Urangeschäfte der URENCO: Neue Atomanlage und 100 Jahre Zwischenlagerung

Die Uranfabriken der URENCO wachsen weiter: Im britischen Capenhurst bei Liverpool entsteht eine neue Fabrik zur Umwandlung von abgereichertem Uranhexafluorid (UF6)  zu Tri-Uran-Octoxid (U3O8). In dieser chemischen Form ist das Uran weniger reaktionsfähig als das leicht flüchtige UF6. Bis zu 100 Jahre soll der Atommüll dort oberirdisch gelagert werden!

Diese neue Anlage, die so genannte Tails Management Facility (TMF), soll Anfang 2015 fertiggestellt sein und nach einem Testlauf etwas später in Betrieb genommen werden. Auch einige weitere Einrichtungen werden derzeit neu gebaut, z.B. eine Anlage zur Reinigung von UF6-Behältern.

Mehr über die URENCO und ihre Bedeutung im Atomgeschäft lesen Sie hier!

Unterstützen Sie den Online-Protest für die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau hier.

Statt Atommüllentsorgung: 100 Jahre Zwischenlagerung!

Laut Angaben der URENCO ist das abgereicherte Uran kein Atommüll. Zwar ist es derzeit wirtschaftlich nicht sinnvoll zu verwenden, gilt aber immer noch als vermeintlicher Wertstoff für den Fall, dass weltweit die Uranpreise steigen bzw. die verfügbaren Mengen an Natururan sinken sollten. Aus diesem Grund will URENCO mit der neuen TMF in Capenhurst das abgereicherte Uranhexafluorid in das stabilere U3O8 umwandeln und für bis zu 100 Jahre auf dem Gelände dauerhaft lagern!

Die Behauptung von URENCO, dass sich das abgereicherte Uran in 50 oder 100 Jahren als Wertstoff erweisen könnte, ist einigermaßen absurd und dient vor allem dazu, von dem Problem der fehlenden Endlagermöglichkeiten für die wachsenden Atommüllberge abzulenken. Deshalb hält URENCO an der Legende vom Wertstoff fest. Weltweit berichten Unternehmen von neuen Uranvorkommen und mit dem in mehreren Ländern eingeleiteten Atomausstieg ist wenig wahrscheinlich, dass die Uranpreise in den nächsten Jahrzehnten nennenswert steigen werden.

Aber: Für eine dauerhafte Lagerung ist das Uran in der Form von UF6 ohnehin zu gefährlich und müsste auch für den Fall, dass es irgendwann mal sichere Endlagermöglichkeiten gäbe, zu der stabileren Form des U3O8 umgewandelt werden. Da es aber eben keine Endlagerung gibt und damit die Atomfabriken eigentlich geschlossen werden müssten, wird das abgereicherte Uran kurzerhand zum Wertstoff deklariert und kann dann in England für bis zu 100 Jahre “zwischengelagert” werden.

Auch deutsche Uranfabrik in Gronau ist betroffen

Soweit aus Unterlagen im Internet ersichtlich (PDF), soll künftig auch das in der deutschen Anlage in Gronau anfallende abgereicherte Uranhexafluorid in Capenhurst zu U3O8 umgewandelt werden. Derzeit erfolgt das noch in einer Konversionsanlage in Südfrankreich am Standort Tricastin. Zu vermuten ist, dass das URENCO-Uran aus Gronau künftig nicht ebenfalls in Capenhurst gelagert werden soll, sondern nach der Umwandlung wieder zurück nach Gronau kommen wird. Um auch dort 100 Jahre als vermeintlicher Wertstoff zu lagern?

Fragen danach sind begründet, denn: Bis heute ist unklar, was mit dem abgereicherten Uran aus Gronau geschehen soll. Ehemals war vorgesehen, den Atommüll im Schacht Konrad dauerhaft zu lagern. Doch die wasserrechtliche Genehmigung für den Schacht Konrad lässt das nicht zu. Nach dem das bekannt wurde, ist über eine Lagerung in Gorleben spekuliert worden. Aber: In Gorleben gibt es kein Endlager.

