Dialog für die Stilllegung: Antrag für den Rückbau der Atomforschungsreaktoren der GKSS ist gestellt!

HZG_GKSS_Stilllegung_01_10_2012_19Nach intensiven Gesprächen mit BürgerInnen und Initiativen ist jetzt vom Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) der Antrag für die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsreaktoren der GKSS (PDF) bei der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein gestellt worden. Die Antragstellung erfolgt jetzt mit einer Verzögerung von rund vier Monaten gegenüber den ehemaligen Planungen der HZG: Dies war notwendig, damit die Initiativen sich über die Vorgehensweise und die damit verbundenen Sicherheitsfragen bei der Stilllegung ein eigenständiges Bild machen und damit zusammenhängende Fragen zwischen Betreiber und Initiativen geklärt werden konnten. „Dialog für die Stilllegung: Antrag für den Rückbau der Atomforschungsreaktoren der GKSS ist gestellt!“ weiterlesen

Urteil: Kein West-Atommüll in das ostdeutsche Atommülllager Lubmin!

Radioaktiv-09.jpgDas bundeseigene Atommülllager der EnergieWerkeNord (EWN) darf künftig keinen Atommüll mehr aus westdeutschen Anlagen aufnehmen. Die Ostsee-Zeitung berichtet: „Das Oberverwaltungsgericht Greifswald wies am Donnerstag eine Klage der Energiewerke Nord (EWN) gegen das Entwicklungsministerium Mecklenburg-Vorpommerns zurück. Zuvor hatte das Land ein Raumordnungsprogramm für Vorpommern beschlossen, wonach ausschließlich nur Atommüll aus den früheren ostdeutschen Kernkraftwerken Lubmin und Rheinsberg im ZLN deponiert werden dürfen. Gegen das Urteil kann beim Bundesverwaltungsgericht keine Revision eingelegt werden.“

Während der Genehmigungsphase Anfang der 90er Jahre hatten Politiker in Bund und Land zugesagt, dass in Lubmin nur Atommüll aus ostdeutschen Anlagen gelagert werden sollte. In der Genehmigung ist das aber damals nicht festgeschrieben worden. Aufgrund des Atommüllnotstands sind in den letzten Jahren mehrere Transporte mit Atommüll aus West-Anlagen trotz massiver Proteste nach Lubmin gebracht worden.

Z.B. lagert seit 2010 hochradioaktiver Atommüll aus  dem Kernforschungszentrum Karlsruhe und dem Atomforschungsschiff “Otto Hahn” in Lubmin. Robin Wood berichtet dazu: Der Atommüll enthält laut “NDR Info” ca. 88 kg waffenfähiges Plutonium.

Siehe auch: Atommülllager Lubmin – Streit zwischen Betreiber und Landesregierung

Terrorgefahren bei Atommülllager Lubmin: Mauern sollen höher werden

Atommüll 1987: Noell „dekontaminiert“ Stahlschrott auf dem Gelände der GKSS – Arbeitsschutz ist nicht so wichtig

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Juni 1987: Auf dem Gelände der Atomforschungsanlage GKSS bei Geesthacht, östlich von Hamburg, „dekontaminiert“ die Firma Noell unter abenteuerlichen Bedingungen Stahlschrott aus den AKWs Brunsbüttel und Krümmel. Arbeitsschutz spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Foto: Hinrich Schultze

Im Frühjahr 1987 werden Anti-Atom-AktivistInnen auf merkwürdige Arbeiten auf dem Gelände der Atomforschungsanlage GKSS in Geesthacht aufmerksam gemacht. Ein Informant berichtet über „unglaubliche Arbeitsbedingungen. Da würde der verseuchte Schrott mit Handschleifmaschinen bearbeitet, die Arbeiter seien kaum geschützt, die technische Ausrüstung mehr als mangelhaft“, schreibt später die damalige Energiereferentin der GAL-Bürgerschaftsfraktion (siehe hier, PDF, der Artikel stammt vermutlich aus der nicht mehr existenten Hamburger Rundschau vom 4. September 1987).

