Atomtransporte – Plutonium auf dem Weg zum AKW Grohnde

Die Zugmaschine eines Plutonium-Transports (1991) auf dem Weg zum AKW Brokdorf, Foto: Dirk Seifert

Das AKW Grohnde bekommt in den nächsten Monaten neuen Brennstoff geliefert. Diese Atomtransporte aus England werden über den Midgard-Hafen in Nordenham importiert und bestehen aus plutoniumhaltigen – sogenannten Mischoxid-Brennelementen. Jeweils acht solcher MOX-Brennelemente sind pro Transport geplant. Der erste Atomtransport ist für September vorgesehen, der zweite für November.

Eine E.on-Sprecherin hat diese Angaben inzwischen bestätigt. Die genauen Transporttermine werden ebenso geheim gehalten wie die konkreten Transportstrecken.

Schon der Einsatz von MOX-Brennelementen birgt besondere Risiken in den AKWs, die schwieriger regelbar sind. Davor haben Anti-Atom-Initiativen immer wieder gewarnt.

Aber Plutonium-Brennelemente erhöhen auch die Risiken in Folge einer Atomkatastrophe. Das hat sich in Fukushima gezeigt, wo teilweise solche MOX-Brennelemente im Einsatz waren. Über die Gefährdung durch Plutonium schreibt der Spiegel im März 2011: “Die Radiotoxizität von Plutonium ist allerdings enorm: Schon die Einnahme einer Menge im zweistelligen Milligramm-Bereich gilt als tödlich, während die letale Dosis bei Uran zwischen einem Gramm und fünf Gramm liegt – je nachdem, wie es in den Körper gelangt. Noch gefährlicher ist allerdings die radioaktive Strahlung von Plutonium. Wird der Stoff eingeatmet, genügt vermutlich schon eine Menge von wenigen Mikrogramm, um Krebs auszulösen. Die Alphastrahlung des Plutoniums kann zwar nicht die Haut durchdringen, im Innern des Körpers aber schwere Strahlenschäden verursachen – insbesondere an den Knochen und in der Leber.”

Nicht nur in Grohnde werden MOX-Brennelemente eingesetzt. Auch z.B. das AKW Brokdorf und andere deutsche Reaktoren setzen diesen besonderen Brennstoff ein.

MOX-Transport zum AKW Brokdorf (1991), Spezialfahrzeuge sind für den Plutoniumtransport erforderlich. Foto: Dirk Seifert

Die Plutonium-Brennelemente für das AKW Grohnde kommen aus einer Fabrik bei Sellafield in England. In der dortigen Wiederaufarbeitungsanlage ist das Plutonium aus abgebrannten Uran-Brennelemente separiert worden. Die Wiederaufarbeitung ist seit 2005 in Deutschland verboten. Bis dahin haben deutsche AKW-Betreiber ihren Atommüll mangels Endlagermöglichkeiten per Castortransport in die Wiederaufarbeitungsanlagen nach Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) geschickt. Die Wiederaufarbeitung gilt als einer der gefährlichsten und dreckigsten Arbeitsschritte in der Atomspirale. Die hohen radioaktiven Emissionen dieser Anlagen sind in der Nordsee noch weit entfernt nachweisbar und verstrahlen die Umgebung der Anlagen. Die hochradioaktiven Brennelemente werden hier chemisch bearbeitet, um das in geringen Anteilen entstandene Plutonium zur erneuten Energieerzeugung einzusetzen.

Weitere Informationen zu Atomtransporten und Plutonium auf der Seite von ROBIN WOOD.

In Deutschland sind die Pläne für eine eigene Plutoniumwirtschaft bereits in den 80er bzw. frühen 90er Jahren vollständig aufgegeben worden. Die geplante Wiederaufarbeitungsanlage im bayersichen Wackersdorf war aufgrund des massiven Widerstands der Anti-Atom-Bewegung und wegen der enormen Kosten eingestellt worden. Der Neubau einer MOX-Brennelementefabrik im hessischen Hanau scheiterte nach einer Serie von Störfällen und der geplante “Schnelle Brüter” in Kalkar, in dem Plutonium im großindustriellen Maßstab hergestellt werden sollte, wurde 1991 aufgegeben.

Zur Problematik der Wiederaufarbeitung siehe auch hier.