Mehr Atomtransporte

Offenkundig wird, dass die Zahl von Atomtransporten enorm anwachsen wird. Zunächst wird das Uranhexafluorid in Gronau angeliefert. Nach der Verarbeitung wird das angereicherte Material an die Kunden – Brennelementfabriken in aller Welt – ausgeliefert. Das abgereicherte Uran wird als Uranhexafluorid zunächst zwischengelagert, dann aber per Zug oder LKW im Moment nach Frankreich transportiert, dort zu U3O8 umgewandelt und dann wieder zurück nach Gronau transportiert. Dort wird derzeit an einem Zwischenlager für die Lagerung dieses Strahlenmülls gebaut. 2014 soll es in Betrieb gehen.

Mit der neuen URENCO-Anlage in Capenhurst werden künftig Atomtransporte per Schiff zunehmen. Über welchen deutschen Hafen das ablaufen könnte, ist derzeit nicht bekannt.

Was ist abgereichertes Uran?

Das abgereicherte Uran ist sozusagen das Abfallprodukt der Anreicherung, wie sie in den Anlagen der URENCO in Gronau, Almelo, Capenhurst und Eunice erfolgt. Für den Betrieb von Atomkraftwerken muss der spaltbare Anteil von Uran 235 ca. fünf Prozent betragen. Natürliches Uran aber – wie es aus den Minen kommt – liegt nur bei einem Anteil von 0,7 – 1 Prozent. In dieser Konzentration könnte in den am häufigsten verwendeten Reaktortypen (Druck- und Siedewasser) keine stabile Kettenreaktion erzeugt werden. Für die Anreicherung in den Gaszentrifugen der URENCO wird das Uran zu dem leichtflüchtigen Uranhexafluorid UF6 umgewandelt und gasförmig in die Zylinder eingeschleust. Aufgrund der Rotation werden die unterschiedlich schweren Uranisotope getrennt und das Uran 235 nach und nach angereichert. Am Ende bleibt dann das abgereicherte UF6 mit einem Urananteil von 0,3 – 0,4 Uran 235 übrig.

Da UF6 ein überaus flüchtiger Stoff ist, stellt er für die längere Lagerung ein hohes Risiko dar. Weniger gefährlich ist es, dieses Uran in Form von UF6 in das U3O8 umzuwandeln; ein Uranpulver, das deutlich schwerer löslich ist und nicht wie UF6 auf Wasserstoff reagiert.

Trotz der großen Risiken lagern derzeit mehrere tausende Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid ungeschützt unter freiem Himmel auf dem Gelände der Uranfabrik in Gronau.

Bis 2009/2010 sind mehrere zehntausend Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid von Gronau nach Russland zur angeblichen weiteren Verwertung geschickt worden. Der größte Teil dieses Strahlenmülls lagert dort ungeschützt in rostenden Fässern unter freiem Himmel.

Forschungsreaktoren und AKW – Was passiert mit den Atomanlagen in Geesthacht?

Was wird aus dem AKW Krümmel? Vattenfall schweigt weiter. Foto: Dirk Seifert

Während die Betreiber der ehemaligen Atomforschungsreaktoren der GKSS, heute HZG in einem Dialog mit den AnwohnerInnen über den Rückbau der Anlagen diskutieren, schweigt Vattenfall weiter darüber, was mit dem benachbarten AKW Krümmel geschehen soll. Bis heute ist nicht bekannt, wie Vattenfall die Stilllegung des Reaktors betreiben will.

Im Neuen Deutschland führte Dieter Hanisch ein Interview mit Katrin Menzel-Pajuelo (37), Sprecherin der Elterninitiative Geesthacht.

Der Landtag in Kiel hat beschlossen, Druck auf Vattenfall zu machen, damit der Atomkonzern nun endlich sagt, was er tun will. Dazu soll eine Atomgesetzänderung auf den Weg gebracht werden. Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein will die bisherige Möglichkeit für die Stilllegung, den sog. „Sicheren Einschluss“ des Reaktors, verbieten lassen.

