Geologische Zeitbombe AKW Neckarwestheim – Neue Genehmigung für Dauerpumpen

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AKW Neckarwestheim: Nach Fukushima wurde einer der beiden AKW-Blöcke abgeschaltet. Der Block 2 ist bis 2022 weiter in Betrieb. Foto: Markus Lorch / pixelio.de

„Geologische Zeitbombe“ nennt die BUND-Chefin in Baden-Württemberg die Praxis am AKW Neckarwestheim, permanent Grundwasser abzupumpen. Jetzt soll die Genehmigung dafür verlängert werden. „Der BUND hat große Bedenken hinsichtlich der Stand- und der Betriebssicherheit und hält eine Verlängerung für unverantwortlich. Der Umweltschutzverband fordert das Landratsamt Heilbronn auf, die Genehmigung nicht zu erteilen“, heißt es in einer Pressemitteilung von heute.

umweltFAIRaendern dokumentiert die PM:
GKN: Erörterungstermin zur Grundwasserentnahme – „Verlängerung der Genehmigung unverantwortlich“

BUND fordert die Genehmigung für die Grundwasserentnahme nicht zu verlängern, da die Praxis des Abpumpens die Betriebssicherheit nicht gewährleistet

Am Mittwoch (3. Februar) findet im Landratsamt Heilbronn der Erörterungstermin im Wasserrechtsverfahren für die Verlängerung der Genehmigung zum Abpumpen von Grundwasser auf dem Gelände des Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) statt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V., hat große Bedenken hinsichtlich der Stand- und der Betriebssicherheit und hält eine Verlängerung für unverantwortlich. Der Umweltschutzverband fordert das Landratsamt Heilbronn auf, die Genehmigung nicht zu erteilen.

„Das Atomkraftwerk in Neckarwestheim ist eine geologische Zeitbombe. Ein Atomkraftwerk in einen alten Steinbruch zu stellen, der nur durch ständiges Abpumpen von Grundwasser trocken gehalten werden kann, war eine fragwürdige Idee. Die Risiken wurden schon bei der Genehmigung von Block 1 von kritischen Geologen angesprochen, aber weder vom Betreiber noch von der Genehmigungsbehörde ernst genommen worden“, sagt Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg.

Durch das Abpumpen des Abwassers werden große Mengen an Mineralien wie Sulfat aus dem Gestein ausgewaschen. Dadurch entstehen Hohlräume im Gestein unterhalb des Atomkraftwerks. “Wie groß diese Hohlräume sind, lässt sich aus dem Sulfatgehalt und der Wassermenge zwar abschätzen, aber wo sie genau liegen, weiß kein Mensch. Die von der EnKK (EnBW Kernkraft GmbH) in Auftrag gegebenen geologischen Gutachten sollen belegen, dass die Hohlräume nicht direkt unterhalb des Atomkraftwerks liegen. Doch die Gutachten beruhen auf vielen unbewiesenen Annahmen, sodass nach unserer Einschätzung keine Aussage über die Lage möglicher Hohlräume möglich ist “, sagt Gottfried May-Stürmer, Geschäftsführer des BUND Regionalverband Heilbronn-Franken.

Hohlräume im Untergrund sind Gefahr

Wenn es eine Hohlraumbildung im Untergrund des Kraftwerkbereichs gibt, wäre dadurch die Standsicherheit, mindestens aber die Betriebssicherheit von GKN II bedroht. Standardsicherheit meint, dass das gesamte Atomkraftwerk nicht einbricht. Die Betriebssicherheit ist gefährdet, wenn Kühlwasserleitungen oder Steuerkabel einbrechen, was zum Versagen wichtiger Einrichtungen führen könnte.

„Die Sicherheit von Mensch und Umwelt muss oberste Priorität haben. Die Gutachten liefern nach unserer Erkenntnis keinen ausreichenden Beleg, dass es unter dem Atomkraftwerk keine Hohlräume gibt. Eine Verlängerung der Genehmigung wäre unverantwortlich. Solange die Stand- und Betriebssicherheit nicht gewährleistet werden können, muss GKN II abgeschaltet werden“, so Dahlbender.

Termine

  • Der Erörterungstermin findet am Februar 2016 um 9 Uhr im Landratsamt Heilbronn im Großen Sitzungssaal statt.
  • Der BUND in Baden-Württemberg und seine Bündnis-Partner ruft zur Anti-Atom-Demo am März 2016 zum Atomkraftwerk Neckarwestheim auf. Unter dem Motto Tschernobyl und Fukushima mahnen – Atomkraft gefährdet uns alle starten wir am Bahnhof in Kirchheim am Neckar um 13:00 Uhr.

