Rückbau Atomforschungsanlagen GKSS – Betreiber will Begleitgruppe einrichten

Eingang zum Kontrollbereich der Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS in Geesthacht. Seit 2010 ist die Anlage stillgelegt. Jetzt soll der Rückbau erfolgen. Foto: Dirk Seifert

Die beiden Reaktoren der ehemaligen Atomforschungsanlage bei Geesthacht/Hamburg sollen zurück gebaut werden. Um zu informieren und zu diskutieren, wie dieser Rückbau organisiert werden kann und was dabei alles zum Schutz der Umwelt und Menschen zu beachten ist, laden die Betreiber für Montag (1. Oktober 2012) zu einer Veranstaltung. Der Betreiber kündigt an, dass eine Begleitgruppe mit unterschiedlichen kommunalen und regionalen Akteuren eingerichtet werden soll. Allerdings, so offen sich das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) gibt: Mit der Ankündigung, den Rückbau zur „grünen Wiese“ zu betreiben, hat das HZG schon ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung andere diskussionwürdige Verfahren ausgeschlossen. Ein erster Makel, bevor das Verfahren überhaupt angelaufen ist.

Das HZG ist Teil des bundesweiten Forschungsnetzwerks Helmholtz-Gemeinschaft. Dieser gehört auch der ehemalige (bis Ende 2008) Betreiber des von Wassereinbrüchen bedrohten und einsturzgefährdeten Atommülllagers ASSE II an – das Helmholtz-Zentrum München (HZM). Bei der ASSE wurde das HZM schließlich als Betreiber durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) abgelöst. Jahrelang hatte das HZM bei der ASSE die massiven Probleme gegenüber der Öffentlichkeit verharmslost und bestritten. Erneut kam es zu großen Protesten, als das HZM das Atommülllager durch Flutung der verbleibenden Hohlräume – incl. Atommüll – schließen wollte.

Aus diesem Desaster hat das Helmholtz-Zentrum in Geesthacht offenbar gelernt und Konsequenzen gezogen. Am kommenden Montag sollen nach einer Vorstellung der Rückbauplanungen durch den Betreiber der ehemaligen Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS), dem heutigen Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Arbeitsgruppen zu den unterschiedlichen Problemstellungen durchgeführt werden.

Der Geesthachter HZG-Geschäftsführer, Prof. Dr. Wolfgang Kaysser hat erklärt: „Wenn klar ist, wo der größte Informations- und Diskussionsbedarf besteht, werden wir gemeinsam mit den Menschen der Region die Schwerpunkte und Themen für nachfolgende Veranstaltungen festlegen.“ Außerdem kündigt Kaysser an: „Moderierte Diskussionen in kleinen Gruppen und eine enge Abstimmung mit einer zukünftigen Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Bürgerinitiativen, der lokalen Politik und weiteren kommunalen Akteuren sollen größtmögliche Offenheit und Transparenz herstellen.“ Moderiert wird die Veranstaltung von der Atomgegnerin Silke Christina Freitag (PDF).

Das HZG in Geesthacht geht mit diesem Angebot einer eigenständigen Einbeziehung der Öffentlichkeit zunächst einen guten Weg. Zu fragen wird sein, wie diese Begleitgruppe konkret zustande kommt, welche Kompetenzen sie bekommt und wie unabhängig sie gegenüber dem HZG und der Aufsichtsbehörde agieren kann. Nicht zuletzt die Frage, ob sie auch Mittel an die Hand bekommt, eigenständige Gutachten und Bewertungen in Auftrag zu geben. Und zu fragen wäre, wie damit umgegangen werden soll, wenn Begleitgruppe und HZG sich in Sicherheitsfragen oder über den Umgang mit dem anfallenden Atommüll nicht verständigen. Einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine solche Begleitgruppe gibt es nicht und ist daher eine freiwillige Maßnahme des Betreibers.

Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung schon vor dem Start

In einem wichtigen Punkt hat das HZG aber schon unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine wichtige Entscheidung getroffen und damit den Spielraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung schon gravierend eingeschränkt. Denn: Das HZG hat sich für den Rückbau zur so genannten „Grünen Wiese“ entschieden und sich damit gegen den „sicheren Einschluss“ ausgesprochen. Für das angekündigte Beteiligungsverfahren ist dies in jedem Fall eine gravierende Einschränkung. Denn: Ob der Rückbau angesichts der angeführten Probleme wirklich einem sicheren Einschluss vorzuziehen ist, müsste in einer umfassenden Diskussion eigentlich geklärt werden und muss daher Bestandteil eines tatsächlich offenen Dialogs sein. Zu den Alternativen „Grüne Wiese“ und „sicherer Einschluss“  siehe die Diskussion der Vor- und Nachteile in einer Stellungnahme des Gutachters Wolfgang Neumann von der INTAC in Hannover.

Die Möglichkeit, beide Alternativen zu diskutieren und dann zu entscheiden, wie man vorgehen will, ist vor dem Hintergrund zahlreicher sicherheitsrelevanter (Strahlenschutz)Probleme wichtig: :

Bis heute gibt es für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiven Atommülls keine Lösung. Für die Aufnahme leicht- und mittelradioaktiven Atommülls ist ein Lager im Schacht Konrad zwar genehmigt, aber vermutlich erst 2019 kann dort der Probebetrieb aufgenommen werden, die eigentliche Einlagerung soll erst 2024 beginnen. Aber: Bis heute halten die Proteste gegen die Genehmigung des Schacht Konrad an, zahlreiche Nachbarstädte (z.B. Salzgitter), aber auch die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, verweisen immer wieder auf gravierende Sicherheitsmängel, die aus ihrer Sicht im Genehmigungsverfahren nicht zufriedenstellend geklärt wurden. Klagen gegen die Genehmigung waren schließlich erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die Klagen überhaupt zur Verhandlung zuzulassen!

