AKWs stilllegen – Schleswig-Holstein und der Atommüll

Atommülllager Schacht Konrad? Sicher ist das nicht! Foto: Dirk Seifert

Die schleswig-holsteinische Landesregierung macht Druck auf Vattenfall. Noch immer sind für die beiden abgeschalteten AKWs Brunsbüttel und Krümmel keine Stilllegungsanträge gestellt. Während Vattenfall für das AKW Brunsbüttel vermutlich den Rückbau anstrebt, ist für das AKW Krümmel immer noch unklar, was der Atomkonzern vorhat.

Weil das derzeitige Atomgesetz den Aufsichtsbehörden der Bundesländer keine rechtliche Möglichkeit gibt, einen AKW-Betreiber innerhalb einer klaren Frist anzuweisen, einen Stilllegungsantrag zu stellen, will nun die Landesregierung von Schleswig-Holstein über den Bundesrat eine Änderung des Atomgesetzes erreichen. Anfang November soll der heute vom Kabinett beschlossene Antrag in den Bundesrat eingebracht werden.

Ein Maßnahme, die kaum strittig sein dürfte und zu begrüßen ist. Strittig dürfte aber der zweite Teil der angestrebten Atomgesetzänderung sein, denn damit will die Landesregierung in Kiel erreichen, dass der sogenannte „sichere Einschluss“ als Möglichkeit künftig ausgeschlossen wird und nur noch der Rückbau zur Grünen Wiese zulässig ist.

Das mag auf den ersten Blick sinnvoll und richtig erscheinen, aber: Was passiert mit dem gesamten Atommüll?

Dass es für hochradioaktiven Atommüll keine Lösung gibt, daran haben sich scheinbar alle inzwischen „gewöhnt“. Egal wie AKWs stillgelegt werden: Der hochradioaktive Atommüll wird für 30-40 Jahre an den AKW-Standorten in den dortigen Zwischenlagern verbleiben.

Aber auch bei den sehr viel größeren (Volumen-) Mengen an leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen sieht es nicht viel besser aus: Zwar ist das Atommülllager im Schacht Konrad rein rechtlich gesehen genehmigt. Aber: Das Genehmigungsverfahren in Niedersachsen ist durch eine Vielzahl von Mängeln gekennzeichnet: Zahlreiche Städte und Kommunen in der Umgebung sind nach wie vor der Auffassung, dass dieses Lager – nicht weit von der ASSE entfernt – dauerhaft nicht sicher ist. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Sorge haben sowohl das Oberverwaltungs- als auch das Bundesverfassungsgericht abgelehnt!

Kann man es also verantworten, dass der leicht- und mittelradioaktive Atommüll dann mit hunderten von Atomtransporten zum Schacht Konrad gefahren und dort eingelagert wird? Nein!

Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) hält den Rückbau für den einzig sinnvollen Weg: „Das ist politisch und fachlich geboten. Es ist wichtig, dass qualifiziertes, erfahrenes Personal, das auch über sehr tiefe anlagenspezifische Kenntnisse verfügt, am Rückbau beteiligt ist. Die ungelöste Endlagerfrage ist kein Argument gegen einen Rückbau. Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten“, sagte Habeck.

Mit dieser Kritik zielt Habeck vermutlich vor allem gegen Vattenfall. Die Sorge, dass sich Vattenfall angesichts horrender Kosten aus der Verantwortung stehlen mag, ist sicher berechtigt. Aber der Blick auf Vattenfall sollte nicht dazu führen, dass das Atommüllproblem klein geredet wird. Ob in Krümmel oder am Schacht Konrad in Salzgitter: Die Bevölkerung wird die Belastungen so oder so tragen müssen.

Insofern ist das jetzige Vorgehen der Landesregierung genauer zu betrachten und zu diskutieren: Erforderlich ist, dass vor der Entscheidung zum Rückbau alle sicherheitsrelevanten Aspekte und ihre Alternativen genauestens geprüft werden müssen. Bereits in dieser Phase ist auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit unbedingt erforderlich.

Eine Alternativenprüfung muss nicht nur für die Anlage selbst erfolgen, sondern auch die Sicherheitsmängel bei der Entsorgung des Atommülls beinhalten. Erst auf Basis einer solchen Betrachtung sollten Entscheidungen getroffen werden.

