Atommüll im Kreisverkehr – Arbeitsgruppe der Endlager-Kommission widerspricht Bundesumweltministerium

radioaktiv-02Eins vor, zwei zurück oder andersherum? Die Lagerung radioaktiver Abfälle und die dazu gehörige Kommission haben ein Problem: Genauer gesagt, die AG3 will nicht so, wie das Bundesumweltministerium. „Die Arbeitsgruppe 3 der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat Bedenken gegen die im Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorgeschlagene gemeinsame Endlagerung verschiedener Arten radioaktiver Abfallstoffe formuliert. „Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeiten“, fasste der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Michael Sailer am Dienstag  in Berlin eine Diskussion des Gremiums über das bei der Standortsuche zu berücksichtigende Inventar zusammen. Das dürfte nicht das letzte Wort sein. Zur nächsten Sitzung der Kommission ist Staatssekretär Jochen Flasbarth geladen. Thema: Das nationale Entsorgungsprogramm oder kurz NaPro.

Die Auseinandersetzungen in der Atommüll-Debatte und in der Kommission nehmen zu. Dafür sorgt das vor wenigen Tagen beschlossene nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, in dem eine Menge neuer Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eines davon: Atommüll aus der ASSE und Gronau soll künftig aus Sicht der Bundesregierung nicht im Schacht Konrad, sondern gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll vergraben werden – wenn die Kommission nichts dagegen hat (sonst eben doch in den Schacht Konrad…)

Die jetzt aufkommende Debatte dürfte Wasser auf den Mühlen vieler Anti-Atom-Initiativen sein. Sie hatten vor dem Arbeitsbeginn der Kommission und mit Blick auf die im Standortauswahlgesetz gemachten Vorfestlegungen unter anderem immer wieder betont, dass ein gesellschaftlicher Konsens und Lösungen für den weiteren Umgang mit dem Atommüll nur gelingen kann, wenn alle Arten von Atommüll in die Debatte einbezogen werden. Es ist völlig klar, dass ein solcher angestrebter Konsens nicht gelingen kann, wenn man auf der einen Seite vielleicht irgendwelche Verbesserungen hinbekommt, damit aber an anderer Stelle für neuen Widerstand sorgt. Genau das steht jetzt an, denn rund um den Schacht Konrad wächst der Widerstand, seit dem der erste Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramm“ noch vorsah, den zusätzlichen Atommüll aus der ASSE und Gronau im Schacht Konrad einzulagern.

Um diesen Protesten aus dem Weg zu gehen, hatte sich das BMUB vor wenigen Tagen mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Konzept entschlossen, den Schacht Konrad vorerst nicht weiter zu belasten und eine gemeinsame Lagerung der hochradioaktiven und der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle durch die Kommission prüfen zu lassen.

Die AG Schacht Konrad hatte so reagiert: „Die Erweiterung von Schacht KONRAD ist nicht vom Tisch“ und „Wir können es zwar als Teilerfolg werten, dass unser massiver Protest in Berlin nicht zu überhören war. Aber letztlich wurde die Entscheidung über die Lagerung weiterer 300.000 m³ schwach- und mittelradioaktiven Mülls nur um ein Jahr verschoben.“ Siehe dazu hier ausführlich. Möglicherweise war selbst diese Einschätzung der AG noch zu optimistisch.

Nun hat sich die AG3 der Kommission zu den „Endlager-Kriterien“ heute erstmals mit dem Thema in der Sache befasst und gegen ein solches „Misch-Konzept“ argumentiert.

In der PM der Kommission zur Sitzung der AG3 heißt es weiter: „„Bei den anderen vom Nationalen Entsorgungsprogramm für den Standort  vorgesehenen radioaktiven Abfällen wäre erst zu klären, ob von ihnen Gefährdungen für die Lagerung der hoch radioaktiven Abfälle ausgehen.“, sagte Sailer weiter.“

Das vom Bundeskabinett vor zwei Wochen verabschiedete Nationale Entsorgungsprogramm schlägt vor, am Standort eines Endlagers für hoch radioaktive Abfallstoffe auch schwach  radioaktive Abfälle aus der Urananreicherung zu deponieren und zudem Abfälle, die aus dem Atommülllager Asse geborgen werden sollen. Das Programm enthält eine Revisionsklausel, nach der sich durch Empfehlungen der Endlager-Kommission wesentliche Änderungen ergeben können.

