Bundesregierung: Betrieb der Uranfabrik zur Nicht-Verbreitung von Atomwaffentechnik erforderlich

Radioaktiv-07.jpgMit einer Kleinen Anfrage zu den Verkaufsplänen der Uranfabriken der URENCO wollten die Linken-Bundestagsabgeordneten Dorothée Menzner und Kathrin Vogeler von der Bundesregierung mehr Informationen und erfahren, wie denn der Atomausstieg in Deutschland weitergehen wird. Doch statt Pläne für die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau, gibt es das Gegenteil. Die Bundesregierung setzt sich für den weiteren Betrieb der Uranfabrik in Gronau ein, denn unter anderem trage sie „wesentlich zum Wohlstand einer strukturschwachen Region Deutschlands bei“. (Drucksache 17/11975, PDF). Alles klar?!

Die Linken-Abgeordneten formulierten auch die Sorge, dass durch einen Verkauf der URENCO große Risiken für die Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik entstehen. Für die Bundesregierung kein Problem. „Dem … Interesse an einer möglichst wirksamen Durchsetzung der Vorgaben dieses Vertrages (gemeint ist der Vertrag von Almelo, Anm. UFÄ) wird durch den Weiterbetrieb der Anlage in Gronau wirksam gedient.“

Die Linke Abgeordnete Dorothée Menzner zu dieser bestechenden Logik in einer Pressemitteilung: „Die Anreicherung von Uran in Deutschland dient nach Vorstellung der Bundesregierung der Nichtverbreitung von Kernwaffen. … Einem Land, dessen Bevölkerung die Atomkraft ein für allemal kategorisch abgelehnt hat, derartige durchschaubaren Argumente vorzulegen, ist eine Unverschämtheit. Mit dem gleichen Argument könnte man die Laufzeiten der Atommeiler wieder verlängern, um die Ausstiegsbeschlüsse länger umsetzen zu können“, so Menzner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Die Uranfabrik in Gronau ist von den Atomgesetzänderungen nach Fukushima ausgenommen, der Betrieb wurde nicht befristet. In Gronau wird der Uranbrennstoff für Atomkraftwerke in aller Welt hergestellt. Grundsätzlich kann in diesen Anreicherungsanlagen auch waffenfähiges Uran hergestellt werden. Daher gilt diese Technik als besonders riskant und unterliegt mit dem Staatsvertrag von Almelo umfangreichen Kontrollen (siehe auch hier: Uran(waffen)technik im Angebot – URENCO steht zum Verkauf). Die deutschen Betreiber E.on/RWE sowie die britische Regierung wollen jeweils ihre Drittel an der URENCO verkaufen. Außerdem ist mit einem Drittel die Niederlande an den Urananlagen in Deutschland, England, Niederlande und USA beteiligt.

Weitere Informationen: Krieg um Uran? Mali, Niger und der Uranabbau für Atomkraftwerke

Uranfabrik Gronau – Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz sind Geheimsache – Sicherheitsprüfung zieht sich hin

Uranfabrik Gronau stilllegen – zwei Rechtsgutachten von 2011 und ein kostspieliger Ausstieg?

Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen

 

AKW Grohnde – Handlungsbedarf bei Sicherheitsfragen

03122012-akw-grohnde-111.jpgAuf einer Pressekonferenz haben heute – wenige Tage vor den Landtagswahlen in Niedersachen – Anti-Atom-Initiativen einen Forderungskatalog in Sachen Sicherheit und Nachrüstungen für das AKW Grohnde vorgelegt. Damit richten sie sich an die Atomaufsichtbehörde in Niedersachen, die endlich schärfere Sicherheitsanforderungen durchsezten müsse. Die Materialien zur Pressekonferenz gibt es hier als Dokumentation:

AKW-Grohnde: Akuter Handlungsbedarf für die neue Landesregierung – AKW-GegnerInnen legen Schwachstellenanalyse und ToDo-Liste vor

Eine Schwachstellenanalyse zum niedersächsischen Atomkraftwerk Grohnde, die AKW-GegnerInnen heute in Hannover vorgelegt haben, stellt akuten Handlungsbedarf für die niedersächsische Atomaufsicht fest und legt eine ToDo-Liste vor.

Das Land muss handeln

„Nach der bundespolitischen Festlegung vom Sommer 2011, dass in Deutschland trotz Fukushima 9 Atomkraftwerke weiter betrieben werden dürfen, ist es nun an der Atomaufsicht der Länder, die Sicherheit der einzelnen Anlagen zu überprüfen oder diese stillzulegen“, stellt Peter Dickel (Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD) fest.