Eine Gruppe aus AktivistInnen von ROBIN WOOD, Geesthachter Initiativen und der GAL-Fraktion will der Sache auf den Grund gehen, sie beschließen, sich als Strahlenschützer verkleidet auf das Gelände der GKSS zu schleichen und als „offizielle Kontrolle“ die Arbeitsbedingungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Aktion gelingt – zur Überraschung aller Beteiligten. Was die „Strahlenschützer“ am 30. Juni 1987 finden, bestätigt die Aussagen des Informanten und ist erschreckend: Radioaktiv belasteter Stahl wird in löchrigen Zelten per Hand mit veralteten Maschinen abgeschliffen, Schutzanzüge tragen die Beschäftigten nicht. Die Luft wird nur notdürftig über einen Filter geführt, radioaktive Partikel landen auf dem Boden. Eine Schleuse, in der die Beschäftigten beim Betreten oder Verlassen der Zelte auf Kontamination überprüft werden, gibt es nicht. Siehe dazu den Erlebnisbericht von Rosemarie Rübsamen hier (PDF).

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1987: Auf dem GKSS-Gelände „dekontamieren“ Noell-Angegestellte Stahl: Zwar mit Atemschutz, aber ohne Sicherheitsschleuse. Nach dem Abschleifen radioaktiver Stähle können die Mitarbeiter das Zelt ohne jede Kontrolle verlassen. Foto: Hinrich Schultze

Die Arbeiten auf dem Gelände der Atomforschungsanlage GKSS werden von der Firma Noell durchgeführt. Der Betreiber GKSS sagt nach der Aktion, dass sie für die Arbeiten nicht zuständig sei und nur die Flächen bereit gestellt hätte. Die Stähle, die dort bearbeitet werden, stammen – wie sich später herausstellt – aus den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel, damals betrieben von den HEW (heute stillgelegt gehören sie Vattenfall) . Ziel der Aktion war es, die radioaktiven Stähle oberflächlich zu dekontaminieren, um sie einer weiteren vermeintlich „schadlosen Verwertung“ zuzuführen. (Siehe dazu gleich unten Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage)

Der Spiegel berichtet am 13. Juli 1987 unter der Überschrift „Probleme mit Atommüll“, das ROBIN WOOD eine Strafanzeige gegen die GKSS und die Firma Noell gestellt hat: „Die Entsorgung radioaktiven Schrotts aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel auf dem Gelände des GKSS-Forschungszentrums Geesthacht bei Hamburg, an dem der Bund beteiligt ist, wird Gegenstand eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens. Die Umweltschutzorganisation Robin Wood stellte letzte Woche Strafanzeige wegen des Verdachts umweltgefährdender Abfallbeseitigung, unerlaubten Umgangs mit Kernbrennstoffen und schwerer Umweltgefährdung unter anderem gegen die Betriebsleitung der GKSS und des eigentlichen Entsorgungsunternehmens, der Firma Noell vom Salzgitter-Konzern. Nach Meinung der Umweltschützer gibt es „gravierende Anhaltspunkte für die Annahme, daß bei den Dekontaminationsarbeiten unzulässig radioaktiver Staub freigesetzt wird und „ungehindert in die Luft und in den Boden gelangt“. Die Atomschrott-Entsorgung auf dem Werksgelände mache zudem einen so „unordentlichen und verwahrlosten Eindruck“, daß eine „Gefährdung der dort beschäftigten Leiharbeiter“ angenommen werden müsse.“

Der Bundestagsabgeordnete Daniels (Regensburg) fragt zu diesen Vorgängen die Bundesregierung (Auszug aus der Kleinen Anfrage, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/731 (PDF) vom 24.8.1987):

„15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auskunft des Hamburger Senats (Drucksache 13/87, Frage 3), daß auf dem Gelände des GKSS-Forschungszentrums Geesthacht GmbH nur Komponenten aus dem Kernkraftwerk Krümmel bearbeitet worden sind, in der Hauszeitung der GKSS aber ausdrücklich die Teile dem AKW Brunsbüttel zugeordnet werden, ebenso wie dies auf dem Schild in der Dekontaminationshalle steht (vgl. Frage 6 o. a. Drucksache)?

