwiboe / pixelio.de

Der schwedische Staatskonzern Vattenfall wird im Herbst den zwischen der Konzernmutter und der deutschen Tocher Vattenfall Europa AG bestehenden Beherrschungsvertrag beenden – und sich damit als Konzern aus der Verantwortung vor Haftungsschäden für den Fall einer atomaren Katastrophe verabschieden. Welt online berichtet, dass dazu die in Berlin ansässige Vattenfall Europe AG – Deutschlands drittgrößter Stromversorger -umgebaut und zu einer GmbH wird. „In Zukunft, so teilte das Unternehmen mit, werde die AG auf eine bereits bestehende „Vattenfall GmbH“ verschmolzen.“

Wie es bei Vattenfall üblich ist, werden die eigentlichen Informationen – wenn überhaupt – eher am Rande genannt. Erst in der letzten Zeile der aktuellen Pressemitteilung erwähnt der Atomkonzern, diese erhebliche Veränderung.

Vattenfall behauptet, diesen Schritt vor allem aus steuerlichen Gründen zu vollziehen. Allerdings – so Welt online: „Dennoch glauben Beobachter, dass der Wegfall der Haftungsrisiken für den schwedischen Steuerzahler ebenfalls ein wesentliches Motiv für diesen Schritt ist. “ Das ist auch naheliegend, denn als der Beherrschungsvertrag im Jahr 2008 bekannt wurde, gab es riesen Ärger in Schweden. Dieser Konflikt war auch einer der Gründe, warum der damalige Vattenfall-Chef und ehemaliger Klimaschutzberater von Angela Merkel – Lars Goeran Josefsson – 2010 bei Vattenfall seinen Hut nehmen musste.

Denn ausgerechnet für die beiden Pannen-Meiler Krümmel und Brunsbüttel mussten nun die schwedischen SteuererzahlerInnen die Haftung übernehmen. Allerdings: Nach wie vor ist die Haftung der AKW-Betreiber für die Kosten einer atomaren Katastrophe ohnehin äußerst begrenzt und deckt nur einen Bruchteil der realen Kosten.

Welche Auswirkungen die Übertragung der beiden AKWs in eine Vattenfall GmbH im weiteren hat, wird erst einmal zu prüfen sein. Vattenfall erklärt zwar, dass „im Zuge der Umfirmierung der Vattenfall AG in eine GmbH ….“ das Stammkapital der Gesellschaft auf 500 Millionen Euro erhöht“ werde, also im Vergleich zur Vattenfall Europe AG nahezu verdoppelt.“

Aber nicht nur im Katastrophenfall ist dies bei weitem nicht ausreichend. Auch der bevorstehende Rückbau der beiden Atommeiler wird immense Kosten verursachen, über deren Höhe bis heute nur spekuliert werden kann. Für diesen Rückbau haben die Konzerne über Jahre hinweg Rückstellungen gebildet, die ihnen außerdem enorme Steuervorteile eingebracht hatten.

Was nun bei der Neureglung mit diesen Rückstellungen wird, ist vollkommen unklar. Kein Wunder also, dass das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Umweltministerium erklärte, sich die Auswirkungen der Neuregelungen bei Vattenfall detailliert schriftlich darstellen lassen zu wollen.

Laut Pressemitteilung von Vattenfall  werden von der Veränderung in Deutschland rund 340 MitarbeiterInnen betroffen sein. Ihre bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen auf die Vattenfall GmbH über.  Dabei sollen die Mitbestimmungsrechte laut Vattenfall nicht berührt werden. Das schwedische Unternehmen in einer schriftlichen Mitteilung: „Der Konzerntarifvertrag und sämtliche Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsvereinbarungen gelten fort.“ Ob das wirklich so ist, wird sich noch herausstellen müssen. Immerhin wird aus dem bisherigen Vorstandsvorsitzenden der Aktiengesellschaft, Tuomo Hatakka, durch den Umbau zur GmbH ein „Vorsitzender der Geschäftsführung“. Das verändert normalerweise die Mitbestimmungsrechte.

 

Atommüll-Schachereien zwischen den AKW Krümmel und Brunsbüttel

Atommüll – und andere Probleme. Foto: Dirk Seifert

Die Atommüllentsorgung ist und bleibt ein Desaster. Weil im Atomkraftwerk Krümmel die Lagerkapazitäten für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll nicht ausreichen, wird diese Strahlenfracht seit Jahren in das AKW Brunsbüttel gekarrt. Ein weiteres Beispiel für die bis heute völlig ungelöste Entsorgung des Atommülls haben die Lübecker Nachrichten jüngst eher nebenbei in einem Artikel (3. Juni 2012) über das AKW Krümmel an die Öffentlichkeit gebracht. Darin heißt es: „In regelmäßigen Abständen wird in Krümmel der Inhalt von 12 bis 14 solcher 200-Liter-Fässer in einen großen, eckigen Container gefüllt. Zuletzt ist das 2011 geschehen, die nächste Umfüllaktion ist für Ende nächsten Jahres geplant. 15 Container stehen jetzt in einer Halle, bis sie auf Lastwagen nach Brunsbüttel ins Zwischenlager gebracht werden.“