„Angesichts der bekannten Gefahren, etwa des schon beim Einbau vor 30 Jahren nicht mehr zulässigen Stahls, sind eine Leistungserhöhung des Reaktors oder der Einsatz von Plutonium-MOX-Brennelementen völlig indiskutabel. Natürlich sind wir der Meinung, dass das AKW-Grohnde sofort stillgelegt werden müßte.

Im Auftrage der AKW-GegnerInnen hat die Physikerin Oda Becker die Schwachstellen des AKW Grohnde untersucht und dazu insbesondere die anlagenbezogenen Ergebnisse der Stress-Tests nach Fukushima angesehen.

Ergebnis: Das AKW Grohnde  wäre schon seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig und weist mit 231 die höchste Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse aller deutschen AKWs auf. Anforderungen, die der Bund seit 2010 in einer Nachrüstliste zusammengestellt hat, sind nicht erfüllt.

Kann eine Landesregierung, die die Sicherheit der Bevölkerung ernst nehmen muss, angesichts der konkreten Vorwürfe zur Anlage in Grohnde dringend etwas tun?

Wichtiger Schritt: Bewertete Sachstandsanalyse binnen 4 Monaten

„Als erster Schritt“ regt Frau Becker an, „sollte die Aufsichtsbehörde vom Betreiber verlangen, innerhalb von vier Monaten in einer Sachstandsanalyse die geforderten Maßnahmen mit Angaben von Umsetzungsfristen und wirtschaftlicher Betrachtung darzustellen. Die Überprüfung dieses „Sachstandberichts“ unter Hinzuziehung unabhängiger Berater durch die Behörde sollte im gleichen Zeitraum durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Behörde hinsichtlich der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen sollte, insbesondere angesichts der vorhandenen Risiken, der Bevölkerung transparent gemacht werden.“

Öffentliche Auseinandersetzung geht weiter

Mit einer Aktions- und Menschenkette zum 2. Fukushima-Jahrestag wollen die AKW-GegnerInnen am 9. März ein  angenommenes Evakuierungsgebiet um den Reaktor markieren.

Zur StudieDie Schwachstellen des AKW Grohnde“ (pdf).

 

Forderungen und Zusammenfassung:

Die Schwachstellen des AKW Grohnde
Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde

Zusammenstellung der erforderlichen Maßnahmen aus BMU-Nachrüstliste und Aktionsplan für das AKW Grohnde (aus EU Stresstest)

