Gravierende Sicherheitsmängel trotz Fukushima – Infobroschüre aus Schleswig-Holstein – Und jetzt?

AKW-Brokorf-21April2013147Warum der Atomausstieg richtig ist? Darüber informiert eine neue Broschüre des Energiewendeministerium Schleswig-Holstein. „Wendepunkt Fukushima“ heißt diese Broschüre im Titel. Eine gute Sache. In der Broschüre werden viele wichtige Aspekte noch einmal aufgearbeitet und dargestellt, die allzu schnell in Vergessenheit zu geraten drohen. Interessant aber auch: Dass die Landesregierung in Kiel im Koalitionsvertrag verabredet hat, nach Wegen zu suchen, das AKW Brokdorf schneller abzuschalten, wird nicht angesprochen. Jedenfalls unterlässt es der grüne Energiewendeminister Habeck das als Ziel zu benennen. Das ist verwunderlich, denn die Broschüre zeigt an vielen Stellen auf, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, weil die Bundesregierung vor allem die  Betreiber schützt, nicht aber die Bevölkerung. Die Broschüre steht hier zum download (PDF).

Es wird viel Material zusammen getragen, aus dem sich konkrete politische und fachliche Maßnahmen auch aus landespolitischer Sicht entwickeln lassen. Vorausgesetzt, der politische Wille dazu ist vorhanden. Die Broschüre zeigt auf, wo die landespolitischen Aufgaben liegen könnten und wo Maßnahmen durch den Bund erforderlich wären. Nicht ganz bedeutungslos, auf dem Weg zur Bundestagswahl im September 2013.

Die Autoren liefern Anknüpfungspunkte. Unklar bleibt aber, ob die Kieler Landesregierung bzw. die Grünen das Nutzen wollen, um offensiv eine Politik für den schnelleren Atomausstieg zu machen. Hier nur zwei Beispiele aus der Broschüre: Ausführlich wird noch einmal der Unfallverlauf von Fukushima dargelegt. Vor dem Hintergrund wird aufgezeigt, dass der „Stresstest“ der EU-Kommission zur Sicherheit der europäischen Atommeiler diverse wichtige Dinge überhaupt nicht in Betracht gezogen hat (Die Mängel des deutschen Stresstest werden leider nicht beschrieben). Das wird von zwei ehemaligen „hochrangigen“ Mitarbeitern des Bundesumweltministeriums aufbereitet, von Dieter Majer und Wolfgang Renneberg (Majer hatte im Frühjahr für .ausgestrahlt über die Sicherheitsmängel im AKW Brokdorf eine Studie vorgelegt – siehe hier: AKW Brokdorf – Der Super-GAU ist möglich).

Majer wird am Ende seines Beitrags konkret, was politische und fachliche Handlungsoptionen für die Landesregierung mit Blick auf das AKW Brokdorf sein könnten und was konkret von der Bundesregierung zu fordern ist. Auf Seite 12 der Broschüre schreibt Majer zusammenfassend: „Solange die herrschende Politik glaubt, auf den Betrieb der Kernkraftwerke nicht gänzlich verzichten zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass an den Betrieb von Kernkraftwerken höchste Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Es reicht nicht aus, wie beim Europäischen Stresstest geschehen, dass eine oberflächliche Prüfung nur im Hinblick auf das in Fukushima stattgefundene Szenario und dabei nur Notfallmaßnahmen im Auge habend durchgeführt wird. Vielmehr ist es erforderlich, dass die gesamten Anlagen auf den Prüfstand kommen und nach den Kriterien des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik überprüft werden. Leider erfüllen die vom Bundesumweltministerium im November 2012 veröffentlichten Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke diese Voraussetzungen nicht. Teilweise wurden wichtige Themen nicht behandelt, teilweise wurden Maßstäbe relativiert und teilweise wurde die Festlegung von Kriterien an ein Gremium des „Kerntechnischen Ausschusses“ delegiert, das durch seine Zusammensetzung nicht die Gewähr einer von Betreiberinteressen unbeeinflussten Verabschiedung von höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen bietet.

Der Unfall von Fukushima sollte für Deutschland Anlass sein, mindestens Folgendes konsequent durchzuführen:

• Prüfung aller deutschen Kernkraftwerke nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Für diese Prüfung sollten Personen und Institutionen beauftragt werden, die bisher die entsprechenden Anlagen nicht bewertet haben.