Weitere Hintergrund-Informationen – Plutonium in Atomreaktoren: VERDAMMT IN ALLE EWIGKEIT,  (1991, PDF)  und am Beispiel der damaligen HEW/heute Vattenfall: Plutonim – powerd by HEW. Außerdem: Öko-Institut Darmstadt

Atommüll-Schachereien zwischen den AKW Krümmel und Brunsbüttel

Atommüll – und andere Probleme. Foto: Dirk Seifert

Die Atommüllentsorgung ist und bleibt ein Desaster. Weil im Atomkraftwerk Krümmel die Lagerkapazitäten für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll nicht ausreichen, wird diese Strahlenfracht seit Jahren in das AKW Brunsbüttel gekarrt. Ein weiteres Beispiel für die bis heute völlig ungelöste Entsorgung des Atommülls haben die Lübecker Nachrichten jüngst eher nebenbei in einem Artikel (3. Juni 2012) über das AKW Krümmel an die Öffentlichkeit gebracht. Darin heißt es: „In regelmäßigen Abständen wird in Krümmel der Inhalt von 12 bis 14 solcher 200-Liter-Fässer in einen großen, eckigen Container gefüllt. Zuletzt ist das 2011 geschehen, die nächste Umfüllaktion ist für Ende nächsten Jahres geplant. 15 Container stehen jetzt in einer Halle, bis sie auf Lastwagen nach Brunsbüttel ins Zwischenlager gebracht werden.“

Das nennt man Entsorgungsnotstand und das zeigt, wie seit Jahrzehnten mit dem anfallenden Atommüll umgegangen wird. Von einem Konzept, wie es Bundesregierungen und Atombetreiber immer wieder nennen, ist das weit entfernt. Damit die AKWs weiter ungestört Strom und vor allem Gewinne für die Betreiber produzieren konnten, wurde das Atommüll-Desaster mit immer neuen Improvisationen kaschiert. Selbstverständlich rechtsstaatlich abgesichert!

Die Anti-Atom-Initiative „Brokdorf akut“ hat aufgrund der Meldung in den Lübecker Nachrichten bei der zuständigen Atomaufsicht nachgefragt, ob die Informationen zutreffen und auf welcher Basis diese Atommülltransporte stattfinden.

Die Antwort der zuständigen Behörde ergibt folgendes: Bereits Mitte der 90er Jahre haben sich die von Vattenfall (bzw. damals noch HEW) betriebenen AKWs aufgrund von fehlenden Lagermöglichkeiten im AKW Krümmel darauf verständigt, leicht- und mittelradioaktiven Atommüll – darunter auch kernbrennstoffhaltige Abfälle – im AKW Brunsbüttel einzulagern. Im Genehmigungsbescheid für das AKW Brunsbüttel vom 22. Dezember 1999 heißt es auf Seite 3:

Einer der Gründe für den Entsorgungsengpass war offenbar, dass das ehemals von der DDR genehmigte und trotz gravierender Sicherheitsmängel auch in der Bundesrepublik noch weiter betriebene Atommülllager in Morsleben (ERAM) nicht mehr zur Verfügung stand. Denn entgegen den damaligen Sicherheits-Beteuerungen der Bundesumweltministerin Angela Merkel war es in Morsleben zu Deckeneinstürzen des Salzstocks gekommen und schließlich ist Morsleben per Gerichtsbeschluss geschlossen worden.

Geplant ist, sämtliche leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle künftig im Schacht Konrad zu versenken. Der ist zwar genehmigt, aber massive Sicherheitsbedenken bestehen bis heute. Und: Immer wieder hat sich die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad verschoben. Derzeit ist die Rede davon, dass 2019 die Annahme von Atommüll starten könnte.

Auf Seite 4 des Genehmigungsbescheids, der die Einlagerung von Atommüll aus dem AKW Krümmel im Transportbehälterlager II am AKW Brunsbüttel erlaubt, heißt es:

Laut dem Genehmigungsbescheid für das AKW Brunsbüttel zur Annahme von Atommüll aus Krümmel vom 26. November 2009, in dem im wesentlichen die Bestimmungen von 1999 bestätigt wurden, ist diese Genehmigung nunmehr bis zum 31.12.2014 befristet.

Für diese Genehmigung stellt die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein dem Antragsteller eine Gebührenrechnung: „Die Genehmigungsgebühr wird festgesetzt auf 6.500,00 Euro (in Worten: sechstausendfünfhundert). Auslagen werden gesondert festgesetzt“, heißt es auf Seite 2.