Rückbau oder Einschluss? Im Strahlentelex (PDF) vom November 2011 findet sich ein ausführlicher Artikel von Wolfgang Neumann (INTAC), in dem er über die grundsätzlichen Fragen einen Überblick gibt, aber auch zu derzeit laufenden Stilllegungsverfahren konkrete Hinweise gibt. (eine gekürzte Fassung gibt es hier als PDF).

Siehe auch hier zum Atommülllager Schacht Konrad.

Zwei unbeachtete Schicksalsschläge – unsichere Reaktoren und kein Endlager

Schacht Konrad: Atommüll für die Ewigkeit? Bis heute verzögert sich der Ausbau. Foto: BFS

Im Rückblick wird man in einigen Jahren vermutlich erkennen, dass im Oktober 2012 uns zwei politische Schicksalsschläge trafen. Der Stresstest der EU verleugnet die Gefahren der AKW, gerade der wenigen verbliebenen Siedewasserreaktoren und die Bundesregierung und Bundestagsparteien versagen erneut vor der Aufgabe, einen möglichst sicheren Einschluss des tödlich strahlenden Atommülls zu planen.

1 ½ Jahre nach Beginn der Fukushima-Katastrophe veröffentlicht die Europäische Union, EU, Ergebnisse eines sogenannten Stresstests. Viele AKW wurden nur per Fragebogen getestet. Werden wir zukünftig anstelle der TÜV-Untersuchung unseres Autos auch zu Hause Fragebögen ausfüllen?

Die EU, hat nicht wirklich unabhängige Experten mit der Prüfung beauftragt. Die Abhängigkeit von Regierungs- und Brancheninteressen ist groß. Hingegen sagte der angesehne Atomexperte Lothar Hahn der Frankfurter Rundschau, dass der Weiterbetrieb vieler Atomanlagen mit gravierenden Mängeln nicht vertretbar sei. Das sei fast die Hälfte aller AKW in Europa.

Zugleich hat die EU vorgeschrieben, dass besondere Gefahren wie Anschläge nicht untersucht werden. Darf man zukünftig beim TÜV auch sagen: Alles bis auf die Bremsen untersuchen!“? Haben die Regierenden nichts aus dem 11.9.2001 gelernt?

So verkommt dieser für unsere Sicherheit so wichtige Test zu einer propagandistischen Beruhigungspille. Die Augsburger Allgemeine titelt auch blind: >Kernkraftwerk Gundremmingen „sehr robust“<.

Die Gefahren durch Anschläge wie die besonderen Gefahren, die diese zwei letzten deutschen Siedewasserreaktoren verkörpern, wurden nicht geprüft und werden von den Verantwortlichen verleugnet.

Wie untragbar die Gundremminger AKW-Gefahren sind, zeigt sich daran, dass das AKW nur betrieben werden kann, weil es von der Pflicht befreit ist, eine risikogerechte Haftpflichtversicherung abzuschließen. So eine dem Risiko entsprechende Versicherung ist dem AKW zu teuer. Folglich tragen wir alle, wie Fukushima gezeigt hat, das Risiko, im Fall des Falles unsere Gesundheit und Heimat durch radioaktive Verseuchungen zu verlieren und nur minimal entschädigt zu werden.

Politiker scheitern erneut bei der Entwicklung gesetzlicher Rahmen für die Endlagersuche

Heute sickerte in Berlin durch, dass der neue Anlauf für ein Endlagersuchgesetz wohl gescheitert ist. Sechs Jahrzehnte nach Beginn der Uranspaltung und damit der Erzeugung tödlichen Atommülls haben wir immer noch keinen Plan, wie der Atommüll für die notwendige Zeit von über einer Million Jahre zum Abklingen isoliert werden soll. Schon 1961 behauptete die damals im Aufbau befindliche deutsche Atomindustrie, die Atommüllfrage sei erledigt. Ähnliches kündigte Bundeskanzler Helmut Schmidt an und unvergessen das kräftig vorgetragene Versprechen von Bundeskanzler Helmut Kohl in seiner Regierungserklärung am 4. Mai 1983: „Die Entsorgung muss und wird zügig verwirklicht werden.“

Von den bisher in Deutschland produzierten hochradioaktiven 15.500.000 Kilo ist noch kein Kilo entsorgt!