• Transparente öffentliche Darstellung der Unterschiede zwischen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und den in Betrieb befindlichen Anlagen.

• Gewährung des Einblickes der Öffentlichkeit in alle Unterlagen, die die Sicherheit der Anlagen betreffen.

• Begründete Festlegung von Nachrüstforderungen, insbesondere im Hinblick darauf, warum ggf. weiterhin Abweichungen vom Stand von Wissenschaft und Technik von den Behörden geduldet werden.

• Die bisher in Deutschland vernachlässigte verbindliche Festlegung von Notfallmaßnahmen sollte korrigiert werden. Für alle Anlagen sollten spezifische und detaillierte Richtlinien von Maßnahmen für den Fall, dass schwere Unfälle eingetreten sind, erarbeitet werden.

• Deutschland sollte sich in internationalen Gremien an die Spitze der Länder stellen, die für höchstmögliche Sicherheit eintreten. Die häufig vom Bundesumweltministerium vertretene Auffassung, dass diplomatische Gepflogenheiten eine deutliche Ansprache der Sicherheitsprobleme in den Nachbarländern nicht zulassen, sollte aufgegeben werden. Es darf nicht sein, dass Diplomatie vor Sicherheit gestellt wird.“

 

Dieses Paket in politische und fachliche Arbeit umzuwandeln sollte nun also die Aufgabe der Landesregierung und ihres Energiewendeministers sein.

Auch Wolfgang Renneberg führt erhebliche Defizite an, spricht z.B. den Aktionsplan des Bundesumeltministeriums vom 31. Dezember 2012 an: „Der Plan enthält 23 „Empfehlungen“, die auf Untersuchungen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) zurückgehen.“ Und er nennt auch hier die Handlungsdefizite: „Der Aktionsplan sieht eine eigene Prüfungsmethodik vor, die den Betreibern weite Interpretationsspielräume eröffnet, kein klares Anforderungsprofil besitzt und sie damit vor den strengeren Sicherheitsanforderungen des gerade verabschiedeten deutschen Regelwerks schützt.“ (S.20/21).

Das liefert Ansatzpunkte für eine offensivere Politik, die den Atomausstieg beschleunigt und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Energiewende leistet. Derartige Hinweise müssten in konkrete politische und fachliche Vorlagen umgewandelt werden: Das Land Schleswig-Holstein müsste direkt am AKW Brokdorf darlegen, welche Defizite und Schwachstellen bestehen, zeigen, was nach EU-Stresstest, Kerntechnischem Regelwerk und Aktionsplan alles nicht getan wird, um die Sicherheit von Brokdorf im Angesicht von Fukushima zu erhöhen!

Dabei ist klar: Weil Atomrecht Bundesrecht ist, muss eine Bundesregierung wesentliche Dinge tun. Das aber darf nicht dazu führen, die Dinge zu unterlassen, die landespolitisch möglich und erforderlich sind, um die Bundesregierung stärker unter Handlungsdruck zu setzen.

Dazu könnten neben einer detaillierten Darstellung der Umsetzungsdefizite für das AKW Brokdorf aufgrund des Fehlens bundespolitischer Vorgaben, auch eigene Bundesratsinitiativen gehören. Das könnte mit anderen rot-grünen Bundesländern koordiniert werden.

Zwei weitere Beiträge enthält die Broschüre. In der Pressemitteilung des Energiewendeministeriums heißt es: „Michael Herczeg, Universitätsprofessor und Unternehmensberater aus Lübeck, beschreibt den „Faktor Mensch“ bei Bau und Betrieb von Kernkraftwerken. Herczegs Kernthese: Bei einer Risikotechnologie wie der Atomkraft muss Verlass darauf sein, dass Mensch und Technik weitestgehend fehlerfrei zusammenwirken. Diese Verlässlichkeit ist aber nicht gegeben.“ Und – das lasse ich jetzt erst mal unkommentiert: „Mit Bezug auf die aktuelle Diskussion um die Entsorgung des Atommülls nimmt schließlich Michael Sailer, Vorsitzender der Entsorgungskommission des Bundes, Stellung. Sailer erläutert, warum die bisher noch fehlenden Endlager keinesfalls ein Grund sind, den Atomausstieg hinauszuschieben.“