Und das gilt auch für den sehr schwach radioaktiven Atommüll. In Deutschland darf dieser Strahlenmüll „freigemessen“ werden und unterhalb einer bestimmten Schwelle auf Hausmülldeponien, im Straßenbau oder auch in der weiteren Stahlproduktion eingesetzt werden. Das hat – gerade wenn es jetzt um den Abriss zahlreicher AKWs geht – eine Erhöhung der Hintergrundstrahlung zur Folge. In Frankreich wird von dieser Variante kein Gebrauch gemacht. Dort soll auch dieser Atommüll – wenn auch unter etwas weniger Sicherheitsanforderungen als der leichtradioaktive Müll – endgelagert werden.

Hinweis: In Schleswig-Holstein sollen auch die Atomforschungsreaktoren der GKSS rückgebaut werden. Siehe dazu hier und zur geplanten Begleitgruppe hier.

 

AKWs stilllegen – Landesregierung Schleswig-Holstein will Atomgesetzänderung

Bis heute schweigt Vattenfall, was mit dem stillgelegten AKW Krümmel passieren soll. Foto: Dirk Seifert

Pressemitteilung der Landesregierung Schleswog-Holstein vom 23. Oktober: Reform des Atomgesetzes – Landesregierung will AKW-Betreiber zu zügigen Stilllegungsverfahren zwingen

Schleswig-Holsteins Landesregierung startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Atomgesetzes, um den Betreibern von Atomkraftwerken Fristen für Stilllegungsanträge zu setzen und sie so zwingen zu können, Stilllegungsverfahren zügig in Gang zu bringen. Damit folgt sie auch dem Beschluss des Landtags aus der September-Sitzung. Ein entsprechender Entwurf für eine Reform des Atomgesetzes passierte heute (23. Oktober) das Kabinett.

Er soll am 2. November in den Bundesrat eingebracht werden. Darüber hinaus beschloss die Landesregierung, den von Energieversorgungsunternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht erhobenen Verfassungsbeschwerden gegen das Atomausstiegsgesetz entgegenzutreten und das Atomausstiegsgesetz zu verteidigen.

„Mehr als ein Jahr, nachdem acht Atomkraftwerke ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren haben, sind noch immer nicht alle notwendigen Stilllegungsanträge gestellt. Negativ fallen die Schleswig-Holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf, auch wenn wir für Brunsbüttel bald einen entsprechenden Antrag erwarten.  Wir haben einen Zustand, in dem wir das beschlossene Atomausstiegsgesetz nicht durchsetzen können. Das kann nicht angehen“, kritisierte der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Robert Habeck. Das geltende Recht sei lückenhaft und enthalte keine expliziten Regelungen, in welchem Zeitrahmen Betreiber Stilllegungsanträge stellen und eine Stilllegung abwickeln müssen. „Mit unserem Entwurf schließen wir eine eklatante Lücke im Atomgesetz – auch für die neun weiteren Atomkraftwerke, die in den kommenden Jahren in einem gestaffelten Zeitplan sukzessiv  bis spätestens Ende 2022 noch vom Netz gehen müssen.“

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, den sicheren Einschluss als Rückbauvariante nicht mehr zuzulassen, sondern nur den kompletten Abbau der Anlage. „Das ist politisch und fachlich geboten. Es ist wichtig, dass qualifiziertes, erfahrenes Personal, das auch über sehr tiefe anlagenspezifische Kenntnisse verfügt, am Rückbau beteiligt ist. Die ungelöste Endlagerfrage ist kein Argument gegen einen Rückbau. Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten“, sagte Habeck.

Die Lagerung hochradioaktiver, abgebrannter Brennelemente erfolgt – wie im Rahmen des Atomausstieg-Konsenses von 2002 vorgesehen – in standortnahen Zwischenlagern, solange, bis ein Endlager zur Verfügung steht. „Das unterstreicht nur einmal mehr, dass wir mit der Atomenergie einen Blindflug ohne Landebahn begonnen haben und schnell ein Endlagersuchgesetz brauchen“, betonte der Minister.

Folgende Punkte sind in der geplanten Novelle geregelt:

•             Streichung der Stilllegungsvariante „sicherer Einschluss“ und Festschreibung einer Pflicht der Betreiber, die Anlagen nach endgültiger Betriebseinstellung oder dem Verlust der Berechtigung zum Leistungsbetrieb unverzüglich endgültig stillzulegen und den vollständigen Abbau sowie die Beseitigung der Anlage bis zur grünen Wiese herbeizuführen.