Vor diesem Hintergrund dürfte es um die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle beim Rückbau der Forschungsreaktoren also noch jede Menge Diskussionen geben. Gut beraten wäre das HZG sicherlich, auch die AG Schacht Konrad und die in ihr zusammengeschlossenen Kommunen, Verbände und Menschen frühzeitig einzubeziehen.

Weitere Probleme: Was passiert mit dem Bauschutt und Stählen, die im Rahmen der Strahlenschutzverordnung „freigemessen“ werden können, obwohl sie zwar radioaktiv sind, aber unterhalb der Freigabewerte liegen? Bis heute ist es zulässig, dass unterhalb bestimmter Werte diese Abfälle auf Hausmülldeponien deponiert oder zur weiteren Stahlverarbeitung abtransportiert werden. Siehe ausführlicher hier und auch in diesem Text.

Gleich um die Ecke der Forschungsreaktoren steht das endgültig stillgelegte Vattenfall-AKW Krümmel. Was Vattenfall mit diesem Reaktor machen will, ist immer noch unklar.

Das atomrechtliche Verfahren für den Rückbau der Forschungs-Reaktoren

Die Stilllegung der GKSS-Atomforschungsanlage ist schon seit einigen Jahren im Gange und befindet sich derzeit in der Nachbetriebsphase. Im Juni 2010 ist der letzte Reaktor endgültig abgeschaltet worden. Im Sommer 2012 sind die letzten hochradioaktiven Brennelemente aus der Anlage abtransportiert worden. Nun wollen die GKSS-Betreiber, heute das Helmholtz-Zentrum Geesthacht, den Rückbau angehen. Dazu ist ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Genehmigungsbehörde ist die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein. Vermutlich wird dieses Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Darin eingeschlossen wäre dann, dass die Antragsunterlagen der Betreiber für zwei Monate öffentlich ausgelegt werden, dagegen Einsprüche erhoben werden können, die vor einer Genehmigung in einem Erörterungstermin diskutiert werden müssen.

Da der Rückbau einige Zeit dauern wird und dabei sehr unterschiedliche Dinge mit sehr unterschiedlichen Umweltauswirkungen geregelt werden müssen, ist zu hoffen, dass die Atomaufsichtsbehörde das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung so gestaltet, dass die BürgerInnen nicht nur einmal vor der Genehmigungserteilung gefragt werden, sondern es im Ablauf der Rückbaumaßnahmen vor Erteilung jeweils relevanter Genehmigungen und wichtiger Arbeitsschritte zu rechtlich verbindlichen Anhörungen kommen wird.

Das ein solches Verfahren mit viel Öffentlichkeitsbeteiligung zustande kommen könnte, ist angesichts der bisherigen Ankündigungen des HZG möglich.

Bloß weg mit dem Atommüll – Eine Geschichte über die Entsorgungspolitik

Nichts entsorgt, alles nur geparkt. Radioaktive Brennelemente im Lagerbecken der WAA Sellafield. Nach der Bearbeitung kommt das Zeug als verglaster Atommüll für das Zwischenlager Gorleben zurück oder als plutoniumhaltige Brennelemente (MOX) für deutsche AKWs. Alles strahlt weiter… Foto: Betreiber Sellafield

Die Wochenzeitung DIE ZEIT hat in ihrer Online-Ausgabe einen Artikel von Manfred Kriener veröffentlicht, der sich mit der deutschen Geschichte über die Atommüllentsorgung auseinandersetzt.

Kriener zeichnet in dem Artikel die gesamte – absurde und manchmal kaum glaubhafte – Debatte über den Atommüll nach. Lesenwert!

Zur Entsorgungsfrage und die Bedeutung für den Betrieb von Atomkraftwerken siehe auch diesen Text über die Geschichte des AKW Brokdorf. Darin geht es u.a. auch um das Urteil zum Baustopp für Brokdorf (1977). Damals verhängte das Gericht einen Baustopp, weil die Entsorgung des Atommülls nicht geklärt sei. Das löste damals hektische Betriebsamkeit bei der Bundesregierung aus, stellte dieses Urteil doch den geplanten Bau weiterer Reaktoren in Frage.

Seit dem Brokdorf-Urteil wurden große Mengen hochradiaktiver Brennelemente per CASTOR in die Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) transportiert. Dort wurde zwar nichts entsorgt, dafür aber Plutonium und Uran separiert. Nach der Bearbeitung kommt das Zeug als verglaster Atommüll für das Zwischenlager Gorleben zurück oder als plutoniumhaltige Brennelemente (MOX) für deutsche AKWs. Mehr dazu hier: VERDAMMT IN ALLE EWIGKEIT – Plutonium in Atomreaktoren (PDF). 

Zu MOX und den Transporten zu den AKWs siehe auch hier.