  1. Systematische Überprüfung der den Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zugrundeliegenden Sicherheitsanalysen für die Auslegungsstörfälle auf Grundlage des neuen kerntechnische Regelwerk „Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke“, Zusammenstellen dieser Sicherheitsanalysen in einem Nachweishandbuch
  2. Nachrüstungen, die aus der unter Punkt 1 erfolgten Überprüfung resultieren
  3. Austausch von Rohrleitungen der Druckführenden Umschließung, um die Zuverlässigkeit des „Bruchausschlusskonzepts“ zu gewährleisten
  4. Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlendosis des Betriebspersonals
  5. Einführung eines prozessorientierten Managementsystems inklusive Sicherheitsmanagement, Alterungsmanagement und Qualitätsmanagement
  6. Qualifikationsmaßnahmen für das Personal auch hinsichtlich des Erlangens neuer Kompetenzen zum Umgang bei auslegungsüberschreitender Unfälle
  7. Nachrüstungen eines unabhängigen Kühlsystems des Brennelement-Lagerbeckens, dabei wenigstens ein Strang vollständig verbunkert und hochwassergeschützt
  8. Nachrüstung von Messeinrichtungen und automatischer Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Nichtleistungsbetrieb
  9. Erhöhung der anlageninternen Kühlwasservorräte durch Vergrößerung der Flutbehälterinventare und Wasservorräte gegen Einwirkung von außen
  10. Installation eines geeigneten Probenentnahmesystems im Sicherheitsbehälter
  11. Installation von geeigneten Füllstandssonden im Reaktordruckbehälter
  12. Entwicklung von rechnergestützten Diagnose- und Prognosehilfsmittel zur Ermittlung der radiologischen Lage für die Unterstützung des anlageninternen Krisenstabs während eines schweren Unfalls
  13. Beschaffung einer mobilen Gleichstromversorgung für Station Blackout Situationen
  14. Errichtung einer bautechnische Barriere gegen die Einwirkungen Dritter (Schutz vor Flugzeugabsturz)
  15. Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen (hinsichtlich eines Innentäterschutzes) und der Detektionseinrichtungen
  16. Verbesserung der Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Objektsicherung
  17. Nachrüstung von Einspeisepunkten zum Anschluss mobiler Notstromaggregate, die gegen Einwirkungen von außen (EVA) geschützt sind
  18. Beschaffung mobiler Pumpen und sonstigen Einspeiseequipments für den Einsatz unter Extrembedingungen
  19. Systematische Überprüfung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Durchführbarkeit von Notfallmaßnahmen unter Berücksichtigung von Einwirkungen von außen (EVA)[1]
  20. Nachrüstung des Systems zur Druckentlastung des Sicherheitsbehälters (filtered venting) unter Berücksichtigung von Station Blackout (Ausfall der kompletten Wechselstromversorgung) und von ungünstigen radiologische Bedingungen
  21. Schaffung eines von außerhalb des Sicherheitsbehälters zugänglichen fest installierten Einspeisepfades in das Brennelement-Lagerbecken, sodass während eines Unfalls keine Notwendigkeit besteht, gefährdete Räume zu betreten
  22. Erstellung umfassender Analysen und Entwicklung von Notfallmaßnahmen zum Ausfall der Brennelement-Lagerbeckenkühlung bei auslegungsüberschreitenden Störfallen
  23. Nachrüstung einer diversitären Wärmesenke in Form eines räumlich getrennten, erdbeben- und überflutungsgesicherten und verbunkerten Brunnen mit Borlagern, mobilen Notstromgeneratoren und Pumpen
  24. Nachrüstung des Schutz gegen Erdbeben gemäß internationalen Anforderungen und RSK- Stellungnahme
  25. Nachrüstung des Schutz vor Hochwasser gemäß RSK-Stellungnahme
  26. Nachrüstung eines Schutzes vor auslegungsüberschreitender Ringraumüberflutung
  27. Erhöhung der Zuverlässigkeit der Notfallmaßnahme „Sekundärseitige Druckentlastung und Bespeisung der Dampferzeuger“ zur Verhinderung des Hochdruckversagen des Reaktordruckbehälters mit frühen und hohen radioaktiven Freisetzungen in auslegungsüberschreitenden Situationen
  28. Maßnahmen und Prozeduren zur Verlängerung der Notstromdiesel-Laufzeit unter Nutzung gesicherter Treibstoffvorräte
  29. Integritätsnachweisen für die Strukturen des Brennelement-Lagerbeckens für höhere Temperaturen
  30. Entwicklung und Erstellung von Severe Accident Management Guidelines (SAMG), zur Minderung der radioaktiven Freisetzung infolge eines schweren Unfalls sowie Einführung und Schulung dazu in der Anlage

[1]     Laut Reaktorsicherheitskommission (RSK) sind die Auswirkungen auch unwahrscheinlicher, aber noch nicht „praktisch ausgeschlossener“ Einwirkungen auf Sicherheits- oder Notstandseinrichtungen systematisch zu analysieren und abzuschätzen. Die RSK fordert zusätzlich eine auslegungsüberschreitende Annahme zu übergreifend unterstelltem Versagen in Sicherheitseinrichtungen aufgrund nicht spezifizierter Ursachen.

Die Schwachstellen des AKW Grohnde
Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde

Studie, Januar 2013, Oda Becker

Zusammenfassung

Obwohl das AKW Grohnde schon fast 28 Jahre in Betrieb ist, und schon seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig wäre, wird es zu den neueren deutschen Anlagen gezählt und soll trotz bestehender Auslegungsdefizite noch neun weitere Jahre betrieben werden. Das AKW Grohnde weist mit 231 Ereignissen die höchste Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse aller deutschen AKWs auf. Dies ist ein Indikator für ein niedriges Sicherheitsniveau.

Das BMU hat bereits in 2010 (aktualisiert im Juni 2012), Anforderungen und Maßnahmen zur Behebung von Sicherheitsdefiziten der deutschen Atomkraftwerke in der sogenannten Nachrüstliste zusammengestellt. In 25 Punkten werden Maßnahmen für den technischen, personellen und organisatorischen Bereich sowie eine Verbesserung des Schutzes vor Terrorangriffen gefordert.