Nach Auffassung der Arbeitsgruppe 3 der Endlager-Kommission könnte eine gemeinsame Lagerung unterschiedlicher Abfallarten die Anforderungen an den gesuchten Standort erheblich ändern. Der Arbeitsgruppen-Vorsitzende Sailer wies darauf hin, dass vor allem über chemische Zusammensetzung und Reaktionsfähigkeit der Abfälle, die aus der Asse zurückgeholt werden sollen, keine sicheren Informationen vorlägen. Schwierig beurteilen könne man auch das Verhalten radioaktiver Abfälle aus der Forschung und dem Abriss von Kernkraftwerken, die den Annahmebedingungen des in Bau befindlichen Endlagers Schacht Konrad nicht entsprächen. Nach dem beschlossenen Entsorgungsprogramm sollen auch diese nicht für Schacht Konrad geeigneten Abfälle am Standort für die hochaktiven  Abfallstoffe deponiert werden.

Nach Auffassung der Arbeitsgruppe müsste man für eine gemeinsame Lagerung unterschiedlicher  Abfallarten nicht nur einen Standort mit einem sehr viel größeren ungestörten Bereich von Salz, Ton- oder Kristallingestein finden. Je nach chemischer Zusammensetzung oder Konditionierung der weiteren Abfälle könnten sich in unterschiedlichen Gesteinen zusätzliche  Schwierigkeiten ergeben, sagte Sailer. Die Arbeitsgruppe kam überein, beim Bundesumweltministerium genauere Informationen über die weiteren Abfälle zu erbitten. Sie will auch eine Expertise über Probleme gemeinsamer Endlagerung unterschiedlicher Abfallarten erstellen.“

Vattenfall baut ab: Antrag zur Stilllegung des AKW Krümmel eingereicht

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel. Vattenfall stellt Antrag zur Stilllegung. Foto: Dirk Seifert

Wenn auch weiter mit Vorbehalten: Aber Vattenfall hat nun auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten Atomkraftwerke einen Stilllegungsantrag gestellt. Jahrelang hatte der Konzern diesen Antrag für das AKW Krümmel verzögert, um dadurch auch Druck für eine Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington zu machen. Insgesamt 4,7 Mrd Euro will Vattenfall von Deutschland für die nach Fukushima verfügte endgültige Abschaltung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel. „Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen“, betont Vattenfall und stellt den Antrag auf Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel (PDF) hier bei Vattenfall online. (Oder hier direkt von diesem Server als PDF) Bürgerinitiativen warnen, dass Betreiber und Atomaufsicht zu hohe Strahlenwerte während der Stilllegung zulassen wollen.

Die SHZ berichtet jetzt: „Der Energiekonzern Vattenfall Europe Nuclear Energy hat völlig überraschend einen Rückbauantrag für das Kernkraftwerk Krümmel am Elbufer bei Geesthacht gestellt. Das teilte am Dienstag Sandra Kühberger, die Sprecherin von Vattenfall in Berlin, mit. Sie betont: „Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen.“ Das war lange Zeit der Knackpunkt in der Geschichte, denn Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland vor einem Washingtoner Gericht auf Schadensersatz verklagt, nachdem die Bundesregierung den Atomausstieg beschlossen und Krümmel damit früher als geplant vom Netz genommen hatte.“

In einer Pressemeldung schreibt Vattenfall: „„Der Verlauf des Genehmigungsverfahrens in Brunsbüttel dient uns als Erfahrungsbasis – die Erfahrungen, die wir bereits gesammelt haben, fließen in Krümmel mit ein. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir den Sicherheitsbericht für Krümmel schon in den kommenden Monaten einreichen können“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy.

Der Sicherheitsbericht ist ein wesentliches Element im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks und beschreibt den Gesamtprozess des rund 15 bis 20 Jahre dauernden Rückbaus. „Der Bericht ist öffentlich und informiert auch Dritte, z. B. betroffene Anwohner, ob und wie sie durch das Vorhaben berührt sein könnten“, so Pieter Wasmuth weiter.“