Schleichend wächst die Gefahr, dass der tödliche Müll oberirdisch stehen bleibt und durch Anschläge oder nach Jahrzehnten Korrosion frei gesetzt wird. Unsere Bürgerinitiative fordert: „Sagt endlich die Wahrheit über die Gefahren und über das Atommüllproblem!“ Das wird schmerzen, kann aber die Grundlage für das Bahnen verantwortlicher Wege schaffen.

Raimund Kamm  (Vorstand),  FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager  und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., www.atommuell-lager.de

Atommüll im Schacht Konrad? Gerichte haben Sicherheitsprüfung abgelehnt!

Mit der Stilllegung der Atomkraftwerke werden in den nächsten Jahren große Mengen leicht- und mittelradioaktiver Strahlenabfälle anfallen. Nach derzeitigen Plänen sollen die im Schacht Konrad, einem ehemaligen Eisenerzlager bei Salzgitter, endgelagert werden. Eine Genehmigung vom Niedersächsichen Umweltministerium liegt vor. Aber: Während des jahrelangen Genehmigungsverfahrens haben Bürgerinitiativen, Städte und Kommunen erhebliche Sicherheitsmängel beanstandet, die auch nach der Genehmigung nicht ausgeräumt sind. (Zuletzt hat die Stadt Salzgitter auch Sicherheitsmängel bei den Atomtransporten zum Schacht Konrad aufgezeigt.)

Deshalb haben die Betroffenen mit Klagen vor dem Oberverwaltunsgericht in Lüneburg und anschließend vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, die Genehmigung wegen der Sicherheitsmängel, z.B. bezogen auf die Langzeitsicherheit, aufheben zu lassen. Doch das Bundesverfassungsgericht weigerte sich, die Klagen überhaupt anzunehmen und bestätigte im Oktober 2010 ein zuvor ergangenes Urteil des OVG Lüneburg, in dem es den Klägern das Recht absprach, sich z.B. über die Sicherheit kommender Generation zu sorgen:

„Die Fragen, die die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwirft, betreffen der Sache nach erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien, die keinen Bezug zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Beschwerdeführers in einem eigenen verfassungsbeschwerdefähigen Recht erkennen lassen.“

Eine gerichtliche Überprüfung, ob die vom Niedersächischen Umweltministerium erteilte Genehmigung in der Sache ausreichenden Schutz bietet, ist also nicht erfolgt. Mehr über die gerichtlichen Auseinandersetzungen gibt es auf der Seite der Arbeitsgemeinschacht Schacht Konrad hier.

Derzeit wird der Schacht Konrad zum vermeintlichen Endlager ausgebaut, ca. 2019 soll der Probebetrieb beginnen, ab 2024 dann die eigentliche Einlagerung von Atommüll. Allerdings hat sich die Inbetriebnahme schon bisher wiederholt verzögert.

Rückbau Atomforschungsanlagen GKSS – Betreiber will Begleitgruppe einrichten

Eingang zum Kontrollbereich der Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS in Geesthacht. Seit 2010 ist die Anlage stillgelegt. Jetzt soll der Rückbau erfolgen. Foto: Dirk Seifert

Die beiden Reaktoren der ehemaligen Atomforschungsanlage bei Geesthacht/Hamburg sollen zurück gebaut werden. Um zu informieren und zu diskutieren, wie dieser Rückbau organisiert werden kann und was dabei alles zum Schutz der Umwelt und Menschen zu beachten ist, laden die Betreiber für Montag (1. Oktober 2012) zu einer Veranstaltung. Der Betreiber kündigt an, dass eine Begleitgruppe mit unterschiedlichen kommunalen und regionalen Akteuren eingerichtet werden soll. Allerdings, so offen sich das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) gibt: Mit der Ankündigung, den Rückbau zur „grünen Wiese“ zu betreiben, hat das HZG schon ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung andere diskussionwürdige Verfahren ausgeschlossen. Ein erster Makel, bevor das Verfahren überhaupt angelaufen ist.

