Atommülllager: Zwischenlager brauchen Sicherheitsnachrüstungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach der Einigung der Bundesregierung mit den Ländern über die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland wachsen die Forderungen nach Erhöhung der Sicherheit in den Castor-Zwischenlagern an den AKWs und nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz. So fordern Grüne und der BUND in Bayern die Einrichtung sogenannter „heißer Zellen“ in den dortigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten, wie die Süddeutsche berichtet.

Letzte Woche hat das Bundesumweltministerium in Sachen Rücktransporte von 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg auch mit Bayern eine Einigung erzielt. Demnach sollen je sieben Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Sellafield auf die Castor-Zwischenlager an den AKWs in Isar/Ohu, Brokdorf und Biblis verteilt werden. Fünf Castoren aus La Hague sollen in das Zwischenlager am AKW Neckarwestheim. Bis Ende 2016 sollen die erforderlichen Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt und vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt sein. Bis Ende 2020 sollen die Castor-Transporte durchgeführt sein.

Mehr Sicherheit bei der Zwischenlagerung

Bereits im Sommer 2015 haben zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Verbände – darunter auch der BUND – gefordert, dass an den Castor-Zwischenlagern die Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden müssen. Unter anderem sollen sogenannte „heiße Zellen“ nachgerüstet werden. Sollten die Dichtungen versagen und Radioaktivität freigesetzt werden, könnten die Behälter darin repariert werden. Dies ist zunächst für die WAA-Castoren erforderlich, da es bislang keinerlei Reparaturmöglichkeiten vor Ort gibt. Anders als die Castoren mit Brennelementen dürfen die in den WAA-Castoren befindlichen Glaskokillen nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher könnten undichte Behälter nicht in den Sicherheitsbereichen der AKWs repariert werden: Hier können die hochradioaktiven Abfälle nur unter Wasser behandelt werden.

Heiße Zellen werden aber auch erforderlich, wenn im Zuge des Abriss der Reaktoren die dortigen Reparaturmöglichkeiten auch für die Castoren mit den Brennelementen verschwinden. An Bedeutung gewinnt die Debatte um Sicherheitsnachrüstungen auch, weil inzwischen klar ist, dass der Atommüll nicht wie bislang vorgesehen „nur“ 40 Jahre in den Standort-Zwischenlagern bleiben wird, sondern vermutlich einige Jahrzehnte länger.

Die Süddeutsche schreibt mit Blick auf die bayerischen Atomkraftwerke: „Wenn nun außerdem sieben Castoren mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien in das Zwischenlager kommen, verschärfen sich aus Sicht der Atom-Gegner die Risiken. Vor allem, wenn an den Deckeln der Behälter eine Undichtigkeit auftreten sollte. In einem solchen Fall kann nämlich der betroffene Castor nicht einfach entladen und repariert werden. Das würde Unmengen hoch radioaktiver Strahlung frei setzen.

Für die Reparatur eines solchen Castors ist vielmehr ein spezielles Gebäude, eine sogenannte heiße Zelle, nötig. Das ist ein hermetisch abschließbarer Betonbau, in dem defekte Castoren und das hoch radioaktive Material in ihnen vollautomatisch gehandhabt werden können.“ Weiter heißt es unter der Zwischenüberschrift: „In Deutschland gibt es nur eine heiße Zelle“ in der SZ: „Grünen-Fraktionschef Hartmann verlangt nun, dass das Zwischenlager am Standort Isar schleunigst mit einer solchen heißen Zelle ausgestattet wird. „Ohne sie dürfen die sieben Castoren auf keinen Fall dorthin gebracht werden“, sagt er.“ Doch auch andere Atommeiler bzw. Lager brauchen diese Nachrüstung: „Überhaupt sind solche heißen Zellen aus Sicht der Atomkraft-Gegner an allen bayerischen Atomanlagen notwendig. Denn nach ihrer Überzeugung werden die Zwischenlager an den jeweiligen Standorten sehr viel länger existieren als die Atomanlagen selbst. „Deshalb brauchen wir auch in Grafenrheinfeld und in Gundremmingen heiße Zellen“, sagt Edo Günther, der Sprecher des Arbeitskreises Atomkraft im BUND. „Es kann ja nicht sein, dass man im Schadensfall undichte Castoren auch von Grafenrheinfeld und Gundremmingen aus durch die ganze Republik zur Reparatur fahren muss.“ Bislang nämlich steht die einzige heiße Zelle Deutschlands im Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben.“