Diese Darstellung über den Sicherheitsbericht kann man getrost als Irreführung oder schönfärberisch bezeichnen. Zum Erörterungstermin am AKW Brunsbüttel hatte es massive Proteste gegeben, weil die Informationen über die tatsächlichen Ablaufpläne den Antragsunterlagen und Berichten nicht zu entnehmen sind. Der BUND in Schleswig-Holstein z.B. hatte jüngst gefordert, die vorgesehenen Strahlenwerte für den Stilllegungsprozess deutlich zu senken: „Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Schleswig-Holstein hat die Atomaufsichtsbehörde in Kiel die Reduzierung von Emissionsgrenzwerten für radioaktive Stoffe für das Atomkraftwerk Brunsbüttel versäumt. Der BUND hat die Reaktorsicherheitsbehörde aufgefordert die Grenzwerte bis zum 1. Oktober 2015 abzusenken.“

Update: Die Initiative Brokdorf akut reagiert auf den Antrag von Vattenfall mit einer PM und „begrüßt, dass Vattenfall einen Antrag auf Rückbau des KKK gestellt hat“. Weiter heißt es dann aber: „Allerdings warnt die Initiative Brokdorf-akut die Bevölkerung in Geesthacht und Umgebung vor den mit dem Rückbau verbundenen Strahlengefahren; denn auf dem Erörterungstermin zum Rückbau für das AKW Brunsbüttel haben wir die Erfahrung machen müssen, dass dem Strahlenschutz nicht die oberste Priorität vor den wirtschaftlichen Interessen von Vattenfall eingeräumt wird. Das Verteilen radioaktiver Stoffe in die Umgebung ist eben billiger als deren Rückhaltung und Verbringung in ein zukünftiges Endlager.

Sollte nämlich das Vorgehen – wie angekündigt – tatsächlich dem für den Rückbau des AKW Brunsbüttel entsprechen, so weist Brokdorf-akut schon jetzt auf folgende Defizite hin:

1. Die zur Bürgerinformation ausgelegten Unterlagen waren sehr dürftig und genügten nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.
2. Die Freisetzungen mit der Abluft und in die Elbe wurden bei den radioaktiv belasteten Stäuben um den Faktor 100 höher beantragt als die im Leistungsbetrieb getätigten Emissionen.
3. Erhebliche Mengen radioaktiv belasteten Materials sollen in den Stoffkreislauf abgegeben werden dürfen, wodurch die Bevölkerung verstrahlt werden kann.
4. Der Antrag für den Rückbau des AKW Brunsbüttel enthielt die Einschränkung, eine Rückbaugenehmigung nicht nutzen zu wollen, falls die Auflagen zum Strahlenschutz zu kostenintensiv wären.“

Atommüll kommt teuer: Offiziell schon mehr als 64 Mrd Euro für Abriss und Lagerung

Mit dem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ bilanziert die Bundesregierung auf Anforderung der EU die Atommülllagerung heute und in Zukunft. Jedenfalls zu einem gewissen Teil. Dazu gehört in einem Anlagen-Bericht auch ein Überblick über die Kosten und die Finanzierung für die dauerhafte Lagerung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Auf jetzt schon mehr als 24,6 Mrd. Euro belaufen sich demnach die derzeit prognostizierten Kosten für die maroden Atommüll-Lager ASSE und Morsleben, für den hochradioaktiven Atommüll (bislang Standort Gorleben) und für den Schacht Konrad. Weitere 34 Mrd. Euro sollen demnach Stilllegung und Rückbau der Atommeiler kosten. Derzeit sechs Mrd. Euro wird der Rückbau der staatlichen Atomforschungsanlagen kosten. Zusammen also schon jetzt über 64 Mrd. Euro. Bislang sollen die Atomkonzerne lediglich 38 Mrd. Euro zurückgestellt haben. Klar ist: Die Kosten werden weiter steigen und die Konzerne versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Alle bisherigen Prognosen über die Kosten der Atommülllagerung sind immer wieder von der Realität eingeholt worden und haben sich drastisch erhöht. Es gibt kaum Gründe davon auszugehen, dass die jetzt vorgelegten Prognosen eine größere Halbwertzeit haben, als die bisherigen Spekulationen. Klar ist nur eins: Die Atomenergienutzung ist nicht nur ökologisch eines der größten Verbrechen gegen Mensch und Umwelt, sie wird auch immer mehr zu einer wirtschaftlichen Katastrophe, die den SteuerzahlerInnen teuer zu stehen kommt.“