Das nennt man Entsorgungsnotstand und das zeigt, wie seit Jahrzehnten mit dem anfallenden Atommüll umgegangen wird. Von einem Konzept, wie es Bundesregierungen und Atombetreiber immer wieder nennen, ist das weit entfernt. Damit die AKWs weiter ungestört Strom und vor allem Gewinne für die Betreiber produzieren konnten, wurde das Atommüll-Desaster mit immer neuen Improvisationen kaschiert. Selbstverständlich rechtsstaatlich abgesichert!

Die Anti-Atom-Initiative „Brokdorf akut“ hat aufgrund der Meldung in den Lübecker Nachrichten bei der zuständigen Atomaufsicht nachgefragt, ob die Informationen zutreffen und auf welcher Basis diese Atommülltransporte stattfinden.

Die Antwort der zuständigen Behörde ergibt folgendes: Bereits Mitte der 90er Jahre haben sich die von Vattenfall (bzw. damals noch HEW) betriebenen AKWs aufgrund von fehlenden Lagermöglichkeiten im AKW Krümmel darauf verständigt, leicht- und mittelradioaktiven Atommüll – darunter auch kernbrennstoffhaltige Abfälle – im AKW Brunsbüttel einzulagern. Im Genehmigungsbescheid für das AKW Brunsbüttel vom 22. Dezember 1999 heißt es auf Seite 3:

Einer der Gründe für den Entsorgungsengpass war offenbar, dass das ehemals von der DDR genehmigte und trotz gravierender Sicherheitsmängel auch in der Bundesrepublik noch weiter betriebene Atommülllager in Morsleben (ERAM) nicht mehr zur Verfügung stand. Denn entgegen den damaligen Sicherheits-Beteuerungen der Bundesumweltministerin Angela Merkel war es in Morsleben zu Deckeneinstürzen des Salzstocks gekommen und schließlich ist Morsleben per Gerichtsbeschluss geschlossen worden.

Geplant ist, sämtliche leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle künftig im Schacht Konrad zu versenken. Der ist zwar genehmigt, aber massive Sicherheitsbedenken bestehen bis heute. Und: Immer wieder hat sich die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad verschoben. Derzeit ist die Rede davon, dass 2019 die Annahme von Atommüll starten könnte.

Auf Seite 4 des Genehmigungsbescheids, der die Einlagerung von Atommüll aus dem AKW Krümmel im Transportbehälterlager II am AKW Brunsbüttel erlaubt, heißt es:

Laut dem Genehmigungsbescheid für das AKW Brunsbüttel zur Annahme von Atommüll aus Krümmel vom 26. November 2009, in dem im wesentlichen die Bestimmungen von 1999 bestätigt wurden, ist diese Genehmigung nunmehr bis zum 31.12.2014 befristet.

Für diese Genehmigung stellt die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein dem Antragsteller eine Gebührenrechnung: „Die Genehmigungsgebühr wird festgesetzt auf 6.500,00 Euro (in Worten: sechstausendfünfhundert). Auslagen werden gesondert festgesetzt“, heißt es auf Seite 2.

AKW Brokdorf und die Folgen aus Fukushima – neue Arbeitsboote gegen die Atomkatastrophe

AKW Brokdorf – Viele offene Sicherheitsfragen nach Fukushima. Foto: Gabriele Planthaber / pixelio.de

Noch immer sind die Konsequenzen aus der Atomkatastrophe von Fukushima für die noch laufenden deutschen Atomreaktoren nicht umgesetzt. Weder im AKW Brokdorf, noch in den anderen acht Atomkraftwerken. In der Zustimmung für das Wiederanfahren des AKW Brokdorf vom 26. Mai 2012 verweist die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde darauf , dass mit den erforderlichen Nachrüstungen erst begonnen wurde. Bis heute noch völlig unklar ist, welche Konsequenzen sich für die Sicherheit der Atommüll-Zwischenlager ergeben, einerseits hinsichtlich des Anti-Terror-Schutzes und andererseits in Folge der Bewertung der Abläufe von Fukushima.

Nachrüstungen sind aber nicht nur wegen Fukushima erforderlich. Hierzu sind die Ergebnisse des sogenannten Stresstest der Reaktorsicherheitkommission sowie des Stresstests der EU relevant. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) im Februar 2012 nicht nur zum Fukushima Erdbeben, sondern auch zu einem weiteren Erdbeben in Japan Vorschläge bzw. Empfehlungen für die deutschen Atomkraftwerke ausgesprochen hat. Einmal geht es um Konsequenzen aus dem Tohoku-Erdbeben am 11. März 2011 in Bezug auf die Anlagen in Fukushima Dai-ichi und Dai-ni. Außerdem aber auch um das NiigatakenChuetsu-Oki-Erdbeben und den AKW-Komplex in Kashiwazaki-Kariwa vom 15. Juli 2007. Auch dieses Erdbeben hatte schwere Folgen für das Atomkraftwerk.