Das HZG ist Teil des bundesweiten Forschungsnetzwerks Helmholtz-Gemeinschaft. Dieser gehört auch der ehemalige (bis Ende 2008) Betreiber des von Wassereinbrüchen bedrohten und einsturzgefährdeten Atommülllagers ASSE II an – das Helmholtz-Zentrum München (HZM). Bei der ASSE wurde das HZM schließlich als Betreiber durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) abgelöst. Jahrelang hatte das HZM bei der ASSE die massiven Probleme gegenüber der Öffentlichkeit verharmslost und bestritten. Erneut kam es zu großen Protesten, als das HZM das Atommülllager durch Flutung der verbleibenden Hohlräume – incl. Atommüll – schließen wollte.

Aus diesem Desaster hat das Helmholtz-Zentrum in Geesthacht offenbar gelernt und Konsequenzen gezogen. Am kommenden Montag sollen nach einer Vorstellung der Rückbauplanungen durch den Betreiber der ehemaligen Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS), dem heutigen Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Arbeitsgruppen zu den unterschiedlichen Problemstellungen durchgeführt werden.

Der Geesthachter HZG-Geschäftsführer, Prof. Dr. Wolfgang Kaysser hat erklärt: „Wenn klar ist, wo der größte Informations- und Diskussionsbedarf besteht, werden wir gemeinsam mit den Menschen der Region die Schwerpunkte und Themen für nachfolgende Veranstaltungen festlegen.“ Außerdem kündigt Kaysser an: „Moderierte Diskussionen in kleinen Gruppen und eine enge Abstimmung mit einer zukünftigen Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Bürgerinitiativen, der lokalen Politik und weiteren kommunalen Akteuren sollen größtmögliche Offenheit und Transparenz herstellen.“ Moderiert wird die Veranstaltung von der Atomgegnerin Silke Christina Freitag (PDF).

Das HZG in Geesthacht geht mit diesem Angebot einer eigenständigen Einbeziehung der Öffentlichkeit zunächst einen guten Weg. Zu fragen wird sein, wie diese Begleitgruppe konkret zustande kommt, welche Kompetenzen sie bekommt und wie unabhängig sie gegenüber dem HZG und der Aufsichtsbehörde agieren kann. Nicht zuletzt die Frage, ob sie auch Mittel an die Hand bekommt, eigenständige Gutachten und Bewertungen in Auftrag zu geben. Und zu fragen wäre, wie damit umgegangen werden soll, wenn Begleitgruppe und HZG sich in Sicherheitsfragen oder über den Umgang mit dem anfallenden Atommüll nicht verständigen. Einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine solche Begleitgruppe gibt es nicht und ist daher eine freiwillige Maßnahme des Betreibers.

Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung schon vor dem Start

In einem wichtigen Punkt hat das HZG aber schon unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine wichtige Entscheidung getroffen und damit den Spielraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung schon gravierend eingeschränkt. Denn: Das HZG hat sich für den Rückbau zur so genannten „Grünen Wiese“ entschieden und sich damit gegen den „sicheren Einschluss“ ausgesprochen. Für das angekündigte Beteiligungsverfahren ist dies in jedem Fall eine gravierende Einschränkung. Denn: Ob der Rückbau angesichts der angeführten Probleme wirklich einem sicheren Einschluss vorzuziehen ist, müsste in einer umfassenden Diskussion eigentlich geklärt werden und muss daher Bestandteil eines tatsächlich offenen Dialogs sein. Zu den Alternativen „Grüne Wiese“ und „sicherer Einschluss“  siehe die Diskussion der Vor- und Nachteile in einer Stellungnahme des Gutachters Wolfgang Neumann von der INTAC in Hannover.

