Trouble in Tansania: Landrechte – Rohstoffe – Bürgerrechte – eine Studie für den Widerstand

Unterstützung gegen Landraub und Uranabbau in Tansania: Informationen für die Landbevölkerung über ihre Rechte. Foto: Dirk Seifert
Unterstützung gegen Landraub und Uranabbau in Tansania: Informationen für die Landbevölkerung über ihre Rechte. Foto: Dirk Seifert

Auch Tansania gehört zu den Ländern, in denen derzeit intensiv nach Rohstoffen gesucht wird. Dazu gehört auch das für den Betrieb von Atomkraftwerken erforderliche Uran. Die betroffene Bevölkerung ist meist kaum informiert, wenn internationale Konzerne und Investoren – oft in Verbindung mit einer an vermeintlicher wirtschaftlicher Entwicklung interessierten Regierung – in ihren Regionen einfallen, Erkundungsarbeiten vornehmen und Probebohrungen setzen. Selbst geltendes nationales Recht wird dabei allzu oft ignoriert (mehr über Tanzania und Uran hier).

Im September 2013 fand in Dar Es Salaam eine große Konferenz zum Thema Landraub statt. Auf deutscher Seite unterstützt und organisiert u.a. von der Mission EineWelt von der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. Als Ergebnis der Konferenz wurde eine Plattform unter dem Namen „Unser Land – unser Leben“ gegründet. Mehr dazu auf dieser Seite: Uranbergbau – Landraub – Tansania: Mission EineWelt.

Bereits im November 2011 hat die tansanische Organisation „Lawyers Environmental Action Team“ (LEAT) in Zusammenarbeit mit dem Ostafrika-Büro der Rosa-Luxemburg-Stiftung mit Sitz in Dar Es Salaam eine umfassende Studie zu Plantagenwirtschaft und Landrechten erstellt: „Land acquisitions for Agribusiness in Tanzania: Prospects and Challenges“. Die Studie im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung kann hier als PDF herunter geladen werden.

Mit solchen Projekten will die Rosa Luxemburg Stiftung auch die Bildungsarbeit unterstützen, damit die Betroffenen über ihre Rechte informiert werden. Daher sind solche Studien äußerst praxisorientiert und ziehen sich oft über längere Zeiträume hin, weil eine vielfältige Einbindung lokaler Strukturen erfolgt. In einer Mail zu der Studie betont die Rosa-Luxemburg-Stiftung: „Daher legt die Stiftung wert darauf, dass in der Zusammenarbeit  mit der tansanischen Organisation „Lawyers Environmental Action Team“ (LEAT) Bildungsmaßnahmen zu den gesetzlichen Grundlagen und den mit der Landnutzung in Verbindung stehenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen durchgeführt worden sind. Zur Veranschaulichung der genannten Konfliktlagen wurden Fallstudien zum Land Grabbing angestrengt, die dann neben der Sensibilisierung auf lokaler Ebene auch für Lobbying- und Advocacy-Aktivitäten auf nationaler Ebene genutzt werden konnten.

Die Aufnahme und Untersuchung von Landnahme-Fällen sowie begleitende Rechtsberatung und ggf. auch Vertretung vor Gerichten oder in Schlichtungsgremien wurde über mehrere Jahre verfolgt, ebenso Aufklärungsmaßnahmen zu Landrechten.

Darüber hinaus wurden Dialogmaßnahmen mit Regierungsvertretern auf lokaler Ebene, anderen NGOs sowie Vertretern der Privatwirtschaft organisiert, um eine stärkere Sensibilisierung zur Einhaltung von Umweltgesetzen zu erreichen.“

Über die Risiken des Uranabbaus fand im Oktober eine internationale Konferenz in Dar Es Salaam statt. Die war wiederum von der Rosa-Luxemburg, den ÄrztInnen der IPPNW aus der Schweiz und Deutschland sowie dem Uranium-Network organisiert. Auch diese Konferenz war stark „praxisorientiert“: Vor Beginn der Tagung besuchten die ExpertInnen, darunter Ärzte, Geologen und andere WissenschaftlerInnen, ein Gebiet, in dem derzeit die Erkundung des Geländes stattfindet. Auf einer großen Veranstaltung für die Dorfbewohner informierten sie über Umwelt- und Gesundheitsprobleme des Uranabbaus. Vor allem der russische Konzern ROSATOM ist über Tochterfirmen am Uran aus Tansania interessiert (Russlands Atomgigant ROSATOM – Von der Uranmine über Reaktoren bis zur Atombombe).