 

Atomausstieg 2012 – Urananreicherung per Staatsauftrag

Urananreicherung – Zentrifungentechnik für die ganze Welt – powerd by Deutschland und URENCO. FOTO: Quelle unbekannt, vermutlich Betreiberfoto Sellafield

Per Staatsvertrag fördert Deutschland bis heute die Urananreicherung unter dem Dach der URENCO. Rechtlich ist das – trotz Fukushima – in den Staatsverträgen von Almelo und Cardiff festgeschrieben. Gemeinsam mit England und den Niederlanden versorgt die URENCO über 30 Prozent der Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff. Damit nicht genug: Gemeinsam mit dem französischen Atomkonzern AREVA will die URENCO groß in das weltweite Geschäft mit dem Export von Urananreicherungsanlagen einsteigen. Dazu gibt es seit 2006 das gemeinsame Unternehmen ETC, die Enrichment Technologie Company.

  • Hinweis: Das Original dieses Text ist im ROBIN WOOD Magazin 3/2012 erschienen, dort auch ein Text über die Untätigkeit der Atomaufsichtsbehörde in NRW, beide Texte hier als PDF . Dieser Artikel ist eine leicht veränderte und ergänzte Fassung.

Die URENCO ist ein Unternehmen, das zu je einem Drittel der britischen und niederländischen Regierung gehört sowie den deutschen Atomkonzernen E.on und RWE (je 16,5 Prozent). Derzeit gibt es immer mehr Hinweise, dass Teile oder auch die gesamte Urenco verkauft werden könnte (siehe auch hier).

Internationaler Uranhandel mit der URENCO

In drei Fabriken an den Standorten Almelo (NL), Caphurst (GB) und Gronau (D) wird Uran angereichert, damit es später in Atomreaktoren eingesetzt werden kann. Seit Jahren expandiert die URENCO. In Almelo und Gronau wird die Produktionskapazität immer noch schrittweise erweitert. Und in den USA ist eine weitere Urananreicherungsanlage im Bau. In Eunice, New Mexico, entsteht eine URENCO-Anlage, die von derzeit rund 400 Tonnen in den nächsten Jahren auf 5.700 Tonnen Urantrennleistung hochgeschraubt werden soll. Von besonderer Brisanz ist der Betrieb von Urananreicherungsanlagen vor dem Hintergrund, dass in diesen Anlagen nicht nur Brennstoff für den Betrieb von Atomkraftwerken hergestellt werden kann, sondern grundsätzlich auch die Möglichkeit besteht, hochangereichertes Uran für die Verwendung in Atomwaffen zu erzeugen. Wie brisant solche Anlagen sind, zeigt sich an dem seit Jahren andauernden internationalen Konflikt um das iranische Atomprogramm.

Staatsvertrag zur Förderung der Urananreicherung

Um den Betrieb einer Urananreicherungsanlage in Deutschland durchzusetzen, brauchte es viel Diplomatie und eines Staatsvertrags. In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts sind die Grundzüge der Atomenergienutzung in Deutschland politisch auf den Weg gebracht worden. Deutschland wollte aber nicht nur Atomkraftwerke bauen, sondern auch alle dazu erforderlichen technischen Komponenten.

Das heikelste Projekt war dabei die Urananreicherung, da die Trennung von ziviler und militärischer Nutzung der Atomenergie hier am geringsten ist. Nach dem Faschismus und dem zweiten Weltkrieg war das Misstrauen gegen Deutschland groß. Atomwaffen spielten im Kalten Krieg zwischen den Weltmächten USA und Sowjetunion eine herausragende Rolle. Und obwohl unter der Führung der USA Deutschland inzwischen aufgerüstet und zum Mitglied im mächtigen Militärbündnis NATO geworden war: Die Vorstellung, dass Deutschland Technologien zur Herstellung von Atomwaffen betreiben könnte, löste in den USA und vielen westeuropäischen Staaten blankes Entsetzen aus.

Für das geplante (west)deutsche Atomprogramm war daher nicht nur der Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag zwingend. Um die Urananreicherung in Deutschland zu ermöglichen, war ein internationaler Staatsvertrag erforderlich, dessen Regelungen auch zum Bestandteil des Atomwaffensperrvertrags gemacht wurden.

Mit dem Vertrag von Almelo wurde 1970 die internationale Zusammenarbeit bei der Urananreicherung zwischen dem Atomwaffenstaat Großbritannien sowie Deutschland und den Niederlanden staatsrechtlich geregelt. Der Deutsche Bundestag ratifizierte diesen Vertrag am 15. Juli 1971. Sowohl die Forschung und Entwicklung, als auch der Bau und Betrieb von Urananreicherungstechnik sollte künftig zwischen den drei Staaten gemeinsam betrieben werden. Auf der Basis dieses bis heute gültigen Übereinkommens wurde die URENCO gegründet. Während die Anlagen in Capenhurst und Almelo unmittelbar nach dem Vertragsabschluss in Bau gingen und bereits 1976 ihren Betrieb aufnahmen, folgte die Inbetriebnahme in Gronau erst 1985.