Hintergrund:

Block 1 des GKN wurde 1972-1976, Block 2 1982-1988 im Neckarwestheimer Steinbruch erbaut. Kritische Geologen, insbesondere Dr. Behmel, haben den Standort als ungeeignet  bewertet, da der aus Salzen und Gips bestehende Untergrund zur Auflösung neigt und da durch den Untergrund mehrere Verwerfungen verlaufen. Verwerfungen sind Bruchstellen im Gestein, die über Distanzen vom Zentimeterbereich bis zu einigen Dutzend bis hundert Kilometern verlaufen könne.

Anlagen:

Kontakt für Rückfragen:

  •  Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg, E-Mail: brigitte.dahlbender@bund.net
  • Gottfried May-Stürmer, Regionalgeschäftsführer BUND Heilbronn-Franken, E-Mail: franken@gmx.de, Fon: 07131 77 20 58
  • Angela Koch, Referentin für Öffentlichkeits- und Pressearbeit, E-Mail: koch@bund.net, Fon: 0711 620306-17

Infotour Fukushima mahnt: Atommüll für die Ewigkeit – Zdebel unterwegs in BaWü

Vom 10. – 12. Februar, wenige Wochen für dem fünften Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima, besucht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die in Baden-Württemberg gelegenen Atom(müll)standorte in Philippsburg und Neckarwestheim im Rahmen einer Infotour. Außerdem wird er in Schwieberdingen sein. Dort sollen die freigemessenen niedrig strahlenden Abfälle aus dem Rückbau der abgeschalteten Atommeiler deponiert werden. Zdebel, der auch Mitglied der „Endlager-Kommission“ ist, will vor Ort mit den BürgerInnen über die Probleme der Atommülllagerung sprechen.

Info-Veranstaltungen, Februar 2016

  • Mittwoch, 10.,19 Uhr,  Pizzeria In2Due, Markgröninger Str. 33, 71701 Schwieberdingen
  • Donnerstag 11., 19 Uhr Genusswerkstatt, Rauchstr. 3, 74076 Heilbronn
  • Freitag 12.,19 Uhr Gästehaus Rotes Tor, Rote-Tor-Straße 52, 76661 Philippsburg
  • Infoflyer zum Download und Weiterverbreitung „Atommmüll für die Ewigkeit“ (PDF)

„AKWs kann man abschalten, den Atommüll aber nicht. Und weder für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle und schon gar nicht für die hochradioaktiven gibt es derzeit gesicherte Lagerstätten, in denen dieser Atommüll für eine Million Jahre abgeschirmt von Mensch und Umwelt aufgewahrt werden kann“, sagt Zdebel. „Vor Ort an den AKW-Standorten wächst daher die Sorge, sie könnten ungewollt zu Endlagern werden. Das ist verständlich, denn klar ist, dass die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle sehr viel länger dauer wird, als bislang offiziell behauptet. Wir müssen uns ernsthaft sorgen machen, wie wir einen möglichst sicheren Umgang bei der Atommülllagerung hinbekommen. Nicht erst bei der „Endlagerung“, sondern schon jetzt beim Rückbau der AKWs und der Zwischenlagerung.“

„Buttons“ für die Werbung (Facebook etc.) zu den Veranstaltungen:

neckarwestheim06042016Anläßlich des fünften Jahrestages der anhaltenden Katastrophe in Fukushima rufen zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Organisationen bundesweit zu Aktionen, Mahnwachen und Demonstrationen auf. In Süddeutschland findet eine der größeren Demonstrationen statt am:

Sonntag, 06.03.2016, 13 Uhr,
Treffpunkt ist der Bahnhof Kirchheim/Neckar.

Die Demo geht zum Atomkraftwerk Neckarwestheim unter dem Motto: „Tschernobyl und Fukushima mahnen – Atomkraft gefährdet uns alle!Atomausstieg sofort! Regenerative, dezentrale Energiewende jetzt!“

Alle Infos hier: Fünf Jahre Atomkatastrophe Fukushima:

Atommülllager: Zwischenlager brauchen Sicherheitsnachrüstungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach der Einigung der Bundesregierung mit den Ländern über die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland wachsen die Forderungen nach Erhöhung der Sicherheit in den Castor-Zwischenlagern an den AKWs und nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz. So fordern Grüne und der BUND in Bayern die Einrichtung sogenannter „heißer Zellen“ in den dortigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten, wie die Süddeutsche berichtet.