Über den Besuch in der Nähe von Dodoma, über die Konferenz und weitere Urangebiete in Tansania: :

Umsetzung Volksentscheid Energienetze Hamburg: Betriebsräte und Gewerkschaften konkretisieren Forderungen

logo_rgb_balkenDie Betriebsräte von Vattenfall und E.on und ihre Gewerkschaften Verdi und IG Metall Hamburg haben heute ihre Forderungen an die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Wärme und Gas in einem Eckpunkte-Papier konkretisiert. Anlass dafür war die gemeinsame Sitzung der Bürgerschaftsausschüsse für Haushalt und Umwelt, in der der Senat über den bisherigen Verlauf der Umsetzung des Volksentscheid zu berichten hatte.

Thies Hansen, Betriebsrat von E.on Hanse, nimmt als Vertreter der ArbeitnehmerInnen während der Umsetzung des Volksentscheids durch Senat und Bürgerschaft an den Ausschuss-Sitzungen teil und vertritt die Beschäftigten beider Unternehmen als so genannte „Auskunftsperson“. Das Papier steht hier als PDF zum download bereit.

Vorsicht beim Brötchen-Kauf! Bäcker mobilisieren gegen Ökostrom-Umlage

Brötchen
Total Brösel: Bäcker gegen Ökostrom-Umlage

Das Bäckerhandwerk in Deutschland macht mobil und hat die Schnauze voll. Nicht von klebrigen und mit Chemiezusätzen gespickten Halbfertig-Backwaren, sondern von der Ökostrom-Umlage des Erneuerbare Energien Gesetzes. Statt Umlage-Verfahren über die Stromrechnung fordern die ausgeschlafenen Frühaufsteher die Einführung einer Steuer, allerdings: Neue Belastungen dürfen daraus für Bäcker und Bürger nicht entstehen! Um diese Forderung gegen die Bundesregierung durchzubringen, haben die Bäcker eine Petition auf den Weg gebracht.

Keine kleinen Brötchen backen, möchte man den Mehlschwitzern zurufen. Aber heute waren es gerade mal wenig knusprige 300 Unterstützer, die die Petition gezeichnet haben. Der Chef des „Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.“ erklärt vor wenigen Tagen in einer PM: „Wir werden Mitte Januar 2014 entscheiden, wie lange die bundesweite Unterschriftenaktion in den Bäckereien noch fortgeführt werden sollte“. Richtig toll ist: Der Chef der Bäcker heißt Becker, Peter. Das hat Stil!

Also Vorsicht beim nächsten Brötchen-Kauf (- vor allem in Bergedorf! Danke, Jörn), wenn das freundliche Bäcker-Handwerk sie beim nächsten Einkauf zum Mitmachen ermuntern will und vielleicht gleich fünf zum Preis von 2 plus Unterschrift anbietet??

Wem das nicht behagt, kann sich vielleicht mit Vattenfall helfen: Knusper Knusper Knäuschen – Mit Vattenfall Kekse backen im Heizkraftwerk.

 

Hier die Petion des Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. samt Begründung :  Petition 47433: Energiewirtschaft – Abschaffung der EEG-Umlage vom 28.11.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… – die EEG-Umlage kurzfristig abzuschaffen, – die Energiewende künftig durch Mittel des Bundes zu finanzieren, ohne dass es zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Verbraucher und Unternehmen kommt.

Begründung

Private Verbraucher und nicht befreite Betriebe müssen zur Finanzierung der Energiewende derzeit die sog. EEG-Umlage zahlen. Diese ist in den letzten Jahren immens angestiegen und steigt weiter an. Ein Ende ist nicht in Sicht:
• 2012 bezahlte ein durchschnittlicher 3-Personen-Haushalt mit 3500 kWh Verbrauch noch rund 125 Euro. 2014 werden es durch den weiteren Anstieg der Umlage rund 218 Euro sein.
• 2012 bezahlte eine Bäckerei mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 220.000 kWh pro Jahr noch rund 7.902 Euro EEG-Umlage. Im Jahr 2014 werden es rund 13.728 Euro sein. Das entspricht einem Anstieg um rund 73 %.
• Einer Prognose der Netzbetreiber zufolge droht 2015 ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage.
Die Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage wird damit zu teuer und unbezahlbar.

Die EEG-Umlage ist ungerecht und unsolidarisch: Große Unternehmen werden befreit, Verbraucher, Mittelstand und Handwerk zahlen die Zeche. Die Mehrheit der Bevölkerung muss die Solar-, Biogas- und Windkraftanlagen von Wenigen finanzieren. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen dürften durch den erheblichen Anstieg der EEG-Umlage betroffen sein.