Im Artikel 1 Absatz 2 des Vertrags von Almelo wird der Charakter der Zusammenarbeit festgelegt: „Die Vertragsparteien fördern (!) die Errichtung und den Betrieb gemeinsamer Industrieunternehmen zum Bau von Anlagen für die Anreicherung von Uran im Gaszentrifugenverfahren und zum Betrieb dieser Anlagen sowie zur sonstigen Nutzung dieses Verfahrens auf kommerzieller Grundlage.“

Dies entsprach dem damaligen Grundsatz auch des deutschen Atomgesetzes, das ja ausdrücklich zur Förderung des Ausbaus der Atomenergie gedacht war. Doch im Atomgesetz ist dieser Förderungscharakter seit der rot-grünen Bundesregierung und dem sogenannten „Atomausstiegs-Konsens“ in den Jahren 2000/2002 gestrichen worden.

Der Vertrag von Almelo und damit die Förderung des Bau und Betrieb von Urananreicherungsanlagen ist jedoch bis heute gültig. Von großer Bedeutung ist auch der Absatz 2 des Paragraphen VI. Darin heißt es: „Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, zu gewährleisten, dass die in Artikel 1 bezeichneten gemeinsamen Industrieunternehmen kein Uran mit dem für Waffen erforderlichen Anreicherungsgrad zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern erzeugen.“

Hier wird also geregelt, dass in den gemeinsam betriebenen Anlagen keine Urananreicherung stattfinden darf, in denen waffenfähiges Uran hergestellt wird. Diese Regelung bedeutet nicht nur, dass damit Deutschland und den Niederlanden verboten wird, dies zu tun.

Auch der Atomwaffenstaat Großbritannien verpflichtet sich damit, keine der gemeinsam betriebenen Anlagen zu diesem Zweck zu nutzen! Keine andere Atomanlage in Deutschland gründet sich auf einem solchen internationalen Staatsvertrag.

Der Vertrag von Cardiff: Ausbau der europäischen Atom-Allianz

Seit Anfang der 2000er Jahre hat sich aufgrund der Globalisierungsprozesse und Umbrüche in der internationalen Energiewirtschaft in der europäischen Atomwirtschaft vieles verändert und zahlreiche Unternehmen haben ihre Aktivitäten in der Atombranche zusammengelegt, auch im Bereich der Urananreicherung. Frankreich hatte seine Urananreicherung bislang auf Basis des sogenannten Gasdiffusionsprinzips betrieben. Gegenüber dem von der URENCO genutzten Verfahren der Gaszentrifugen zeichnete sich diese Technik vor allem durch ihren extrem hohen Energieverbrauch aus. Während bei der Gaszentrifuge rund 50 kWh pro kg UTA (Urabtrennarbeit) benötigt werden, braucht es bei der Diffusionstrennung bis zu 2500 kWh pro kg UTA.

Hinzu kam, dass Frankreich jahrelang viel Geld in die Entwicklung einer Urananreicherungstechnologie auf Laserbasis gesteckt hat. Eine Entwicklung, die bis heute nicht wirtschaftlich betreibbar ist. Beides stellte für Frankreich also ein erhebliches wirtschaftliches Problem dar, wollte man weiterhin auch auf dem Weltmarkt bestehen.

Aus diesen Gründen strebte Frankreich eine Zusammenarbeit mit den URENCO-Staaten an, um so an die erheblich kostengünstigere Gaszentrifugentechnik zu kommen. Im Jahr 2005 führten diese Verhandlungen zum Vertrag von Cardiff, der schließlich von der Großen Koalition am 1. Juli 2006 im Bundestag angenommen wurde. Er regelt die Rahmenbedingungen, in dem nun die URENCO-Staaten-Gruppe mit Frankreich und dem dort inzwischen neu entstandenen staatlichen Atomkonzern AREVA im Bereich der Urananreicherung zusammenarbeiten.

In diesem Vertrag vereinbaren die nunmehr vier Staaten die Gründung und die Aufgaben für ein neues Gemeinschaftsunternehmen, für die Enrichment Technology Company (ETC).

AREVA und URENCO – Anreicherungstechnik für den Weltmarkt

Wie schon im Vertrag von Almelo enthält auch der Vertrag von Cardiff die oben genannten Regelungen, also einmal die explizite Verabredung, dass die Vertragsstaaten die Forschung und Entwicklung für Anlagen zur Urananreicherung fördern und außerdem untereinander verabreden, dass in diesen Anlagen keine Anreicherung erfolgen darf, die für den Bau von Atomwaffen geeignet ist.

Im Sommer 2006 beteiligte sich auf Basis dieses Staats-Vertrags die AREVA an der bereits 2003 von der URENCO gegründeten ETC mit 50 Prozent. Heute arbeiten rund 2000 Mitarbeiter an sieben Standorten in England, den Niederlanden, Deutschland, den USA und Frankreich für die ETC. In Deutschland hat die ETC Niederlassungen in Gronau und in Jülich. Am Sitz in Jülich – direkt neben dem ehemaligen Atomforschungszentrum – arbeiten rund 540 Beschäftigte, die neben Forschung und Entwicklung für die „gesamte Unternehmensgruppe die Fertigung von Zentrifugenkomponenten“ betreibt. In Gronau sind derzeit rund 170 MitarbeiterInnen mit dem „Bau von Kaskadenverrohrungen beschäftigt“. Von Gronau aus betreibt die ETC auch „die Kapazitätserweiterung der Anreicherungsanlage unseres Kunden URENCO“. (Homepage ETC)

Auch für die URENCO lohnt sich diese Zusammenarbeit mit der AREVA. Kaum ist das gemeinsame Unternehmen gegründet, erteilte AREVA der ETC den Auftrag zum Bau einer neuen Urananreicherungsanlage. Für rund drei Milliarden Euro entsteht diese neue Anlage in Frankreich an einem der weltweit größten Atomstandorte in Tricastin, kurz vor Avignon an der Rhone gelegen. Die neue Anlage soll die veraltete, noch auf Basis der Gasdiffussion arbeitende Anlage Georges-Bresse-I ersetzen. Die George-Bresse-II lieferte erstmals 2011 angereichertes Uran und soll bis 2016 schrittweise weiter ausgebaut werden. Sie besteht aus zwei Komplexen, dem Nord- und Südteil.