Ohne sich konkreter über den gesamten Umfang der erforderlichen Nachrüstungen zu äußern, stellt die Atomaufsicht für das AKW Brokdorf fest: „Die aus den Ereignissen in Fukushima abzuleitenden Maßnahmen und Untersuchungen wurden eingeleitet und werden betriebsbegleitend weiter verfolgt“ (Seite 11, Zustimmung 2012 Brokdorf Zustimmung zum Wiederanfahren nach Revision 2012).

Die bis heute, also rund eineinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima, erfolgten Nachrüstungen sind eher marginal: Im AKW Brokdorf sind mit so genannten Dammbalken an einigen Gebäudeteilen Wassersperren bis zu einer Höhe von fünf Metern angebracht worden. Außerdem wurden zusätzliche Boote beschaft, mit denen im Falle von Überflutungen Material zum AKW transportiert werden kann. Außerdem wurden neue „Steckdosen“ angebracht, an denen ein zusätzliches Notstromaggregat angebracht werden könnte.

Im Wortlaut heißt es in der Wiederanfahrgenehmigung 2012 (Link siehe oben):

Bereits in der Zustimmung zum Wiederanfahren nach der Revision im Jahr 2011 (datiert am 20. Juni 2011) hat die Atomaufsicht einige weitere wichtige Auflagen erteilt: In der Auflage 2 fordert die Atomaufsicht von E.on einen Bericht über Notfallmaßnahmen im AKW Brokdorf bei „Ereignissen von innen (EVI) und von außen (EVA)“. Darin sollen die Sicherheitsreserven der Anlage dargestellt werden, vor allem für den Fall, dass die „Einwirkungen“ höher als bislang angenommen ausfallen und außerdem „postulierte“ Sicherheitssysteme nicht verfügbar sind. Bis zum 1. April 2012 sollte E.on diesen Bericht vorlegen. Weitere Nachrüstungen sollen auf Basis dieses Berichts ermittelt werden. In der Zustimmung zum Wiederanfahren des AKW Brodkorf Ende Mai 2012 finden sich keine Hinweise auf diesen Bericht. Hier dürfte also noch einiges an Informationen ausstehen.

Mit der „Auflage 4“ hat die Atomaufsicht im Juni 2011 bestimmt, dass E.on als Betreiber von Brokdorf bis Ende 2015 ein Konzept für die Stilllegung und den Abbau des AKW vorzulegen hat. Mit der Atomgesetz-Änderung im Juni/Juli 2011 ist festgelegt worden, dass das AKW Brokdorf spätestens Ende 2021 endgültig stillgelegt werden muss.

Wichtig in der Zustimmung zum Wiederanfahren des AKWs im Jahr 2011, also unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima, ist die Feststellung der Atomaufsicht, dass der Super-Gau vor allem von dem Tsunami ausgelöst wurde. Das ist aus heutiger Sicht nicht mehr zutreffend. Inzwischen ist bekannt, dass bereits das Erdbeben zu erheblichen technischen Problemen geführt hat. Mindestens aus heutiger Sicht sind daher neue Betrachtungen erforderlich. Die Atomaufsicht stellt im Juni 2011 fest und fragt:

In den weiteren Betrachtungen zu diesen Fragen stellt die Atomaufsichtsbehörde eine Reihe von Nachrüstungen und Prüfungen dar, in deren Folgen sie die drei gestellten Fragen derart beantwortet, dass sie im Rahmen des Atomrechts gegen eine erneute Inbetriebnahme keine Einwände erhebt. Hier dürfte aber das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Denn die neue Landesregierung, die seit Juni 2012 im Amt ist, hat erklärt: „In Verbindung mit dem neuen kerntechnischen Regelwerk, der Nachrüstungsliste des Bundesumweltministeriums und den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission werden wir prüfen, ob das AKW Brokdorf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss.“

Außerdem: Im Dezember 2010 hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein die alle zehn Jahre durchzuführende periodische Sicherheitsüberprüfung (SÜ) für das AKW Brokdorf bewertet und ihre Stellungnahme veröffentlicht. Die SÜ ist auf der Homepage selbst nicht veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Ereignisse von Fukushima dürften sich auch hier erhebliche neue sicherheitsrelevante Fragen stellen.

Und: .ausgestrahlt hat im Frühjahr 2012 eine kleine Broschüre über das AKW Brokdorf veröffentlicht. Die Broschüre können sie hier als PDF downloaden und ansehen. Bestellungen sind über den Shop von .ausgestrahlt möglich.

 

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