Atomtransporte Bremen: Verbot bleibt vorerst bestehen – Staatsgerichtshof Bremen erklärt sich für nicht zuständig.

einbahnstrassenIn Bremen bleibt das bestehende Verbot von Atomtransporten mit radioaktiven Kernbrennstoffen über die Häfen in Kraft. Einige CDU-Angeordnete hatten vor dem Bremer Staatsgerichtshof gegen dieses Verbot geklagt. „Dieser sieht sich als nicht zuständig an. Eine Entscheidung könnte nur das Bundesverfassungsgericht fällen“, schreibt das Hamburger Abendblatt. „Die Entscheidung der Bremer Richter fiel denkbar knapp aus. Vier Mitglieder des siebenköpfigen Senats stimmten dafür, drei dagegen.“

Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist erst mal nicht in Sicht, denn die CDU-Abgeordneten aus Bremen haben dazu nicht das Recht.

Wie andere Städte und Häfen auf dieses Urteil reagieren, bleibt abzuwarten. Aus Niedersachsen kommt laut Abendblatt folgendes: „Das Nachbarland Niedersachsen hatte den Ausgang des Verfahrens am Staatsgerichtshof mit großem Interesse verfolgt. Im vergangenen Jahr hatten zwei Transporte von plutoniumhaltigen Kernbrennstäben über den Hafen in Nordenham für Proteste gesorgt. Für die niedersächsischen Häfen sei ein Atomtransportverbot derzeit aber nicht geplant, sagte Umweltministeriumssprecher Rudi Zimmeck. „Die Rechtslage ist nach der Bremer Entscheidung weiterhin ungeklärt.“ Stattdessen setze das Land auf den Atomausstieg.“

Naja, eine offensive Politik wäre doch eher, sich der Rechtslage von Bremen anzupassen UND damit den Druck für den Ausstieg zu erhöhen!

In Hamburg liegt derzeit ein Antrag auf Atomstransporte-Stopp im Umweltausschuss „geparkt“. Gestellt hat ihn die Linke-Fraktion. Aber angesichts der Allein-Regierung der SPD habe man sich vorerst verständigt, den Antrag erst weiter zu behandeln, wenn die Rechtslage geklärt sei (sonst wäre er mit der SPD-Mehrheit schlicht angelehnt worden).

Die Linken-Fraktionen in Hamburg und Bremen reagierten mit dieser gemeinsamen Pressemitteilung auf den Bremer Beschluss: „Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe bleibt bestehen: DIE LINKE sieht sich bestätigt.

Der Bremer Staatsgerichtshof hat heute die Normenkontrollklage der CDU-Bürgerschaftsfraktion gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Hafenbetriebsgesetz abgewiesen. Die Mehrheit der Bremer VerfassungsrichterInnen bestätigte damit die landesrechtliche Teilentwidmung der Häfen, wie sie DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft vor gut knapp drei Jahren mit einem Rechtsgutachten und parlamentarischen Initiativen angestoßen hatte.

Klaus-Rainer Rupp, stellvertretender Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Bremer Linksfraktion zeigt sich zufrieden: „Die gute Nachricht lautet: Die Atomlobby hat sich nicht durchgesetzt und das Verbot bleibt in Kraft. Die noch bessere Nachricht: Das Gericht hat keinerlei Abgrenzungen formuliert, die einer Erweiterung der Ausschlusskriterien auf beispielsweise abgereichertes oder nichtangereichertes Uranhexafluorid im Wege stehen. Davon ausgehend müssen Atomtransporte jetzt konsequenterweise komplett untersagt werden. Es reicht nämlich nicht, nur die kleine Zahl von Kernbrennstoff-Transporten zu vermeiden, wenn Vor- und Nebenprodukte weiter unbehelligt umgeschlagen werden können. Das hat der schwere Brand des mit Munition und Uranhexafluorid beladenen Frachters am 1. Mai 2013 im Hamburger Hafen mehr als deutlich gemacht. Es gilt jetzt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Bevölkerung vor schwimmenden Bomben zu schützen“.