Öffentlichkeit muss beteiligt werden

Für die Genehmigung zur Einlagerung der Castoren aus der Wiederaufarbeitung an den AKW-Standorten müssen die Atomkonzerne jetzt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz stellen. Eine (atomrechtliche) Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei bislang offenbar nicht vorgesehen. Nach Atomrecht haben die Behörden einen Spielraum, Genehmigungsanträge als „wesentliche Änderung“ der bestehenden Anlage zu behandeln. In diesem Fall müssten die Anträge öffentlich ausgelegt werden und die Einwendungen der BürgerInnen müssten in einem Erörterungstermin behandelt werden, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass eine Atommüll-Kommission derzeit mit ihrer Arbeit im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager das Ziel verfolgt, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, wäre die Öffentlichkeitsbeteiligung bei den jetzt anstehenden Genehmigungsverfahren im Grunde Pflicht. Immer wieder hatten Anti-Atom-Initiativen darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Suche nach einem solchen Lager und dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses die Probleme bei der Zwischenlagerung nicht außen vor bleiben dürfen. Daher wäre es nun eine Sache der Glaubwürdigkeit sowohl der Bundesregierung als auch der Atommüll-Kommission, die Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren zumindest im atomrechtlichen Verfahren zu beteiligen.

(*) Der Autor ist Mitglied im BUND und Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

Atommüll: Bayern lässt ausländische Castoren rein

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Demnächst wieder Castor-Transporte aus Frankreich und England. Diesmal nicht nach Gorleben, sondern nach Brokdorf, Biblis, Neckarwestheim und Ohu. Foto: Screenshot plusminus.

Bayerns Ministerpräsident Seehofer macht den Weg für die Rückkehr von Atommüll aus dem Ausland frei. Insgesamt sieben der 26 Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen nun zwischen 2017 – 2020 nicht wie ehemals geplant ins Zwischenlager Gorleben, sondern an die AKW-Standorte Isar/Ohu (Bayern), Philippsburg Neckarwestheim (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein). Das Verbot weiterer Castortransporte nach Gorleben war eine der Forderungen von Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz, mit dem ein Dauerlager für die hochradioaktiven Abfälle in einer vergleichenden Suche gefunden werden soll.

Über zwei Jahre hat es nun gebraucht, bis Bundesumweltministerin Hendricks, die rot-grünen Bundesländer, die Atomunternehmen und nun auch das CSU-regierte Bayern zu einer gemeinsamen Verabredung über die Rücktransporte von Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gekommen sind und damit eine der Anforderungen nach dem Standortauswahlgesetz – zumindest was die Zielorte der Castor-Transporte angeht – abgestimmt haben. Widerstand hatten vor allem die CDU/CSU-Länder geleistet.

Keinerlei Äußerungen gibt es zu den Kosten, die mit diesem Deal verbunden sind. Die Atomunternehmen haben gegen die Bestimmungen des StandAG in Sachen Rücktransporte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht spricht aus technischer Sicht nichts gegen das Zwischenlager in Gorleben. Dass dieses nun nicht weiter genutzt werden soll, sei eine politische Vereinbarung. Die damit verbundenen Mehrkosten an den Standort-Zwischenlagern der AKWs, die den Atomunternehmen gehören und die nach StandAG für die Kosten zuständig sind, wollen die Konzerne aber nicht tragen.

Interessant wird sein, ob und wie dieses Thema in der neuen Atomkommission zur Sicherung der Atom-Rückstellungen zur Finanzierung des Abriss der AKWs und der Lagerung der Abfälle zur Sprache kommen wird. Die Rechtsposition der Konzerne ist klar formuliert: Sie sind nicht verantwortlich, sie zahlen nicht.

Eine Sichtweise, mit der die Konzerne sich insgesamt von den politischen bzw. gesellschaftlichen Kosten der Atomenergienutzung verabschieden wollen. Dass sie einen maßgeblichen Anteil an den massiven Protesten im Zusammenhang mit Castor-Transporten nach Gorleben haben, wird von ihnen schlicht ausgeblendet: Sie haben ja die Genehmigungen, in deren Rahmen sie ihre Geschäfte betreiben. Wenn das enorme politische und gesellschaftliche Konflikte verursacht, ist das nicht ihr Problem, sondern das des Staates. So einfach ist das!

Für die Einlagerung der Castoren in die jetzt festgelegten Zwischenlager sind Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich. Dafür müssen die Betreiber jetzt entsprechende Anträge auf den Weg bringen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei offenbar nicht vorgesehen, d.h. die Behörden gehen nicht davon aus, dass es sich bei den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung um eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ bei den Zwischenlagern handelt.