Letzte Woche hat das Bundesumweltministerium in Sachen Rücktransporte von 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg auch mit Bayern eine Einigung erzielt. Demnach sollen je sieben Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Sellafield auf die Castor-Zwischenlager an den AKWs in Isar/Ohu, Brokdorf und Biblis verteilt werden. Fünf Castoren aus La Hague sollen in das Zwischenlager am AKW Neckarwestheim. Bis Ende 2016 sollen die erforderlichen Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt und vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt sein. Bis Ende 2020 sollen die Castor-Transporte durchgeführt sein.

Mehr Sicherheit bei der Zwischenlagerung

Bereits im Sommer 2015 haben zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Verbände – darunter auch der BUND – gefordert, dass an den Castor-Zwischenlagern die Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden müssen. Unter anderem sollen sogenannte „heiße Zellen“ nachgerüstet werden. Sollten die Dichtungen versagen und Radioaktivität freigesetzt werden, könnten die Behälter darin repariert werden. Dies ist zunächst für die WAA-Castoren erforderlich, da es bislang keinerlei Reparaturmöglichkeiten vor Ort gibt. Anders als die Castoren mit Brennelementen dürfen die in den WAA-Castoren befindlichen Glaskokillen nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher könnten undichte Behälter nicht in den Sicherheitsbereichen der AKWs repariert werden: Hier können die hochradioaktiven Abfälle nur unter Wasser behandelt werden.

Heiße Zellen werden aber auch erforderlich, wenn im Zuge des Abriss der Reaktoren die dortigen Reparaturmöglichkeiten auch für die Castoren mit den Brennelementen verschwinden. An Bedeutung gewinnt die Debatte um Sicherheitsnachrüstungen auch, weil inzwischen klar ist, dass der Atommüll nicht wie bislang vorgesehen „nur“ 40 Jahre in den Standort-Zwischenlagern bleiben wird, sondern vermutlich einige Jahrzehnte länger.

Die Süddeutsche schreibt mit Blick auf die bayerischen Atomkraftwerke: „Wenn nun außerdem sieben Castoren mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien in das Zwischenlager kommen, verschärfen sich aus Sicht der Atom-Gegner die Risiken. Vor allem, wenn an den Deckeln der Behälter eine Undichtigkeit auftreten sollte. In einem solchen Fall kann nämlich der betroffene Castor nicht einfach entladen und repariert werden. Das würde Unmengen hoch radioaktiver Strahlung frei setzen.

Für die Reparatur eines solchen Castors ist vielmehr ein spezielles Gebäude, eine sogenannte heiße Zelle, nötig. Das ist ein hermetisch abschließbarer Betonbau, in dem defekte Castoren und das hoch radioaktive Material in ihnen vollautomatisch gehandhabt werden können.“ Weiter heißt es unter der Zwischenüberschrift: „In Deutschland gibt es nur eine heiße Zelle“ in der SZ: „Grünen-Fraktionschef Hartmann verlangt nun, dass das Zwischenlager am Standort Isar schleunigst mit einer solchen heißen Zelle ausgestattet wird. „Ohne sie dürfen die sieben Castoren auf keinen Fall dorthin gebracht werden“, sagt er.“ Doch auch andere Atommeiler bzw. Lager brauchen diese Nachrüstung: „Überhaupt sind solche heißen Zellen aus Sicht der Atomkraft-Gegner an allen bayerischen Atomanlagen notwendig. Denn nach ihrer Überzeugung werden die Zwischenlager an den jeweiligen Standorten sehr viel länger existieren als die Atomanlagen selbst. „Deshalb brauchen wir auch in Grafenrheinfeld und in Gundremmingen heiße Zellen“, sagt Edo Günther, der Sprecher des Arbeitskreises Atomkraft im BUND. „Es kann ja nicht sein, dass man im Schadensfall undichte Castoren auch von Grafenrheinfeld und Gundremmingen aus durch die ganze Republik zur Reparatur fahren muss.“ Bislang nämlich steht die einzige heiße Zelle Deutschlands im Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben.“

Öffentlichkeit muss beteiligt werden

Für die Genehmigung zur Einlagerung der Castoren aus der Wiederaufarbeitung an den AKW-Standorten müssen die Atomkonzerne jetzt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz stellen. Eine (atomrechtliche) Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei bislang offenbar nicht vorgesehen. Nach Atomrecht haben die Behörden einen Spielraum, Genehmigungsanträge als „wesentliche Änderung“ der bestehenden Anlage zu behandeln. In diesem Fall müssten die Anträge öffentlich ausgelegt werden und die Einwendungen der BürgerInnen müssten in einem Erörterungstermin behandelt werden, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass eine Atommüll-Kommission derzeit mit ihrer Arbeit im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager das Ziel verfolgt, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, wäre die Öffentlichkeitsbeteiligung bei den jetzt anstehenden Genehmigungsverfahren im Grunde Pflicht. Immer wieder hatten Anti-Atom-Initiativen darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Suche nach einem solchen Lager und dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses die Probleme bei der Zwischenlagerung nicht außen vor bleiben dürfen. Daher wäre es nun eine Sache der Glaubwürdigkeit sowohl der Bundesregierung als auch der Atommüll-Kommission, die Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren zumindest im atomrechtlichen Verfahren zu beteiligen.