Die energieintensiven Betriebe des Bäckerhandwerks sind vom Kostenanstieg besonders betroffen:
• Steigt die EEG-Umlage, sinkt die Kaufkraft der Verbraucher.
• Anders als die befreiten Industrien können die kleinen und mittelständischen Betriebe keine Ausnahmeregelungen für sich in Anspruch nehmen und ihren Betrieb nicht ins Ausland verlagern.
• Die kleinen und mittelständischen Betriebe können die Kostensprünge der EEG-Umlage auf Dauer nicht intern ausgleichen.
Die EEG-Umlage belastet Tausende von Bäckern in Deutschland in einem unerträglichen Umfang.

Die Politik strebt nach derzeitigem Stand zwar eine zügige Reform des EEG an – aber nur mit dem Ziel, den Strompreisanstieg zu bremsen, nicht mit dem Ziel, den rasanten und drastischen Kostenanstieg, den es für die Verbraucher und nicht befreiten Betriebe ausgelöst hat, kurzfristig zurückzunehmen. Damit zieht sie dem Mittelstand den Boden unter den Füßen weg.

Aus diesen Gründen sollte
• die EEG-Umlage schnellstmöglich abgeschafft werden,
• schnellstmöglich zu einer Finanzierung der Energiewende aus Mitteln des Bundes übergegangen werden – ohne dass es zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher und Unternehmen kommt.

Ansonsten käme es nur zu einer weiteren Verschiebung finanzieller Belastungen, nicht aber zur dringend notwendigen Entlastung der Verbraucher und nicht befreiten Unternehmen.

Der Staat hat in den letzten Jahren Rekordsteuereinnahmen erzielt und wird dies nach der jüngsten Steuerschätzung auf absehbare Zeit weiter tun. Bei vernünftiger Planung der Mittel und Vornahme von Umschichtungen im Bundeshaushalt sollten der notwendige Betrag der EEG-Umlage (2014 ca. 24 Mrd. Euro) abgedeckt werden können.

Die Kostenlast der Energiewende muss vernünftig, gerecht und für alle bezahlbar verteilt werden.

Umsetzung Volksentscheid Hamburg: Will Vattenfall Energienetze verkaufen? SPD-Senat verlängert Fristen mit Vattenfall

logo_rgb_balkenDer Hamburger SPD-Senat verhandelt nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – unser Netz“ mit Vattenfall (und E.on) über die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Fernwärme (beide Vattenfall) und Gas (E.on). Ziel des Senats ist es in einem ersten Schritt, die für den Netzbetrieb erforderlichen Unternehmensteile zu 100 Prozent zu kaufen. Heute hat der Hamburger SPD-Senat mitgeteilt, dass er mit Vattenfall eine Verlängerung der Kündigungsfristen für die Verträge zum Stromnetz und zur Fernwärme vereinbart hat. Ein Hinweis darauf, dass Vattenfall bereit wäre, die Energienetze abzugeben?

Am 22. September hatte eine Mehrheit der HamburgerInnen für die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze gestimmt. In einem mächtigen Bündnis hatte die alleinregierende SPD sich gegen diesen Volksentscheid gestemmt und sich mit einem Minderheitsdeal von 25,1 Prozent an die Netzgesellschaften von Vattenfall und E.on gehängt. Allerdings: Die SPD hatte zugesagt, den (bindenden) Volksentscheid im Falle einer Mehrheit konsequent umzusetzen. Dazu hat der Senat – in Abstimmung mit der Bürgerschaft – Verhandlungen mit den Unternehmen aufgenommen, um über einen vollständigen Rückkauf zu sprechen. Offenbar braucht es nun mehr Zeit, um diese Verhandlungen fortzusetzen. Daher haben Vattenfall und der Senat eine Fristverlängerung für die zur Rekommunalisierung erforderlichen Kündigungsfristen vereinbart. Statt zum 15. Dezember muss die Kündigung nun erst Mitte Februar erfolgen. Weitere Einzelheiten teilte der Senat bislang nicht mit. Am kommenden Montag wird allerdings in einer gemeinsamen Sitzung von Haushalts- und Umweltausschuss der Senat über den Stand der Dinge das Parlament zu informieren haben.

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Ob die Fristverlängerung damit zu tun hat, dass Vattenfall an einen Verkauf der Energienetze denkt, bleibt abzuwarten. Bislang hat das Unternehmen einen Verkauf abgelehnt und angekündigt, sich erneut für eine Konzession der Netze zu bewerben. Siehe:  Volksentscheid Energienetze Hamburg: Vattenfall wird Votum ignorieren

Allerdings: Das Unternehmen ist ohnehin wirtschaftlich schwer angeschlagen und plant in Deutschland den Verkauf seiner bisherigen Geschäftsteile.