Zivil-Militärische Trennarbeit

Die Verträge von Almelo und Cardiff regeln, dass in Anlagen der gemeinsamen Unternehmungen kein atomwaffenfähiges Uran erzeugt werden darf. Unklar ist aber, inwieweit z.B. die AREVA Erkenntnisse aus der gemeinsamen Forschung und Entwicklung bei der Urananreicherungstechnik unter dem Dach der ETC weiter nutzen kann, z.B. im Rahmen des französischen Atomwaffenprogramms. Gleiches gilt natürlich auch für Großbritannien. Informationen zu diesem Bereich gibt es bislang nicht. Auf der Hauptversammlung 2012 von E.on haben kritische Aktionäre den Vorstand zu dieser Problematik befragt. Der konnte oder wollte dazu nichts sagen.

Urananreicherung geht nicht ohne Uranabbau. Über das besonders dreckige Urangeschäft lesen Sie hier mehr.

Atomforschungsreaktoren der GKSS – alles strahlt weiter!

Auch wenn das Licht ausgeht bei den Forschungsreaktoren der GKSS – alles strahlt weiter! Foto: Dirk Seifert

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) bereitet die Stilllegung und den Rückbau der ehemaligen Forschungsreaktoren der GKSS in Geesthacht vor.

Die beiden Reaktoren waren seit Anfang der 60er Jahre im Einsatz, u.a. wurde hier der Atomfrachter Otto-Hahn maßgeblich entwickelt. Während der Forschungsreaktor 2 bereits 1993 abgeschaltet wurde, erfolgte die Abschaltung des FRG1 im Juni 2010. Jetzt hat die GKSS/HZG angekündigt, mit dem Rückbau der beiden Atomanlagen beginnen zu wollen.

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht wird vom Bund (90 %) und den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Brandenburg (zusammen 10 %) finanziert. Insgesamt sind in dem Forschungszentrum etwa 750 Mitarbeiter beschäftigt. Am 1. Oktober wird die GKSS/HZG eine öffentliche Veranstaltung zum geplanten Rückbau in Geesthacht durchführen.

Die GKSS steht bis heute im Verdacht, für die zahlreichen Leukämiefälle in der Umgebung verantwortlich zu sein. (PDF, Strahlentelex)

Rückbau Teil 1 – Die Nachbetriebsphase

Bereits im Juni 2010 berichtete die Bergedorfer Zeitung über die Rückbaupläne der GKSS: „Der Rückbau des Forschungsreaktors an der Max-Planck-Straße wird in zwei Phasen ablaufen. Zunächst läuft die Nachbetriebsphase, die etwa zwei Jahre dauern wird und dem Abklingen der Brennelemente dient. Die lagern solange im Reaktorbecken, werden dann an den Hersteller in Amerika zurück geschickt.“

Diese letzten Atomtransporte haben vor wenigen Wochen im Juli 2012 unter strenger Geheimhaltung stattgefunden. In der Nacht rollten die Transporte mit den hochradioaktiven Brennelementen aus den Reaktoren per LKW zum Hafen in Nordenham. Dort wurden sie auf ein Schiff verladen und in die USA transportiert. Weil die Brennelemente der Forschungsreaktoren hochangereichert sind, gelten sie in besonderem Maße auch als militärisch brisant. Um einen solchen Missbrauch auszuschließen, haben die USA in den 50/60er Jahren Verträge für die Lieferung solcher Brennelemente daran gekoppelt, dass diese wieder zurück geliefert werden müssen.

Rückbau Teil 2 – Atomüll und Sicherheit

Weiter berichtet die Bergedorfer Zeitung über den geplanten Ablauf für den Rückbau der GKSS-Reaktoren: „Anschließend folgt in enger Abstimmung mit den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Abbau. „Sicherheit ist dabei für uns natürlich das Top-Thema“, versichert Kaysser. Start für den Rückbau soll 2013 sein. Die atomaren Abfälle sollen ins Endlager des Schacht Konrad geliefert werden.“

Das vermeintliche Endlager im Schacht Konrad ist zwar genehmigt, aber einerseits verzögert sich die geplante Inbetriebnahme immer wieder (derzeit ist davon die Rede, dass 2019 mit einer Probephase begonnen werden könnte, die tatsächliche Inbetriebnahme aber erst 2024 erfolgen wird, siehe hier) und andererseits gibt es immer noch erhebliche Sicherheitsbedenken, ob der ehemalige Eisenerz-Schacht für eine dauerhafte Lagerung geeignet ist. Kritiker befürchten, dass auch der Schacht Konrad wie das benachbarte Atommülllager ASSE absaufen könnte. Doch nicht nur damit gibt es Probleme: Die Stadt Salzgitter hat erst jüngst ein Gutachten veröffentlicht, in dem von erheblichen Sicherheitsproblemen mit den zahllosen Atomtransporten zum Schacht Konrad die Rede ist.