Weiter stellt Zdebel fest: „Es kommt jetzt darauf an, die Konzerne in die Haftung zu nehmen, damit diese ihren gesetzlichen Pflichten, die Kosten zu übernehmen, auch nachkommen. Dazu braucht es neue Konzernhaftungsregeln und die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in dem diese Konzern-Gelder gesichert werden.“

Im Zusammenhang mit den Kosten für die dauerhafte Atommülllagerung müssen die privaten Atomkonzerne ihren Anteil der Kosten entsprechend den anfallenden Atommüllmengen übernehmen. Das aber gilt nicht für die ASSE und für Morsleben, obwohl dort große Mengen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus den Atommeilern lagern. Immer fraglicher aber wird auch, ob die Betreiber ihre gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung für die Kosten der Atommülllagerung in Zukunft beim Schacht Konrad und dem noch zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle erfüllen werden. Derzeit versuchen die Konzerne unter dem Stichwort „Bad Bank“ Konzernumstrukturierungen vorzunehmen, die auf eine geplante Insolvenz der Atom-Geschäftsteile hinauslaufen könnten.

Laut dem Kosten-Bericht werden „insgesamt etwa 34 Mrd. € für die Stilllegung und Entsorgung (ohne Endlagerung) der kerntechnischen Anlagen im Zuständigkeitsbereich der privaten Betreiber (Preisbasis 2013, ohne Kostensteigerung und ohne Kosten der Endlagerung)“ anfallen! Für die „Entsorgung“ der staatlichen Atomforschungsanlagen, die derzeit Zurückgebaut werden, heißt es außerdem in dem Bericht: „Die prognostizierten Gesamtkosten von ca. 6 Mrd. € werden sich in den kommenden Jahren möglicherweise noch erhöhen, da die Planungsgrundlagen, die der Kostenschätzung zugrunde liegen, zum Teil noch mit großen Unsicherheiten behaftet sind.

Allein für den noch laufenden und sich immer wieder verzögernden Ausbau des Schacht Konrad in Salzgitter haben sich die Kosten bislang fast verdreifacht. Geplant waren mal rund eine Mrd. Euro bis zur Inbetriebnahme. Heute werden Kosten von ca. 2,7 bis 2,9 Mrd. Euro erwartet (siehe den BMUB Kostenbericht). Und immer wieder gibt es neue Probleme beim Ausbau des Schacht, auf die die Planer nicht vorbereitet waren. Auch bei den anderen Projekten in Morsleben, der ASSE und für ein noch zu findendes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dürften wir uns darauf gefasst machen, dass es noch sehr viel teurer kommen wird, als derzeit behauptet.

In dem Bericht zu den Kosten und der Finanzierung als Anlage zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ werden die folgenden Angaben hinsichtlich der o.g. Zusammenfassung gemacht:

  • Schacht Konrad, für leicht- und mittelradioaktive Abfälle, Inbetriebnahme nach diversen Verschiebungen derzeit frühestens 2022: „Die bisher angefallenen Kosten für die Planung und Erkundung bzw. die geschätzten für die Errichtung, den Einlagerungsbetrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad betragen rund 7,5 Mrd. €.“
  • Morsleben: „Die bisher geschätzten Gesamtkosten für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) betragen rund 2,4 Mrd. € (ohne laufenden Offenhaltungsbetrieb).“
  • ASSE II: Verlässliche Angaben sind angesichts der laufenden Arbeiten zur Sicherung und Rückholung der radioaktiven Abfälle im vom Einsturz und Wassereinbruch bedrohten Atommülllager ASSE derzeit nicht wirklich möglich. Dennoch heißt als Versuch einer Annäherung an die Kosten im Bericht: „Unterstellt man die Kosten von rund 25.000 € pro m³ Abfallgebindevolumen für das Endlager Konrad (Preisstand 2014) und ein endzulagerndes Abfallvolumen von ca. 200.000 m³, errechnen sich die Kosten für die Endlagerung der aus der Schachtanlage Asse II rückgeholten Abfälle in der Größenordnung von 5 Mrd. €. Diese sind ebenfalls vom Bund zu tragen.“
  • Gorleben/Lager für „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle: Für die hochradioaktiven Atomabfälle war bislang der Salzstock in Gorleben vorgesehen. Nach dem Standortauswahlgesetz bleibt Gorleben zwar als Standort im Verfahren, aber es wird derzeit eine vermeintlich ergebnisoffene Suche betrieben, in deren Rahmen nach wissenschaftlichen Kriterien ein Alternativenvergleich mehrerer möglicher Standorte erfolgen soll.
  • Für Gorleben heißt es in dem Bericht: „Damit ergab sich eine Gesamtkostenschätzung für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung eines Endlagers für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle in Höhe von ca. 7,7 Mrd. €. Abweichungen und damit verbundene Erhöhungen können sich nunmehr auf Grund des nach dem StandAG in den Blick zu nehmenden Standortauswahlverfahrens ergeben.“ Allerdings dürften – egal wo – die Kosten für ein solches Dauerlager wohl mindestens in ähnlicher Höhe anzunehmen sein.
  • Mit dem StandAG ist für Gorleben ein „Offenhaltungsbetrieb“ festgelegt worden. Dazu heißte es im „Finanzbericht“: „Die Kosten für den Offenhaltungsbetrieb werden verursachergerecht aufgeteilt. Die Kosten werden während der Überführungsarbeiten auf ca. 40 Mio. € in 2015 und 30 Mio. € in 2016 geschätzt (Preisstand 2014). Im reinen Offenhaltungsbetrieb kann von reduzierten Kosten ausgegangen werden.“
  • In Verbindung mit dem Standortauswahlgesetz heißt es: „Im Gesetzgebungsverfahren zum StandAG wurden in der Begründung die Gesamtkosten des Auswahlverfahrens mit ca. zwei Mrd. € beziffert. Diese Kostenschätzung beruhte auf dem Gesetzestext der damaligen Bundesregierung und traf Annahmen zu einem nach damaligem Kenntnisstand zu erwartenden Ablauf des Verfahrens. Da sich aufgrund der Tätigkeit der Kommission kostenrelevante Änderungen am StandAG ergeben können, ist es gegenwärtig nicht vertretbar, eine belastbare aktualisierte Kostenschätzung vorzunehmen.“

 

Radioaktiv: Dokumente staatlicher Planungen zum Umgang mit Atommüll – Das Nationale Entsorgungsprogramm und Anlagen – Dokumentation

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Grund für Sorgen: Atommüll – überall in Deutschland zwischengelagert.

Am 12. August hat die Bundesregierung das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ beschlossen. Unter dem Vorbehalt einer weiteren Befassung u.a. durch die „Endlager“-Kommission. Zu den Berichten zählen auch vier Anlagen, u. a. zu den Kosten und zur Finanzierung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Außerdem gibt es das Verzeichnis radioaktiver Abfälle, sowie einige weitere Anlagen. umweltFAIRaendern dokumentiert hier diese Berichte, die über die Planungen bei der künftigen Atommülllagerung für das staatliche Handeln Auskunft geben. Die Links in der unten folgenden Dokumentation verweisen auf den Server des BMUB. Sicherheitshalber werden die Dateien auch hier auf umweltFAIRaendern direkt als PDF zum Download bereit gestellt.

Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ und die Anlagen auf umweltFAIRaendern als PDF:

Hier als Dokumentation von der Seite des Bundesumweltministeriums die entsprechenden Berichte, Stand: 12.08.2015, Nationales Entsorgungsprogramm

„Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Aufgrund der Richtlinie 2011/70 / Euratom besteht die Verpflichtung, u.a. ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) zu erstellen, dieses durchzuführen, regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Das NaPro ist erstmalig spätestens zum 23. August 2015 und bei späteren wesentlichen Änderungen der Europäischen Kommission vorzulegen. Es muss die deutsche Strategie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle darlegen. Das NaPro hat keine Rechtsnormqualität, ist aber bei allen Entsorgungsplanungen und Verwaltungsverfahren von den Akteuren im Bereich der Entsorgung zu berücksichtigen.