Die Möglichkeit, beide Alternativen zu diskutieren und dann zu entscheiden, wie man vorgehen will, ist vor dem Hintergrund zahlreicher sicherheitsrelevanter (Strahlenschutz)Probleme wichtig: :

Bis heute gibt es für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiven Atommülls keine Lösung. Für die Aufnahme leicht- und mittelradioaktiven Atommülls ist ein Lager im Schacht Konrad zwar genehmigt, aber vermutlich erst 2019 kann dort der Probebetrieb aufgenommen werden, die eigentliche Einlagerung soll erst 2024 beginnen. Aber: Bis heute halten die Proteste gegen die Genehmigung des Schacht Konrad an, zahlreiche Nachbarstädte (z.B. Salzgitter), aber auch die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, verweisen immer wieder auf gravierende Sicherheitsmängel, die aus ihrer Sicht im Genehmigungsverfahren nicht zufriedenstellend geklärt wurden. Klagen gegen die Genehmigung waren schließlich erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die Klagen überhaupt zur Verhandlung zuzulassen!

Vor diesem Hintergrund dürfte es um die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle beim Rückbau der Forschungsreaktoren also noch jede Menge Diskussionen geben. Gut beraten wäre das HZG sicherlich, auch die AG Schacht Konrad und die in ihr zusammengeschlossenen Kommunen, Verbände und Menschen frühzeitig einzubeziehen.

Weitere Probleme: Was passiert mit dem Bauschutt und Stählen, die im Rahmen der Strahlenschutzverordnung „freigemessen“ werden können, obwohl sie zwar radioaktiv sind, aber unterhalb der Freigabewerte liegen? Bis heute ist es zulässig, dass unterhalb bestimmter Werte diese Abfälle auf Hausmülldeponien deponiert oder zur weiteren Stahlverarbeitung abtransportiert werden. Siehe ausführlicher hier und auch in diesem Text.

Gleich um die Ecke der Forschungsreaktoren steht das endgültig stillgelegte Vattenfall-AKW Krümmel. Was Vattenfall mit diesem Reaktor machen will, ist immer noch unklar.

Das atomrechtliche Verfahren für den Rückbau der Forschungs-Reaktoren

Die Stilllegung der GKSS-Atomforschungsanlage ist schon seit einigen Jahren im Gange und befindet sich derzeit in der Nachbetriebsphase. Im Juni 2010 ist der letzte Reaktor endgültig abgeschaltet worden. Im Sommer 2012 sind die letzten hochradioaktiven Brennelemente aus der Anlage abtransportiert worden. Nun wollen die GKSS-Betreiber, heute das Helmholtz-Zentrum Geesthacht, den Rückbau angehen. Dazu ist ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Genehmigungsbehörde ist die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein. Vermutlich wird dieses Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Darin eingeschlossen wäre dann, dass die Antragsunterlagen der Betreiber für zwei Monate öffentlich ausgelegt werden, dagegen Einsprüche erhoben werden können, die vor einer Genehmigung in einem Erörterungstermin diskutiert werden müssen.

Da der Rückbau einige Zeit dauern wird und dabei sehr unterschiedliche Dinge mit sehr unterschiedlichen Umweltauswirkungen geregelt werden müssen, ist zu hoffen, dass die Atomaufsichtsbehörde das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung so gestaltet, dass die BürgerInnen nicht nur einmal vor der Genehmigungserteilung gefragt werden, sondern es im Ablauf der Rückbaumaßnahmen vor Erteilung jeweils relevanter Genehmigungen und wichtiger Arbeitsschritte zu rechtlich verbindlichen Anhörungen kommen wird.

Das ein solches Verfahren mit viel Öffentlichkeitsbeteiligung zustande kommen könnte, ist angesichts der bisherigen Ankündigungen des HZG möglich.

×