Die nach Fukushima veranlasste Sicherheitsprüfung der deutschen AKWs durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der europäische Stresstest zeigten, dass das AKW Grohnde nicht ausreichend gegen Erdbeben und Hochwasser geschützt ist. Zusätzlich wurde deutlich, dass die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen, mit denen in auslegungsüberschreitenden Situationen gravierende radioaktive Freisetzungen vermieden werden sollen, genau dann nicht durchführbar sind. Gleichzeitig sind laut Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die externen Katastrophenschutzpläne nicht ausreichend auf einen schweren Unfall vorbereitet. Daher ist das Risiko, das für die Bevölkerung vom AKW Grohnde ausgeht, hoch. Ob unvertretbar hoch, ist von Politik und Bevölkerung zu entscheiden.

Zwar kann auch durch Nachrüstungen ein potenzieller Unfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen nicht „praktisch ausgeschlossen“ werden, dennoch muss alles getan werden, um im Rahmen der Möglichkeiten bekannte Schwachstellen auszugleichen oder diesen entgegen zu wirken.

Nur eine umfassende Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen kann überhaupt zu einer nennenswerten Verbesserung des Sicherheitsniveaus des AKW Grohnde führen. Sowohl in der BMU-Nachrüstliste als auch im nationalen Aktionsplan, der im Rahmen des EU Stresstest erstellt wurde, sind meist nur sehr allgemeine Anforderungen formuliert. Eine Reduzierung des vom AKW Grohnde ausgehenden Risikos hängt daher entscheidend davon ab, wie die Aufsichtsbehörde diese konkretisiert und wie zügig sie agiert. Sie hat dabei einen erheblichen Handlungs- und Ermessungsspielraum.

Als erster Schritt sollte die Aufsichtsbehörde vom Betreiber verlangen, innerhalb von vier Monaten in einer Sachstandsanalyse die geforderten Maßnahmen mit Angaben von Umsetzungsfristen und wirtschaftlicher Betrachtung darzustellen. Die Überprüfung dieses „Sachstandberichts“ unter Hinzuziehung unabhängiger Berater durch die Behörde sollte im gleichen Zeitraum durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Behörde hinsichtlich der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen sollte, insbesondere angesichts der vorhandenen Risiken, der Bevölkerung transparent gemacht werden.“

Zum Fukushima-Tag am 9. März sind bundesweit Aktionen für den Atomausstieg geplant. Rund um das AKW Grohnde soll eine Aktions- und Menschenkette stattfinden.

Uranfabrik Gronau – Materialien zur atomrechtlichen Genehmigung zum Ausbau der URENCO-Anlage (2005)

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ROBIN WOOD Aktion für die Stilllegung der Uranfabrik Gronau

Im Frühjahr 2005 hat das Bundesland NRW eine umfassende Erweiterung der Urananreicherungsanlage in Gronau genehmigt. Bis heute dauern die Erweiterungsmaßnahmen an: Das gilt (vermutlich) für den Ausbau auf eine Jahreskapazität von 4.500 Tonnen angereichertem Uran und auch für den Bau einer neuen Atommülllagerhalle, die 2014 in Betrieb gehen soll.

Die Urananlage in Gronau ist – wie auch die Brennelementefabrik im benachbarten Lingen – nicht von den Atomgesetzänderungen nach Fukushima betroffen. Konkret: Während der Betrieb der Atomkraftwerke befristet wurde, darf die Uranfabrik in Gronau völlig unbefristet für den Weltmarkt Uranbrennstoff herstellen.

Hier werden nun diverse Materialien aus dem Genehmigungsverfahren als (zum Teil sehr große) PDF-Dateien veröffentlicht. Neben Stellungnahmen unterschiedlicher Beteiligter wird hier auch das Wortprotokoll des Erörterungstermins vom Juli 2003  sowie die 680 Seiten umfassende Genehmigung für den noch laufenden Ausbau der Uranfabrik Gronau bereit gestellt. In diesen Dokumenten kann zumindest teilweise nachvollzogen werden, welche Sicherheitsfragen etc. im Rahmen des Genehmigungsverfahren behandelt wurden.

Außerdem gibt es hier die Stellungnahme der „Gruppe Ökologie“ (heute Intac Hannover) vom Juni 2003. Diese Stellungnahme wurde im Auftrag des Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau erstellt. Der AKU gehörte zum Kreis der rund 7.000 EinwenderInnen, die sich damals gegen den Ausbau der Uranfabrik Gronau engagiert haben.

Dokumente zum Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau (bis 2005, PDF, teilweise sehr große!)