16. Welche Mengen sind nun auf dem Gelände der GKSS aus dem AKW Krümmel und welche Mengen aus dem AKW Brunsbüttel verarbeitet worden? Wieviel Material ist insgesamt aus diesen Kernkraftwerken dort verarbeitet oder angeliefert worden? Wieviel
lagert zur Zeit auf dem Firmengelände? Wieviel soll noch angeliefert werden? Fanden oder finden Lieferungen von anderen kerntechnischen Anlagen auf das Gelände der GKSS statt, oder sind solche Lieferungen geplant?

Antwort der Bundesregierung: Auf dem Gelände der GKSS, auf dem die Fa. Noell eine Halle angemietet hat, werden nahezu ausschließlich Teile aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel bearbeitet; diese Arbeiten werden Ende 87 beendet sein.

Bei dem Material handelt es sich überwiegend um Behälter aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel, die aus dem Turbinenkreislauf stammen und an der Oberfläche ihrer Innenseiten geringfügig radioaktiv verunreinigt sind (Oberflächenkontamination unter
10 Bq/cm2), mit einem Gewicht von ca. 500 t. Daneben sind vier Ventilgehäuse aus dem Kernkraftwerk Krümmel dekontaminiert und an das Kernkraftwerk zurückgegeben worden.

17. Welche Firmen nehmen wo in der Bundesrepublik Deutschland radioaktiv belastetes Material aus kerntechnischen Anlagen entgegen und versuchen, dieses Material zumindest partiell zu dekontaminieren oder irgendwie anders zu verarbeiten? Welche Mengen haben diese Firmen bisher erhalten? Sind Strahlengrenzwerte für diese Lieferungen festgelegt? Wie hoch sind diese?

Antwort der Bundesregierung: Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland mehrere  Firmen, die sich mit der Behandlung radioaktiver Reststoffe sowie ausgebauter oder abgebauter Anlagenteile befassen und ggf. dafür erforderliche Beförderungen durchführen. Wie auch die Berichte über die Vorkommnisse beim Vollzug der Strahlenschutzverordnung bestätigen, werden die atomrechtlichen Vorschriften, aber auch andere einschlägige Bestimmungen — z. B. die GGVS — eingehalten.

18. Was geschah mit den ca. 3 000 t Schrott, die bei den Arbeiten an den Kühlmittelkreisläufen der Siedewasserreaktoren Brunsbüttel, Isar I, Philippsburg I und Würgassen angefallen sind? Wie wurden sie, wo und von wem weiterverarbeitet, zwischen- oder endgelagert?

Antwort der Bundesregierung: Die bei der Sanierung der Siedewasserreaktoren ausgebauten Kühlmittelleitungen sollen — soweit sie nicht für Materialuntersuchungen benötigt bzw. für die Endlagerung in Frage kommen — schadlos verwertet werden. Dies ist z. T. bereits geschehen. Der Schrott wird dabei sehr sorgfältig überprüft und danach entschieden, ob das Material freigegeben werden kann oder einer kontrollierten Verwertung (z. B. Einschmelzen zur Herstellung von Gegenständen für den kerntechnischen Bereich) zuzuführen ist.“

Hansestadt Bremen lehnt Atomtransport-Anträge ab!

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Bremen lehnt Anträge für Atomtransporte durch seine Häfen ab. Foto: Plutonium-Transport im Hafen von Nordenham.

Anfang 2012 hat die Hansestadt Bremen seine Häfen für den Umschlag von Atomtransporten mit Kernbrennstoffen gesetzlich gesperrt. Diese Entscheidung ist heftig umstritten. Die CDU-Fraktion in Bremen hat gegen diese Maßnahme Klage erhoben und die EU-Kommission prüft die rechtliche Zulässigkeit.

Ende letzten Jahres haben nun die Brennelementfabrik Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) aus Lingen und die  Transportfirma Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) aus Hanau in Bremen Anträge für erneute Atomtransporte gestellt. Dabei beziehen sie sich auf Ausnahmeregelungen in der Verbots-Regelung. Im Februar 2013 hat der Bremer Senat jetzt diese Anträge der beiden Atomunternehmen abgelehnt.