(*) Der Autor ist Mitglied im BUND und Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

Atommüll: Bayern lässt ausländische Castoren rein

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Demnächst wieder Castor-Transporte aus Frankreich und England. Diesmal nicht nach Gorleben, sondern nach Brokdorf, Biblis, Neckarwestheim und Ohu. Foto: Screenshot plusminus.

Bayerns Ministerpräsident Seehofer macht den Weg für die Rückkehr von Atommüll aus dem Ausland frei. Insgesamt sieben der 26 Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen nun zwischen 2017 – 2020 nicht wie ehemals geplant ins Zwischenlager Gorleben, sondern an die AKW-Standorte Isar/Ohu (Bayern), Philippsburg Neckarwestheim (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein). Das Verbot weiterer Castortransporte nach Gorleben war eine der Forderungen von Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz, mit dem ein Dauerlager für die hochradioaktiven Abfälle in einer vergleichenden Suche gefunden werden soll.

Über zwei Jahre hat es nun gebraucht, bis Bundesumweltministerin Hendricks, die rot-grünen Bundesländer, die Atomunternehmen und nun auch das CSU-regierte Bayern zu einer gemeinsamen Verabredung über die Rücktransporte von Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gekommen sind und damit eine der Anforderungen nach dem Standortauswahlgesetz – zumindest was die Zielorte der Castor-Transporte angeht – abgestimmt haben. Widerstand hatten vor allem die CDU/CSU-Länder geleistet.

Keinerlei Äußerungen gibt es zu den Kosten, die mit diesem Deal verbunden sind. Die Atomunternehmen haben gegen die Bestimmungen des StandAG in Sachen Rücktransporte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht spricht aus technischer Sicht nichts gegen das Zwischenlager in Gorleben. Dass dieses nun nicht weiter genutzt werden soll, sei eine politische Vereinbarung. Die damit verbundenen Mehrkosten an den Standort-Zwischenlagern der AKWs, die den Atomunternehmen gehören und die nach StandAG für die Kosten zuständig sind, wollen die Konzerne aber nicht tragen.

Interessant wird sein, ob und wie dieses Thema in der neuen Atomkommission zur Sicherung der Atom-Rückstellungen zur Finanzierung des Abriss der AKWs und der Lagerung der Abfälle zur Sprache kommen wird. Die Rechtsposition der Konzerne ist klar formuliert: Sie sind nicht verantwortlich, sie zahlen nicht.

Eine Sichtweise, mit der die Konzerne sich insgesamt von den politischen bzw. gesellschaftlichen Kosten der Atomenergienutzung verabschieden wollen. Dass sie einen maßgeblichen Anteil an den massiven Protesten im Zusammenhang mit Castor-Transporten nach Gorleben haben, wird von ihnen schlicht ausgeblendet: Sie haben ja die Genehmigungen, in deren Rahmen sie ihre Geschäfte betreiben. Wenn das enorme politische und gesellschaftliche Konflikte verursacht, ist das nicht ihr Problem, sondern das des Staates. So einfach ist das!

Für die Einlagerung der Castoren in die jetzt festgelegten Zwischenlager sind Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich. Dafür müssen die Betreiber jetzt entsprechende Anträge auf den Weg bringen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei offenbar nicht vorgesehen, d.h. die Behörden gehen nicht davon aus, dass es sich bei den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung um eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ bei den Zwischenlagern handelt.

Das könnte man in Zweifel ziehen. Immerhin verhalten sich die verglasten Abfälle doch anders, als die bestrahlten Brennelemente, für die die Lager bislang genehmigt sind. Nicht nur Greenpeace fordert an den Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen wie z.B. heiße Zellen, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden könnten. Da die verglasten Abfälle aus La Hague und Sellafield nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, wäre eine Reparatur in den unter Wasser stehenden Abklingbecken in den Reaktoren nicht möglich.