•             Gesetzliche Verankerung von verschiedenen Fristen, binnen derer Betreiber Stilllegungsanträge stellen müssen.

•             Möglichkeiten für die Behörden, um die genannten Punkte mit Auflagen und Anordnungen durchzusetzen zu können.

•             Verstöße gegen Anordnungen, Auflagen etc. der zuständigen Behörden zur Durchsetzung der Stilllegungspflichten können danach mit Geldbußen bis zu einer Million Euro geahndet werden. Der bisherige Bußgeldrahmen für nach dem Atomgesetz zu ahndende Ordnungswidrigkeiten lag zwischen 500 € bis 50.000 €.

In den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden der Kernkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall will die Landesregierung zudem gemeinsam mit Baden-Württemberg eine Stellungnahme abgeben. Sie soll belegen, dass die 13. Atomgesetznovelle, mit der der Atomausstieg besiegelt wurde, sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig ist. „Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat eine Neubewertung der Risiken der Kernenergie erforderlich gemacht“, betonte Habeck. „Auch der jüngste europäische Testbericht hat aufgezeigt, wie viele Mängel die AKW haben.“

 

 

Katastrophaler Katastrophenschutz AKW Brokdorf – Rette sich – wer kann

Ein Bündnis aus zahlreichen Initiativen, Umweltorganisationen und Parteien ruft angesichts des katastrophalen Katastrophenschutzes für das AKW Brokdorf zu einer dezentralen Aktionswoche auf. Vom 5. – 11. November wird diese Aktionswoche stattfinden und in zahlreichen Städten sind bereits Aktionen geplant.

Das Aktionsbündnis hat jetzt einen Info-Flyer veröffentlicht, mit dem in den Orten während der Aktionen auf die gravierenden Mängel beim Katastrophenschutz aufmerksam gemacht werden soll.

Der Flyer steht hier zum download bereit. Informationen gibt es auf www.brokdorf-akut.de. Der Flyer kann für 60€/1000 Stück (plus Porto) bestellt werden unter: energie@robinwood.de oder unter info@brokdorf-akut.de.

Unsichere Atomreaktoren – EU-Stresstest als Minimalprogramm

Unsichere EU-Reaktoren: Vieles wurde überhaupt erst gar nicht getestet. Foto: Klaus Brüheim/pixelio.de

Der europäische Stresstest für die Atomkraftwerke, den jüngst EU-Kommissar Oettinger vorgestellt hat und der zahlreiche Sicherheitsmängel aufgelistet hatte, galt schon von Anfang an eher als „stressloser“ Test. Nun hat das Magazin Monitor einen Insider präsentiert, dessen Einschätzung über diesen europäischen Stresstest noch verheerender ausfällt. Dieter Majer, Technischer Leiter der deutschen Atomaufsicht a.D. : „Der Stresstest ist ein Minimalprogramm, das nur einige wenige Prozente der gesamten notwendigen Sicherheitsüberprüfung ausmacht. Nämlich nur Einrichtungen und Maßnahmen, die dann wichtig sind, wenn der Unfall schon passiert ist. Verglichen möglicherweise mit dem Auto bedeutet das, man hat den Airbag untersucht, dessen Funktionsweise untersucht, aber man hat nicht untersucht, ob die Bremsen funktionieren, ob das Licht funktioniert, etc.“ (nach Monitor).

Atomkraftwerke, wie das im französischen Cattenom, so Majer, dürften eigentlich gar nicht mehr im Betrieb sein, nicht nur weil die Testergebnisse so schlecht seien, sondern auch weil erhebliche Dinge gar nicht erst untersucht worden sind: „Also ein weiterer Betrieb von Cattenom halte ich für nicht verantwortbar“, so Majer laut Monitor.