Hier ein Interview von ColoRadio Dresden zu dem Thema: Als Audio-Stream oder zum Download von www.freie-radios.net

Es ist nun davon auszugehen, dass beide Unternehmen vor Gericht ziehen werden, um auch von dieser Seite das Transporte-Verbot über die Bremer Häfen zu kippen.

Die Bremer Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz hatte vor einigen Tagen Auszüge aus geheimen Anträgen für Atomtransporte in Bremen veröffentlicht.

In mehreren norddeutschen Häfen ist es bei Atomtransporten immer wieder zu Protesten gekommen. In Cuxhaven und Wilhelmshaven haben diese Proteste, unterstützt durch die kommunale Politik dazu geführt, dass derartige Transporte nicht stattfanden. Seitdem sind aber – trotz sehr massiver Proteste – mehrfach Atomtransporte über Nordenham gelaufen. Zuletzt Transporte mit Plutonium-Brennelementen aus Sellafield für das AKW Grohnde und hochradioaktive Brennelemente aus der Atomforschungsanlage Geesthacht bei Hamburg, die in die USA verschifft wurden. Auch über den Hamburger Hafen sowie Rostock finden zahlreiche Atomtransporte statt.

Atomforschungsanlage Geesthacht – Stilllegung als Dialog: Rückbau oder Abriss?

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Einschluss oder Abriss: Das HZG will den Dialog mit Betroffenen, wie die Reaktoren künftig stillgelegt werden sollen. Foto: Dirk Seifert

In Geesthacht, östlich von Hamburg, sind die beiden Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS und dem heutigen Helmholtz-Zentrum seit längerer Zeit abgeschaltet. Nun will das HZG die atomrechtliche Stilllegung der Reaktoren auf den Weg bringen und strebt nach ihren bisherigen Plänen den Rückbau der Anlage an. Gleichzeitig hat das HZG angeboten, in einem Dialog mit AnwohnerInnen, Initiativen und Verbänden über den gesamten Stilllegungsprozess zu beraten. Dazu soll eine Begleitgruppe gebildet werden. Die Gruppe soll unabhängig von der im Atomrecht vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung arbeiten. Dabei hat das HZG keine „Spielregeln“ vorgegeben. HZG und eine Vorbereitungsgruppe arbeiten derzeit daran, die „Geschäftsordnung“ einer solchen Begleitgruppe zu entwickeln.

HZG sucht Dialog – Vattenfall schweigt

Der von HZG angebotene Dialog ist nicht nur interessant, weil ein „Atom-Betreiber“ hier von sich aus das Gespräch mit Betroffenen bzw. der Gesellschaft sucht und dabei mehr als nur Information anbietet. Nur wenige Meter neben den Atomforschungsreaktoren steht das Atomkraftwerk Krümmel von Vattenfall. Das AKW ist nach der Katastrophe von Fukushima per Atomgesetzänderung endgültig abgeschaltet worden. Bis heute schweigt sich Vattenfall darüber aus, was mit dem Atommeiler nun weiter geschehen soll.  Allerdings hat Vattenfall sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Weltbankgericht in Washington die Bundesrepublik auf einen Schadensersatz von 3,7 Milliarden Euro verklagt (für Krümmel und auch das AKW Brunsbüttel).

Dialog? Transparenz? Beteiligung? Nicht mit Vattenfall!

Erste Schritte im Dialog zwischen HZG und Betroffenen

Auf die erste Diskussion in der Vorbereitungsgruppe hat das HZG in konstruktiver und offener Weise reagiert: Eigentlich wollte das HZG den atomrechtlichen Stilllegungsantrag mit der Rückbau-Variante bereits Anfang Dezember 2012 stellen. Die Vorbereitungsgruppe reklamierte jedoch, dass vor einer Antragstellung die Möglichkeit bestehen muss, die Frage Rückbau oder Einschluss diskutieren und prüfen zu können, also die Alternativen zu dem von HZG geplanten Vorgehen zu prüfen. Dem stimmte das HZG zu und erklärte, den Stilllegungsantrag auf Ende Februar 2013 zu verschieben, um eine solche Alternativenprüfung und -Diskussion für die Vorbereitungsgruppe zu ermöglichen.