Eine Einordnung als „wesentliche Änderung“ und damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wollen die Betreiber und Behörden aber unter allen Umständen auch verhindern. Nicht nur, weil diese Verfahren natürlich länger dauern würden, sondern weil nach der Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel unklar ist, wie die erforderlichen Sicherheitsnachweise „gerichtsfest“ erfolgen können. Der Grund: Immer mehr Sicherheitsmaßnahmen werden jenseits der Öffentlichkeit vorgenommen, als Maßnahmen des Anti-Terror-Schutzes. Dadurch sind nicht mal Gerichte in der Lage, die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen.

Aus der gemeinsamen Erklärung von Seehofer und Hendricks ist zu entnehmen, dass die Abwicklung der Rücktransporte nun möglichst eilig durchgezogen werden soll. Bereits für Ende 2016 werden die entsprechenden Genehmigungen erwartet, heißt es dazu.

Bei der Vereinbarung mit Bayern waren auch einige der betroffenen Landkreise beteiligt. Die führen nun als „kleinen Erfolg“ an, dass mit der Einlagerung der sieben Castoren aus Sellafield in Isar/Ohu auch eine weitere Genehmigung vorliegen müsse: Die Genehmigung zum Abtransport dieser Castoren in ein Endlager. Eine irgendwie kuriose Vereinbarung, denn klar ist, dass ein solcher Transport erst frühestens Anfang der 2050er Jahre oder auch erst viel später erfolgen dürfte.

Bislang sind die Standort-Zwischenlager allesamt mit einer Laufzeitbefristung von 40 Jahren ausgestattet. Etwa 2047 würden diese Atommülllager illegal und bräuchten nicht nur eine neue Genehmigung, sondern dazu auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Weil ein Endlager bis dahin nicht in Betrieb sein dürfte, hatte die Bundesregierung in dem im August beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals ein Eingangslager am Standort des zu findenden „Endlagers“ ins Gespräch gebracht. Bis zu 500 Castoren sollen in diesem neuen Lager oberirdisch abgestellt werden können. Dieses Eingangslager, das faktisch für Jahrzehnte zu einem zentralen Zwischenlager würde, soll mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen und noch vor dem geplanten „Endlager“ in Betrieb gehen.

Vier Jahre Katastrophe in Fukushima: Für den Atomausstieg auf die Straße

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Fukushima mahnt: Demonstration in Düsseldorf gegen den Atomkonzern E.on. Bild klicken für mehr Informationen.

Zum vierten Mal jährt sich am 11. März die Atomkatastrophe von Fukushima, die bis heute andauert. Hunderttausende Menschen mussten vor der Radioaktivität flüchten und können auf Jahrzehnte nicht mehr in ihre Dörfer und Städte zurück. Noch immer ist der Zustand im Inneren der Reaktoren weitgehend unbekannt und noch immer dringt Radioaktivität in die Umgebung und in das Wasser. In Erinnerung und als Mahnung, dass die unverantwortliche Atomenergienutzung möglichst sofort beendet werden muss, demonstrieren rund um diesen Jahrestag AtomkraftgegnerInnen an vielen Orten. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. wird am 14. März an der Demonstration in Düsseldorf teilnehmen.

Hubertus Zdebel: „Das Verhalten der Atomkonzerne ist so unverantwortlich, wie die Atomenergienutzung. Jahrzehntelang haben sie große Gewinne eingefahren, jetzt wollen sie sich bei den Kosten für die Atommülllagerung aus dem Staub machen und die Zeche sollen die Bürgerinnen und Bürger zahlen. Das darf nicht passieren. Im Angesicht der Opfer von Fukushima müssen die Konzerne endlich eingestehen, dass die Atomenergie unverantwortlich ist, die Klagen zurückziehen.“

Die Demonstration am 14. März in Düsseldorf wird nicht nur eine Mahnung an Fukushima sein, sondern richtet sich auch an die bundesdeutschen Atomkonzerne. Mit milliardenschweren Schadensersatzklagen wollen E.on, RWE, Vattenfall und EnBW den Atomausstieg vergolden lassen. Außerdem wollen sie sich nicht länger an den enormen Kosten für die langfristige Lagerung des Atommülls beteiligen. Mit so genannten Bad-Bank-Plänen hat z.B. E.on die Atomenergie in eine eigene Gesellschaft ausgelagert. Der Bundesregierung haben die Konzerne die Gründung einer staatlichen Stiftung vorgeschlagen. Nach einer Einmalzahlung von 36 Mrd. Euro wollen sie danach mit den weiter wachsenden Kosten der Atommülllagerung nichts mehr zu tun haben. Dabei gehen Schätzung schon heute davon aus, dass der Rückbau und die Atommülllagerung mindestens 48 Mrd. Euro kosten werden.

 

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