Das könnte man in Zweifel ziehen. Immerhin verhalten sich die verglasten Abfälle doch anders, als die bestrahlten Brennelemente, für die die Lager bislang genehmigt sind. Nicht nur Greenpeace fordert an den Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen wie z.B. heiße Zellen, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden könnten. Da die verglasten Abfälle aus La Hague und Sellafield nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, wäre eine Reparatur in den unter Wasser stehenden Abklingbecken in den Reaktoren nicht möglich.

Eine Einordnung als „wesentliche Änderung“ und damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wollen die Betreiber und Behörden aber unter allen Umständen auch verhindern. Nicht nur, weil diese Verfahren natürlich länger dauern würden, sondern weil nach der Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel unklar ist, wie die erforderlichen Sicherheitsnachweise „gerichtsfest“ erfolgen können. Der Grund: Immer mehr Sicherheitsmaßnahmen werden jenseits der Öffentlichkeit vorgenommen, als Maßnahmen des Anti-Terror-Schutzes. Dadurch sind nicht mal Gerichte in der Lage, die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen.

Aus der gemeinsamen Erklärung von Seehofer und Hendricks ist zu entnehmen, dass die Abwicklung der Rücktransporte nun möglichst eilig durchgezogen werden soll. Bereits für Ende 2016 werden die entsprechenden Genehmigungen erwartet, heißt es dazu.

Bei der Vereinbarung mit Bayern waren auch einige der betroffenen Landkreise beteiligt. Die führen nun als „kleinen Erfolg“ an, dass mit der Einlagerung der sieben Castoren aus Sellafield in Isar/Ohu auch eine weitere Genehmigung vorliegen müsse: Die Genehmigung zum Abtransport dieser Castoren in ein Endlager. Eine irgendwie kuriose Vereinbarung, denn klar ist, dass ein solcher Transport erst frühestens Anfang der 2050er Jahre oder auch erst viel später erfolgen dürfte.

Bislang sind die Standort-Zwischenlager allesamt mit einer Laufzeitbefristung von 40 Jahren ausgestattet. Etwa 2047 würden diese Atommülllager illegal und bräuchten nicht nur eine neue Genehmigung, sondern dazu auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Weil ein Endlager bis dahin nicht in Betrieb sein dürfte, hatte die Bundesregierung in dem im August beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals ein Eingangslager am Standort des zu findenden „Endlagers“ ins Gespräch gebracht. Bis zu 500 Castoren sollen in diesem neuen Lager oberirdisch abgestellt werden können. Dieses Eingangslager, das faktisch für Jahrzehnte zu einem zentralen Zwischenlager würde, soll mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen und noch vor dem geplanten „Endlager“ in Betrieb gehen.

Hochradioaktiver Atommüll: Mangelware Castorbehälter

Hochradioaktiver Atommüll in Castor-Behältern am AKW Brunsbüttel:  Sicherheitsnachweise reichen nicht aus. Foto: Vattenfall
Castor-Behälter fehlen: Zulassung neuer Behälter verzögert sich weiter. Foto: Vattenfall

Für den hochradioaktiven Atommüll aus Siedewassreaktoren gibt es weiterhin keine zugelassenen Castor-Behälter. Seit Jahren zieht sich deren Genehmigung nun bereits hin und scheint sich weiter zu verzögern. Darüber berichtet der Spiegel in einer Vorabmeldung mit Bezug auf Informationen der Bundesregierung gegenüber der Grünen-Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl. Diese neuen Castorbehälter werden benötigt, um die hochradioaktiven Brennelemente aus den Siedewasserreaktoren zu entfernen. Derzeit sind sie entweder immer noch im Reaktor eingesetzt oder in das Nasslager oberhalb der Reaktoren gestellt. Beide Lagermethoden erfordern aktive Kühlsysteme in den Atomkraftwerken, was natürlich ein Sicherheitsrisiko darstellt. Betroffen sind die abgeschalteten Atommeiler Krümmel, Brunsbüttel, Philippsburg1 und Isar1 sowie die beiden noch in Betrieb befindlichen Reaktoren in Gundremmingen.

Als gäbe es nicht schon genug Probleme mit Sicherheitsmängeln bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Schacht Konrad verzögert sich immer mehr, in Jülich muss das Castorlager wegen Sicherheitsbedenken geräumt werden, in Brunsbüttel hat ein Gericht die Genehmigung für das dortige Zwischenlager aufgehoben und und und. Und jetzt hakt es selbst bei der Zulassung von neuen Castorbehältern.