Außerdem erklärte das HZG, dass sie nicht nur die Forschungsreaktoren selbst, sondern auch die Stilllegung der Heißen Zellen und die weitere Behandlung des auf dem Gelände lagernden und immer noch stark strahlenden Reaktordruckbehälters des Atomschiffs Otto Hahn zum Gegenstand des Dialogprozesses machen werden, obwohl eine Öffentlichkeitsbeteiligung rechtlich nicht vorgeschrieben wäre. Geeinigt haben sich alle Beteiligten auch darauf, dass bei der Variante Rückbau nicht mehr der Begriff „Grüne Wiese“ benutzt wird, der in der Atombranche weit verbreitet ist. Diesen Begriff hatte auch das HZG anfänglich noch in ihren Publikationen benutzt (siehe den Link unten zur Dialog-Seite der HZG). „Grüne Wiese“, so die Kritik, würde den Eindruck von heiler Welt erzeugen, obwohl große Mengen von Atommüll als Erbe der Atomenergie übrig blieben. Damit unterstreicht HZG also zunächst, dass ein ernsthaftes Interesse an einem Dialog besteht.

Öffentlich, transparent, kritisch: Rückbau oder Einschluss?

Öffentlich sichtbar wurde das auf einer Veranstaltung am 15. Januar 2013 in Geesthacht. Das HZG stellte nach gemeinsamen Gesprächen in der Vorbereitungsgruppe seine Pläne für den Rückbau der Forschungsanlagen dar und erklärte an einigen Aspekten, warum sich das HZG gegen den Einschluss entschieden hat. Peter Schreiner, Leiter der Forschungsreaktoren, ging in seinem Vortrag „Stilllegung und Abbau der nuklearen Einrichtungen“ (PDF) auf die Punkte „Genehmigungsverfahren, Stilllegungsvarianten für den Forschungsreaktor, Abbaufolge bei „direktem Abbau“ (sowie) Projektsteuerung und Controlling“ ein.

In seinem Vortrag gab Schreiner auch einen Überblick über die Anlage und wie das behördliche Genehmigungsverfahren insgesamt abläuft, welche Behörden, Gutachter jeweils in welchen Schritten zur Prüfung der Antragsunterlagen beteiligt sind. Auch beschrieb er, welche Komponenten wie „bearbeitet“ werden sollen, zeigte auf, welche radioaktiven Abfallmengen welcher Art nach derzeitigem Kenntnisstand anfallen werden, wie diese rechtlich behandelt werden, welche Behälter vorgesehen sind  etc.

Die Kosten für die gewählte Stilllegungsvariante Rückbau bis zur rechtlich vorgeschrieben „Abgabe“ des Atommülls an ein „Bundesendlager“ bezifferte Schreiner mit insgesamt 150 Millionen Euro (ohne die Kosten für die dauerhafte Lagerung). Das HZG wird zu 90 Prozent vom Bund betrieben, die restlichen 10 Prozent teilen sich die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.

Anschließend nahm Wolfgang Neumann, Physiker von der Intac Hannover (früher Gruppe Ökologie) und „kritischer“ Fachmann dazu Stellung. Unter dem Titel „Stilllegung der Forschungsanlage GKSS – aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll“ (PDF) informierte er über die folgenden Punkte:

• Genehmigungsverfahren
• Stilllegungsstrategie (Schwerpunkt) – “Sofortiger Abbau” – “Sicherer Einschluss”
• Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (“Entsorgungs”situation)
• Freigabe radioaktiver Stoffe

Neumann, der lediglich auf die Darlegungen im Vortrag von Schreiner „antwortete“ und erst in den nächsten Wochen detaillierter die Antragsunterlagen prüfen wird, stellte fest, dass für die Reaktoren beide Stilllegungsvarianten grundsätzlich möglich sind.