Dora Heyenn, Vorsitzende der Linksfraktion in Hamburg fordert: „Die Brisanz des Unfalls am 1. Mai lässt kein Warten mehr zu, sondern erfordert eine rasche politische Entscheidung. Nachdem der Bremer Staatsgerichtshof die Klage gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Hafenbetriebsgesetz abgewiesen hat, werden wir unseren Antrag auf Teilentwidmung des Hamburger Hafens (Drs. 20/383) wieder auf die Tagesordnung setzen. Denn die Ereignisse vom 1. Mai und das Bremer Urteil zeigen, dass unser Vorschlag richtig und wichtig ist.“

Mehr Hintergrund-Informationen auch auf umweltFAIRaendern über Atomtransporte durch Bremen und z.B. Hamburg:

 

Atomtransporte und die Bremer Häfen: Verstößt das Verbot gegen das Grundgesetz?

MOX-Transport„Keine Atomtransporte mehr über die Bremer Häfen – das entschied die Bremer Regierung im vergangenen Jahr. Die CDU sieht in dem Verbot einen Verstoß gegen das Grundgesetz und reichte Klage ein. Darf das Land Atomtransporte über seine Häfen verbieten oder nicht? Darüber entscheidet jetzt der Staatsgerichtshof.“ Das meldet Radio Bremen mit einer ausführlichen Darstellung der Positionen auf seiner Homepage. „Atomtransporte und die Bremer Häfen: Verstößt das Verbot gegen das Grundgesetz?“ weiterlesen

Sicherheit unter politischem Druck: Klage über Sicherheitsmängel im Atommülllager Brunsbüttel wird verhandelt

AKW-Brunsbuettel-21April2013161Bis heute ist das Atommüll-Standortlager am AKW Brunsbüttel nicht abschließend genehmigt. Dennoch wird seit Monaten darüber diskutiert, ob in dieses Lager noch mehr Atommüll eingelagert werden darf, um so einen Kompromiss für die laufende Endlager-Such-Debatte hinzubekommen. Gestern hatte eine Runde von Ministerpräsidenten und Bundesumweltminister dazu getagt.  Ab Montag befasst sich das Oberverwaltungsgericht in Schleswig erneut mit den Sicherheitsdefiziten: „Die Klage eines Anwohners gegen die Bundesrepublik Deutschland ist vom Bundesverwaltungsgericht zur erneuten Sachaufklärung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Der Prozess beginnt am Montag, dem 17. Juni 2013, 10 Uhr, und ist zunächst für 3 Tage terminiert.“ Das teilt die Initiative Brokdorf-akut heute mit. Weiter heißt es in der Pressemeldung:

„Die Genehmigung für das atomare Standortzwischenlager (ZL) Brunsbüttel wurde am 28.11.2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Am 17.2.2004 reichte ein Brunsbütteler Bürger dagegen Klage ein. Das OVG Schleswig wies die Klage am 31.1.2007 ab. Das Bundesverwaltungsgericht gab der dagegen eingelegten Revision statt und verwies die Klage mit Beschluss vom 10.4.2008 ans OVG zurück mit der Aufforderung zu prüfen, ob die Genehmigung willkürfrei erteilt worden ist.

Das OVG hatte die Klage damals abgewiesen, weil es die maßgeblichen Vorschriften des Atomgesetzes zum Schutz vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritte (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) generell für nicht drittschützend ansah und damit Anwohnern von Atomanlagen  einen Schutzanspruch im Hinblick auf terroristische Angriffe, insbesondere in Bezug auf den (gezielten) Flugzeugabsturz und einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen grundsätzlich absprach.

Das Verfahren hat Rechtsgeschichte geschrieben, weil das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich geklärt hat, dass Kläger überprüfen lassen können, ob mit der atomrechtlichen Genehmigung ausreichende Schutzvorkehrungen gegen entsprechende (auch terroristisch motivierte) Ereignisse getroffen worden sind. (Diese neue Rechtsauffassung war nach den Ereignissen in den USA vom 11.9.2001 überfällig.)

Die Sachaufklärung durch das OVG gestaltet sich indes äußerst schwierig:

1. Das beklagte BfS hat es abgelehnt, dem Gericht detaillierte Angaben zu den vorgesehenen Schutzmaßnahmen vorzulegen. Dies wird damit begründet, dass mutmaßliche Täter daraus Schlüsse ziehen könnten, wo Lücken im Sicherungskonzept liegen und wo bauliche Schwachstellen vorliegen.
Die Anwälte der beigeladenen Firma Vattenfall behaupten sogar dreist, dass diese Geheimhaltung auch zum Wohle des Klägers gereicht (der ja seine Klage gar nicht detailliert begründen kann); denn es sei für den Kläger besser, die Klage zu verlieren als wenn Terroristen technische Daten zur Kenntnis bekämen.
Dem Gericht geben die Anwälte praktisch die Empfehlung, ohne Kenntnis der Unterlagen einfach nach dem gesunden Menschenverstand zu urteilen.

