Vattenfall-Kohlemonster Moorburg: EU-Rechtsvorschriften nicht angewendet

Vattenfall2014Nächste Woche erwartet die EU-Kommission Post von der Bundesregierung. Es geht um ein Verfahren zum Kohlekraftwerk Moorburg, das Vattenfall am 23. Dezember nun mit vielen Jahren Verspätung ans Netz bringen will und damit die Klimakatastrophe und auch die Elbe weiter anheizen wird. Die EU wirft der Bundesregierung vor, bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks europäische Rechtsvorschriften nicht konsequent angewendet zu haben.

Es geht um die Habitatrichtlinie der EU, die aus Sicht der Kommission bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg nicht konsequent angewendet worden ist. Mitte Oktober hatte die EU-Kommission die Bundesregierung mit einer zwei Monatsfrist aufgefordert, diese „Habitatrichtlinie korrekt anzuwenden. … Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen.“

Der Hamburger BUND hatte dieses Verfahren mit einer Klage vor einiger Zeit in Gang gesetzt. In einer Pressemitteilung hatte der BUND im Oktober erklärt: „Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren war die Kommission in einem ersten Schritt der Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 gefolgt und hatte Anfang 2014 Deutschland und damit Hamburg zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Die Antworten der Stadt in dieser ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) haben die Kommission offenbar nicht überzeugt.“

Und BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch hatte erklärt: „„Wir sehen uns durch diesen Schritt der Europäischen Kommission bestätigt – das ist ein Hoffnungsschimmer für den Schutz der Tideelbe. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die problematische Kühlung des Kraftwerkes mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig wäre dies ein wichtiges Signal für weitere Verfahren in ganz Deutschland“.

Vattenfall hatte vor wenigen Tagen angekündigt, das 1.600 MW Kohlekraftwerk in Moorburg mit dem ersten Block am 23. Dezember in Betrieb zu nehmen. Das Kraftwerk hat Vattenfall schon jetzt schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt und kommt mit einigen Jahren Verspätung ans Netz. Mindestens 500 Millionen Euro musste Vattenfall an Verlustabschreibungen in 2013 für diese Fehlinvestition vornehmen.

Die Welt berichtete in einem Artikel vor wenigen Tagen noch einmal über die komplexe Wirklichkeit: Das Paradox von Moorburg.

Vattenfall hatte die Genehmigung des Kohlekraftwerks wegen zunächst hoher Umweltauflagen vor das geheime Internationale Schiedsgericht ICSID gezerrt. Heute kennt man diese Investitionsschutz-Regelegungen unter dem Namen TTIP oder CETA besser. Das Verfahren endete laut Spiegel mit einem Vergleich: „Einigung in der Auseinandersetzung um das Kraftwerk Moorburg: Die Bundesregierung und der Energiekonzern Vattenfall legen ihren Streit vor einem internationalen Schiedsgericht bei. Das Unternehmen hofft jetzt, das Kraftwerk wirtschaftlich betreiben zu können.“

Bei Friends of the Earth heißt es in einem Bericht (PDF) dazu im Oktober 2013: „Vattenfall vs Germany: In 2009, Swedish energy company Vattenfall started an ISDS procedure against Germany, based on the Energy Charter Treaty, an international agreement protecting investments in the energy sector. Vattenfall had engaged in the construction of a coal fired power plant in Hamburg-Moorburg, located on the Elbe river. When Hamburg‘s Environmental Authority issued a licence imposing quality standards for the waste waters released by the power plant, Vattenfall claimed that those standards made the investment project unviable. Using ISDS provisions, the company asked Germany for compensation totaling €1.4 billion. Vattenfall and the city of Hamburg eventually settled the case with an agreement that foresaw the issuing of a ―modified water use permit‖, which lowered the environmental requirements previously set by the Hamburg Environmental Authority“.

 

Atommülltransporte aus Jülich? NRW erwartet bis Ende März gutachterliche Bewertung

Sonntagsspaziergang JülichBis Ende März 2015 bewerten im Auftrag der Atomaufsicht unter Minister Duin in NRW Gutachter die Alternativen für die weitere Lagerung bzw. den Abtransport von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich. Weil die Erdbebensicherheit im Lager in Jülich nicht nachgewiesen ist, muss der Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, aufzeigen, wie Abhilfe geschaffen werden kann, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Neben einer weiteren Lagerung vor Ort, sind der Abtransport nach Ahaus sowie der Export in die USA als Option zu prüfen, so der Minister heute in der Endlager-Kommission. Ende des ersten Quartals sollen für das Land NRW externe Gutachter jetzt die Vorschläge prüfen und bewerten, bevor danach die Politik entscheiden wird. Transporte in 2015 erwartet der Minister aber nicht.