Kurzbeschreibung der URENCO zum Endausbau der Anlage und deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umgebung vom Dezember 2002

Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Wortprotokoll vom Erörterungstermin vom Juli 2003

Genehmigungsbescheid für den Ausbau der Uranfabrik vom 14. Februar 2005 (Nr. 7/6 UAG)

Stellungnahme der Einwender

Stellungnahme der Gruppe Ökologie im Auftrag des AKU Gronau (Einwender)

Weitere Materialien:

Umwelterklärung URENCO Deutschland GmbH Urananreicherungsanlage Gronau 2010

Information der Öffentlichkeit nach der Strahlenschutzverordnung und der Störfallverordnung („Katastrophenschutz-Information der URENCO Gronau, April 2011)

AKWs in Belgien: Wiederanfahren von Doel 3 und Tihange 2 unverantwortlich!

Radioaktiv-03.jpgUpdate 26.1.2014: Das Aktionsbündnis gegen Atomenergie Aachen hat mit Unterstützung der Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament am 24./25. Januar 2014 zu einer Expertenkonferenz zu den belgischen Atomreaktoren Doel 3 und Tihange 2 eingeladen. Gemeinsam mit renommierten Wissenschaftlern aus verschiedenen Fachbereichen (z.B. Mechanik, Materialwissenschaft, Sicherheits- und Risikowissenschaften, Chemie) sollen die Berichte der belgischen Atomaufsichtsbehörde und mögliche Risiken analysiert werden. In einem abschließendem Bericht sollen weitere Fragen formuliert werden, die von der belgischen Aufsichtsbehörde zu klären sind. Weitere Infos hier. Update Ende.

Januar 2013: Mehr als 1.000 Menschen haben am letzten Wochenende in Maastricht/Belgien für den Atomausstieg demonstriert. Anlass für die Demonstration sind auch schwere Mängel in den belgischen Atomkraftwerken. Über diese Mängel hatten in der letzten Woche auch die Grüne Europa-Abgeordnete Rebecca Harms und die Gutachterin Ilse Tweer mit einer Studie (siehe unten) informiert. Darin warnt Tweer vor der drohenden Wieder-Inbetriebnahme der beiden belgischen Reaktoren Doel3 und Tihange2. In den beiden Reaktorblöcken sind letztes Jahr zum Teil Tausende von Rissen festgestellt worden. Die Regierung hatte beide Blöcke daraufhin abgeschaltet. Nun verdichten sich in den letzten Tagen die Hinweise, dass die Reaktoren trotz dieser erheblichen Sicherheitsmängel wieder in Betrieb gehen könnten. (Zu den Problemen von Rissbildungen auch in deutschen Atommeilern siehe hier).

In einer PM vom 10.1.2013 heißt es: „Im August und September 2012 wurden Defekte in den Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 in Belgien bekannt. Beide Reaktoren stehen deshalb zurzeit still. Die Empfehlung der belgischen Aufsichtsbehörden, ob die Reaktoren wieder angefahren werden können, wird in Kürze erwartet. Die Fraktion Grüne/EFA im Europaparlament hat deshalb die unabhängige Materialexpertin Dr. Ilse Tweer beauftragt die vorhandenen Informationen zu den Fällen zu sichten und zu bewerten. Diese Arbeit wurde heute im Europäischen Parlament vorgestellt (1).

Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Atomexpertin, erklärt dazu:

„Es wäre unverantwortlich die Reaktoren wieder anzufahren, bevor die von Frau Dr. Tweer aufgeworfenen Fragen beantwortet sind. Solange wir nicht zweifelsfrei wissen, wann und wodurch die Defekte im Stahl entstanden sind und ob diese sich im Betrieb unter Umständen vergrößern, müssen die Reaktoren abgeschaltet bleiben. Ein plötzliches Bersten des Druckbehälters könnte sonst in der dicht besiedelten Region um die Reaktoren katastrophale Folgen haben.

Auch über Belgien hinaus müssen Schlussfolgerungen aus dem Fall gezogen werden. Alle Reaktoren müssen vollständig auf ähnliche Fehler untersucht werden, soweit dies noch nicht geschehen ist. Außerdem hat der Fall das Scheitern der Atomaufsicht zum Vorschein gebracht. Tausende von Fehlern im Druckbehälter wurden erst nach 30 Jahren im Betrieb entdeckt und die Dokumentation vom Stahllieferanten und Herstellern ist lückenhaft.