Wie viel Atommüll welcher Art insgesamt bei dem geplanten Rückbau der GKSS-Reaktoren anfällt, ist derzeit öffentlich nicht bekannt. Aber im Juni 2010 gab der Geschäftsführer der GKSS gegenüber der Bergedorfer Zeitung an: „Schätzungsweise 1800 Lastwagen-Ladungen sind nötig, um den Komplex des Forschungsbereichs aus Geesthacht abzutransportieren. Die Kosten sind mit rund 150 Millionen Euro veranschlagt. Bund und Länder als Träger des Forschungszentrums werden diese Kosten tragen.“ Vermutlich sind mit dieser Angabe auch Bauschutt und andere Materialien gemeint.

Utopia berichtet 2010 bezugnehmend auf eine Stellungnahme der GKSS aus Anlass der Abschaltung des FRG-1: „Der anschließende Rückbau ist ein gesetzlich genau geregeltes und überwachtes Verfahren, bei dem die Sicherheit im Vordergrund steht.“ Und weiter: „Mit dem Abbau der Maschinenanlagen, Beton, Stahl etc. wird voraussichtlich nach Abstimmung des gesetzlichen Genehmigungsverfahrens in vier bis fünf Jahren begonnen werden. Abfälle, die nicht radioaktiv sind, werden konventionell entsorgt. Der Rest wird nach heutiger Planung zur Einlagerung an das Bundesendlager ‚Schacht Konrad‘ abgegeben“

Anzunehmen ist, dass die Landesregierung den Rückbau ab 2013 mit Umweltverträglichkeitsprüfungen, Auslegung der Antragsunterlagen und der Möglichkeit, Einwendungen zu erheben sowie einem Erörterungstermin durchführen wird. Spätestens im Jahr 2015 wird dann der Abriss auch praktisch beginnen können. Der Schacht Konrad wird aber wie beschrieben erst 2024 in Betrieb gehen.

Zu fragen ist daher, was mit den radioaktiven Abfällen geschieht, bis der Schacht Konrad möglicherweise tatsächlich in Betrieb geht.

Die GKSS spricht aber indirekt auch ein weiteres großes Problem an: „Die Abfälle, die nicht radioaktiv sind, werden konventionell entsorgt.“ Wie es dabei um die Sicherheit bestellt ist, ist nach einer Änderung der Strahlenschutzverordnung aus dem Jahr 2001 höchst umstritten. Mit der Neuregelung sind die „Freigaberegeln“ neu gefasst worden. Aus Sicht von kritischen Strahlenschützern mit der Folge, dass künftig große Mengen Bauschutt und Stähle radioaktiv belasteter Materialien auf Hausmülldeponien entsorgt werden können oder im Schrotthandel weiter verwertet werden können.

Wie sicher das ist, was die GKSS im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelungen beim Rückbau machen wird, mag man also getrost in Frage stellen.

Fazit: Alles strahlt weiter!

Die GKSS spricht im Zusammenhang mit dem Rückbau davon, die „Grüne Wiese“ wieder herzustellen. Das ist zwar eine übliche Sprache, nichtsdestotrotz ist es Augenwischerei. Die hochradioaktiven Brennelemente, die in die USA geschickt wurden, werden dort noch für Jahrtausende strahlen und die Umwelt und Menschen bedrohen. Mit dem Abriss wird radioaktives Material über die neuen Freigaberegelungen überall in der Umwelt verteilt und mit dem nicht freigegeben leicht- und mittealaktiven Atommüll werden die Menschen rund um den Schacht Konrad bedroht. Und für die sonstigen hochradioaktiven Abfälle gibt es bis heute keine Lösung. Die Bedrohung geht also weiter!

Ein kurzer Überblick über die GKSS-Reaktoren

Im „Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2009“ des Bundesamt für Strahlenschutz ist ein kurzer Überblick über die GKSS-Reaktoren enthalten:

  • FR Geesthacht 1 (GKSS), Schwimmbad MTR, Inbetriebnahme: 23.10.1958, abgeschaltet seit: 28.06.2010
  • FR Geesthacht 2, (GKSS), Schwimmbad MTR, Inbetriebnahme: 16.03.1963, abgeschaltet seit: 28.01.1993