Das Bundeskabinett hat das Nationale Entsorgungsprogramm am 12. August 2015 beschlossen. Das Nationale Entsorgungsprogramm besteht aus einem übergeordneten „Dachbericht“ mit einer programmatischen Gesamtschau der Entsorgungsplanung und vier Anlagen: Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle [Nationales Entsorgungsprogramm] (PDF, 647 KB)

Anlagen:

Im Hinblick auf die laufenden Beratungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe steht das Programm explizit unter Revisionsvorbehalt.“

Ende Gelände, RWE-Vorgehen und ein Tagesschau-Kommentar: „Unangemessen und absurd“

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Für RWE und die Klimakatastrophe: Polizei aktiv in Sachen Hausfriedensbruch. Foto: Ende Gelände auf Flickr

Manchmal muss man gar nichts selbst schreiben. Z.B. zur Klimakatastrophe und der absurden von der Bundesregierung geduldeten bzw. geförderten Energiepolitik von RWE, weiterhin Braunkohle zu verfeuern. Und zu einer prima Aktion unter dem Titel „Ende Gelände„. Ich machs mir mal leicht: Ein Kommentar bei der Tagesschau (Archiv) ist einfach so prima, dass ich den hier mal einfach wiedergebe: „Dass ausgerechnet RWE die Demonstranten wegen Hausfriedensbruch verklagt, sei lächerlich, meint Jürgen Döschner. Schließlich stört der Konzern seit Jahren den Frieden ganzer Regionen. Der Protest – vielleicht nicht legal, aber legitim – werde sich nicht mit Schlagstöcken aufhalten lassen.

Von Jürgen Döschner, WDR, ARD-Energieexperte

Hut ab! Die Klima-Aktivisten im rheinischen Braunkohle-Revier verdienen Hochachtung und Respekt! Mit ihren Aktionen an diesem Wochenende sind sie mutig vorweg gegangen, haben symbolisch an einigen Stellen und für einige Stunden die gigantische Braunkohle-Maschinerie zum Stehen gebracht. Sie haben aufmerksam gemacht auf die größte Umweltbedrohung unserer Zeit: die Gefährdung des Weltklimas durch CO2 und die bedeutende Rolle, die die Braunkohle-Verstromung dabei spielt.

Es waren Aktionen des zivilen Ungehorsams: Friedlich, gewaltfrei, aber durchaus verbunden mit Regelüberschreitungen. Auf das abgesperrte Gelände der RWE-Braunkohlegrube zu laufen und sich vor die Bagger zu stellen, dürfte formal vermutlich den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen. Aber dass 20415945968_8288b8016d_oRWE gemeinsam mit einem massiven Polizeiaufgebot versucht hat, seinen „Hausfrieden“ mit Schlagstöcken und Pfefferspray durchzusetzen, dass RWE nun mit Massenklagen gegen rund 800 Aktivisten und Journalisten versucht, diese zu kriminalisieren – das ist nicht nur unangemessen, sondern zutiefst absurd.

Ausgerechnet jener Konzern, der mit seinen Braunkohlebaggern seit Jahrzehnten nicht nur den Frieden einzelner Häuser, sondern ganzer Dörfer und Regionen stört, ja die Häuser sogar zerstört, ausgerechnet dieser RWE-Konzern beklagt sich nun über Hausfriedensbruch, weil einige hundert Demonstranten durch die von RWE-Baggern zerstörten Landschaften wandern.

Rücksichtsloses Vorgehen

Bei seinem rücksichtlosen Vorgehen stützt sich der Konzern nicht nur auf Paragrafen, sondern auch auf seine wirtschaftliche und politische Macht. Regierende in Bund, Land und Kommunen verteidigen die Kohleverstromung, viele Städte und Gemeinden sind direkt an RWE beteiligt. Die Bilder von Polizisten, die in RWE-Geländewagen gemeinsam mit dem betriebseigenen Sicherheitsdienst Jagd auf Demonstranten machen, sprechen für sich.

20009872033_557cdc1975_kDas hat die Demonstranten nicht nur wütend gemacht. Es hat sie auch in ihrer Absicht und Entschlossenheit bestärkt. Zu Recht, wie ich finde. Die Proteste im rheinischen Braunkohlerevier mögen nicht immer legal gewesen sein, aber sie sind angesichts der Ignoranz von Geld und Macht und angesichts der Bedrohung, die es abzuwehren gilt, völlig legitim.

Wer den Klimawandel stoppen will, muss den größten Teil der Kohle im Boden lassen. Selbst G7 und US-Präsident Obama haben das inzwischen eingesehen. Die Alternativen zur Kohle sind da, die Energiewende ist Realität. Noch glaubt RWE, diesen Wandel mit Schlagstöcken und Pfefferspray aufhalten zu können. Aber so wie an der Börse wird der Energieriese auch in den Braunkohlegruben früher oder später scheitern. Das Schicksal der Atomkraft sollte RWE zu denken geben.“

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