Atomwaffentechnik der URENCO soll an die Börse

Während die Bundesregierung gerade um Fristverlängerung für ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage zum geplanten Verkauf der Uranfabriken der URENCO des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel vom 4.12. auf den 18.12. gebeten hat, berichtet die Nachrichtenagentur reuters, dass offenbar ein Verkauf über die Börse als beste Variante für möglichst hohe Erlöse angesehen wird. Die Agentur bezieht sich dabei auf namentlich nicht genannte mit der Angelegenheit befasste Informanten. Derzeit läuft ein Bieterverfahren, mit dem die beteiligten Eigentümer aus England, den Niederlande und Deutschland den Verkaufspreis der URENCO ermitteln wollen. Der Verkauf der URENCO ist besonders brisant, weil diese Anlagen grundsätzlich auch atomwaffenfähiges Uran herstellen und nur unter strengsten Auflagen und Kontrollen betrieben werden können.

“Atomwaffenfähige Technologien zum Verkauf an der Börse. Ein wirklich beängstigendes Szenario,” so kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomaussstieg der Links-Fraktion die reuters-Meldung. “Eine solch gefährliche Technologie darf nicht einfach auf Börsenplätzen verscherbelt werden. Auch wenn es weiter eine strenge staatliche Aufsicht geben wird, die Risiken zur Weiterverbreitung dieser Atomwaffen-Technik steigen enorm. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich ihr Schweigen bricht und den Bundestag umfassend über das weitere Vorgehen informiert. Ich bin gespannt, wie die Regierung auf meine Anfrage antworten wird.”

Zdebel und die Links-Fraktion setzen sich für die Stilllegung der URENCO-Anlage in Gronau ein, die nicht vom Atomausstieg betroffen ist und über eine unbefristete Dauerbetriebsgenehmigung verfügt.

Hochangereichertes Uran: Kuriose Logik der Bundesregierung bei atomwaffenfähigem Uran

„Kuriose Logik der Bundesregierung beim Umgang mit hochangereichertem Atommüll aus Uran-Brennelementen. Angeblich hochangereicherter Uran-Atommüll aus Jülich soll nach den Planungen der Bundesregierung unbedingt in die USA exportiert werden, um die Risiken für die Weiterverbreitung von atomwaffenfähigen Kernbrennstoffen (Proliferation) zu reduzieren. Die deutlich höher angereicherten und in jedem Fall waffenfähigen Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching aber sollen einfach in Deutschland bleiben.“ Mit diesem Fazit reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion, auf die jetzt vorliegende Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage (BT-Drs.18/3244). Ein Castor-Behälter mit fünf abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Garching wird rund 300 Kg hochangereichertes und damit waffenfähiges Uran enthalten, aus dem mehrere Bomben gebaut werden könnten.

Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf die Anfrage von Zdebel, dass ab 2018 weiterer hochradioaktiver Atommüll mit hochangereichertem Uran aus dem Forschungsreaktor Garching per Castor-Transport in das Zwischenlager Ahaus in NRW gehen soll.

Zdebel: „Der Umgang mit dem waffenfähigen Uran aus den Brennelementen von Garching sollte die Richtschnurr auch für den Umgang mit dem Atommüll aus Jülich sein: Wir müssen die Probleme damit in der Bundesrepublik lösen und sie nicht anderen Staaten vor die Tür stellen. Dabei müssen Atomtransporte vermieden werden und Lösungen jeweils vor Ort geprüft werden.“

Der hochradioaktive Atommüll aus dem Forschungsreaktor Garching ist besonders riskant, weil er aus atomwaffenfähigem – hochangereichertem – Uran besteht. Der Betrieb des Forschungsreaktors mit diesen Brennelementen ist bis heute international umstritten. Die USA hatten sich massiv gegen den Betrieb mit derartigen Brennelementen ausgesprochen und sich geweigert, den Reaktor in Garching zu beliefern. Weltweit wird im Zuge der Minimierung von Risiken für den militärischen Missbrauch von Kernbrennstoffen versucht, auch Forschungsreaktoren nur noch mit Brennelementen unterhalb einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Uran 235 zu beliefern. Dies soll vor allem nukleare „Newcomer“ davon abhalten, mit atomwaffenfähigem Material zu hantieren. Für den Betrieb von Garching wurden diese Bemühungen schließlich ignoriert und Verträge mit Russland für die Lieferung von hochangereichertem waffenfähigen Uran für die Brennelemente abgeschlossen.

Das jeweils 53 Kilogramm schwere Brennelement enthält insgesamt jeweils 8,1 kg hochangereichertes Uran (93 Prozent U-235, 7 Prozent U-238). Derzeit verbleibt ein solches Kompaktbrennelement 60 Tage im Reaktor (früher 52 Tage). Vier solcher Brennelemente kommen pro Jahr zum Einsatz. Die Kosten je Brennelement belaufen sich für Brennstoffbeschaffung, Lagerung sowie Fertigung und Transport auf 1,1 Millionen Euro. Die Herstellung erfolgt laut Aussagen der Bundesregierung in Frankreich. Nach dem Einsatz im Reaktor soll das abgebrannte Brennelement nach 60 Tagen Volllast noch einen Anreicherungsgrad von 88 Prozent Uran 235 haben.