RWE hat Anträge für Rückbau des AKW Biblis gestellt

Die beiden Blöcke des AKW Biblis. RWE hat den Rückbau beantragt. Foto: setcookie / pixelio.de

Die Atomaufsichtsbehörde in Hessen hat mitgeteilt, dass der Atomkonzern RWE den Rückbau der beiden stillgelegten AKW-Blöcke Biblis A und B beantragt hat. Damit ist das atomrechtliche Verfahren eingeleitet. Allerdings wird es sich noch über Jahre hinziehen: Bis Ende 2013 sollen laut dem hessischen Umweltministerium alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen von RWE eingereicht sein. Erst Mitte 2014 wird es dann im öffentlichen Gehnehmigungsverfahren zu einem Erörterungsterminkommen. Die Erteilung der Abbaugenehmigung sei Mitte bis Ende 2015 zu erwarten. Danach seien für den tatsächlichen Abbau und die Entlassung der Anlage aus dem Atomgesetz weitere zehn bis 15 Jahre zu veranschlagen. (siehe auch hier).

Noch für die nächsten Jahre werden in beiden Reaktorblöcken aktive Kühlsysteme und Sicherheitseinrichtungen in Betrieb bleiben müssen. Denn laut Mitteilung des hessischen Umweltministeriums werden die hochradioaktiven Brennelemente zunächst in den Reaktoren bzw. in den Abklingbecken verbleiben. Mit der Verladung der bestrahlten Brennelemente aus Block A in Castor-Behälter Richtung Zwischenlager sei laut hessischen Umweltministeriums bis etwa Ende 2014, aus Block B etwa 2016 zu rechnen.

Sicherheitstechnisch wäre eine schnelle Entladung der bestrahlten Brennelemente in Castorbehälter von großem Vorteil, da dann keine aktiven Kühlsysteme mehr erforderlich wären. Allerdings gibt es bei der Fertigung von Castoren derzeit Probleme: Jährlich werden bei der GNS derzeit lediglich rund 80 Castorbehälter pro Jahr hergestellt, zuwenig, um damit alle AKWs zu beliefern (siehe auch hier). Daraus könnten weitere sicherheitsrelevante Probleme entstehen, denn möglicherweise wird in Biblis mit dem Abriss begonnen, während noch hochradioaktives Material in den Reaktoren bzw. den Abklingbecken lagert. Auch in den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel fehlen Castor-Behälter.

Immer deutlicher wird aber auch, dass die Entsorgung des Atommülls bis heute ungelöst ist. Beim Abriss werden großen Mengen leicht- und mittelradioaktiver Atommüll anfallen. Für diese Abfälle soll der Schacht Konrad, genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

Die Pressemitteilung des hessischen Umweltministerium gibt es hier. Zu einigen Fragen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Atomkraftwerke hat das Ministerium diesen Frage-und-Antwort-Katalog online gestellt.

Mit dem Antrag strebt RWE den vollständigen Rückbau der beiden AKW-Blöcke an. Damit hat der Konzern sich offenbar nun gegen den so genannten “sicheren Einschluss” entschieden. Dieser hätte bedeutet, einige Umbauten vorzunehmen, um die Reaktoren dann für einen längeren Zeitraum “einzumotten” (zum Rückbau der Atomkraftwerke: Wolfgang Neumann (PDF).

Mehr Informationen zu ungelösten Atommüllentsorgung hat ROBIN WOOD in einem Infoflyer zusammengestellt. Den können sie hier zur Ansicht downloaden (PDF)  oder über info at robinwood.de bestellen.

Atommülllager Schacht Konrad – Atommüll-Transporte nicht sicher

Die über das Gebiet der Stadt Salzgitter vorgesehenen Atommüll-Transporte zum Endlager Konrad könnten für die Bevölkerung möglicherweise nicht sicher sein.

Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachterbüro Intac, welches im Auftrag der Stadt Salzgitter die von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) angefertigte Transportstudie für Schacht Konrad überprüft hat. Den Link zur Studie gibt es unten auf dieser Seite.

Vier Kernpunkte werden bemängelt: Es werden weder realistische radiologische Bedingungen, noch der schlimmste anzunehmende Fall berücksichtigt – nur Mittelwerte. Die mögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung werde falsch eingeschätzt, beim Transport würden Grenzwerte für die Strahlenbelastung angeblich deutlich unterschritten.

Die ausführliche Mitteilungsvorlage kann im Internet unter www.salzgitter.de eingesehen werden. In den nächsten Wochen wird sie in mehreren Ausschüssen, Ortsräten und am 19. September im Rat diskutiert.

Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern. Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.

Die Ergebnisse im Einzelnen

Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern.

Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.

Diverse Resolutionen gegen das Endlager Schacht Konrad sind durch den Rat der Stadt Salzgitter beschlossen worden. Die letzte Resolution wurde am 14.12.2011 mit dem Antrag 0364/16 beschlossen

Mit  Ratsbeschluss 5985/15 vom 23.03.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, das Gutachterbüro Intac mit der Überprüfung der Fortschreibung der Transportstudie Schacht Konrad 2009, der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zu beauftragen. Dies geschah vor dem Hintergrund, auch bei den Transporten in das Endlager Konrad die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten in der Stadt Salzgitter  zu gewährleisten.

Die Phase 1 der Überprüfung der Transportstudie Konrad 2009 ist nunmehr abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nachstehend zusammenfassend mitgeteilt:

Das Endlager Konrad soll nach der aktuellen Einschätzung des Bundes frühestens 2019 in Betrieb gehen. Die Transporte der dann zur Endlagerung vorgesehenen radioaktiven Abfälle erfolgen über das Gebiet der Stadt Salzgitter.

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) hat Anfang 2010 eine Aktualisierung ihrer Transportstudie von 1991 (Transportstudie Schacht Konrad 2009) vorgelegt. Die Ergebnisse dieser aktualisierten Transportstudie wurden in einer ersten Phase durch das Büro Intac wie folgt bewertet

1.      Für die Ermittlung möglicher Auswirkungen von bestimmungsgemäßem Transport und Transportunfällen hat die GRS eine Erhebung zum aktuellen Abfallgebindezustand bei den Abfallerzeugern bzw. Abfallablieferern durchgeführt. Auf den erhaltenen Angaben baut sie die radiologische Charakterisierung der zu transportierenden Abfallgebinde auf. Dies hat das Ziel, möglichst realistische radiologische Bedingungen zu berücksichtigen. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Aufgrund der Kostenoptimierungsbestrebungen der Abfallerzeuger ändert sich die radiologische Charakterisierung der Abfallgebinde durch neue Konditionierungs- bzw. Verpackungsmethoden ständig in Richtung Ausschöpfung der zulässigen Werte. Deshalb ist für die Bewertung der Transportsicherheit nur die Orientierung an den zulässigen Werten zielführend.

2.      Die GRS hat für die Ermittlung der Transportunfallauswirkungen die Methodik der probabilistischen Risikoanalyse gewählt. Dieser Ansatz nach Wahrscheinlichkeiten ist zwar wissenschaftlich sinnvoll, führt aber nicht zu einem abdeckenden Bild für maximal plausible Strahlenbelastungen. Die Methodik ist deshalb beispielsweise für Entscheidungen über Notfallschutzvorsorge nicht geeignet. Sie bedingt die Aufteilung der Unfallabläufe in mehrere Schritte mit Wahrscheinlichkeitsangaben für den Eintritt bestimmter Ereignisse. Um die komplexen Datensätze verständlich zu halten, müssen die Daten durch Zusammenfassung in Gruppen auf ein überschaubares Maß reduziert werden. Durch Mittelwertbildung für die weitere Verarbeitung besteht die Gefahr, seltene Ereignisse auszublenden. Deshalb kann durch diese Methodik eine Unterschätzung der möglichen Strahlenbelastung nach Transportunfällen erfolgen.

3.      Die Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal werden von der GRS sowohl für den bestimmungsgemäßen Transport als auch für Transportunfälle für die drei Szenarien 100% Schiene, 100% Straße und als realistisches Szenario 80 % Schiene / 20 % Straße betrachtet. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich sinnvoll. Inwieweit die Aufteilung 80/20 tatsächlich realistisch ist, wird in der GRS-Studie nicht näher begründet. Dies bedarf der genaueren Analyse.

4.      Für den bestimmungsgemäßen Transport werden nach den Ergebnissen der GRS die Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Bevölkerung und Arbeitskräften deutlich unterschritten. Bei Unterstellung von Ortsdosisleistungen für die zu transportierenden Abfallgebinde, die sich an den zulässigen Werten orientieren, werden die Grenzwerte deutlicher ausgeschöpft. Es ist aber trotzdem von einer Einhaltung des Grenzwertes nach § 46 StrlSchV auszugehen, wenn die von der GRS angegebenen Wohnabstände zutreffend sind. Überprüft werden sollten in Bezug auf das Stadtgebiet von Salzgitter aber insbesondere auch die Strahlenbelastungen für die Beschäftigten der Schlackenverwertung.