Als Grundsätzliche Bemerkung zur Stilllegungsstrategie der HZG stellte Neumann fest:  „Die Argumente von HZG für den “Sofortigen Abbau“ sind zutreffend. Aber…
– wie wurde die Abwägung durchgeführt?
– welchen Detaillierungsgrad haben die Betrachtungen?
– wurden alle relevanten Kriterien berücksichtigt?“

Im weiteren zeigte Neumann auf, welche Handlungs- und Bewertungsoptionen genauer zu betrachten und abzuwägen sind, bevor es zu einer Entscheidung für die eine oder andere Stilllegungstrategie kommen kann. Dabei seien eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Dabei könnten sich sehr unterschiedliche und sich auch gegenseitig widersprechende Vor- und Nachteile für den Rückbau oder den Einschluss ergeben. Dies müsste genauer untersucht werden.

Z.B. verwies Neumann in der Frage, was denn mit dem leicht- und mittelradioaktiven Atommüll bei einem Abriss passiert, auf das Problem der Endlagerung: Zwar sei der dafür vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter planfestgestellt, aber es gäbe bis heute „Sicherheitsbedenken, z.B. keine trockene Verwahrung und relativ hohe Strahlenbelastung im Normalbetrieb“. Bis heute sei unklar, wann denn der Ausbau des Schacht Konrad abgeschlossen sein wird und die Inbetriebnahme erfolgt.

Neumann wies auch auf ein in der Öffentlichkeit wenig bekanntes Problem hin: Baustoffe wie Beton und Stahl, die nur wenig verstrahlt sind, dürfen nach geltenden Bestimmungen „freigemessen“ werden, wenn ihre Radioaktivität unterhalb bestimmter Werte liegt. Diese Stoffe sind nicht frei von Strahlung, aber eben vergleichsweise gering belastet. Diese Materialien dürfen grundsätzlich unterhalb der Freigabewerte auf normalem Weg entsorgt werden: Auf Hausmülldeponien oder auch im „Recycling“ beim Straßenbau. Auch wenn es sich nur um geringe Strahlenwerte handelt: Mit dem Abriss auch der Atomkraftwerke und anderer Atomanlagen erhöht sich die Menge immer mehr und trägt so zu einer Erhöhung der Radioaktivität in der Umwelt bei. (Siehe auch hier: Strahlender Stahl – Radioaktiv belastete Stähle als Risiko)

Nächste Schritte im Dialog und weitere Themen

Zwischen der Vorbereitungsgruppe und der HZG ist nun vereinbart, dass Neumann in den nächsten Tagen die bisherigen Antragsunterlagen prüft und bewertet. Auf Grundlage seiner Stellungnahme soll dann das weitere Vorgehen zwischen HZG und Vorbereitungsgruppe beraten werden. Das soll am 20. Februar 2013 auf einer gemeinsamen Sitzung erfolgen. Das HZG strebt an, den atomrechtlichen Antrag dann Ende Februar einreichen zu können.

Interessant wird dabei sein, wie das HZG im Dialogprozess reagiert, sollten sich aufgrund der Bewertung und Diskussion Änderungen für die bisherigen Planungen des HZG ergeben, die eine Überarbeitung der bisherigen Antragsunterlagen erforderlich machen.

In weiteren Einzelveranstaltungen wollen HZG und Vorbereitungsgruppe in den nächsten Wochen und Monaten (öffentlich) zu den Problemen bei der Stilllegung detaillierter informieren und diskutieren: Dazu gehören z.B. Fragen zum Strahlenschutz, also welche Gefahren bei der Stilllegung entstehen oder auch die Frage, wie angesichts eines gesellschaftlich fehlenden Konsens in Sachen Atommüllentsorgung mit den radioaktiven Hinterlassenschaften umgegangen werden kann.

Verständigt haben sich das HZG und die Vorbereitungsgruppe auch darauf, dass Fragen, die nicht unmittelbar mit dem atomrechtlichen Verfahren der Stilllegung zu tun haben, in nächster Zeit (öffentlich) behandelt werden sollen: Dazu zählen die Fragen, ob die GKSS eine Verantwortung für die zahlreichen Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch hat, ob es in der GKSS geheime Forschungen an Nuklearbrennstoffen gegeben hat und ob es geheime Atomwaffenforschung gab. Wann und vor allem wie diese Fragen behandelt werden, muss noch geklärt werden.

Einen Überblick über den bisherigen Verlauf des „Dialogs“ gibt es auf der HZG-Seite hier.

 

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