Hier die Senatsmeldung von heute:

„Gespräche zwischen HGV und Vattenfall werden fortgesetzt – Kündigungsfristen verlängert

Die zwischen Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement HGV und Vattenfall geschlossenen Verträge sahen für den Fall der Annahme des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ eine Kündigungsfrist von zwei Monaten ab Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids vor. Diese Frist wäre Mitte Dezember abgelaufen.

Um Zeit für Verhandlungen über den vollständigen Erwerb des Hamburger Stromnetzgeschäfts und des Fernwärmegeschäfts zu gewinnen, haben die Unternehmen die Ausübungsfristen für die Rücktrittsrechte der HGV bis Mitte Februar verlängert. Zugleich wurde auch die Ausübungsfrist für das Rücktrittsrecht der Stadt vom Sondernutzungsvertrag Wärme sowie die Prozessvereinbarung zum Ruhen des Klageverfahrens zur Endschaftsregelung aus der HEW-Konzession 1994 entsprechend verlängert.“

BürgerEnergie und das Stromnetz in Berlin: Vattenfall wird bevorteilt

Stromnetz in BürgerhandTrotz verlorenem Volksentscheid: In Berlin könnte es weiter „Tschüss Vattenfall“ heißen und zu einer Bürgerbeteiligung beim Stromnetz kommen. Denn die BürgerEnergie Berlin hat sich als Partner der Stadt Berlin für die Konzession um das Stromnetz beworben. Außerdem prüft die Bürger-Genossenschaft offenbar, sich ebenfalls als Partner der Stadt am Gasnetz zu beteiligen, sollte Berlin die Konzession dafür erhalten. Die Genossenschaft kritisiert aber das laufende Bewerbungsverfahren, weil es den Netzeigentümer Vattenfall bevorteile. Auch in Hamburg bewirbt sich eine Genossenschaft um Teilhabe am Stromnetz.

In einem Interview auf Telepolis teilt Luise Neumann-Cosel, eine der GeschäftsführerInnen der Genossenschaft zum Stand des Verfahrens mit: „Mittlerweile ist der erste Verfahrensbrief beantwortet, das ist sozusagen der erste Eignungsnachweis. Alle Bewerber mussten dem Land Berlin nachweisen, dass sie grundsätzlich technisch, wirtschaftlich und finanziell in der Lage sind, dieses Stromnetz zu betreiben. Diesen Test haben wir bestanden. Wir warten jetzt auf den zweiten Verfahrensbrief, der Anfang des nächsten Jahres kommen soll. Dann müssen die fünf Bewerber Farbe bekennen und genauer skizzieren, wie sie sich das vorstellen mit dem Stromnetzbetrieb, auch was Bürgerbeteiligung und die Einbindung erneuerbarer Energien angeht. Es geht also um ein innovatives Betriebskonzept. Nach dieser Angebotsrunde gibt es dann die ersten Gespräche zwischen dem Berliner Senat und den Bietern. Dann wird es zum ersten Mal richtig interessant.“

Die BürgerEnergie-Genossenschaft kritisiert laut Telepolis das laufende Bewerbungsverfahren, weil es den Stromnetzeigentümer Vattenfall bevorteile. Hartmut Gaßner, Rechtsanwalt und Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft soll die Verfahrenskriterien als „Wettbewerbsverzerrung“ und „Nonsens“ bezeichnet haben.

Neumann-Cosel erläutert in dem Interview, dass ein Problem im Verfahren sei, „dass die Vergabestelle im Prinzip davon ausgeht, dass ein neuer Netzbetreiber auf der grünen Wiese ein Netz aufbauen muss. Dem ist ja nicht so: Hier gibt es ein funktionierendes Netz“, so Neumann-Cosel. Über den tatsächlichen Netzbetrieb gibt es daher für die neuen Bewerber „sehr viel weniger Informationen über den jetzigen Netzbetrieb“. Das würde das „Verfahren sehr  ungleich“ machen. Also Vattenfall bevorteilen. Das ganze Interview weiterlesen auf Telepolis …

Auch in Hamburg will sich eine Bürger-Energienetz-Genossenschaft für das dortige Stromnetz bewerben. Dort hat der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ erfolgreich durchgesetzt, dass sich die SPD-geführte Stadt um die Energienetze für Strom, Gas und Wärme bewerben muss. 100 Prozent, so der Volksentscheid, sollen wieder in die öffentliche Hand. Damit muss das Eigentum an den Netzen also vollständig in die Hand der Stadt. Aber Möglichkeiten einer Beteiligung beim Betrieb der Netze sind damit nicht ausgeschlossen.

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