Auch über die Unsicherheit des AKWs in Fessenheim berichtet Monitor mit Blick auf eine Studie aus dem Umweltministerium in Baden-Württemberg. Der dortige Umweltminister Franz Untersteller wird zusammenfassend zitiert: „In wesentlichen sicherheitstechnischen Fragen steht die Anlage schlechter da, als die beispielsweise im letzten Jahr in Deutschland acht stillgelegten Anlagen. Und das zeigt schon, dass im Grunde genommen die Ergebnisse, so wie sie seitens des Stresstestes selber vorliegen, so aussagekräfti dann wirklich nicht seien.“

Die beiden Autoren Jochen Leufgens und Andreas Maus nehmen den zuständigen EU-Kommissar Oettinger in die Zange. Unter seiner Regie ist der Stresstest aufgelegt worden, der jetzt immer mehr in die Kritik gerät:

Zu Unrecht, findet Oettinger. „Er habe einen Auftrag der europäischen Staaten ausgeführt, der sei von vorneherein klar begrenzt gewesen.“

Reporter: „Warum dann den Eindruck erwecken, wir tun das, wir machen einen umfangreichen Test? Das ist bei den Bürgern angekommen.“

Oettinger: „Der Gegenstand war von vorneherein klar, jetzt bitte keine Geschichtsklitterung. In den Tagen danach haben wir umfangreiche Tests vorgeschlagen, dann kam der Auftrag, der öffentlich bekannt war, wenige Wochen später. Und den haben wir abgearbeitet. Wir bestehen darauf, dass das, was wir geprüft haben, streng war und objektiv war. Nicht weniger und nicht mehr.“

Reporter: „Aber nicht umfassend?“

Günther Oettinger, Kommissar für Energie der Europäischen Union: „Nicht umfassend, nein.“

Nach dieser Aussage spielt Monitor eine Aussage von Oettinger vom 4. Okt. 2012 ein, in der er sagt: „Einen umfassenden Stresstest durchzuführen.“

Nach Fukushima – Energiekämpfe um Märkte und Macht

Suchbild: Was stimmt hier nicht? Einer der größten Atomkonzerne der Welt, der französische Atomkonzerne ist mächtig im Geschäft mit der Offshore-Windenergie! Foto: Dirk Seifert

Die vier Atomkonzerne haben sich von ihrem schweren Schlag im letzten Jahr erholt. Acht der 17 Atomkraftwerke mussten nach Fukushima abgeschaltet werden. Jahrelang hatten die Konzerne RWE, E.on, Vattenfall und EnBW auf die Laufzeitverlängerung hingearbeitet, die die CDU/CSU und FDP-Regierung im Spätherbst 2011 endlich beschloss: Kapital im Überfluss für die Konzerne, ein schwerer Schlag für die zaghafte Energiewende.

Fukushima traf die Konzerne hart: Angesichts der Katastrophe und Bilder aus Japan hielten sie sich öffentlich weitgehend zurück, als Angela Merkel ein Moratorium verhängte, acht Meiler vom Netz nahm und schließlich per Stresstest und Ethikkommissionen für deren dauerhafte Stilllegung sorgte.

Alle schienen sich einig: Nun kommt die Wende, der Siegeszug der meist dezentralen und bürgergestützten Energiewende würde kommen, Solaranlagen, Windparks und mehr BHKWs würden – massiv unterstützt von der Politik – in einer gemeinsamen gesellschaftlichen Anstrengung auf den Weg gebracht. Europa und die Welt sollten erleben: Deutschland schafft das. Energiewende wurde zu einem weiteren deutschen Wort in der Welt, dass nicht mehr übersetzt zu werden braucht.

Die Atomkonzerne waren orientierungslos: Schon in der Finanzkrise hatten sie viel Geld verloren, ihre Expansionspläne in Europa brachten zahlreiche Fehlinvestitionen und nun musste auch noch ein relevanter Teil der Gelddruckmaschinen abgeschrieben werden. Lediglich der Ausbau von Kohlekraftwerken war auf dem Plan, mit Erneuerbaren Energien hatten sie im ernsthaften Geschäftssinn nichts am Hut. E.on und RWE torkelten, ein wenig. Als Ausweg, um Kosten zu senken, beschlossen beide Unternehmen massive Personaleinsparungen. E.on ist dabei, über 6.000 Arbeitsplätze in Deutschland abzubauen, RWE mindestens 5.000.

Während sich der Anteil von Atomstrom reduzierte, stieg der Anteil der Erneuerbaren Energie auf über 20 Prozent an. Im Herbst 2012 liegen sie mit der Braunkohle bei einem Anteil von 27  Prozent gleichauf,  noch vor der Steinkohle und weit vor dem Atomstrom!