Nicht zuletzt zeigt der Fall aber auch, wie gefährlich die Einschränkung der europäischen Stresstests allein auf äußere Einflüsse durch Naturkatastrophen ist. Die Gefahren, die wie in den belgischen Reaktoren durch Materialmängel oder -alterung drohen blieben unberücksichtigt. Die Fehler in den Reaktordruckbehältern konnten deshalb im Rahmen der Stresstests nicht entdeckt werden und finden auch in den Aktionsplänen keine Erwähnung.

Von Kommissar Oettinger erwarten wir umgehend eine Stellungnahme zu den Sicherheitsfragen in Doel 3 und Tihange 2. Zudem darf Günther Oettinger als einer, der die Zukunft der Atomindustrie propagiert, den europäischen Stresstest nicht länger als Alibi missbrauchen. Der Kommissar verspricht seit der Fukushima-Katastrophe vor zwei Jahren, dass die nukleare Sicherheitsrichtlinie verschärft werden soll. Wir erwarten, dass er endlich liefert.“

1) Die Studie von Dr. Ilse Tweer finden Sie auf http://www.greens-efa.eu/fileadmin/dam/Documents/Studies/Comments_on_flaws_Doel_3.pdf

Oder hier auf umweltFAIRaendern.de (PDF)

Strahlende Atomenergie: Jahresberichte des Bundesamt für Strahlenschutz seit 1997

radioaktiv009Seit 1997 erscheinen die „Jahresberichte“ des „Bundesamt für Strahlenschutz“. Darin schreibt das BfS über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit in den jeweiligen Fachbereichen. Im November 2012 erschien der Jahresbericht 2011, in dem das BfS z.B. ausführlich über seine Erkenntnisse zu dem mehrfachen Super-Gau in Fukushima informiert, über den Unfallablauf, über die radioaktiven Freisetzungen, deren Verbreitung und deren mögliche Folgen. Das BfS ist eine eigenständige Fachbehörde und ist dem Bundesumweltministerium zugeordnet.

Unten auf dieser Seite gibt es die Links zum Download der einzelnen Jahresberichte des BfS. (Wegen Unklarheiten bezüglich der Urheberrechte sind die Berichte nicht als PDF direkt auf dem Server von umweltFAIRaendern.de gespeichert.* siehe unten)

In den Jahresberichten gibt das BfS einen Überblick – natürlich aus seiner Sicht – über den Stand der Dinge z.B. bei den Endlagerstandorten oder auch den Atommüll-Zwischenlagern an den AKWs. Die Jahresberichte von 1997 bis heute ergeben damit auch einen Überblick,  wie sich z.B. die Debatte um die dauerhafte Atommülllagerung (aus behördlicher) Sicht entwickelt hat und man findet auch (allgemeine) Daten zu Atomtransporten oder z.B. über die Entwicklung und Genehmigung von Behältern für den Transport und die Lagerung hochradioaktiver Brennelemente.

Kernbereich des BfS ist die sogenannte Endlagerung aller radioaktiven Materialien aus der Atomwirtschaft. Dazu zählen die Atommülllager Morsleben und ASSE II, aber auch der Schacht Konrad (leicht- und mittelaktive Abfälle) sowie die sogenannte Erkundung in Gorleben (hochradioaktive Abfälle). Maßgeblich ist das BfS auch zuständig für die „Endlagerforschung“ und ist insofern auch an der aktuellen Debatte über ein Endlagersuchgesetz beteiligt. Genehmigungsbehörde ist das BfS für die sogenannten Standortzwischenlager an den AKWs, also die Hallen, in denen die hochradioaktiven Brennelemente aus den Atomreaktoren in Castorbehältern „zwischengelagert“ werden. Außerdem ist  das BfS die Genehmigungsbehörde für Atomtransporte, sofern es sich um Transporte mit Kernbrennstoffen (angereichertes Uran235 etc.) handelt.

Weiterhin ist das BfS auch für andere Strahlen zuständig: Z.B. für Elektromagnetische Felder in Zusammenhang mit den (Überland-)Stromleitungen und auch mit den gesundheitlichen Folgen z.B. von Funkmasten (Handynetze etc.).

Hier die Liste mit den Jahresberichten, die auf die Seiten des BfS verweisen (*siehe unten):

* Für den Fall, dass sich die Veröffentlichungspraxis beim Bundesamt für Strahlenschutz durch politische Entscheidungen ändern sollte und diese Berichte dort nicht mehr online verfügbar sind: Fragen Sie per Mail nach (Adresse unter Kontakte).

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