In der hier vorgelegten allgemeinen Bewertung der GRS-Transportstudie wurden Aspekte identifiziert, die in der zweiten Phase der Bewertung vertieft bearbeitet werden. Dies sind:

–          Abschätzung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Ortsdosisleistung in 1 bzw. 2 m Entfernung von der Abfallgebindeoberfläche auf mögliche Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal beim bestimmungsgemäßen Transport.

–          Überprüfung und Analyse der Aufteilung der Verkehrsträger Schiene und Straße.

–          Überprüfung der Nähe von Arbeitsplätzen und Wohngebieten zu den relevanten Transportwegen zur Abschätzung möglicher Strahlenbelastungsrisiken.

–          Überprüfung der in der GRS Studie angenommen Abfallgebindegruppen.

–          Die GRS ermittelt eine mögliche Strahlenbelastung von 5 mSv nach einem mit geringer Wahrscheinlichkeit eintretenden Transportunfall. Mit einem Faktor 10 wäre bereits der Störfallplanungswert erreicht. Mit einfachen Ansätzen sollten die in der GRS Transportstudie berücksichtigten Parameter überprüft werden, ob die Erhöhung der Strahlenbelastung um einen Faktor 10 oder mehr und damit die Überschreitung des Störfallplanungswertes möglich ist.

–          Die GRS berücksichtigt in ihrer Transportunfallrisikoanalyse keine Auswirkungen von Terroranschlägen während des Transportes. Hierzu sollte eine grobe Abschätzung erfolgen.

Die Phase 2 wird Ende September abgeschlossen sein. Danach wird die Verwaltung umfassend über das Ergebnis informieren und das Gutachten öffentlich zugänglich machen.

Das vollständige Gutachten des Büros Intac „Überprüfung der Transportstudie Schacht Konrad – Phase 1“ ist als Anlage zu dieser Vorlage in Allris digital einsehbar.

Anlagen:

1. Lageplan Schacht Konrad

2. Geplante Verkehrsanbindung

Anlagen:
Nr.StatusName
Anlage 11(wie Dokument)Lageplan Schacht Konrad (170 KB)
Anlage 22(wie Dokument)Geplante Verkehrsanbindung Konrad (613 KB)
Anlage 33(wie Dokument)Bewertung Transportstudie Phase I (249 KB)

URENCO – Uran aus Brasilien – Anwohner blockieren Atomtransport

Nach einem Bericht auf „amerika21.de“ haben mehr als 3.000 Menschen gegen einen geheimen Atomtransport von São Paulo nach Bahia protestiert. Die Lieferung ist offenbar für den Transport nach Europa zu den Anlagen der URENCO – Gruppe bestimmt.

Der Transport kam aus der bislang einzigen Uranmine Caetité und wurde vorübergehend blockiert. Dem Bericht zufolge sperrten die Anwohner die Hauptzufahrtsstraße zu der auch unter dem Namen „Lagoa Real“ berüchtigten Uranmine. Einer Untersuchungen von Greenpeace aus dem Jahre 2008 zufolge, verseucht die Mine das Trinkwasser von 3.000 Menschen bis zu siebenfach über den Grenzwerten mit Uran.

Erst aufgrund dieser massiven Protest erklärten die Behörden, um was für Material es sich bei diesem Transport handelte. Das „Urankonzentrat“ stamme aus dem „Forschungsreaktor Aramar in São Paulo, wo die Marine Brasiliens Zentrifugentechnik entwickelt. Das Uran sollte nun in Caetité „neu verpackt“ und „zur Weiterverarbeitung nach Europa“ versandt werden.“ Laut Informationen von amerika21.de handelt es sich dabei um die britisch-deutsch-niederländische Urenco, die das Material für die spätere Verwendung in Brasiliens Atomanlage Angra aufbereiten soll.

Der Protest der Anwohner ist einer der bislang größten Anti-Atom-Proteste in der Geschichte Brasiliens. Brasilien hatte im Jahre 1987 einen weltweite Schlagzeilen erregenden Nuklearunfall von Goiânia, bei dem radioaktives Cäsium-137 freigesetzt wurde. Damals starben mindestens vier Menschen, und Teile der Stadt sind bis heute radioaktiv belastet. Der Unfall wurde auf der internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) mit Stufe 5 eingestuft.

In Brasilien werden enorme noch unerschlossene Uranvorkommen vermutet.

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