S. 28: Forschungsreaktor Geesthacht 2 (FRG-2)
„Beim FRG-2 handelte es sich wie beim FRG-1 (Kapitel 3.1) um einen offenen Schwimmbadreaktor vom MTR-Typ; die thermische Leistung betrug 15 MW und der maximale thermische Neutronenfluss 1,5·1014 1/cm2·s. Er wurde am 16.03.1963 als Materialtestreaktor in Betrieb genommen und zu Bestrahlungsversuchen für die Weiterentwicklung von Kernkraftwerkskomponenten und der Reaktorsicherheit verwendet.
Der FRG-2 wurde mit dem FRG-1 in einer gemeinsamen Reaktorhalle, aber verschiedenen Reaktorbecken betrieben. Seit dem Inkrafttreten einer neuen gemeinsamen Betriebsgenehmigung vom 06.09.1967 sind die beiden Reaktoren genehmigungstechnisch als eine Reaktoranlage anzusehen (siehe auch Kapitel 3.1). Mit dem o.a. Bescheid vom 06.09.1967 wurde gleichfalls eine Genehmigung zur Erhöhung der thermischen Leistung des FRG-2 von 5 MW auf 15 MW erteilt. Der Reaktor wurde während seiner 30-jährigen Betriebszeit durchgehend mit HEU betrieben; einem Antrag des Betreibers Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schifffahrt mbH (GKSS) vom 25.09.1986 zur Umstellung der Anlage von HEU auf LEU wurde von der Genehmigungsbehörde nicht entsprochen.
Am 28.01.1993 wurde von der GKSS aufgrund des Auftragsrückgangs für Materialtests durch Bestrahlungen im Einvernehmen mit dem BMFT und der Industrie ein Antrag auf die Außerbetriebnahme des FRG-2 und auf Teilabbau des Reaktors gestellt. Die Genehmigung wurde am 17.01.1995 erteilt. Da der FRG-2 und der FRG-1 auf der Basis der o.a. Betriebsgenehmigung vom 06.09.1967 genehmigungstechnisch eine gemeinsame Reaktoranlage darstellen und § 7 Abs. 3 AtG eine Stilllegung von Anlagenteilen nicht  vorsieht, ist die Außerbetriebnahme und der Teilabbau des FRG-2 rechtlich als eine Veränderung des Betriebs der Gesamtanlage gemäß § 7 Abs. 1 AtG anzusehen. Die BE wurden zunächst im gemeinsamen Lagerbecken zwischengelagert und bis zum 20.09.2000 in die USA entsorgt. Die formale Stilllegung und der endgültige Abbau des FRG-2 werden später gemeinsam mit dem Abbau des voraussichtlich im Jahr 2010 außer Betrieb gehenden FRG-1 im Rahmen einer Stilllegung der Gesamtanlage nach § 7 Abs. 3 AtG vorgenommen.“

AKWs stilllegen – Wohin mit dem Atommüll?

Parken statt Atommüll lagern. Der Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima beginnt jetzt bundesweit die Debatte, wie die Atommeiler konkret stillgelegt werden können. Landesregierungen favorisieren dabei den kompletten Rückbau der Atommeiler, ziehen diese Variante dem so genannten „sicheren Einschluss“ vor. Doch was passiert mit den beim Rückbau anfallenden großen Mengen von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll? Eine kritische Betrachtung zeigt auch hier: Atommüllentsorgung? ungelöst!

Einerseits werden große Mengen dieses Mülls nach einer 2001 vollzogenen Änderung der Strahlenschutzverordnung einfach über Hausmülldeponien oder im Straßenbau entsorgt. Dazu hier mehr.

Andererseits soll der radioaktive Müll, der nicht unter die „Freigaberegelung“ der Strahlenschutzverordnung fällt, im ehemaligen Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD dauerhaft gelagert werden.

Bei Salzgitter-Bleckenstedt befindet sich damit das bislang einzige genehmigte Atommülllager der Bundesrepublik. Doch bis heute ist dort noch kein Atommüll eingelagert. Zur Zeit läuft im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz noch der Ausbau des Schachts. Dabei kommt es immer wieder zu Verzögerungen:

„Hieß es 2007 noch, KONRAD solle 2013 in Betrieb gehen, wurde daraus bald 2014 und zuletzt 2019. In letzter Zeit war die Sprachregelung „frühestens 2019“ und seit gestern (8.6.2012): KONRAD sei 2019 betriebsbereit und könne dann nach einer Erprobungsphase 2024 in Betrieb gehen. Damit wären dann zwischen Idee und Inbetriebnahme schlappe 50 Jahre ins Land gegangen. Das 2024 aber das Ende der Fahnenstange ist, ist angesichts der Probleme, offenen Fragen und Kontroversen hinter den Kulissen, kaum anzunehmen“, heißt es auf der Seite der AG Schacht Konrad dazu.

Die Betreiber haben offenbar große Probleme, die alten Plandaten auf den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu aktualisieren.

Allein diese Verzögerungen beim Schacht Konrad haben erhebliche Auswirkungen für den Rückbau der Atommeiler. Denn wenn diese ab ca. 2014 – nach den erforderlichen Genehmigungsverfahren – mit den praktischen Rückbaumaßnahmen beginnen, fallen auch die Atomabfälle an. Da diese dann noch nicht Richtung Schacht Konrad abtransportiert werden können, müssen sie – über mehrere Jahre – vor Ort weiter gelagert werden.

Bereits heute ist klar, dass der hochradioaktive Atommüll noch für Jahrzehnte an den AKW-Standorten bleiben wird: Dafür stehen dort so genannte Standortlager, genehmigt für eine Dauer von 40 Jahren! Doch auch hier gibt es schon Probleme für die Rückbauplanungen. Es fehlt an den erforderlichen Castorbehältern, um den hochradioaktiven Atommüll aus den Reaktoren und den Nasslagern zu entfernen.

Schacht Konrad – Genehmigte Unsicherheit

Doch obwohl das Atommülllager höchstrichterlich genehmigt ist, bleiben massive Zweifel an der Sicherheit des Schachts für die dauerhafte Atommülllagerung. Denn ausgerechnet der so genannte Langzeitsicherheitsnachweis, in dem der Betreiber aufzeigen muss, dass für mehrere hunderttausend Jahre das radioaktive Material von der Umwelt abgeschlossen bleibt, ist von den Gerichten nicht überprüft worden. Im Oktober 2010 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage des Anwohners Walter Traube ab und bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.