Der Spiegel berichtet weiter: „Grund seien fehlende Antragsunterlagen der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), die den großen Stromkonzernen gehört. Eigentlich sollte das Verfahren seit Ende März abgeschlossen sein. Die Castoren sind wichtig, um die im Zuge der Energiewende stillgelegten Reaktoren von Kernbrennstoff räumen zu können. Inzwischen gehen manche Betreiber offenbar davon aus, dass dies erst ab 2020 der Fall sein wird. Ein GNS-Sprecher bestätigte die Verzögerung, er rechne aber mit einer Zulassung in den kommenden Wochen.“

Das Datum 2020 hat vermutlich damit zu tun, dass die Behälter recht aufwendig herzustellen sind und die GNS nur begrenzte Fertigungs-Kapazitäten hat. Von daher dürfte nach der Zulassung die Produktion der Behälter einige Zeit dauern.

Verrückte Stromwelt in Süddeutschland – Nicht Gas- sondern Atomkraftwerke stilllegen!

E.on, Deutschlands größter Stromproduzent,  klagt über verlustbringende Kraftwerksüberkapazitäten und will mehrere Gaskraftwerke vom Netz nehmen, seine Atommeiler aber weiter laufen lassen. Raimund Kamm vom FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. teilt in einer PM dazu mit:

Einzelne E.on-Gaskraftwerke haben es in diesem Jahr auf noch keine fünf Betriebstage gebracht.  „Um der Öffentlichkeit die miserable Auslastung seiner Kraftwerke zu verschleiern, hat E.on am Nachmittag des 21. November alle bisher auf seiner Transparenzseite stehenden Produktionsdaten seiner Kraftwerke gelöscht und dies als „Relaunch“ bezeichnet.“

Zugleich plant E.on mehrere Gaskraftwerke wenigstens so lange stillzulegen, bis durchs Abschalten von Atomkraftwerken wieder Bedarf für Kraftwerke besteht. So will der Stromkonzern 1,5 bis 2,7 Gigawatt Kraftwerkskapazität aus dem Markt nehmen. Deutschlands größtes und gefährlichstes Atomkraftwerk, das AKW Gundremmingen, hat 2,6 Gigawatt.

Nicht verrückt sondern verantwortungsbewusst handeln

Tag für Tag bedrohen auch süddeutsche AKW nach einem Großunfall oder einem Anschlag hunderttausende Menschen. Ganze Landkreise können unbewohnbar werden. Und Tag für Tag wird tödlich strahlender Atommüll erzeugt, für den es keine Entsorgung gibt.

Wer verantwortungsbewusst ist, legt diese Atomkraftwerke schnellstmöglich still. Die gefährlichsten zuerst. Zugleich müssen wir endlich Windkraftanlagen auch in den Nachzüglerländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bauen. So viele, wie Rheinland-Pfalz heute schon hat: Im Schnitt eine Anlage je 16 Quadratkilometer. Und wir müssen den Solarausbau fortsetzen und die erforderlichen Netzanpassungen endlich machen. Auch modernes Lastmanagement kann und muss den Stromverbrauch optimieren. Wir brauchen dann immer noch flexible Gaskraftwerke, die zu wind- und lichtschwachen Zeiten Strom produzieren. Diese sollen ruhig ein paar Cent je Kilowattstunde mehr verdienen. Das holen wir durch weitere Preissenkungen beim Solar- und Windstrom wieder rein. Und wir ersparen uns und unseren Nachkommen gewaltige Folgekosten für die Atommüll-Lagerung und eventuelle Unfälle.

Wenn endlich der Gesetzgeber, von den AKW-Betreibern eine risikogerechte Haftpflichtversicherung verlangte, wären die alternativen Kraftwerke sofort wettbewerbsfähig.

Stilllegungspläne der E.on AG

Irsching 3 an der Donau, (1974): 415 MW

Staudinger 4 am Main , (1977): 622 MW

Irsching 5 an der Donau, (2010): 846 MW

Summe: 1.883 MW

Seit langem wird die Stilllegung von zwei weiteren E.on-Gaskraftwerken diskutiert:

Franken 1 bei Nürnberg, (1973):  383 MW

Franken 2 bei Nürnberg, (1976): 440 MW

Summe: 823 MW

Insgesamt: 2.706 MW

Raimund Kamm  (Vorstand),  FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager  und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.,  Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm,  www.atommuell-lager.de

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