In Garching ist lediglich eine „Abklinglagerung“ vorgesehen. Bereits vor dem Betriebsbeginn in Garching soll eine Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls im Zwischenlager in Ahaus vertraglich geregelt worden sein. Eine Zwischenlagerung vor Ort ist offenbar nie geprüft worden.

Ausdrücklich hatte Zdebel die Bundesregierung nach den Proliferationsrisiken der hochangereicherten Uran-Brennelemente aus Garching (Frage 6) und einen möglichen späteren Export in die USA (Frage 8) gefragt. Die Bundesregierung verweist lediglich auf Kontrollen durch die IAEO und Euratom. Mit keinem Wort geht sie auf die Frage zur Möglichkeit eines späteren US-Export ein. Sie stellt aber fest: „Nach der Zwischenlagerung ist eine Endlagerung der bestrahlten Brennelemente als wärmeentwickelnde, radioaktive Abfälle geplant. Eine Konditionierung ist bislang nicht vorgesehen.“ (Antwort auf Frage 9)

„Transporte hochradioaktiver Brennelemente aus der Atomforschungsanlage Garching II in das Zwischenlager Ahaus“, BT-Drs.18/3244

E.on in der Endlager-Kommission: Rückstellungen sind sicher, wenn wirtschaftlich nichts schief geht

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Bernhard Fischer (links) von E.on und Mitglied der Endlager-Kommission musste heute in der Sitzung Stellung zur Umgestaltung von E.on nehmen. Foto: Dirk Seifert

Wachmacher zu Beginn der Doppelsitzung der Endlager-Kommission im Bundestag. Der E.on-Vertreter in der Kommission, Bernhard Fischer, war aufgefordert, zu den jüngsten Ankündigungen von E.on zur Aufspaltung des Konzerns Stellung zu nehmen. Neben einigen Aussagen zu Marktentwicklungen und Wirtschaftsfragen dementierte Fischer, dass diese Aufspaltung irgendwas mit der Gründung einer Bad-Bank zu tun habe.

Rechtsanwalt Hartmut Gassner hatte scharf nachgefragt, wollte wissen, ob Fischer denn die Sicherung der Entsorgungs-Rückstellungen und die Finanzierung der Atommüllsuche als Aufgabe der Kommission ansehe. Gassner sprach dabei die Einrichtung eines Rückstellungs-Fonds zur Sicherstellung der Finanzmittel an.

Die Antwort von Fischer war eindeutig: Er sehe nicht, dass sich die Kommission mit der Finanzierung der Entsorgung befassen müsse, es gehe um die Suche nach einem Endlager. Erhard Ott, Vertreter des DGB und Mitglied im Aufsichtsrat von E.on, unterstützte Fischer. Im Zusammenhang mit dem Verursacherprinzip als Grundlage für die Finanzierung der Entsorgung sprach er davon, dass auch politische Entscheidungen zu beachten wären, z.B. der Ausstieg aus der Atomenergie. Die Gründung bzw. Abtrennung der neuen E.on-Gesellschaft wäre nur mit Zustimmung durch die Gewerkschaften erfolgt, weil ein wirtschaftlich solides Unternehmen entstünde(, mit dem die Arbeitsplätze gesichert würden.)

Dass bei E.on Planungen in Richtung Bad-Bank laufen, glaubt auch Hubertus Zdebel von der Linken. Er bedankte sich auch bei Michael Müller, einer der beiden Kommissions-Vorsitzenden, der die Planungen von E.on im Vorfeld der Kommissionssitzung ebenfalls kritisiert hatte.  Zdebel verwies auf die wachsenden Zweifel, dass Rückstellungen möglicherweise schon jetzt nicht mehr verfügbar sein könnten. „Kann E.on zahlen oder nicht“, wollte Zdebel daher von Fischer wissen.

Fischer verwies natürlich erneut darauf, dass die neue Gesellschaft stark aufgestellt sein würde, machte dann aber eine nicht unerhebliche Einschränkung: Es würde auch auf die Marktbedingungen ankommen. Wenn es schlecht läuft, würde es auch zu mehr und mehr Stilllegungen kommen.

Stefan Wenzel, grüner Umweltminister aus Niedersachsen, und auch die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kottin-Uhl fragten kritisch nach. Jörg Sommer von der Umweltstiftung wollte schließlich wissen, wie es nach der Aufspaltung mit den Klagen gegen die Kostenbeteiligung bei der Endlagersuche aussähe, ob diese nun erledigt sein? Dazu Fischer: Diese würden weiter verfolgt, zunächst in alter Struktur, ab 2016 dann in veränderter Form, die derzeit noch nicht entschieden ist.

Die Debatte wurde wegen der Anhörung zum Stand der internationalen Endlagerforschung zunächst unterbrochen und soll anschließend noch fortgesetzt werden.

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