Hier soll also die grundgesetzlich verbriefte Gewaltenteilung eingeschränkt und die Kontrollfunktion der Gerichte ausgehöhlt werden. Der Gesellschaft dienlicher wäre es, sich einer derart gefährlichen Technologie schnell zu entledigen, statt die Aufgaben der Organe des Rechtsstaats zu beschneiden.

2. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hatte für das BfS die Flugzeugabsturzsicherheit des ZL Brunsbüttel begutachtet und dabei nur leichtere Flugzeugtypen als den Airbus A380 betrachtet. In einem Schreiben der GRS vom 28.4.2013 heißt es, dass ihr zum Zeitpunkt der Genehmigung (Ende 2003) keine detaillierten Konstruktionsdaten vorgelegen hätten. Diese seien von der GRS erst im Herbst 2005 von der EADS „erbeten“ worden. Mit dieser Ausrede kann sich das Gericht unmöglich abspeisen lassen; denn – von kleineren späteren Veränderungen abgesehen – lagen die Konstruktionsdaten natürlich bei EADS vor. Es sollen 2003 sogar schon ca. 100 Bestellungen für den A380 vorgelegen haben.

Es liegt ein offensichtliches Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde vor. Der A380 ist ca. doppelt so schwer wie die bis dahin größten Verkehrsflugzeuge und seine Tanks können ca. 310.000 l Treibstoff fassen.

Die Methodik, mögliche auslösende Ereignisse kleiner anzunehmen als sie sind, in ihren Auswirkungen zu unterschätzen oder sogar ganz zu negieren, wird von Gutachtern gern angewendet, um die Kosten für erforderliche Gegenmaßnahmen für den Auftraggeber gering zu halten. (Probate Beispiele sind die zu niedrig bemessenen Sturmflutmauern am AKW Fukushima, die Deichhöhen an der Unterelbe, der Erdbebenschutz sowie als jüngstes Beispiel die zu niedrig bemessenen Deichbesticke an der Oberelbe.)

3. Vattenfall hat zwischenzeitlich einen Änderungsantrag für das ZL Brunsbüttel beim BfS gestellt, der noch nicht beschieden ist. Dabei soll es sich um das Zumauern von Lüftungsöffnungen und die Errichtung von Zwischenwänden im Inneren des ZL handeln, wodurch die Stellplatzkapazität sich von 80 auf 36 Castorbehälter verringern würde. Informationen zu diesem Genehmigungsverfahren werden wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um die Erhöhung der Sicherheit gegen terroristische Angriffe handeln. (Vergleichbare Anträge sollen auch für die übrigen ZL in Deutschland gestellt worden sein.)
Es stellt sich die Frage, ob sich das Gericht nur mit der Rechtmäßigkeit der Genehmigung aus dem Jahr 2003 beschäftigen will oder auch mit der beantragten Umrüstung, die möglicherweise deshalb beantragt wurde, um einer Prozessniederlage zuvorzukommen.

4. Trotz dieser rechtlich unübersichtlichen Lage hatte Bundesumweltminister Altmeier das ZL Brunsbüttel (und das ZL Unterweser, ebenfalls noch beklagt wird) als mögliche Abstellplätze für die aus dem Ausland zurückzunehmenden hochradioaktiven Glaskokillen benannt. Eine schnelle Entscheidung sei nötig, um das noch unbedingt vor der Bundestagswahl zu beschließende Endlagersuchgesetz verabschieden zu können. Durch diese Hektik ist die Rechtsprechung des OVG zusätzlich erschwert. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, einer Lagerung des Atommülls in SH unter Bedingungen zuzustimmen. Diese Bedingungen thematisieren aber weder die Sicherheit noch die Geeignetheit des ZL Brunsbüttel. Auch dadurch lastet politischer Druck auf dem Gericht, dessen Entscheidung somit Einfluss auf die Endlagersuche nehmen könnte.