Die Erwartungen an die Bundesregierung, dass es nun zu einer koordinierten und intensivierten Ausbauplanung für die Erneuerbaren kommen würde, wurden allesamt enttäuscht. Sie zögerte, wartete ab. Lediglich bei der gegenüber dem Landwind deutlich teureren Offshore-Windtechnik zeigte sie Flagge, drückte die erhöhte Förderung im EEG durch. Ein erster Hinweis, in welche Richtung die Regierung schaute: Die vier großen Konzerne, die sich vor allem in diesem äußerst kapitalintensiven Bereich engagieren, in dem es immer auch um große Anlagen bzw. Strommengen geht, hatten hier ihr neues Geschäftsfeld definiert.

Im Stillen hatte die Bundesregierung bei den Kosten der Energiewende für eine massive Umverteilung gesorgt. Große Unternehmen wurden in immer größerer Zahl von den Zahlungen zur Umlage am Erneuerbaren Energien Gesetz befreit. Ein wachsender Anteil der Kosten wurde auf einen immer kleiner werdenden Personenkreis von Privathaushalten und Gewerbetreibenden umgelegt. Auch beim Ausbau der Stromnetze sind die großen Betriebe von den Kosten ausgenommen. Und um die Offshore-Anlagen angesichts der Kosten für den Netzausbau stemmen zu können, wurde den Netzbetreibern erst vor wenigen Monaten erlaubt, auch diese Kosten auf die Netzgebühren anzurechnen. Auch das führt zu Mehrkosten für die kleinen Haushalte und Betriebe.

Es ist mehr als nur zynisch, wenn sich ausgerechnet FDP-Wirtschaftsminister Rösler mit Krokodilstränen in den Augen zum Beschützer der Schwachen angesichts immer stärker steigender Strompreise für die Privathaushalte aufspielt und Hartz IV-Empfänger immer häufiger die Stromrechnung nicht bezahlen können. Natürlich sekundieren die Atomkonzerne diese Politik, warnen vor um 30 Prozent erhöhte Strompreise bis 2020.

Unglaublich, wie unverfroren sie das tun: In ihren Geschäftsberichten feiern diese Konzerne einerseits, dass die Folgen von Fukushima für ihre Aktionäre überwunden sind und wieder gute Gewinne gemacht werden. Andererseits beklagen sie aber intern lautstark, dass die sinkenden Strompreise an der Börse ihre ansonsten wachsenden Gewinne belasten! Tatsächlich sind die Strompreise an der Börse nämlich gesunken und liegen teilweise sogar unter dem Niveau von vor Fukushima. Der Grund: Vor allem der billiger werdende Solarstrom ersetzt den bislang konventionellen und teuren Spitzenlaststrom! Die Industrie freut sich – die BürgerInnen werden ausgenommen!

Dieser Tage macht die Bundesregierung klar, wie es weiter gehen soll: Nach der Solarenergie soll nun der Ausbau der Windenergie an Land geregelt, sprich begrenzt, werden. Dafür müsse das sozialistische Plangesetz EEG komplett geändert werden. Die alten Mächte, die alten Energiebarone und ihre Steigbügelhalter sind wieder da! Mit aller Kraft sind sie dabei, der Energiewende die Luft abzudrehen, der dezentralen Energieerzeugung auf Basis von Bürgerparks und kommunalen Anlagen den Garaus zu machen. Diese Bremse verschafft den großen Vier nicht nur die Zeit, die sie brauchen, um im Offshore-Bereich und vielen anderen Geschäftsfeldern ins Trockene zu kommen. Sie sorgt auch dafür, dass deren Marktanteile und damit Gewinne nicht noch weiter einbrechen. Mit Klimaschutz hat das alles nichts zu tun!

Doch es gibt Widerstand: All überall, beim Ausbau von Wind- und Solaranlagen, gegen Plutoniumtransporte und immer noch unsichere AKWs, gegen vom Atomgesetz „vergessene“ Uranfabriken in Gronau und Lingen, gegen Grohnde und Brokdorf, gegen Kraftwerke von Vattenfall in Wedel, für die Rekommunalisierung der Energie in Berlin und Hamburg und vielen anderen Orten. Gegen die Klimakatstrophe und neue Kohlekraftwerke, von denen zahlreiche Projekte seit Fukushima storniert wurden oder vor Gericht scheiterten! Alle diese und noch mehr Energiekämpfe werden zunehmen, weil Bundestagswahlen anstehen und weil sich immer mehr BürgerInnen gegen diese Konzerne engagieren! Energiepolitik von oben und mit der Arroganz der großen Konzerne, kommt aus der Mode!

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