Der entscheidende Satz in der Begründung des Verfassungsgerichts lautet:

„Die Fragen, die die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwirft, betreffen der Sache nach erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien, die keinen Bezug zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Beschwerdeführers in einem eigenen verfassungsbeschwerdefähigen Recht erkennen lassen.“

Die AG Schacht Konrad kritisiert dieses Urteil scharf: „Damit bestätigt das BVerfG das skandalöse Urteil des OVG Lüneburg, es gäbe kein Recht auf Nachweltschutz. Die jetzige Generation wird von jeglicher Verantwortung für künftige Folgen ihres Tuns freigesprochen. Nicht einmal die Erkenntnis, dass die Zukunft sehr schnell kommen kann wie bei ASSE II und Morsleben, wurde auch nur ansatzweise berücksichtigt.“

Bereits am 21.02.08 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die zeitlgeich mit Traube eingereichte Klage der Stadt Salzgitter nicht anzunehmen.

In seiner Entscheidung stellte das Verfassungsgericht fest: „Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung“. Die Stadt Salzgitter ist im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte nicht beschwerdefähig. Zudem sei das OVG alleine entscheidungsbefugt.

Die Aussage von BMU Gabriel nach der Urteilsverkündung des OVG Lüneburg am 8.3.2006 „Das Gericht hat alle Sicherheitsbedenken der Kläger als unbegründet zurückgewiesen“ ist ebenso falsch, wie die von NMU Sander am 26.3., das BVerfG habe entschieden, “die Arbeit des Umweltministeriums und der zugezogenen Sachverständigen nicht zu beanstanden”. Richtig ist: Sowohl das OVG Lüneburg, als auch das Bundesverwaltungsgericht, als auch das Bunddesverfassunggericht haben bisher die Substanz der Klagen und die Sicherheit von KONRAD nicht überprüft, sondern nur den Klägern die Rechte genommen, gegen ein Atommüllendlager zu klagen.

Eine Übersicht über den Genehmigungsverlauf für den Schacht Konrad gibt es hier. Dort werden auch die wesentlichen Kritikpunkte und Sicherheitsmängel des Standorts dargestellt.

Auch im Schacht Konrad gibt es Wasser-Probleme

Doch nicht nur der Langzeitsicherheitsnachweis ist als problematisch anzusehen. Auch im Schacht Konrad gibt es das Risiko, dass der dort eingelagerte Atommüll mit Wasser in Kontakt kommen kann. Das wäre der Super-Gau in einem Endlager.

Auf dieses Problem hat jüngst noch einmal der Geochemiker Dr. Ralf Krupp hingewiesen und ist damit Äußerungen des Niedersächsischen Umweltministers Birkner entgegen getreten, es gäbe in Schacht KONRAD keine mit ASSE II vergleichbaren Probleme.

Krupp stellt fest, dass mit 16,3 Kubikmetern pro Tag mehr salzhaltiges Wasser in KONRAD eindringe, als derzeit in die Asse. KONRAD werde daher nach seiner Schließung ebenfalls ersaufen.

Ausdrücklich warnt er, sich in Fragen der Sicherheit nicht auf die rechtskräftige Genehmigung zu beschränken: „Nach den Erfahrungen mit der Asse sollte Konrad trotzdem nicht in Betrieb gehen“, meint Krupp und erläutert: „Die Abfälle werden nach Wasserzutritt genauso wie in der Asse unter Gasbildung korrodieren, und Radionuklide in Lösung gehen. Aufgrund des größeren Abfallvolumens und des kleineren Grubenhohlraums in Schacht Konrad werden aber mehr Gase und höhere Gasdrücke entstehen. Die über dem Endlager Konrad befindlichen und vermeintlich als geologische Barriere wirksamen Tonschichten der Unterkreide wurden durch zahlreiche Bohrungen auf Eisenerz, Öl- und Gas durchlöchert. Weitgehende Analogien zwischen Konrad und Asse bestehen auch hinsichtlich der Wissenschaftler und Behörden, die für die Befürwortung der jeweiligen Bergwerke als Endlager verantwortlich waren. Die Politik wäre daher gut beraten, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und auch für die schwach- und mittelaktiven Abfälle ein neues und diesmal geeignetes Endlager einzurichten.“ (zitiert nach AG Schacht Konrad)

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) widerspricht diesen Darstellungen von Krupp. Auf der Konrad-Seite des BfS stellt die Behörde dar, dass die Hinweise auf das vorhandene Wasser nichts neues sein und seit Anfang an bekannt wären. Ein Vergleicht mit der ASSE sei aus Sicht des BfS nicht statthaft, weil es sich bei der ASSE um einen Salzstock handelt, der vielfach zerklüftet war. Außerdem würde das Wasser von außen eindringen. Dagegen handele es sich beim Schacht Konrad um ein Eisenerzbergwerk, das kaum zerklüftet ist, das Wasser von innen stamme, aber keinerlei Kontakt zur Außenwelt habe. Nach der Verfüllung mit dem Atommüll würden die Kammern verschlossen, so dass – zusätzlich geschützt durch eine über dem Bergwerk liegende Schutzdecke aus Ton – kein Wasser eindringen könne. Daher – so das BfS – sei ein Vergleich der ASSE mit dem Schacht Konrad nicht statthaft.

Auch der Deutschlandfunk berichtet über diese Kontroverse.

 

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