Die Initiative Brokdorf-akut hofft, dass das OVG eine gründliche Sachaufklärung durchführt und zu einem fairen Urteil kommt.“

Für Rückfragen: Initiative Brokdorf-akut – www.brokdorf-akut.de

Siehe auch: Castoren für Brunsbüttel – Einlagerung ist möglich?

Mehr zum Thema:

Volksentscheid Energienetze Hamburg und die Kirche: „Aufgeschobenes Kirchenmitglied“ Fritz Vahrenholt diskutiert nicht

logo_rgb_balkenDr. Fritz Vahrenholt stellt sich nicht der Diskussion: Er hatte laut getönt, gegen die Beteiligung der Hamburger Kirche am kommenden Volksentscheid für die vollständige Rekommunalisierung der derzeit noch von Vattenfall und E.on betriebenen Energienetze für Strom, Fernwärme und Gas. Im Frühjahr hatte er sich auf seine unnachahmliche Weise in die Debatte eingemischt: Eigentlich hätte er gerade wieder in die Kirche eintreten wollen. Doch da hörte er, dass die Kirche sich an dem aus seiner Sicht unsinnigen Volksentscheid beteiligen würde. Sogar Geld habe die Kirche für das Volksentscheids-Bündniss ausgegeben – das könne er mit seinem Gewissen als potentielles Kirchenmitglied nicht verantworten. Oh Gott!

Und sein Gewissenskonflikt trieb Vahrenholt sogleich dazu, einen Brief an die Hamburger Bischöfin zu schreiben. Das Abendblatt berichtete: „Hamburgs Ex-Umweltsenator, der langjährige Energiemanager Fritz Vahrenholt, hat sich im Zusammenhang mit dem kirchlichen Engagement für den Rückkauf der Energienetze an Bischöfin Kirsten Fehrs gewandt. In einem Brief, der dem Abendblatt vorliegt, schrieb er der Bischöfin, dass er seinen Plan, erneut in die Kirche einzutreten, „aufgeschoben“ habe. Er habe feststellen müssen, dass die Kirche die Kirchensteuer „nicht nur für seelsorgerische, sondern auch für politische Zwecke wie den Rückkauf der Leitungsnetze“ verwende. Vahrenholt, der bis Sommer 2012 Vorstand des Energieunternehmens RWE Innogy war und seitdem dessen Aufsichtsratschef ist, nahm damit Bezug auf den Rechenschaftsbericht der Initiative, nach dem der evangelischen Kirchenkreis Hamburg-Ost die Netzinitiative allein im Jahr 2011 mit 15.500 Euro unterstützt hatte. „Ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, mit meinen Kirchensteuerbeiträgen – die etwas höher liegen würden als die 15.000 Euro (…) – eine Maßnahme mitzufinanzieren, die großen Schaden für unser Gemeinwohl mit sich bringen würde.“

Darüber sollte nun diskutiert werden, natürlich mit Fritz Vahrenholt. In der St.-Petri-Kirche in der Hamburger Innenstadt sollte die von Pastor Störmer organisierte Veranstaltung stattfinden. (Siehe hier). Doch nun macht Vahrenholt einen Rückzieher und weigert sich, teilzunehmen. Na, vielleicht war das mit dem geplanten Kircheneintritt des Quertreibers Vahrenholt nichts so ganz ernst gemeint? Da reagiert die Kirche auf seinen Anwurf, organisiert diese Veranstaltung und ausgerechnet Vahrenholt macht nicht mit!

Die Veranstaltung findet dennoch statt, nun mit einem geänderten Podium:

EINMISCHUNG ERWÜNSCHT? Die Kirche und die Volksinitiative zum Rückkauf der Netze

Podiumsdiskussion am Mittwoch, 19. Juni 2013 um 20 Uhr in der Kirche St. Petri, Mönckebergstrasse, Hamburg mit:

Dr. Frank Hofmann, Philosoph und Journalist

PD Dr. Ralf Ptak, Wirtschaftswissenschaftlicher Referent des KDA der Nordkirche

Dirk Seifert, Energiereferent bei ROBIN WOOD

Thies Hansen, Gesamtbetriebsratsvorsitzender E.ON Hanse

Zwischenruf: Hark Bohm, Regisseur

Moderation: Christoph Störmer, Hauptpastor

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